Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

233.682 Postings in 30.704 Threads

[Homepage] - [Archiv 1] - [Archiv 2] - [Forum]

Pflichten einer Ehefrau

FemKritiker, Thursday, 21.12.2006, 21:27 (vor 6926 Tagen)

"Die Frau genügt ihren ehelichen Pflichten nicht schon damit, daß sie die
Beiwohnung teilnahmslos geschehen läßt. Wenn es ihr infolge einer
Veranlagung [...] versagt bleibt, im ehelichen Verkehr Befriedigung zu
finden, so fordert die Ehe von ihr doch eine Gewährung in ehelicher
Zuneigung und Opferbereitschaft und verbietet es, Gleichgültigkeit oder
Widerwillen zur Schau zu tragen." BGH NJW 1967, 1079

Pflichten einer Ehefrau

Max, Omeigodstupfing, Thursday, 21.12.2006, 21:56 (vor 6926 Tagen) @ FemKritiker

"Die Frau genügt ihren ehelichen Pflichten nicht schon damit, daß sie die
Beiwohnung teilnahmslos geschehen läßt. Wenn es ihr infolge einer
Veranlagung [...] versagt bleibt, im ehelichen Verkehr Befriedigung zu
finden, so fordert die Ehe von ihr doch eine Gewährung in ehelicher
Zuneigung und Opferbereitschaft und verbietet es, Gleichgültigkeit oder
Widerwillen zur Schau zu tragen." BGH NJW 1967, 1079

________________________________________________________________

Aha. Daher also dieses Weibsgekiekse in Uralt-Pornos:"Uh-ah-ih-oh my gooohd ..."
Die haben sich bloß ans Gesetz gehalten.

Wieder was gelernt - Max

Pflichten einer Ehefrau

Conny, NRW, Thursday, 21.12.2006, 22:33 (vor 6926 Tagen) @ Max


Aha. Daher also dieses Weibsgekiekse in Uralt-Pornos:"Uh-ah-ih-oh my
gooohd ..."
Die haben sich bloß ans Gesetz gehalten.

Wieder was gelernt - Max

Die in Pornos müssen sich doch nicht an ein Gesetz halten. An den Vertrag müssen die sich halten und wenn der unnatürliches Stöhnen vorschreibt, dann ist das eben mit dabei. Muß es ja eh nur dann, wenn so ein Film einen Amateurcharakter haben soll.

Pflichten einer Ehefrau

Flint ⌂, Thursday, 21.12.2006, 22:53 (vor 6926 Tagen) @ Conny


Aha. Daher also dieses Weibsgekiekse in Uralt-Pornos:"Uh-ah-ih-oh my
gooohd ..."
Die haben sich bloß ans Gesetz gehalten.

Wieder was gelernt - Max


Die in Pornos müssen sich doch nicht an ein Gesetz halten. An den Vertrag
müssen die sich halten und wenn der unnatürliches Stöhnen vorschreibt,
dann ist das eben mit dabei. Muß es ja eh nur dann, wenn so ein Film einen
Amateurcharakter haben soll.

Nee nee, -die sind naturgeil und haben diesen Job nur angenommen um ihre Triebe ausleben zu können... ;-)

.

--
[image]
---
Der Maskulist
---
Familienpolitik

Die gute alte Ehepflicht

Klaus_z, Thursday, 21.12.2006, 22:32 (vor 6926 Tagen) @ FemKritiker

"Die Frau genügt ihren ehelichen Pflichten nicht schon damit, daß sie die
Beiwohnung teilnahmslos geschehen läßt. Wenn es ihr infolge einer
Veranlagung [...] versagt bleibt, im ehelichen Verkehr Befriedigung zu
finden, so fordert die Ehe von ihr doch eine Gewährung in ehelicher
Zuneigung und Opferbereitschaft und verbietet es, Gleichgültigkeit oder
Widerwillen zur Schau zu tragen." BGH NJW 1967, 1079

Eben.
Deise Gesetze kamen ja nicht von ungefähr.
Weil eben fRauen einen viel kleineren Geschlechtstrieb haben und in der Ehe dazu neigen den Sex immer mehr zu reduzieren mußte man mangelnder Motivation durch entsptrechende Gesetze Einhalt gebieten.

Heute nun wurden solche vernünftigen Gesetze in "Vergewaltigung in der Ehe" umgemünzt,. was bedeutet, daß der Mann nun rein gar keine Rechte mehr hat.
Die fRau kann sich ihm nun dauerhaft entziehen, ihn ausbeuten und er hat keinerlei Möglichkeit mehr sich dagegen zur Wehr zu setzen.

Das Gesetz gibt der fRau alle rEchte und keinerlei Pflichten, dem Mann jedoch nur Pflichten und keinerlei Recht.

Schlimmer kann eine Sklaverei gar nicht sein!

*GÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄHHHHHHN!*

Beelzebub, Thursday, 21.12.2006, 23:13 (vor 6926 Tagen) @ Klaus_z

"Die Frau genügt ihren ehelichen Pflichten nicht schon damit, daß sie

die

Beiwohnung teilnahmslos geschehen läßt. Wenn es ihr infolge einer
Veranlagung [...] versagt bleibt, im ehelichen Verkehr Befriedigung zu
finden, so fordert die Ehe von ihr doch eine Gewährung in ehelicher
Zuneigung und Opferbereitschaft und verbietet es, Gleichgültigkeit oder
Widerwillen zur Schau zu tragen." BGH NJW 1967, 1079


Eben.
Deise Gesetze kamen ja nicht von ungefähr.
Weil eben fRauen einen viel kleineren Geschlechtstrieb haben und in der
Ehe dazu neigen den Sex immer mehr zu reduzieren mußte man mangelnder
Motivation durch entsptrechende Gesetze Einhalt gebieten.

Dein Gesülz wird durch ständiges Wiederholen kein Stück weniger dumm, dafür aber, soweit überhaupt möglich, noch langweiliger.

Wenn es dir genügt, dass eine Frau beim Poppen dir Theater vorspielt - dann geh halt ins Bordell. Das ist, wie ich dir schon mal vorgerechnet habe, allemal billiger, als eine Ehefrau durchzufüttern. Besonders dann, wenn die - wie du ja immer forderst - auf keinen Fall eigenes Geld verdienen darf.

Heute nun wurden solche vernünftigen Gesetze in "Vergewaltigung in der
Ehe" umgemünzt,. was bedeutet, daß der Mann nun rein gar keine Rechte mehr
hat.
Die fRau kann sich ihm nun dauerhaft entziehen, ihn ausbeuten und er hat
keinerlei Möglichkeit mehr sich dagegen zur Wehr zu setzen.

Das Gesetz gibt der fRau alle rEchte und keinerlei Pflichten, dem Mann
jedoch nur Pflichten und keinerlei Recht.

Schlimmer kann eine Sklaverei gar nicht sein!

Doch. Ein Familienleben, so wie du es dir vorstellst: Mann schuftet, Frau räkelt sich derweil auf dem Chaiselonge. Wenn du scharf darauf bist, eine Frau (und womöglich auch noch einen Stall voll Kinder) alleine durchzufüttern willst, dann tu es halt. Aber hör endlich auf, den Leuten, die es vorziehen, ihr sauer verdientes Geld für sich selbst auszugeben, dein dümmlich-reaktionäres Familienbild als einzig richtiges aufzwingen zu wollen.

Beelzebub

--
"Ihre Meinung ist widerlich. Aber ich werde, wenn es sein muß, bis zum letzten Atemzug dafür kämpfen, dass Sie sie frei und offen sagen dürfen." (Voltaire)

Ich denke, also bin ich kein Christ. (K. Deschner)

*GÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄHHHHHHN!*

Conny, NRW, Friday, 22.12.2006, 00:03 (vor 6926 Tagen) @ Beelzebub

Hallo Beelzebub,

Dazu möchte ich noch eins anmerken: Sehe das ganze, was Klaus_z sagt mal nicht aus der Sicht von Mann und Frau sondern aus der Sicht deren womöglich vorhandener Kinder! Vielleicht kommst Du dann darauf, daß er zumindest wenn Kinder da sind nicht ganz unrecht hat. Kinder brauchen nunmal Mutter und Vater, wenn aber einer der beiden um den halben Globus ziehen darf ist schlußendlich ein Elternteil für die Kinder verloren. Heute geht das ja noch viel leichter: Derjenige, bei dem die Kinder leben kann den anderen Elternteil einfach den Kindern vorenthalten.

Es soll ja auch noch Erwachsene mit Kindern geben und nicht nur Singles, die das auch bleiben wollen. Über eine Geburtenrate braucht man mit Dir ja nicht diskutieren.

Freundliche Grüße
Conny

Die gute alte Ehepflicht

Rüdiger, Friday, 22.12.2006, 04:26 (vor 6925 Tagen) @ Klaus_z

Heute nun wurden solche vernünftigen Gesetze in "Vergewaltigung in der
Ehe" umgemünzt,. was bedeutet, daß der Mann nun rein gar keine Rechte mehr
hat.

Eine durchaus dominante Frau aus meinem Bekanntenkreis sagte mal zu meiner Überraschung, sie finde das Gesetz gegen Vergewaltigung in der Ehe total scheiße. Man habe ja schließlich bei der Hochzeit einander versprochen, >in guten wie in schlechten Tagen« füreinander da zu sein, da könne man es dem Mann doch nicht zumuten, wenn ihm nach Sex zumute sei, >stundenlang Kerzen abzuflämmen oder die Frau in lauwarmem Wasser zu massieren, nur damit gnä' Frau mal in Stimmung kommt.«

Kerzen abzuflämmen« - ich könnt mich jedes Mal kaputtlachen, wenn ich an diese Formulierung denke (ob's daher kommt, daß sie manchmal Schweißarbeiten macht?). Aber recht hat sie, meine Bekannte. Es ist allerdings ungewöhnlich, daß eine Frau solche Gedanken äußert.

Gruß, Rüdiger

Die gute alte Ehepflicht - das alte Eherecht

Dummschwätzer, Friday, 22.12.2006, 12:08 (vor 6925 Tagen) @ Rüdiger

Heute nun wurden solche vernünftigen Gesetze in "Vergewaltigung in der
Ehe" umgemünzt,. was bedeutet, daß der Mann nun rein gar keine Rechte

mehr

hat.

Oh Leute,

habt Ihr Probleme.
Also nochmals für Anfänger. Die Ehe alten Zuschnitts war ein kaum zu kündigender Vertrag, quasi Beamtentum. Wie kann ich sicherstellen, dass in einem solchen Fall die Vertragsparteien die zugesicherten Leistungen erbringen? Richtig! Sie müssen explizit im Vertrag aufgeführt sein, mit entsprechender Strafandrohung bei Nichterfüllung.
Wenn ich einen Vertrag ratzfatz kündbar mache, wie es beim aktuellen Eherecht ja ist, dann brauche ich die alten Festlegungen nicht. Warum? Hält sich einer der Vertragspartner nicht an die Vereinbarungen, Zack - Kündigung.
So, und jetzt kommt mir nicht mit Unterhaltspflichten u.Ä.
Ihr seid alle große Jungs, könnt also Lesen, Schreiben und hoffentlich Denken.
Weil ihr alle kluge Kerlchen seid, habt ihr also einen Ehevertrag, der verhindert, dass Tantchen euch ausplündert. Wie, habt ihr nicht?
Ja dann bleibt nur die harte Tour. Da gab es einen Typen, der hat seine Tusse über 14 Tage in einem Eisenbahnwaggon verdursten lassen.
Macht der Tante klar, dass ihr das blüht, wenn sie keine vernünftige Trennungsregelung anbietet. Eine Frau, die ihren Mann nicht wenigstens ein bischen fürchtet, hat keinen Respekt vor ihm. Wer bereit ist, alles loszulassen, der ist wahrhaftig frei. Niemand ist gezwungen, sich verarschen zu lassen. Da steht immer eine Entscheidung dahinter. Trefft sie und steht dazu.

Ds

Die gute alte Ehepflicht

Odin, Friday, 22.12.2006, 19:52 (vor 6925 Tagen) @ Rüdiger

Heute nun wurden solche vernünftigen Gesetze in "Vergewaltigung in der
Ehe" umgemünzt,. was bedeutet, daß der Mann nun rein gar keine Rechte

mehr

hat.


Eine durchaus dominante Frau aus meinem Bekanntenkreis sagte mal zu meiner
Überraschung, sie finde das Gesetz gegen Vergewaltigung in der Ehe total
scheiße. Man habe ja schließlich bei der Hochzeit einander versprochen,

in guten wie in schlechten Tagen« füreinander da zu sein, da könne man es

dem Mann doch nicht zumuten, wenn ihm nach Sex zumute sei, >stundenlang
Kerzen abzuflämmen oder die Frau in lauwarmem Wasser zu massieren, nur
damit gnä' Frau mal in Stimmung kommt.«

Kerzen abzuflämmen« - ich könnt mich jedes Mal kaputtlachen, wenn ich an

diese Formulierung denke (ob's daher kommt, daß sie manchmal
Schweißarbeiten macht?). Aber recht hat sie, meine Bekannte. Es ist
allerdings ungewöhnlich, daß eine Frau solche Gedanken äußert.

Gruß, Rüdiger

Das Gesetz zur Vergewaltigung in der Ehe bedeutet ja nicht, daß die Ehefrau nicht mehr verpflichtet ist, mit ihrem Mann zu schlafen. Dies ist sie natürlich nach wie vor. Natürlich darf er das nicht mit Gewalt erzwingen. Welche Strafen allerdings auf verweigerten Beischlaf stehen oder ob dies tatsächlich eine Scheidung mit Schuldspruch nach sich ziehen könnte, weiß ich allerdings nicht.

--
Odin statt Jesus!
www.maskushop.de - Erster Webshop der politischen Männerbewegung

Die gute alte Ehepflicht

Nihilator ⌂, Bayern, Saturday, 23.12.2006, 00:06 (vor 6925 Tagen) @ Odin

Das Gesetz zur Vergewaltigung in der Ehe bedeutet ja nicht, daß die
Ehefrau nicht mehr verpflichtet ist, mit ihrem Mann zu schlafen. Dies ist
sie natürlich nach wie vor. Natürlich darf er das nicht mit Gewalt
erzwingen.

Das stimmt. Nach §1353 gehört zur ehelichen Gemeinschaft regelmäßig immer noch auch Tisch und Bett.

Welche Strafen allerdings auf verweigerten Beischlaf stehen
oder ob dies tatsächlich eine Scheidung mit Schuldspruch nach sich ziehen
könnte, weiß ich allerdings nicht.

Bestraft werden kann das natürlich nicht. Allerdings kann Verweigerung durchaus als "vorsätzliche Zerrüttung" zum Scheidungsgrund werden. Was andererseits keine Rolle spielt, denn Zerrüttung wird ja bei Frauen nicht bestraft, sondern belohnt. Dank unserem großartigen Ehezerstörungs- ääh Scheidungsrecht von 1977.

Immerhin gibt es Urteile, nach denen Frauen, die von Anfang an die eheliche Gemeinschaft verweigerten und wo die Scheidung bereits nach sehr kurzer Zeit erfolgte, keinen Unterhaltsanspruch zugesprochen bekamen.


Gruß,
nihi

--
CETERUM CENSEO FEMINISMUM ESSE DELENDUM.

MÖSE=BÖSE

Fast ein Jahr lang suchte sie Hilfe bei Psychiatern, dann wandte sie sich Allah zu.


[image]

Scheußliches Scheidungsrecht

Beelzebub, Thursday, 21.12.2006, 22:58 (vor 6926 Tagen) @ FemKritiker

Wer näheres zu dem von Femkritiker ausgegrabenen Urteil wissen will - ich habe mich hier schon mal ausführlichst dazu geäußert.

Besagtes Urteil stammt aus einer Zeit, in der ein Scheidungsrecht galt, von dem jeder halbwegs vernünftige Mensch - Klaus-z, du bist ausdrücklich nicht gemeint - froh sein muss, dass es nicht mehr existiert.

DaPis

Beelzebub

--
"Ihre Meinung ist widerlich. Aber ich werde, wenn es sein muß, bis zum letzten Atemzug dafür kämpfen, dass Sie sie frei und offen sagen dürfen." (Voltaire)

Ich denke, also bin ich kein Christ. (K. Deschner)

Pflichten einer Ehefrau

Guildo, Friday, 22.12.2006, 00:51 (vor 6926 Tagen) @ FemKritiker

"Die Frau genügt ihren ehelichen Pflichten nicht schon damit, daß sie die
Beiwohnung teilnahmslos geschehen läßt. Wenn es ihr infolge einer
Veranlagung [...] versagt bleibt, im ehelichen Verkehr Befriedigung zu
finden, so fordert die Ehe von ihr doch eine Gewährung in ehelicher
Zuneigung und Opferbereitschaft und verbietet es, Gleichgültigkeit oder
Widerwillen zur Schau zu tragen." BGH NJW 1967, 1079

Frauen sollen Pflichten in der Ehe haben? Mt ihrem eigenen Ehemann Sex haben? Und zu allem Überfuß dies noch mit Freude tun?

Also das geht nun wirklich zu weit!

Nehmen wir uns doch ein Beispiel an den modernen Powerweibchen, die, völlig frigide, ihren Ehemann wie ein Stück Sondermüll entsorgen, die Kinder stehlen und für diese Verbrechen auch noch eine Geldprämie (Kindesunterhalt) erhalten.

Gruß - Guildo

--
Most places where we all come from we can have a date, pay over $100 and not even get a goodnight kiss from some broad-ass feminazi who thinks her shit doesn't stink.
(unbekannter Fan von Angeles City)

Pflichten einer Ehefrau

Klaus_z, Friday, 22.12.2006, 09:01 (vor 6925 Tagen) @ Guildo

Frauen sollen Pflichten in der Ehe haben? Mt ihrem eigenen Ehemann Sex
haben? Und zu allem Überfuß dies noch mit Freude tun?

Also das geht nun wirklich zu weit!

Nehmen wir uns doch ein Beispiel an den modernen Powerweibchen, die,
völlig frigide, ihren Ehemann wie ein Stück Sondermüll entsorgen, die
Kinder stehlen und für diese Verbrechen auch noch eine Geldprämie
(Kindesunterhalt) erhalten.

Gruß - Guildo

Hier wird deutlich, wie sehr der Mann in den letzten Jahren etnrechtet wurde.
Früher hatte er ein RECHT auf guten Sex in der Ehe. Heute ist ihm davon nur noch die PFLICHT für Versorgung und Unterhalt geblieben.

Während sich Frau heute jederzeit mit "Migräne, keine Lust und zu müde" vor dem Sex drücken kann, kann der Mann nicht wegen "Migräne, zu müde und keine Lust" seine Versorgerpflichten einstellen.

Obwohl eben in den meisten Ehen das Sexualleben keineswegs in Ordnung ist, nehmen die männer alles widerspruchslos hin, nur um dem heute erwarteten Imponiergehabe gerecht zu werden.

Ein Wahnsinn, was sich Männer so alles gefallen lassen.
In anderen Ländern würde es sich eine FRau zehnmal überlegen, ob sie sich vor ihren Ehepflichten drücken soll, hier wird das alles noch staatlich gefördert.

powered by my little forum