Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Es gibt keine

Realer, Monday, 26.04.2010, 20:10 (vor 5730 Tagen) @ ajk

Schon von Anfang An gab es keine Legitimation. Seit 1918, als Frauen zwar
das Wahlrecht erhalten, aber keine Pflicht die diesem Recht entsprach, war
es ungerecht.

Dazu muss gesagt werden, dass es so etwas wie eine "echte" demokratische Verfassung vor 1918 in Deutschland (auch z.B. in Großbritannien) gar nicht gab. Eine Demokratisierung Deutschlands wurde sogar ausdrücklich vom US-Präsidenten Wilson verlangt.

Deutschland war vor 1918 eine konstituelle Monarchie, d.h., der Monarch/die Monarchen hatte letztlich die Macht, sie war nur (etwas) eingeschränkt. Erst Ende 1918 entwickelte sie sich zur parlamentarischen Monarchie, in der allein das Parlament die Macht hat und nicht der Monarch. 1919 dann wurde die präsidial-parlamentarische Weimarer Republik gegründet, in der sowohl der Präsident (der die Rolle des - vordem nicht wählbaren - Monarchen einnahm) als auch das Parlament (und zwar beide Kammern, nicht nur eine) durch allgemeine Wahlen bestimmt wurden.

Vor 1918 war die Regierung allein vom Vertrauen des Monarchen abhängig, das Parlament konnte da herzlich wenig machen, es konnte - auf Betreiben etwa der Regierung - sogar vom Monarchen bzw. den Landesfürsten (über den Bundesrat) aufgelöst werden.

Mit anderen Worten: Das allgemeine Männer(teilweise Zensus-)wahlrecht war vor 1918 einen feuchten Dreck wert. Nicht der Reichstag (von der Bevölkerung bestimmt), sondern der Bundesrat (von den Reichsfürsten bestimmt, nicht von den Länderparlamenten) war oberstes Staatsorgan. Der Kaiser hatte Rechte, die heute ausschließlich dem Bundestag zustehen, er konnte sogar eigenmächtig Kriege erklären.

Der Reichstag hatte keine echte Macht, er war lediglich eine Art Sprachrohr des Volkes, auf das aber keiner hören musste, ähnlich einer unverbindlichen Umfrage. Wilhelm II. nannte ihn darum gar "Reichsaffenhaus".

Nicht die Frauen erhielten 1919 erstmals das Wahlrecht, sondern Männer und Frauen.


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