Hart durchgreifen...:
Nach den Meldungen in der jüngsten deutschen Vergangenheit, wonach 14jährige, die von einer Erwachsenen verführt worden sind, Unterhalt für das Kind zahlen müssen oder eine Mutter ihren kleinen Sohn, der vorzeitig mit seinen Weihnachtsgeschenken spielt, von den Bullen abführen lässt, empfehle ich, den (!) Dreijährigen wegen Autodiebstahls, Fahren ohne Fahrerlaubnis sowie Sachbeschädigung zu verurteilen und ihm einen Schadensersatz, zahlbar an seine Mutter, aufzuerlegen.
gesamter Thread:
- Dreijähriger fährt das Auto seiner Mutter -
Christine,
18.12.2006, 18:21
- Hart durchgreifen...: - Martin, 18.12.2006, 23:46