Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Gewaltschutz: Wegweisung und Hauptsacheverfahren

Pittiplatsch, Tuesday, 13.04.2010, 01:41 (vor 5743 Tagen)

Die Wohnungswegweisung läuft doch über eine einstweilige Verfügung. Auf diese muss immer ein Hauptsacheverfahren folgen, bei der ein Gericht über die Richtigkeit der Verfügung entscheidet. Damit der Verfügte nicht zu lange warten muss, kann er die Erzwingung des Hauptsacheverfahrens beantragen. Damit wird die gegnerische Partei auch gezwungen, die Karten auf den Tisch zu legen.
Wird einem solchen Antrag immer entsprochen oder gibt es Ausnahmen? Wie lange dauert es dann bis zum Gerichtsverfahren.

Als Mann bist du überflüssig wie ein Kaugummi in der Schuhsohle!

TLG @, Tuesday, 13.04.2010, 02:15 (vor 5743 Tagen) @ Pittiplatsch

Ausgangssituation:
- deine Ex haucht, dass du aggressiv und gewalttätig bist (Gefahr für Kinder)
- Regelfall: RichterIn
- deine Ex hat eine Anwältin die für PKH das Blaue vom Himmel schwindelt
- für dich kam´s überraschend
- RichterIn, JugendamtsmitarbeiterIn (od. lila Pudel) und die AnwältIn deiner Ex kennen sich seit Jahren (FILZ!)

Erfolgsaussichten:
- gering! gegen "Null"


Warum?
Ich habe das hinter mir, die AO kommt ziemlich schnell und damit musst du erst einmal raus. Bist du erst einmal draußen, dann finden die mit allen möglich Tricks auch Wege, dich für das nächste halbe Jahr draußen zu behalten. Es gibt zwar ein Verhandlung in der Hauptsache, aber der Termin ist großzügig anberaumt. Dort gibt deine Ex alles und spielt die Gebrochene. Da werden tausend Gründe erfunden und ganz besonders gut punktet sie, wenn ihr Kinder habt und sie einen auf "Kindeswohl" machen kann. Dann entscheidet die RichterIn logischerweise, dass du draußen und deine Kinder in der gewohnten Umgebung bleiben werden. Merke: Wenn deine Ex dann abhaut und die Kinder mitnimmt, dann spielt die "gewohnte Umgebung" aber keine Rolle mehr! Aber zurück zur Verhandlung in der Hauptsache: Also deine Ex macht einen auf Opfer-Darstellerin und vermittelt, dass ihr euch überhaupt nicht versteht, dass reicht der RichterIn erst einmal um die Verhandlung zu vertagen. Eine 2. wirds nicht geben, denn die Anwältin deiner Ex wird lauter Gülle-Briefe mit Schwindeleien schreiben. Die gehen dann über das Gericht deinem Anwalt zu. Da können locker mal 6-8 Wochen vergehen, denn du kriegst ja die "Gelegenheit zur Stellungnahme". Kurzum, das ist alles Verzögerungstaktik um das halbe Jahr rumzukriegen und nennt sich im Jurisendeutsch "Prozessführung". Die RichterIn ist lt. Gesetz = Gott! Sieh dir mal Art. 97 GG an! Der kannst du nichts, außer du überfährst sie aus Versehen durch Zufall im Rückwärtsgang auf dem Parkplatz eines Einkaufszentrums!

PS: Noch ein Tipp! Deine Ex wird möglicherweise behaupten, dass sie "etwas Zeit brauch", um sich eine neue Wohnung zu suchen. Die kriegt sie natürlich von der RichterIn und solange wartest du draußen. Also richte dich besser für ein halbes Jahre ein. Versuche PKH zu kriegen, ganz wichtig bei gemeinsamen Kindern: Lass dir nicht das Aufenthaltsbestimmungsrecht wegnehmen! Mit dem Ding geht deine Ex für den Rest deines Lebens hausieren! Die RichterIn verhandelt das gesondert und bindet dies nicht an das Verfahren mit dem GewSchG! Auf dem Ding mit dem Aufenhaltsbestimmungsrecht fehlt dann "zufällig" die zeitliche Befristung. Also VORSICHT!

Wenn du Fragen hast: www.opfer-gewaltschutzgesetz.de.vu

Ich bin froh über jedem Mann/Vater dem ich gegen dieses Drecktsstaat habe helfen können!

PS: Erwarte keine Vernunft oder Logik! Zwecklos! Erwarte erst Recht keine Hilfe von diesem Staat! Es ist ein Frauenstaat! Deine Ex ist "verbrannt"! Lass sie los und hoffe nicht, dass sich was einrenkt! Fange ein neues Leben an! Dein Leben in Freiheit!

Viele Grüße

Als Mann bist du überflüssig wie ein Kaugummi in der Schuhsohle!

Linsengericht, Tuesday, 13.04.2010, 10:34 (vor 5743 Tagen) @ TLG

Erfolgsaussichten:
- gering! gegen "Null"

Das ist richtig. In solchen Fällen wird vor dem zuständigen Amtsgericht verhandelt. Dort liegt die Frauenquote unter Richtern und Staatsanwälten i.d.R. bei ca. 70 %.

Mehr Männer findet man erst wieder an den Land- und Oberlandesgerichten.

Ein Segen, denn die berüchtigten Klüngel bilden weniger die Männer untereinander, vielmehr die Frauen, weil sie sich auch mit 70 % noch als bedrohte Minderheit sehen, die unbedingt gegen die Männer zusammenhalten muss.

Und ein Richter oder Staatsanwalt, der von solch einem Haifischbecken irgendwann ans Landgericht wechseln möchte... urteilt lieber so, wie die Haie es wollen.

Als Mann bist du überflüssig wie ein Kaugummi in der Schuhsohle!

Piitiplatsch, Tuesday, 13.04.2010, 16:28 (vor 5743 Tagen) @ Linsengericht

Und ein Richter oder Staatsanwalt, der von solch einem Haifischbecken
irgendwann ans Landgericht wechseln möchte... urteilt lieber so, wie die
Haie es wollen.

Na gut, man kann es auch lassen. Und statt sich zu wehren, über den Staat schimpfen.

Tipps zur Abwehr!

TLG @, Tuesday, 13.04.2010, 21:55 (vor 5742 Tagen) @ Piitiplatsch

Na gut, man kann es auch lassen. Und statt sich zu wehren, über den Staat
schimpfen.

Ein paar Tipps zur Abwehr findest du bei mir auf der Website: www.opfer-gewaltschutzgesetz.de.vu !

Tipps zur Abwehr!

Oliver, Tuesday, 13.04.2010, 22:18 (vor 5742 Tagen) @ TLG

Da helfen zunächst nur private Maßnahmen zur vorsichtigen Begrenzung der Frauenbevorzugungen:

- Sämtliche Kaufverträge und Verträge nur auf sich abschließen
- Halbwegs wasserdichte Notar-Verträge mit der Freundin abschließen mit Unterhaltsausschluss und Zugewinnausschluss
- Auf Berufstätigkeit der Freundin bestehen, auch zur Miet-bzw-Haus-Finanzierung
- Beim Mann gibt es als sichere dauerhafte Verhütungsmethode nur die Vasektomie (Durchtrennung der Samenleiter).
- private Krankenversicherung, da zahlt der Mann nur gut die Hälfte des Frauenbeitrags
- keine Riesterrente abschließen bzw. Riester kündigen wegen negativer Rendite
- keine Ehe eingehen, und wenn, dann nur mit Notar-Ehevertrag mit Unterhaltsausschluss
- getrennte Konten
- Haushaltsbuchführung wenn nötig
- AUCH mal als Mann nach oben heiraten (nächste mal) ;-)
- Work-life-Balance beachten. Halbtagsjob. Siehe Feminismus!
- Bundeswehr und Zwangsdienst Ersatzdienst untauglich anstreben
- Selbständigkeit zur Rentenselbstversorgung (Ausstieg aus der staatlichen Rente)
- Ungefährlichen (Frauen)-Beruf wählen.
-

--

Liebe Grüße
Oliver


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Als einfallsreicher Mann bist Du mächtiger als Du glaubst...

Ein Mann, Tuesday, 13.04.2010, 10:58 (vor 5743 Tagen) @ TLG

Die RichterIn ist lt. Gesetz =
Gott! Sieh dir mal Art. 97 GG an! Der kannst du nichts, außer du überfährst
sie aus Versehen durch Zufall im Rückwärtsgang auf dem Parkplatz eines
Einkaufszentrums!

Eben, denn warum glaubst Du das bestimmte Kuturbereicherer oft so glimpflich davon kommen.

Aber als schöngeistiger Gewalt ablehnender Mitteleurpäer können wir doch andere Wege gehen.

Sie zerstören Deine Familie, zerstöre ihre und das völlig gewaltfrei.

Wenn die Kacke erst mal richtig am dampfen ist und Du nicht gerade wohlhabend bist, gib Deinen Job auf und tauche dann quasi unter - nun hast Du viiiiieeeeel Zeit, in der Du u.a. auch Geld verdienen kannst, mehr als evtl. jemals zuvor, aber das ist ein anderes Thema.

Nun kannst Du Dich in das Leben der Gegener einmischen, Du kannst Zwietracht sähen an vielen Stellen, erstmal erkunde deren Leben, dann weist Du wo Du evtl. den Hebel ansetzen kannst, findest Du nichts, erfindest Du halt was, kaufe Dir dazu Leute die Dich in Deinen Plänen unterstützen für kleines Geld.

Das alles verbessert nicht Deine Sitution, aber es gibt Dir Dein Gefühl der Stärke zurück, wieder Herr über Dein Leben und das anderer zu sein.

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