Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Stehpanie-Prozess -> Höchststrafe für Mario M.

Paul, Thursday, 14.12.2006, 13:26 (vor 6933 Tagen)

Strenger hätte Richter Tom Maciejewski in seinem Urteil nicht sein können. Mario M. muss volle 15 Jahre hinter Gitter, eine Haftmilderung ist nicht vorgesehen. Das Geständnis des Vergewaltigers trug nicht zur Strafmilderung bei. Den 36-Jährigen trifft die volle Härte des Gesetzes. Die Eltern gaben sich nach den Urteil erleichtet. "Er hat seine gerechte Strafe erhalten." Der Staatsanwalt befürchtet: "Marios Anwälte werden das Urteil anfechten."
Voller Text hier:
http://www.welt.de/data/2006/12/14/1145518.html


Frauen bekommen für Baby- oder Kindermord mal Freispruch bzw. eine kleine Geldstrafe oder wandern wegen gleicher Delikte mal in die Psychiatrie ab, da braucht sich keiner mehr wundern, wenn Frauengefängnisse nicht gefüllt und Männergefängnisse voller werden!

Stehpanie-Prozess -> Höchststrafe für Mario M.

Gast, Thursday, 14.12.2006, 14:17 (vor 6933 Tagen) @ Paul

Frauen bekommen für Baby- oder Kindermord mal Freispruch bzw. eine kleine
Geldstrafe oder wandern wegen gleicher Delikte mal in die Psychiatrie ab,
da braucht sich keiner mehr wundern, wenn Frauengefängnisse nicht gefüllt
und Männergefängnisse voller werden!

Stimmt. Ist aber kein Grund,Haftvergünstigung für den Typen zu fordern.

Fellachen

Gaster, Thursday, 14.12.2006, 15:13 (vor 6933 Tagen) @ Gast

... den Typen zu fordern.

Vielleicht ist das unsere Zukunft und diese sind die Vortypen des neuen Fellachen. Er soll ja hoch intelligent sein, da ist er als Anlagenbauer wohl etwas unterfordert, sag ich mal.

weiter im Text
was er sich zuvor jahrelang erträumt habe: ?Eine Partnerin verschaffen, die er in seinem Sinne formen und erziehen kann und die seinen sexuellen Bedürfnissen stets willig zur Verfügung stehen muss.?
Diese Phantasien hat er sich sicherlich während seiner Schulzeit zugelegt, naja 10 Jahre Weiberladen!

Als Arbeitsloser hat man dann wahrscheinlich, auch nicht die Mittel seine Sexvorstellungen in irgendwelchem Etablisemants auszuleben. Am Ende hätte wahrscheinlich Sex auf Krankenschein, dem Mädchen geholfen geholfen.

Stehpanie-Prozess -> Höchststrafe für Mario M.

blendlampe, Thursday, 14.12.2006, 15:22 (vor 6933 Tagen) @ Gast

Stimmt. Ist aber kein Grund,Haftvergünstigung für den Typen zu fordern.

Irgendetwas grundlegendes stimmt aber trotzdem nicht, wenn Mord (Arglosigkeit ist bei Babys wohl immer gegeben) nur einen Bruchteil des Strafmasses nach sich zieht wie Vergewaltigung. Deswegen kann ich derartige Urteile nicht ernst nehmen, weder dieses für Vergewaltigung noch die für Mord.

Stehpanie-Prozess -> Höchststrafe für Mario M.

Nihilator ⌂, Bayern, Thursday, 14.12.2006, 15:32 (vor 6933 Tagen) @ blendlampe

(Arglosigkeit ist bei Babys wohl immer gegeben) nur einen Bruchteil des
Strafmasses nach sich zieht wie Vergewaltigung. Deswegen kann ich
derartige Urteile nicht ernst nehmen, weder dieses für Vergewaltigung noch
die für Mord.

Das sieht unsere Justiz aber anders. Ein Opfer, das gar nicht in der Lage ist, üble Absichten zu vermuten -Säugling, Behinderter usw.- KANN nach geltendem Recht gar nicht ermordet werden; hier kommt regelmäßig nur Totschlag in Betracht. Finde ich skandalös.

Gruß,
nihi

--
CETERUM CENSEO FEMINISMUM ESSE DELENDUM.

MÖSE=BÖSE

Fast ein Jahr lang suchte sie Hilfe bei Psychiatern, dann wandte sie sich Allah zu.


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Stehpanie-Prozess -> Höchststrafe für Mario M.

Christian, Thursday, 14.12.2006, 19:55 (vor 6933 Tagen) @ Gast

Stimmt. Ist aber kein Grund,Haftvergünstigung für den Typen zu fordern.

Eine Frau wäre vermutlich für die gleiche Straftat Freigesprochen worden, oder nur eine geringe Geldstrafe auferlegt bzw. in eine Psychiatrie eingeliefert würde! Mord wird jetzt also schon geringer bestraft!!!!

Stehpanie-Prozess -> Höchststrafe für Mario M.

blendlampe, Thursday, 14.12.2006, 21:56 (vor 6933 Tagen) @ Christian

Eine Frau wäre vermutlich für die gleiche Straftat Freigesprochen worden,
oder nur eine geringe Geldstrafe auferlegt bzw. in eine Psychiatrie
eingeliefert würde! Mord wird jetzt also schon geringer bestraft!!!!

"Vergewaltigung" wird im Zusammenhang mit Täterinnen ohnehin höchst selten gebraucht. Das Medienkartell spricht lieber von "Verführung". Heute in den Nachrichten:

Eine 33 Jahre alte Lehrerin ist vom Landgericht Regensburg wegen sexuellen Missbrauchs eines 13 Jahre alten Schülers zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Das Gericht folgte im Berufungsverfahren dem Antrag der Verteidigung und hob die Verurteilung zu einer zweieinhalb Jahre langen Gefängnisstrafe auf. Die Staatsanwaltschaft hatte zwei Jahre und neun Monate Haft gefordert. Die verheiratete Frau hatte dem Jungen 2004 bei einer Party in ihrem Haus Alkohol gegeben und ihn dann im Ehebett verführt.

Bewährung. Die Dame verlässt den Gerichtssaal als freie Frau. Lehrer, die Schülerinnen missbrauchen erhalten typischerweise zwei bis fünf Jahre Haft ohne Bewährung.

Mord an Babys

Beelzebub, Thursday, 14.12.2006, 23:10 (vor 6933 Tagen) @ Nihilator

Das sieht unsere Justiz aber anders. Ein Opfer, das gar nicht in der Lage
ist, üble Absichten zu vermuten -Säugling, Behinderter usw.- KANN nach
geltendem Recht gar nicht ermordet werden; hier kommt regelmäßig nur
Totschlag in Betracht. Finde ich skandalös.

Tach Nihi

Was du da sagst stimmt so nicht. Babys (zur Klarstellung: mit Babys sind geborene Kinder gemeint) können sehr wohl Opfer eines Mordes im Sinne des StGB werden.

Lediglich ein Heimtückemord an Babys ist nach Ansicht der einschlägigen Rechtsprechung nicht möglich und zwar mit folgender Begründung:

Heimtückisch tötet, wer die auf Arglosigkeit beruhende Wehrlosigkeit des Opfers in feindseliger Willensrichtung bewußt zum Töten ausnutzt. Arglos ist aber nur, wer überhaupt in der Lage ist, argwöhnisch zu werden und das sind Babys nun mal nicht.

Heimtücke ist aber nicht das einzige Mordmerkmal, siehe § 211 StGB.

Z.B. kann eine Mutter, die ihr Kind verhungern läßt wegen grausamen Tötens als Mörderin bestraft werden - wie es unlängst in Hamburg geschehen ist.

Greets

Beelzebub

P.S. Was das Urteil gegen den perversen Schweinehund betrifft: der hat nicht einen Tag zuviel bekommen, und ich wünsche ihm, dass es ihm im Knast richtig dreckig gehen wird

--
"Ihre Meinung ist widerlich. Aber ich werde, wenn es sein muß, bis zum letzten Atemzug dafür kämpfen, dass Sie sie frei und offen sagen dürfen." (Voltaire)

Ich denke, also bin ich kein Christ. (K. Deschner)

Was für ein Bullshit

Beelzebub, Thursday, 14.12.2006, 23:29 (vor 6933 Tagen) @ Gaster

Vielleicht ist das unsere Zukunft und diese sind die Vortypen des neuen
Fellachen. Er soll ja hoch intelligent sein, da ist er als Anlagenbauer
wohl etwas unterfordert, sag ich mal.

Na und? Hätte er halt was anderes lernen sollen.

Diese Phantasien hat er sich sicherlich während seiner Schulzeit zugelegt,
naja 10 Jahre Weiberladen!

Erst denken, dann drauflosschwadronieren. Mario M. ist in der DDR zur Schule gegangen. Zwar läßt sich gegen die Schulen der DDR so einiges sagen, ein "Weiberladen" waren sie aber bestimmt nicht.

Im übrigen kenne ich einen derartigen Bullshit (unter umgekehrtem Vorzeichen) sonst hauptsächlich aus femifaschistischen Hetzpostillen, wo auch noch die brutalste Mörderin als bedauernswertes Opfer des Patriarchats hingestellt wird.

"Argumente" auf diesem Niveau sollten wir doch wirklich besser dem femifaschistischen Abschaum überlassen.

DaPis & DiMsaas

Beelzebub

--
"Ihre Meinung ist widerlich. Aber ich werde, wenn es sein muß, bis zum letzten Atemzug dafür kämpfen, dass Sie sie frei und offen sagen dürfen." (Voltaire)

Ich denke, also bin ich kein Christ. (K. Deschner)

Mord an Babys

Nihilator ⌂, Bayern, Friday, 15.12.2006, 02:40 (vor 6933 Tagen) @ Beelzebub

Z.B. kann eine Mutter, die ihr Kind verhungern läßt wegen grausamen Tötens
als Mörderin bestraft werden - wie es unlängst in Hamburg geschehen ist.

Deine Darstellung ist in jeder Hinsicht korrekt, meine Einschränkung galt tatsächlich nur für Heimtücke als Mordmerkmal.

P.S. Was das Urteil gegen den perversen Schweinehund betrifft: der hat
nicht einen Tag zuviel bekommen, und ich wünsche ihm, dass es ihm im Knast
richtig dreckig gehen wird.

Ja, mal so richtig rechtsstaatlich der Arsch aufgerissen gehört dem!

Gruß,
nihi

--
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Fast ein Jahr lang suchte sie Hilfe bei Psychiatern, dann wandte sie sich Allah zu.


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Was für ein Bullshit

Nihilator ⌂, Bayern, Friday, 15.12.2006, 02:52 (vor 6933 Tagen) @ Beelzebub
bearbeitet von Nihilator, Friday, 15.12.2006, 02:58

Erst denken, dann drauflosschwadronieren. Mario M. ist in der DDR zur
Schule gegangen. Zwar läßt sich gegen die Schulen der DDR so einiges
sagen, ein "Weiberladen" waren sie aber bestimmt nicht.

Ououou.. in welche DDR-Schule bist Du denn gegangen, mein Freund Beelze? Ich könnte Dir da ja Dinge berichten... Mein Gutster, mit dem Osten ist auch nicht alles so gewesen wie die linkskorrekte lichtumkränzte Historie heute zunehmend glauben lassen mag.
Du mußt mal wieder in die Waschanlage.

"Argumente" auf diesem Niveau sollten wir doch wirklich besser dem
femifaschistischen Abschaum überlassen.

Ich bin dafür, daß wir diesem Gesockse genau GAR NICHTS überlassen. Und das nicht mal für begrenzte Zeit. Hältst Du diesem verlogenen hinterfotzigen Dreckspack *angewidertausspuck* die Fingerspitze hin, verlierst Du den Arm.

Außer vielleicht -wir sind ja keine Unmenschen- ein wunderschönes helles Einzelzimmerchen auf Staatskosten (jedenfalls um einiges besser als was sich Otto-Normalverdiener mit seiner kleinen Familie leisten kann) in naturnaher Umgebung mit Kiefernadelduft und Vogelgezwitscher und mit freundlichen PflegerInnen.

Das Leben ist schön!

Gruß,
nihi

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Fast ein Jahr lang suchte sie Hilfe bei Psychiatern, dann wandte sie sich Allah zu.


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Was für ein Bullshit

Maxx, Zürich, Friday, 15.12.2006, 02:59 (vor 6933 Tagen) @ Nihilator

naturnaher Umgebung mit Kiefernadelduft und Vogelgezwitscher und mit
freundlichen PflegerInnen.

... und vielen bunten Pillen!

Maxx

--
Two Beer or not two Beer (Django Edwards)

Was für ein Bullshit

Nihilator ⌂, Bayern, Friday, 15.12.2006, 03:13 (vor 6933 Tagen) @ Maxx

... und vielen bunten Pillen!

Versteht sich! Schon um der PflegerInnen willen.

Gruß,
nihi

PS: Was hat Du da für eine bösigliche Schweizer (ha!) Werbung in Deiner Sig, Du Hold *?

* Gegenteil von Unhold

--
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Mord an Babys

Gismatis, Basel, Friday, 15.12.2006, 03:40 (vor 6933 Tagen) @ Beelzebub

Hallo Beelzebub

P.S. Was das Urteil gegen den perversen Schweinehund betrifft: der hat
nicht einen Tag zuviel bekommen, und ich wünsche ihm, dass es ihm im Knast
richtig dreckig gehen wird.

Falls du Vernunft magst, hab ich eine wertvolle Anregung für dich: Ich halte es für eine schädliche Eigenschaft des Menschen, sich über das Leid anderer freuen zu können. Diese Eigenschaft verursacht soviel Unglück. Gefängnisse sind Fabriken des Leides und sollten lediglich als notwendiges Übel gelten. Ich bin davon überzeugt, dass die Gesellschaft einen Riesenfortschritt machen würde, wenn sie das Leiden eines Menschen nicht nach dem eigenen Empfinden (Mitleid, Schadenfreude), sondern nach dem Grad des Leides des betreffenden Menschen direkt beurteilen würde. Dies würde dazu führen, dass Strafen nicht höher als unbedingt notwendig ausfielen, und da Opfer keine Genugtuung mehr erfahren würden durch das Leid der Täter, müsste niemand auf etwas verzichten. Gibt es noch etwas Vernünftigeres?

Gruß, Gismatis

--
www.subitas.ch

Mord an Babys

Dark Knight, Friday, 15.12.2006, 09:06 (vor 6933 Tagen) @ Gismatis

Naja, ob die Knäste so sehr auf "Leid" ausgelegt sind, ist die Frage... unter Kriminellen gilt es teilweise schon als "Adelsmerkmal," wenn man "gesessen" hat... von "Luxusknästen" ist gar die Rede.

Leiden im Knast ? Nicht wirklich. Außer man ist Kinderschänder oder gar Kindermörder, die stehen sogar im Knast ganz weit unten... so gings seinerzeit auch Madame Weimar... ;-).

Übrigens... in Deutschland hat Täterschutz ohnehin Vorrang vor Opferschutz... und auch wenns darum geht, um wen sich gekümmert wird, bekommt der Täter alles hinterhergetragen, während das Opfer sich normalerweise um sich selbst kümmern muß.

Dark Knight

Mord an Babys

Nihilator ⌂, Bayern, Friday, 15.12.2006, 12:50 (vor 6932 Tagen) @ Beelzebub

Hi Beelzebub!

Z.B. kann eine Mutter, die ihr Kind verhungern läßt wegen grausamen Tötens
als Mörderin bestraft werden - wie es unlängst in

Nach meiner bescheidenen Meinung ist jemand, der des Argwohns unfähig ist, IMMER als arglos anzusehen. So mit gesundem Menschenverstand betrachtet... der ja in der Justiz nicht unbedingt eine Rolle spielen muß. ;-)

Im Grunde ist diese Sichtweise dem Täterinnenschutz geschuldet, würde ich behaupten. Nachdem es den Tatbestand der Kindstötung nicht mehr gibt, mußte eine Möglichkeit gefunden werden, solche Frauen trotzdem mild zu verurteilen (oder eben nicht zu verurteilen). Das geht nur, wenn das Ganze zum Totschlag, möglichst minder schwer, umgedeutet werden kann. Mordenden Pflegerinnen kommt das natürlich auch zugute.

Gruß,
nihi

--
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Fast ein Jahr lang suchte sie Hilfe bei Psychiatern, dann wandte sie sich Allah zu.


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Mord an Babys

carlos, Friday, 15.12.2006, 16:49 (vor 6932 Tagen) @ Beelzebub

P.S. Was das Urteil gegen den perversen Schweinehund betrifft: der hat
nicht einen Tag zuviel bekommen, und ich wünsche ihm, dass es ihm im Knast
richtig dreckig gehen wird.

Servus!
Nicht, daß mich jemand mißversteht: Nicht, daß der Todesstrafe so etwas wie finale Gerechtigkeit innewohnte: Für mich sprechen allerdings drei gewichtige Gründe gegen diese Strafe: Erstens: Ein Justizirrtum bleibt irreversibel. Ich weiß, ich weiß... Unschuldige, die Jahrzehnte hinter Gittern gesessen sind, findet man später üblicherweise mit ein paar wenigen Fletten ab; das restliche Leben bleibt ruiniert... aliquod haeret semper... Selbst nun zum Opfer geworden, kümmert sich der Staat einen Scheißdreck um den armen Kerl. Nein, ich spreche von einer prinzipiellen Möglichkeit: Wenn der Staat WOLLTE, dann KÖNNTE er sein Justiz-Opfer versorgen, KÖNNTE ihm, z.B. mit einer anständigen Rente, ein fürderhin sorgenfreies Leben ermöglichen. Zweitens: Wird jemand zur Todesstrafe verurteilt, dann fällt der Delinquent ja nicht sofort tot um; sprich: Bei der Vollstreckung muß ja irgend jemand den Schalter umlegen, den Strick um den Hals legen oder die Kugel im Lauf haben. Beruf: Henker... Nein, mir widerstrebt das zutiefst... Drittens: Mein abendländisch, humanistisch geprägtes Weltbild erlaubt mir zwar jederzeit, die Menschheit dauerhaft vor einem Schwerverbrecher zu schützen, indem ich ihn für den Rest seines Lebens verknaste; es erlaubt mir jedoch nicht, ihn zur ?Strafe? nun umzubringen. Übrigens: Vergeben kann dem Verbrecher ja nur das Opfer seiner Tat.
Dieser miese, feige Dreckskerl hat mindestens die Strafe verdient und auch bekommen, welche unsere Kodices hergeben. Was war denn geschehen? Eine 13-jährige über viele Wochen hinweg zu quälen, sie immer wieder zu vergewaltigen, sie in eine Holzkiste zu sperren... Niemand hat diesen sadistischen Scheißkerl zu seinem Verbrechen gezwungen, absolut niemand, also schadet es auch nicht, wenn er jetzt mit dem Rest seines Lebens dafür bezahlt und brennt.
Hierzulande kümmert man sich ohnehin mit riesigen, öffentlich-rechtlichen Hilfe-Strukturen um Verbrecher; die Verbrechensopfer bleiben auf sich gestellt. Freilich: Da gibt?s irgendein popeliges, mit dessen ?Hilfe? sie irgendwo (ich glaube über die Versorgungsämter) Hilfe ?beantragen? können: ?Beantragen? also... erst der ganze rotzige Amtsweg mit Anträgen, Ablehnungsbescheiden, Widersprüchen... Der Kriminelle im Knast kriegt das alles einfach so gratis nachgeschmissen. Zutiefst bedauerlich, daß eine private Organisation wie der ?Weiße Ring? überhaupt erst erforderlich geworden ist.
Der komplette, gedankliche Ansatz beim ?Straf?recht seit der ?großen Strafrechts?verun?formung? im Jahre 1977 läuft falsch: Nicht mehr Strafe und Buße für den Verbrecher, sowie Genugtuung für sein Opfer (ich weiß, ich weiß... Böswillige unterstellen dem alten carlos jetzt billige Rachsucht... na, meinetwegen...) bilden die zentralen Fundamentgedanken im Vordergrund, wie es gerechterweise eigentlich sein sollte, sondern die idiotische Prämisse einer ominös und nebulös gefaßten ?Erziehung?, einer ?Resozialisierung?; beides setzt man also grundsätzlich und immer als gegeben und möglich voraus. Man macht den Bock zum Gärtner und das ?neue? ?Straf?recht zum Diener eines sinnlosen und ungerechten Prinzips. ?Resozialisierung? darf bestenfalls irgendwann mal eintreten, aber nicht schon prinzipiell und von Anfang an.
Daß die Eltern die Medien für ihre Zwecke benutzen, oder ebenso von selbigen benutzt werden, gefällt mir auch nicht besonders, aber ich kann die Leute gut verstehen; ich würde an deren Stelle nicht anders handeln. Daß das Mädchen jetzt Therapien benötigt, sündhaft teure Therapien zumal, dürfte klar sein, und wie Millionäre, die das aus der Portokasse zahlen, wirken die Leute beim besten Willen nicht. Dieser Staat wird sie jedoch mit Sicherheit abwimmeln wollen, oder höchstens nach einem elends langen, bürokratischen Rechtsweg löhnen; viel Zeit würde also verfließen, Zeit, die man für eine alsbald beginnen sollende Therapie aber begreiflicherweise nicht hat. Die Gelder, die das Mädchen so erhält, werden also mit Sicherheit an der richtigen Stelle ausgegeben werden. Die unselige Gemengelage, bestehend aus Medien, Geld und abwesendem Opferschutz, ist zuvörderst unserem neumodernistischem Zeitgeist geschuldet.
Das Problem liegt doch nicht darin, daß Mario Menderake für seine Taten lebenslang hinter Gitter wandert. Das Problem ist doch vielmehr, daß Frauen, wenn sie identisch scheußliche Verbrechen begehen und anschließend die arme, heulende, obendrein noch von bösen Männern geknechtete Unschuld spielen, nicht ebenso hart bestraft, sondern quasi mit Samthandschuhen angefaßt werden. Wenn jemand aus dem 20. Stock springt, in der irrigen Annahme, er müsse fliegen, dann macht ihm das doch auch keiner nach und springt hinterdrein.
Ich wünsche uns allen sehr, daß wir einen der Kardinalfehler der Femanzen nicht nachäffen: Nämlich die Sinne für Gerechtigkeit und Mitleid zu verlieren; charakterlich wertvolle Eigenschaften, die uns eigentlich auszeichnen und von den Femanzen wohltuend unterscheidbar machen sollten. Sonst wären wir nämlich in der Tat nicht besser als die.

carlos

Zum Begriff der Heimtücke

Beelzebub, Saturday, 16.12.2006, 02:07 (vor 6932 Tagen) @ Nihilator

Tach Nihi,

Nach meiner bescheidenen Meinung ist jemand, der des Argwohns unfähig ist,
IMMER als arglos anzusehen. So mit gesundem Menschenverstand betrachtet...
der ja in der Justiz nicht unbedingt eine Rolle spielen muß. ;-)

Nun ja, darüber ließe sich ein eigenes Forum füllen (^_^). Jedenfalls wird das Ausnutzen dieser Art von "Arglosigkeit" dem Heimtückebegriff nicht gerecht.

Im Grunde ist diese Sichtweise dem Täterinnenschutz geschuldet, würde ich
behaupten. Nachdem es den Tatbestand der Kindstötung nicht mehr gibt,
mußte eine Möglichkeit gefunden werden, solche Frauen trotzdem mild zu
verurteilen (oder eben nicht zu verurteilen). Das geht nur, wenn das Ganze
zum Totschlag, möglichst minder schwer, umgedeutet werden kann.

Stimmt auch so nicht. Dann wäre der Heimtückebgriff erst nach 1998 so ausgelegt worden, denn erst in diesem Jahr wurde die strafrechtliche Privilegierung der Kindstötung abgeschafft - dreißig Jahre nach der rechtlichen Gleichstellung nichtehelicher Kinder, was in der Tat ein Skandal war.

Der Heimtückebegriff in der von dir so kritisierten Fassung wurde aber bereits 1952 entwickelt.

"Zum Begriff der heimtückischen Tötung: Die Arglosigkeit kann nur einem solchen Menschen gegenüber ausgenutzt werden, der selbst oder mit Hilfe Dritter dem Angriff auf sein Leben entgegentreten könnte, falls er oder ein schutzbereiter Dritter nicht durch das tückische Verhalten des Täters in Sicherheit gewiegt worden wäre."

BGH 2. Strafsenat, Urteil vom 4.11.1952, Az: 2 StR 261/52

Allerdings wird der Arglosigkeitsbegriff ziemlich eng ausgelegt.

"Heimtückisch handelt auch, wer die Arglosigkeit von Kindern ausnutzt, die in der Lage sind, Hilfe herbeizurufen."

BGH 1. Strafsenat, Urteil vom 17. März 1953, Az: 1 StR 109/53

Auch das Vergiften eines Kleinkindes ist heimtückisch, wenn frau dem Kind das Gift durch Überzuckern schmackhaft macht.

"Wer ein Schlafmittel in die Nahrung eines solchen Kindes mischt, handelt aber heimtückisch, wenn er es tut, weil das Kind andernfalls das Mittel seines Geschmacks wegen nicht zu sich nehmen würde."

BGH 5. Strafsenat, Urteil vom 7. Juni 1955, Az: 5 StR 104/55

Mordenden Pflegerinnen kommt das natürlich auch zugute.

Nicht unbedingt - siehe hier.

Wie schon ausgeführt, die Fähigkeit argwöhnisch zu werden, setzt nicht die Fähigkeit eigenständiger Gegenwehr voraus, es reicht für einen Heimtückemord, wenn der Pflegling imstande wäre, um Hilfe zu rufen, wenn er von der mörderischen Absicht der Pflegerin wüßte.

DaPis & DiMsaas

Beelzebub

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"Ihre Meinung ist widerlich. Aber ich werde, wenn es sein muß, bis zum letzten Atemzug dafür kämpfen, dass Sie sie frei und offen sagen dürfen." (Voltaire)

Ich denke, also bin ich kein Christ. (K. Deschner)

Was ich dem Femis gerne überlasse

Beelzebub, Saturday, 16.12.2006, 02:44 (vor 6932 Tagen) @ Nihilator

Ououou.. in welche DDR-Schule bist Du denn gegangen, mein Freund Beelze?
Ich könnte Dir da ja Dinge berichten... Mein Gutster, mit dem Osten ist
auch nicht alles so gewesen wie die linkskorrekte lichtumkränzte Historie
heute zunehmend glauben lassen mag.
Du mußt mal wieder in die Waschanlage.

Gute Güte, es scheint bei dir so eine Art Reflex zu geben, der dich daran hindert, das was andere über die DDR schreiben deutlich zu lesen.

Ich habe mit keiner Silbe behauptet, dass die Schulen in der DDR gut gewesen seien. Ich selber hatte zwar das Glück, auf der richtigen Seite der Mauer zur Welt zu kommen, war aber lange Jahre im Aufbau Ost beschäftigt, um so manches über die DDR zu wissen, teilweise Dinge, die auch DDR Bürger zumindest vor 1989 nicht wußten (etwa den Inhalt von Stasiakten).

Was die Schulen der DDR betrifft, so erinnere ich mich z.B. mit Grausen an den Inhalt zahlreicher Schulzeugnisse, die ich zu lesen bekam. Etwa solche, in denen völlig unverhüllt deutlich gemacht wurde, dass dort die Erziehung zu übelstem Duckmäuser- und Denunziantentum angestrebt wurde. Das schlug sich z.B. in Zeugnisformulierungen wie dieser nieder: "Besonders zu loben ist ihre offene kritische Haltung zu Leistungsschwächen und Fehlverhalten ihrer Mitschüler." Sollte im Klartext wohl heißen: sie war die Klassenpetze vom Dienst und besaß damit die wichtigste Voraussetzung für eine vorbildliche DDR-Bürgerin.

Was ich aber auch sagen wollte: die DDR-Lehrerinnen, so beschissen sie auch gewesen sein mögen, es waren, nach dem was ich mitbekommen habe, jedenfalls keine Feministinnen, die ihren Schülern was von Minderwertigkeit des männlichen Geschlechts vorgefaselt haben.

Daher, um mal auf das Ursprungsthema zurückzukommen: aus welchem Grund auch auch immer Mario M. seine perversen Phantasien entwickelt hat, feministische Indoktrination an der Schule dürfte als Ursache ausfallen.

Ich bin dafür, daß wir diesem Gesockse genau GAR NICHTS überlassen. Und
das nicht mal für begrenzte Zeit. Hältst Du diesem verlogenen
hinterfotzigen Dreckspack *angewidertausspuck* die Fingerspitze hin,
verlierst Du den Arm.

Also das Spinnen schwachsinniger Verschwörungstheorien, das Absondern sexistischer Haßtiraden und das Umlügen abscheulichster Verbrechen in menschheitsbeglückende Wohltaten, nur weil sie von einer Frau begangen wurden, das alles überlasse ich dem Gesockse gerne.

Was ich den Femis außerdem noch gerne überlasse, ist die Hälfte aller Arbeitsplätze bei der Müllabfuhr, in der Abwasserkanalreinigung, auf Baugerüsten, in Bergwerken unter Tage, an Hochöfen und last not least beim Militär - vorzugsweise in eisenhaltiger Luft an der vordersten Front.

FraguMabö & Frakalbes

Beelzebub

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"Ihre Meinung ist widerlich. Aber ich werde, wenn es sein muß, bis zum letzten Atemzug dafür kämpfen, dass Sie sie frei und offen sagen dürfen." (Voltaire)

Ich denke, also bin ich kein Christ. (K. Deschner)

Was ich dem Femis gerne überlasse

Rainer ⌂, Saturday, 16.12.2006, 02:52 (vor 6932 Tagen) @ Beelzebub

Hallo

Was ich den Femis außerdem noch gerne überlasse, ist die Hälfte aller
Arbeitsplätze bei der Müllabfuhr, in der Abwasserkanalreinigung, auf
Baugerüsten, in Bergwerken unter Tage, an Hochöfen und last not least beim
Militär - vorzugsweise in eisenhaltiger Luft an der vordersten Front.

Wieso nur die Hälfte? Angesichts der seit jahrtausenden währenden Unterdrückung der Männer... sollte es schon der ganze Teil sein.

Nicht kleckern, klotzen!

Rainer

--
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Kazet heißt nach GULAG jetzt Guantánamo

Leiden im Knast

Gismatis, Basel, Sunday, 17.12.2006, 02:11 (vor 6931 Tagen) @ Dark Knight

Hallo Dark Knight

Naja, ob die Knäste so sehr auf "Leid" ausgelegt sind, ist die Frage...
unter Kriminellen gilt es teilweise schon als "Adelsmerkmal," wenn man
"gesessen" hat...

Hier wird vielleicht aus der Not eine Tugend gemacht. Aber das ist ja auch das Problem, dass viele Kriminelle so abgebrüht sind, dass ihnen die Haft zumindest vordergründig nichts ausmacht.

von "Luxusknästen" ist gar die Rede.

Das ist populistisches Geschwafel.

Leiden im Knast ? Nicht wirklich.

Ob du das immer noch sagen würdest, wenn du drin wärst?

Übrigens... in Deutschland hat Täterschutz ohnehin Vorrang vor
Opferschutz... und auch wenns darum geht, um wen sich gekümmert wird,
bekommt der Täter alles hinterhergetragen, während das Opfer sich
normalerweise um sich selbst kümmern muß.

Ich finde auch, dass der Oferschutz und die Opferhilfe verbessert werden muss. Dass der Täter alles hinterhergetragen bekommt, leigt jedoch daran, dass der Staat mit der Verurteilung die Verantwortung für den Täter übernommen hat. Es liegt an ihm, sich um den Täter zu kümmern, ihm eine Unterkunft zu bieten, Nahrung etc., weil es der Täter nicht mehr kann. Das darf man nicht als Liebe zum Täter missverstehen.

Gruß, Gismatis

Zum Begriff der Heimtücke

Nihilator ⌂, Bayern, Sunday, 17.12.2006, 03:07 (vor 6931 Tagen) @ Beelzebub

Hi Beelze!

Nun ja, darüber ließe sich ein eigenes Forum füllen (^_^). Jedenfalls wird
das Ausnutzen dieser Art von "Arglosigkeit" dem Heimtückebegriff nicht
gerecht.

Naja... weiter unten aber zitierst Du genau das: die Arglosigkeit eines Kindes, das von seinen Eltern einfach nichts Böses erwartet. Und, mittels Zuker als Geschmacksüberdecker, vergiftet wird.

Stimmt auch so nicht. Dann wäre der Heimtückebgriff erst nach 1998 so
ausgelegt worden, denn erst in diesem Jahr wurde die strafrechtliche
Privilegierung der Kindstötung abgeschafft - dreißig Jahre nach der
rechtlichen Gleichstellung nichtehelicher Kinder, was in der Tat ein
Skandal war.

Danke für Deine interessanten historischen Urteile. Interessant zu lesen.

Aber ganz so meinte ich es nicht. Daß es die heimtücke als Mordmerkmal länger als seit 1998 gibt, ist mir bekannt. Fakt ist jedoch, daß seit der im Rahmen der Gleichstellung unehelicher Kinder gebotenen Abschaffung des §217 (Kindstötung) dieser Tatbestand nicht anders abgeurteilt wird. Er gilt heute regelmäßig als "minder schwerer" Totschlag. Keine Besserstellung für Kinder, aber eine für mordende Verheiratete.

Nicht unbedingt - siehe hier.

Gutes Beispiel. Ich schrieb von Pflegerinnen.

Wie schon ausgeführt, die Fähigkeit argwöhnisch zu werden, setzt nicht die
Fähigkeit eigenständiger Gegenwehr voraus, es reicht für einen
Heimtückemord, wenn der Pflegling imstande wäre, um Hilfe zu rufen, wenn
er von der mörderischen Absicht der Pflegerin wüßte.

Und eben diese Definition kann ich nicht nachvollziehen. Was soll es für einen Unterschied bei der Bewertung der Tat machen, ob das Opfer zur Gegenwehr fähig war? Ein Kind ist grundsätzlich arglos seinen Eltern gegenüber, es hat ein Urvertrauen zu Ihnen. Wer sein eigenes Kind tötet, handelt damit IMMER heimtückisch.

Macht es die Handlungsweise einer Loreena Bobbit besser, daß sie ihren Mann im Schlaf -also in wehrlosem Zustand- verstümmelte? War das etwa nicht heimtückisch? M.M. ganz im Gegenteil.
Denn hier sind Affekt und eine Gewaltspirale ausgeschlossen.

Gruß,
nihi

--
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MÖSE=BÖSE

Fast ein Jahr lang suchte sie Hilfe bei Psychiatern, dann wandte sie sich Allah zu.


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Mord an Babys

Resistance, Sunday, 17.12.2006, 06:25 (vor 6931 Tagen) @ Gismatis

Sehr weise Worte !
Mehr gibts dazu nicht zu sagen

Leiden im Knast

carlos, Sunday, 17.12.2006, 17:40 (vor 6930 Tagen) @ Gismatis

Servus, Gismatis!

(...)

Das ist populistisches Geschwafel.

Ach ja? Wieso denn?

Ob du das immer noch sagen würdest, wenn du drin wärst?

Na, dagegen gibt?s ja ein probates Mittel: Sorge dafür, daß du nicht verknastet wirst. Sollte eigentlich nicht schwer fallen (Wir sprechen hoffentlich immer nur noch von Typen vom Schlag eines Mario Mederake). Kerle, die hinter Schloß und Riegel sitzen, sitzen dort ja nicht deswegen, weil sie die wandelnde Unschuld wären und deswegen eigentlich an den Ballermann auf Malle gehörten. Daß einem Knastbruder zudem ein Großteil seiner Menschenrechte eingeschränkt wird, liegt eben in der Natur der Sache und gehört elemantar zum Sinn und Zweck der Haftstrafe. Pech.

Ich finde auch, dass der Oferschutz und die Opferhilfe verbessert werden muss. Dass der Täter alles hinterhergetragen bekommt, leigt jedoch daran, dass der Staat mit der Verurteilung die Verantwortung für den Täter übernommen hat. Es liegt an ihm, sich um den Täter zu kümmern, ihm eine Unterkunft zu bieten, Nahrung etc., weil es der Täter nicht mehr kann. Das darf man nicht als Liebe zum Täter missverstehen.

Nicht ganz. Zunächst einmal wird dem Täter, als erwachsenem Menschen, die Verantwortung seiner Tat aufgebrummt. Das ist nichts besonderes. Prinzipiell müßte (Coniunctivus irrealis...) sich der Staat aber auch um andere kümmern, die das nicht mehr können, wie jene Kriegsheimkehrer oder eben um Verbrechensopfer. Woran er aber im identischen Ausmaß nicht im Traum denkt, und genau das ist das Problem.

carlos

Mario M., das Mädchen und das Geld

Christine ⌂, Sunday, 17.12.2006, 18:06 (vor 6930 Tagen) @ carlos

Folgenden interessanten Artikel gebe ich hier mal teilweise wieder, der Rest kann ja nachgelesen werden.
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14. Dezember 2006

URTEIL IM STEPHANIE-PROZESS
Mario M., das Mädchen und das Geld

Von Gisela Friedrichsen , Dresden

Mario M. hat im Fall Stephanie die Höchststrafe bekommen. Es war der spektakulärste Prozess des Jahres. Nicht nur wegen des unfassbaren Falls. Sondern auch weil die Rechtsbeistände des Mädchens mit ihrer Kampagne hohen Schadensersatz herausschlagen wollen - auf Kosten des Kindes.

Ist das Urteil angemessen? Ein an der obersten Grenze des Strafrahmens angesiedeltes Strafmaß war im Prozess gegen Mario M. vor dem Landgericht Dresden nach der Hauptverhandlung zu erwarten gewesen. Aber nicht unbedingt dieses nicht mehr zu toppende Ergebnis: 15 Jahre Freiheitsstrafe wegen Geiselnahme in Tateinheit mit Entziehung Minderjähriger, Vergewaltigung, schweren sexuellen Missbrauchs und Körperverletzung - plus Sicherungsverwahrung.

Mario M., der am 11. Januar die damals 13-jährige Stephanie auf dem Schulweg in einen Lieferwagen gezerrt, in eine Kiste gepfercht und in seine Wohnung verschleppt hatte, wo er sie in den folgenden fünf Wochen unzählige Male vergewaltigte und sexuell aufs übelste missbrauchte - ihm wurde von der Dresdner Strafkammer jede Milderung versagt.

Dass er sieben Stunden lang umfassend alle Details der Tat gestanden hatte; dass er damit sein Opfer vor einem Zeugenauftritt vor Gericht bewahrte; dass bei ihm laut psychiatrischem Gutachten eine schwere Persönlichkeitsstörung vorliegt; dass er, wie der Vorsitzende sagte, "einer nicht mehr hinzunehmenden Vorverurteilung in den Medien" ausgesetzt war; dass er Reue bekundete und sich um Wiedergutmachung bemühte - nichts davon brachte ihm auch nur einen Tag Strafe weniger ein.

Sogar die Staatsanwaltschaft hatte sich vom Richterspruch noch übertreffen lassen müssen. Sie hatte eine Strafe von 14 Jahren und neun Monaten beantragt. M.s Verteidiger, der Dresdner Rechtsanwalt Andreas Boine, fragte nach der Urteilsverkündung, ob man einem Angeklagten künftig noch raten könne zu gestehen, wenn sich davon nichts mehr auf das Strafmaß auswirke.

Der Rechtsstaat, so möchte man fast sagen, hat also Flagge gezeigt, hat bewiesen, dass er sehr wohl stark ist und hier dem Anliegen des Opfers Rechnung trug, das verständlicherweise die Höchststrafe verlangte. Doch ist das alles?

Eine Wiedergutmachung für das, was Stephanie angetan wurde durch den Angeklagten - und weiterhin angetan wird durch die Kampagne ihrer Berater - kann der Strafprozess nicht leisten. Selbst die härteste aller denkbaren Strafen beseitigt den angerichteten Schaden nicht. In welchem Ausmaß das Kind durch weiter fortdauernde Medienpräsenz beeinträchtigt wird, indem es seiner Identität verlustig geht und sich mittlerweile angesichts von Kontakten zu Schauspielern und Prominenten vermutlich selbst wie ein Star vorkommt, müssen sich diejenigen fragen, die hier nicht einen Riegel vorschieben. In der neuesten Ausgabe einer Zeitschrift wird eine fröhlich über ihre Erlebnisse bei M. plaudernde Stephanie mit den Worten zitiert: "Ich fühle mich wohl in meiner Haut..."

Der Vorsitzende Richter Tom Maciejewski hat in der Urteilsbegründung auch dem von der Nebenklage behaupteten Skandal fehlerhafter polizeilicher Ermittlungen widersprochen: In der Hauptverhandlung habe sich gezeigt, dass die Beamten "mit großem Engagement und hohem persönlichem Einsatz" die Sache aufgeklärt hätten. Bekanntlich war die Polizei dem Täter erst dadurch auf die Spur gekommen, dass Stephanie während eines nächtlichen Ausgangs mit ihrem Peiniger unbemerkt einen Zettel hatte fallen lassen mit einem Hilferuf. Zuvor war in vielerlei Richtungen ermittelt worden, ohne Erfolg allerdings. Denn niemand hatte beobachtet, wie das Mädchen überfallen worden war. Ob die Polizei tatsächlich früher hätte Verdacht schöpfen können gegen M., wie es die Nebenklage immer wieder behauptet, ist durchaus fraglich.
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Hi Carlos,

ich gebe zu, das ich mit der obigen Argumentation so meine Probleme habe, andererseits diese aber auch nachvollziehen kann.
Was bekommt wohl jemand, der das Gleiche macht und anschließend das Kind tötet? Immerhin würde dadurch zumindest die Chance steigen, das derjenige nicht erwischt wird.
Fragen über Fragen...

Liebe Grüße - Christine

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Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohlangepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein

Mario M., das Mädchen und das Geld

carlos, Sunday, 17.12.2006, 20:07 (vor 6930 Tagen) @ Christine

Von Gisela Friedrichsen , Dresden

Mario M. hat im Fall Stephanie die Höchststrafe bekommen. Es war der spektakulärste Prozess des Jahres. Nicht nur wegen des unfassbaren Falls. Sondern auch weil die Rechtsbeistände des Mädchens mit ihrer Kampagne hohen Schadensersatz herausschlagen wollen - auf Kosten des Kindes.

Mag sein, daß vieles auf Kosten des Mädchens abgelaufen war. Indes, anhand ihrer eigenen Wortwahl entlarvt die Spiegelin auch ihre infame Hetze: Billig schnödes ?Geld herausschlagen?, unterstellt sie selbstherrlich den Leuten. Auch wenn das zum geringen Teil wahr sein sollte: Viel wahrscheinlicher ist wohl eher, daß das Geld für eine gute Therapie verwendet wird. Mutter Staatin kümmert sich um Verbrechensopfer eben einen großen Dreck. Den Leuten kann ich ihre Handlungsweise nicht verdenken. So ?rum war es schlimmstenfalls und gezwungenermaßen die zweitschlechteste Lösung. Frau Friedrichsen!! Wie hätten denn Sie an der Stelle jener Familie gehandelt, auch in Anbetracht des Umstandes, nun kein Millionär zu sein?

(...)

Mario M., der am 11. Januar die damals 13-jährige Stephanie auf dem Schulweg in einen Lieferwagen gezerrt, in eine Kiste gepfercht und in seine Wohnung verschleppt hatte, wo er sie in den folgenden fünf Wochen unzählige Male vergewaltigte und sexuell aufs übelste missbrauchte - ihm wurde von der Dresdner Strafkammer jede Milderung versagt.

Richtig. Wieso auch? Bisher war?s ja eher umgekehrt: Weder Mitleid, noch Hilfe für die Opfer. Zeit, daß sich das ändert, Frau Friedrichsen!

Dass er sieben Stunden lang umfassend alle Details der Tat gestanden hatte; dass er damit sein Opfer vor einem Zeugenauftritt vor Gericht bewahrte; dass bei ihm laut psychiatrischem Gutachten eine schwere Persönlichkeitsstörung vorliegt; dass er, wie der Vorsitzende sagte, "einer nicht mehr hinzunehmenden Vorverurteilung in den Medien" ausgesetzt war; dass er Reue bekundete und sich um Wiedergutmachung bemühte - nichts davon brachte ihm auch nur einen Tag Strafe weniger ein.

Ich bin schwerstens beeindruckt, Frau Friedrichsen... Ja, jetzt fällt?s mir wieder ein... Auch ich habe ihm seine ?Reue? sofort abgekauft... lolol... Seine ?Reue? wollte er ja zudem noch lustig grinsend vom Gefängnisdach in alle Welt hinausposaunen... Bingo... Äh ja... Wie sah sie denn aus, seine ?Wiedergutmachung?? Habe nix davon gehört...
Ich halte es für normal, daß jemand, der viele Jahre Knast vor Augen hat, nichts unversucht läßt, sich reumütig zu präsentieren. Nix Neues, Frau Friedrichsen, nix Neues... Wie glaubhaft diese ?Reue? ist, kann man im übrigen mühelos an der unfaßbaren Tat selbst ablesen...

Sogar die Staatsanwaltschaft hatte sich vom Richterspruch noch übertreffen lassen müssen. Sie hatte eine Strafe von 14 Jahren und neun Monaten beantragt. M.s Verteidiger, der Dresdner Rechtsanwalt Andreas Boine, fragte nach der Urteilsverkündung, ob man einem Angeklagten künftig noch raten könne zu gestehen, wenn sich davon nichts mehr auf das Strafmaß auswirke.

Na schön: Angenommen, dem Typen wäre geglaubt worden. 14 Jahre Bau. Therapie plus gute Führung, und schwupps... nach acht Jahren isser wieder draußen... Wie das in vergleichbaren Fällen gewöhnlich abgelaufen ist, haben wir ja schon hinreichend oft erleben dürfen... Frau Friedrichsen... Was wäre wohl, wenn der Herr Mario SIE nach acht Jahren aufgesucht hätte... Aus welchen Löchern würde denn dann SIE pfeifen? Hä? Nein, Blödsinn... der über Wochen hinweg demonstrierte Sadismus spricht eine eindeutige Sprache...! Und zu ?Reue? und ?Wiedergutmachung? hätte er schon viele früher Gelegenheit gehabt. Außerdem ist dieser Kerl ein Wiederholungstäter; das haben Sie wohl hoffentlich nicht vergessen, meine Gutste...

Der Rechtsstaat, so möchte man fast sagen, hat also Flagge gezeigt, hat bewiesen, dass er sehr wohl stark ist und hier dem Anliegen des Opfers Rechnung trug, das verständlicherweise die Höchststrafe verlangte. Doch ist das alles?

Dumme Frage... Das Problem ist ja gerade, daß das eben NICHT alles ist...

Eine Wiedergutmachung für das, was Stephanie angetan wurde durch den Angeklagten - und weiterhin angetan wird durch die Kampagne ihrer Berater - kann der Strafprozess nicht leisten. Selbst die härteste aller denkbaren Strafen beseitigt den angerichteten Schaden nicht. In welchem Ausmaß das Kind durch weiter fortdauernde Medienpräsenz beeinträchtigt wird, indem es seiner Identität verlustig geht und sich mittlerweile angesichts von Kontakten zu Schauspielern und Prominenten vermutlich selbst wie ein Star vorkommt, müssen sich diejenigen fragen, die hier nicht einen Riegel vorschieben. In der neuesten Ausgabe einer Zeitschrift wird eine fröhlich über ihre Erlebnisse bei M. plaudernde Stephanie mit den Worten zitiert: "Ich fühle mich wohl in meiner Haut..."

Schwachsinn... Frau Friedrichsen, das ist blühender Schwachsinn... Noch niemals hatte ein Strafprozeß die Aufgabe der ?Wiedergutmachung?... Aha: Der Schaden wird also nicht ?beseitigt?: Na, wenn das sooooo ist, Frau Friedrichsen... dann hätten wir uns ja von vorne herein den ganzen Strafprozeß auch sparen dürfen, gelle...!? Thema erneut komplett verfehlt: Auch DAS ist keine Aufgabe eines Strafprozesses...
Warum, verdammt noch mal, maßen eigentlich SIE sich an, den moralischen Stab über jener Familie zu brechen? Welch unglaublich freche Unverfrorenheit, dem Mädchen jetzt auch noch Geltungssucht vorzuwerfen... Geltungssucht betreiben zum wiederholten Male ausschlielich SIE SELBST mit ihre unerträglichen, tendenziösen Geschmiere!

Der Vorsitzende Richter Tom Maciejewski hat in der Urteilsbegründung auch dem von der Nebenklage behaupteten Skandal fehlerhafter polizeilicher Ermittlungen widersprochen: In der Hauptverhandlung habe sich gezeigt, dass die Beamten "mit großem Engagement und hohem persönlichem Einsatz" die Sache aufgeklärt hätten. Bekanntlich war die Polizei dem Täter erst dadurch auf die Spur gekommen, dass Stephanie während eines nächtlichen Ausgangs mit ihrem Peiniger unbemerkt einen Zettel hatte fallen lassen mit einem Hilferuf. Zuvor war in vielerlei Richtungen ermittelt worden, ohne Erfolg allerdings. Denn niemand hatte beobachtet, wie das Mädchen überfallen worden war. Ob die Polizei tatsächlich früher hätte Verdacht schöpfen können gegen M., wie es die Nebenklage immer wieder behauptet, ist durchaus fraglich.

Die Behörden wußten doch von Mario Mederake, von seinem Wohnort in der unmittelbaren Nähe, sowie von seiner kriminellen Vergangenheit; wenigstens hätten sie all das wissen müssen. Daß jemandem, wie Ihnen das ?fraglich? erscheint, verwundert mich nicht mehr. Nicht ?fraglich?, sondern in jeder Hinsicht eindeutig bleibt für mich, Frau Friedrichsen, Ihr dummes, infames Geschwätz alle Male...
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Servus, liebe Christine!

... Was bekommt wohl jemand, der das Gleiche macht und anschließend das Kind tötet? Immerhin würde dadurch zumindest die Chance steigen, das derjenige nicht erwischt wird. Fragen über Fragen...

Ja, diese Annahme liegt wohl nahe. Ich will nicht bestreiten, daß darin eine Crux zu sehen ist. Andererseits... eine Leiche völlig verschwinden zu lassen, ist kaum möglich. Angenommen, der Wiederholungstäter wäre schon früher ins Visier genommen worden und er hätte das Kind ermordet... dann hätte es in seiner Wohnung immer noch Spuren gegeben. Und die wären gefunden worden. Daß ein Gewaltverbrecher auch zum Mord im Stande ist, ist leider auch wahr. Völlig unberechenbar bleibt seine Handlungsweise sowieso grundsätzlich; das ist ja das Schwierige. Nur: Leichtfertig und womöglich aus Angst vor einem möglichen Mord einem Täter seine offensichtlich erstunkene ?Reue? abzukaufen, halte ich für den falschen Ansatz. Der Sachverhalt war sowieso eindeutig.

Mach?s gut! :x)

carlos

Nachtrag...

carlos, Sunday, 17.12.2006, 22:51 (vor 6930 Tagen) @ carlos

Liebe Christine!
Wie ich bereits in meinem ersten Beitrag zu diesem Thema habe erkennen lassen, bin ich natürlich auch nicht sonderlich begeistert, wie die ganze Geschichte nun abgelaufen ist und daß die Eltern jenes Mädchens mit Hilfe der Medien viel Geld bekommen haben. Ein flaues Gefühl bleibt angesichts dessen natürlich immer. Nur: keiner, der eigene Kinder groß gezogen hat und sich an die Zeit erinnert, als sie 13 Jahre alt waren, also so alt, wie jenes Mädchen... keiner kann doch da kalt bleiben... Und wenn dann so etwas Schreckliches passiert wäre... Dir wird klar, nach dem Schrecknis für die ganze Familie braucht Dein Kind jetzt teure Therapien, von denen Du weißt, daß Vater Staat dazu höchstens ein paar armselige Kohlen beisteuert, wenn er guter Laune ist. Eigene Gelder für eine Therapie wären in ausreichender Menge jedoch nicht vorhanden... Und nun kommen die Medien auf Dich zu und wollen Dir die Geschichte vergolden... Ich bin mir sicher, daß dem Wohl des eigenen Kindes zuliebe noch jeder zugreifen würde... Einfach nur noch widerlich, heuchlerisch und selbstgerecht, wie sich diese Kollektivistin Friedrichsen jetzt moralinsauer aufspielt... glaubt gar, sie dürfe moralische Imperative setzen. Ja, geht?s noch...
Waren halt noch so ein paar Gedanken...

Mach?s gut!

carlos

Nachtrag...

Christine ⌂, Monday, 18.12.2006, 10:07 (vor 6930 Tagen) @ carlos

Mein lieber Carlos,

dessen natürlich immer. Nur: keiner, der eigene Kinder groß gezogen hat
und sich an die Zeit erinnert, als sie 13 Jahre alt waren, also so alt,
wie jenes Mädchen... keiner kann doch da kalt bleiben... Und wenn dann so
etwas Schreckliches passiert wäre...

glaube mir, ich kann Deine Gedanken und Gefühle zu diesem Thema bestens nachvollziehen. Als ich so einige Komentare hier und in anderen Foren dazu las, war ich zunächst einmal nur sprachlos und danach unendlich wütend. Bei aller Liebe zu Männer(themen) gibt es auch bei mir eine Grenze, wo ich fast nur noch ohnmächtige Wut empfinde. Das Frauen nicht besser sind und das ganze subtiler gestalten, spricht auch nicht gegen diese Gefühle. In diesem Sinne habe ich mich dann lieber zurück gehalten und gar nichts geschrieben, weil ich sonst einiges von mir gegeben hätte, was ich im 'nüchternen' Zustand mit Sicherheit nicht geschrieben hätte.
Gott sei Dank sind meine Kinder heute erwachsen, so das die Sorgen nicht mehr so groß sind als zum genannten Alter.

beisteuert, wenn er guter Laune ist. Eigene Gelder für eine Therapie wären
in ausreichender Menge jedoch nicht vorhanden... Und nun kommen die Medien
auf Dich zu und wollen Dir die Geschichte vergolden... Ich bin mir sicher,
daß dem Wohl des eigenen Kindes zuliebe noch jeder zugreifen würde...

Ne Carlos, da bin ich mir überhaupt nicht sicher, zum einen, was das fehlende Geld für eine Therapie betrifft und zum anderen die Therapie selber.
Ich habe mit einigen Vergewaltigungsopfern gesprochen und die leben in einer anderen Welt als die, die gemeinhin öffentlich propagiert wird. In meiner eigenen Familie habe ich das leider auch erlebt und glaube mir, die wollten alle ihre Ruhe haben und das, was viele als richtig und gut empfanden, haben sie anders empfunden.

Einfach nur noch widerlich, heuchlerisch und selbstgerecht, wie sich diese
Kollektivistin Friedrichsen jetzt moralinsauer aufspielt... glaubt gar, sie
dürfe moralische Imperative setzen. Ja, geht's noch...
Waren halt noch so ein paar Gedanken...

Das dieses Mädchen gesagt hat, das es ihr gut geht, heißt für mich nichts weiter als "Laßt mich in Ruhe". Ich kenne keinen einzigen Menschen mit massiver Gewalterfahrung, der frisch fromm fröhlich und frei mal eben über seine Gewalterfahrung spricht, noch nicht einmal als Erwachsener. Wenn überhaupt, dann wird in vielen Fällen gerade mal an der Oberfläche gekratzt und das wird auch seinen Sinn haben. Nur das Opfer selber kann entscheiden, wann wie und ob es überhaupt an die erlebte Gewalt heran gehen will und eine Therapie sinnvoll ist.
Ich glaube, um einigermaßen im normalen Leben zurecht zu kommen, muß der Mensch zunächst einmal verdrängen, ob das jetzt gut ist oder nicht, steht auf einem anderen Blatt.

Mach's gut!

Du ebenso, Carlos.

Liebe Grüße - Christine

--
Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohlangepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein

Nachtrag...

carlos, Monday, 18.12.2006, 16:36 (vor 6929 Tagen) @ Christine

Servus, meine liebe!

Ich habe mit einigen Vergewaltigungsopfern gesprochen und die leben in
einer anderen Welt als die, die gemeinhin öffentlich propagiert wird. In
meiner eigenen Familie habe ich das leider auch erlebt und glaube mir, die
wollten alle ihre Ruhe haben und das, was viele als richtig und gut
empfanden, haben sie anders empfunden.

Ja, Du hast natürlich recht. Zum Glück hat sich Derartiges in meinem familiären Umfeld noch nie ereignet. Ich habe halt ganz generell vermutet, daß das Opfer einer Vergewaltigung womöglich baldmöglichst eine Thearpie machen möchte, und natürlich liegen die Dinge in jedem einzelnen Fall individuell unterschiedlich. Zunächst hielte ich es für eine Art Sicherheit, zu wissen, daß Geld für den Fall der Fälle vorhanden ist; eine Sorge weniger für die Leute. Das Geld, das jene Familie von den Medien für die Berichterstattung bekommen hat, soll natürlich so verwendet werden, wie sie es den Leuten am besten scheint. Und ich kann mir nicht vorstellen, daß sie es einfach so auf Malle am Ballermann verprassen. Gut, vielleicht spekuliere ich halt ein bißchen... Als Vater macht man sich selber halt so seine eigenen Gedanken und wünscht den Leuten das Beste in ihrer schwierigen Lage...

Mach's gut! :o)

carlos

Mord an Babys

Gismatis, Basel, Tuesday, 19.12.2006, 04:55 (vor 6929 Tagen) @ Resistance

Sehr weise Worte !
Mehr gibts dazu nicht zu sagen.

Ich danke dir, Resistance

--
www.subitas.ch

Leiden im Knast

Gismatis, Basel, Tuesday, 19.12.2006, 05:53 (vor 6929 Tagen) @ carlos

Hallo Carlos

Ach ja? Wieso denn?

Weil das was mit dem Wort gemeint ist, mit Luxus nichts zu tun hat. Weil es nur dazu dient, Stimmung zu machen gegen einen humanen Strafvollzug.

Na, dagegen gibt?s ja ein probates Mittel: Sorge dafür, daß du nicht
verknastet wirst. Sollte eigentlich nicht schwer fallen (Wir sprechen
hoffentlich immer nur noch von Typen vom Schlag eines Mario Mederake).

Wenn es so leicht wäre, wären die Gefängnisse nicht so voll. Deine Vorstellung ist reine Theorie. In der Realität begehen Menschen eine Straftat, sobald der Drang dazu größer ist, als die Angst davor, erwischt zu werden, und das ist anscheinend sehr häufig der Fall.

Kerle, die hinter Schloß und Riegel sitzen, sitzen dort ja nicht deswegen,
weil sie die wandelnde Unschuld wären und deswegen eigentlich an den
Ballermann auf Malle gehörten.

Aber genau diese Art Rechtfertigung stelle ich eben in Frage. Daran, dass dem Betroffenen mit der Bestrafung Schaden zugefügt wird, ändert das ja nichts. Daran ändert kein "Er ist selbst schuld", "Er hat es nicht anders verdient", "Das geschieht ihm recht" etc. irgendetwas.

Daß einem Knastbruder zudem ein Großteil
seiner Menschenrechte eingeschränkt wird, liegt eben in der Natur der
Sache und gehört elemantar zum Sinn und Zweck der Haftstrafe. Pech.

Selbstverständlich, nur hat das eine nicht automatisch das andere zur Folge. Ob ein Recht eingeschränkt wird und wie stark hängt oft nicht von der Haft selbst ab, z. b. wie oft Besuch erlaubt wird.

Prinzipiell müßte (Coniunctivus irrealis...) sich der Staat aber auch um
andere kümmern, die das nicht mehr können, wie jene Kriegsheimkehrer oder
eben um Verbrechensopfer. Woran er aber im identischen Ausmaß nicht im
Traum denkt, und genau das ist das Problem.

Ja, leider.

Gruß, Gismatis

--
www.subitas.ch

Mord an Babys

Resistance, Sunday, 24.12.2006, 05:56 (vor 6924 Tagen) @ Gismatis

Sehe deine Antwort erst jetzt....

Dafür brauchst du mir nicht zu danken,ganz im Gegenteil,ich danke dir.
Weil du einer der wenigen bist,die trotz der medialen Hetze noch nicht ihre Menschlichkeit verloren haben,und die sich auch noch trauen dies in der Öffentlichkeit zu sagen !!!

Es ist ja mittlerweile so,das sich derjenige entschuldigen soll,der nicht für Folter und/oder Todesstrafe eintritt,leider !!

Gruß,

Resistance

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