Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Schreibt eine Mail an die Pflegeeltern

Odin, Tuesday, 12.12.2006, 14:46 (vor 6935 Tagen)

Original als PDF: http://www.vafk.de/themen/Tagebuch/Dokumente/PM-Menschenrechte2006.pdf

Menschenrechtsverletzungen werden in Deutschland nicht korrigiert!

Kundgebung zum Tag der Menschenrechte in Karlsruhe

Seit 1948 wird der 10. Dezember als Tag der Menschenrechte gefeiert. Menschenrechte sind ein hohes Gut in einer zivilisierten Gesellschaft. Der Bundesverein ?Väteraufbruch für Kinder e.V.? veranstaltet aus aktuellem Anlass zum Tag der Menschenrechte eine Kundgebung in Karlsruhe:

WANN: 10.12.06 um 14.00 Uhr
WO: Platz der Grundrechte (zwischen Pyramide und Schloss)


Stures deutsches Festhalten an eklatanten Menschenrechtsverletzungen

Gestern sagte Luzius Wildhaber, Präsident des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, in einem Interview mit der französischen Nachrichtenagentur afp, Deutschland solle sich "näher mit dem System der Menschenrechtskonvention befassen". Es gebe offensichtlich "einige Wissenslücken, auch bei deutschen Richtern?, betonte der 69-jährige Schweizer.

Hintergrund dieser Äußerung ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte vom Jahre 2004. Dort wurde festgestellt, dass einem nichtehelichen Vater das Recht auf Familienleben in Deutschland verwehrt wurde.

Die Mutter gab das Kind zur Adoption frei, obwohl der Vater von Anfang an die elterliche Verantwortung auch ohne Mutter für dieses Kind übernehmen wollte. Das Jugendamt hatte das Kind zur Adoption in eine Pflegefamilie gegeben.

Das Recht auf ungestörtes Familienleben wurde verletzt, so der Straßburger Gerichtshof. Nun sollte man meinen, dass diese Familie alle Hilfe des Landes zuteil wird, damit dieser Rechtsbruch wieder gut gemacht wird.


Jugendamt versagt

Weit gefehlt - bis zum heutigen Tag halten die verantwortlichen Behörden in Sachsen-Anhalt an dieser Fehlentscheidung fest. Zwar wurde dem Jugendamt und dem zuständigen Landrat von Wittenberg, Dammer, die Kompetenz entzogen und der Kommunalaufsicht übertragen.

Vor kurzem aber, also zwei Jahre später, wurde just dieses Jugendamt wieder in den Fall einbezogen. Die Pflegeeltern haben von Anfang an dem leiblichen Vater seine Rechte verwehrt, dabei wurden sie tatkräftig unterstützt durch Mitarbeiter des Jugendamtes Wittenberg.


Kommunalaufsicht versagt

So werden durch staatliche Behörden im Land Sachsen-Anhalt laufende Umgangsboykotte der Pflegeeltern hingenommen. Kindeswohlgefährdende Gewaltausbrüche des Pflegevaters dem Kind gegenüber werden bagatellisiert. Im jüngsten Anschreiben der Kommunalaufsicht an den Vater werden diese Pflegeeltern als ? am Besten geeignet? für die Unterbringung beschrieben. Die Kommunalaufsicht hatte dem Jugendamt Wittenberg und seinem Landrat diesen Fall am 11.02.05 entzogen, sprach allerdings in einer damals veröffentlichten Pressemeldung von ?großem Respekt vor der bisherigen Sorgfalt des Landkreises Wittenberg?.


Gericht versagt

Auch das Oberlandesgericht hat sich auf die Seite der Pflegeeltern geschlagen und dem Vater keine faire Chance gegeben. Aufgrund zahlreich eingegangener anonymer Anzeigen und Anzeigen von Vereinen und Verbänden als auch von Rechtsanwälten aus ganz Deutschland hat nun die Generalstaatsanwaltschaft des Landes Sachsen-Anhalt Anklage wegen Rechtsbeugung gegen die verantwortlichen Richter des 14. Senat des OLG Naumburg erhoben.

Der nun mit dem Fall betraute achte Senat des OLG Naumburg hat bis heute keine Entscheidung im Sorgerecht getroffen, obwohl die letzte Verhandlung am 25.09.06 stattfand. Schon die Einladung zu dieser Verhandlung machte deutlich, dass auch dieser Senat die Rechtslage völlig falsch verstanden hat. Sie hat zur Verhandlung ?Landkreis Wittenberg gegen den Pflegevater Bauer? eingeladen, obwohl Pflegeeltern keine Verfahrenbeteiligte sind. Das Sorgerecht wurde dem leiblichen Vater immer noch nicht übertragen!


Gutachterin versagt

Vom 14. Senat des OLG Naumburg wurde eine Gutacherin beauftragt, welche anscheinend nicht über eine notwendige fachliche Qualifikation verfügte. Später wurde sogar bekannt, dass diese Gutachterin in einem anderen Fall ein Gutachten über ein bereits mehrere Wochen totes Kind erstellt hat.


Die Bundesregierung Deutschlands versagt

Die Verantwortlichen im Bundesministerium der Justiz verweisen auf die Zuständigkeit des Bundeslandes Sachsen-Anhalt. Man könne eben nichts machen. Dem widersprach gestern der Präsident des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte in Straßburg.

Wildhaber verwies auf die Unterzeichnung der Menschenrechtskonvention durch Deutschland, wo in Artikel 46 festgelegt ist, dass die Urteile des Gerichtshofes durch die Unterzeichnerstaaten ?befolgt werden müssen?. Was im Fall Görgülü drei Jahre nach Urteilsverkündung bisher immer noch nicht geschehen ist.

Wenn Menschenrechte durch die Behörden eines Bundeslandes schon sieben Jahre ständig verletzt werden und nicht zu erwarten ist, dass dieses Bundesland die Menschenrechtsverletzung abstellen kann oder will, dann hat der Bund die Pflicht den Bundeszwang über dieses unrühmliche Bundesland Sachsen-Anhalt auszuüben!!!


Was bleibt?

Wir haben eine festgestellte Menschenrechtsverletzung bezüglich der Sorgerechtes und des Umgangs eines Vaters zu einem Kind. Die familienrechtliche Praxis mit seinen ?Fachleuten? versagt in eklatanter Weise:

· Das Jugendamt in Wittenberg macht einem türkischen Vater sein Elternrecht streitig,

· ein Oberlandesgericht, was sich in seiner Rechtssprechung ?willkürlich und nicht mehr nachvollziehbar von sachfremden Überlegungen leiten ließ? (laut Bundesverfassungsgericht)

· eine Gutacherin, welche die nötige Qualifikation nicht einmal vorweisen kann

· und einen Rechtsanwalt der Pflegeeltern, gegen den wegen Kinderhandel staatsanwaltlich in Hamburg ermittelt wird.


Der Väteraufbruch für Kinder e.V. weist seit Jahren darauf hin, daß der Fall Görgülü ausdrücklich KEIN tragischer Einzelfall in Deutschland ist, was gern so gesehen wird.

Er ist ein typisches Beispiel für die Verletzung der Menschenrechte vieler Trennungsväter und deren Kinder. Genauso wenig wie im Fall Görgülü das Urteil des Europäischen Gerichtshofes durch deutsche Gerichte und deutsche Behörden umgesetzt wird, genauso wenig haben Väter eine Chance der Umsetzung ihrer Rechte.

Väter gehen in Deutschland leer aus.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat bisher ausnahmslos den Vätern eine Verletzung der Menschenrechte durch Deutschlands Justiz bescheinigt.

Das Bundesjustizministerium hat bisher in keiner Weise zu erkennen gegeben, dass sie aus dieser europäischen Rechtssprechung Konsequenzen zur Abstellung der Verletzung der Menschenrechte gezogen hat. So lange in Deutschland leibliche Väter immer noch wie ein überflüssiges Anhängsel betrachtet werden, solange werden die Urteile in Straßburg gegen Deutschland nicht abreißen.

Der Skandal-Fall Görgülü zeigt exemplarisch auf, wo die Schwachpunkte im deutschen Kindschaftsrecht liegen und wie sich Jugendämter in ihren grenzenlosen Omnipotenz ? Gebaren sogar gegen das Bundesverfassungsgericht stellen können. Ohne irgendwelche Konsequenzen erwarten zu müssen! Bananenrepublik Deutschland, oder?

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Herzliche Grüße

Rüdiger Meyer-Spelbrink
Bundesvorstand/Koordination
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Schreibt eine Mail an die Pflegeeltern

Odin, Tuesday, 12.12.2006, 14:54 (vor 6935 Tagen) @ Odin

Vom beauftragten der Kommunalaufsicht wurde uns mitgeteilt, dass gegen uns Anzeige erstattet werden soll, wenn weiterhin der Eindruck erweckt werden sollte, dass die Mitarbeiterinnen des Jugendamtes Wittenberg Menschenrechtsverletzung begehen.
Weiterhin wurde Kazim darüber informiert, dass die Pflegeeltern am besten geeignet für eine Dauerpflege von Christofer seien und Kazim in Zukunft an diese Unterhalt für sein, von den staatlichen Behörden gestohlenes Kind bezahlen soll.

http://www.vafk.de/themen/Tagebuch/Tagebuch/TB61209.pdf

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