Bundeskabinett beschließt Bericht zum Gleichstellungsgesetz
BMFSFJ Internetredaktion
Pressemitteilung Nr. 135/2006
Veröffentlicht am 06.12.2006
Thema: Gleichstellung
Ursula von der Leyen: "Potenziale noch besser ausschöpfen"
Bundeskabinett beschließt Bericht zum Gleichstellungsgesetz
Mehr Frauen in Führungspositionen in der
Bundesverwaltung - Bundesfrauenministerin Ursula von der Leyen fordert, das
Potenzial gut ausgebildeter Frauen besser zu nutzen.
"Die Bundesverwaltung hat ein sehr großes Potenzial an gut ausgebildeten Frauen.
Es freut mich, dass der Anteil von Beamtinnen und weiblichen Angestellten in
Führungspositionen in den vergangenen Jahren deutlich erkennbar gestiegen ist.
Auf diesem Weg müssen wir weiter voranschreiten. Das neue Elterngeld mit den
Vätermonaten setzt einen starken Anreiz dafür, dass künftig auch mehr Männer sich
gleichberechtigt an der Kinderbetreuung beteiligen und von den Teilzeitangeboten
im Öffentlichen Dienst Gebrauch machen", kommentiert die Bundesministerin für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Ursula von der Leyen, den heute vom
Bundeskabinett beschlossenen ersten Erfahrungsbericht zum
Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG).
Der Anteil der Abteilungsleitungen in den obersten Bundesbehörden konnte
innerhalb des Zeitraums von 2000 bis 2006 von rund neun auf etwa 15 Prozent
gesteigert werden. Auch der Anteil von Frauen an Unterabteilungsleitungen ist
gestiegen - vom Jahr 2000 bis zum Jahr 2005 von 8,6 auf 14,7 Prozent. Bei den
Referatsleitungen stieg der Anteil weiblicher Führungskräfte im selben Zeitraum
von 13,5 auf 20 Prozent. Der Anteil der Frauen an den Beschäftigten in den
obersten Bundesbehörden ist in den fünf Berichtsjahren von 41,2 auf 45,3 Prozent
gestiegen.
Ziele des seit 2001 für die Bundesverwaltung geltenden Gesetzes sind die
Verbesserung der Gleichstellung von Frauen und Männern und der Vereinbarkeit von
Familie und Erwerbstätigkeit für Frauen und Männer. Es knüpft damit an das
frühere Frauenfördergesetz an, dessen Erfolge letztmalig im Jahr 2000 bilanziert
wurden. Ein wichtiger Indikator für die Fortschritte auf dem Weg zu tatsächlicher
Chancengleichheit von Männern und Frauen in der Verwaltung ist die Besetzung von
Führungspositionen.
Das Angebot der Teilzeitbeschäftigung wird weiterhin fast ausschließlich von
Frauen in Anspruch genommen. Männer machen viel zu selten von den im Gesetz
vorgesehenen Möglichkeiten zur besseren Vereinbarkeit von Familie und
Erwerbstätigkeit Gebrauch. Ihr Anteil an den Teilzeitbeschäftigten betrug zuletzt
9 Prozent. Von allen männlichen Beschäftigten im Bundesdienst waren nur
2,6 Prozent in Teilzeit. Bei den Frauen betrug die entsprechende Quote
30,2 Prozent.
Das Elterngeld setzt mit den Partnermonaten deutliche Anreize für eine
gleichberechtigte Verantwortung von Müttern und Vätern für die Kindererziehung
und für die verbesserte Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Frauen und
Männer. Entscheidend für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist darüber
hinaus der Ausbau bedarfsgerechter Kinderbetreuungsangebote sowie
familienfreundlichere Arbeitsbedingungen in der Bundesverwaltung. Ein
Modellprojekt im Bundesfamilienministerium ermöglicht ab 2007 dort arbeitenden
Mütter und Vätern, ihre Säuglinge und Kleinkinder im Ministerium selbst betreuen
zu lassen.
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
E-mail: poststelle@bmfsfj.de
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Servicetelefon: 01801 90 70 50
Wann können Sie anrufen?
montags bis donnerstags von 7.00 Uhr bis 19.00 Uhr
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Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohlangepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein