Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Steuerrecht ist Väter diskriminierend

Rainer ⌂, Thursday, 18.02.2010, 11:47 (vor 5796 Tagen) @ sonnenlilie

Bräuchte Argumentationshilfe oder andere Tipps.

Unterhalt an die Ex ist absetzbar. Gibt zwei Möglichkeiten das zu realisieren. Kindesunterhalt ist steuerlich bereits über das Kindergeld berücksichtigt. Wird dir beim Kindesunterhalt kein Kindergeld angerechnet, kannst du Einspruch einlegen. Weitere legale Methoden existieren nicht.

Rainer

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