Schlampenvollkasko im Schluchtenscheisserland
Kind von einem anderen Mann: Anspruch auf Unterhalt
15.02.2010 | 08:44 | BENEDIKT KOMMENDA (Die Presse)
Kann es für den Unterhaltsanspruch gegenüber dem Expartner eine Rolle spielen, ob man zusammen mit einem Dritten ein Kind bekommt?
(16.02.2009)
WIEN. „Die Geburt eines Kindes nach der Scheidung ist weder als Fall einer selbst verschuldeten Bedürftigkeit noch als schwere Verfehlung gegen den unterhaltspflichtigen geschiedenen Ehegatten zu qualifizieren.“ Mit dieser Begründung hat der Oberste Gerichtshof einen Mann dazu verurteilt, seiner ehemaligen Ehefrau weiter einen schon hinfällig geglaubten Unterhalt zu zahlen. Die Frau war, nachdem sie zwei eheliche Kinder groß gezogen hatte, von einem anderen Mann schwanger geworden. Sie musste sich als Alleinerzieherin intensiv um ihre hyperaktive Tochter kümmern. „Wegen der Unzumutbarkeit der Einkommenserzielung aufgrund der Betreuungspflicht gegenüber dem Kind lebt der Ehegattenunterhalt wieder auf“, entschied der Gerichtshof (3 Ob 134/09s).
Als Ex bezahlt der Vater Artig, ist die Olle auch noch so rattig
Frank
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Man(n) sollte (s)eine Frau welche schweigt niemals unterbrechen...
Was macht man mit der, mir kommen Gewaltfantasien in den Sinn...
- kein Text -