Und einer tut sich besonders hervor
Habe hier mal paar Begriffsbestimmungen zusammengestellt.
Soll zeigen, dass eine/einige Personen, die uns scheinbar den richtigen Weg weisen, eigentlich Straftaten begehen!
Warum kochen die Ausgaben für Arbeitslosigkeit gerade jetzt so hoch?
Der Anteil der Kosten im Bundeshaushalt ist prozentual nicht wesentlich erhöht!(Wobei den Grossteil der Kosten nicht die Arbeitslosen, sondern die darauf aufbauende Verwaltung und Industrie verursacht!)
Erhöht haben sich aber die Kosten zur Bankenrettung, aufs über tausendfache!!!!!
Soll hier etwa eine Gruppe demagogisch für etwas verantwortlich gemacht werden um die eigentliche Sauerei zu verschleiern?
Will jemand persönliche Macht dadurch steigern und festigen?
Will hier jemand Ziele durchsetzen, die mit der angeblichen Ursache nur wenig zu tun haben??
Die Banken haben bereits mehr Geld verbrannt (oder besser als Gewinne für Nichtstun ausbezahlt) als der Bundeshaushalt mehrerer Jahre beträgt!
Den Tatbestand einer Volksverhetzung definiert § 130 Absatz 1 des Strafgesetzbuchs:
Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
1. zum Hass gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert oder
2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
Demagogie wird heute unter anderem so definiert:
„Demagogie betreibt, wer bei günstiger Gelegenheit öffentlich für ein politisches Ziel wirbt, indem er der Masse schmeichelt, an ihre Gefühle, Instinkte und Vorurteile appelliert, ferner sich der Hetze und Lüge schuldig macht, Wahres übertrieben oder grob vereinfacht darstellt, die Sache, die er durchsetzen will, für die Sache aller Gutgesinnten ausgibt, und die Art und Weise, wie er sie durchsetzt oder durchzusetzen vorschlägt, als die einzig mögliche hinstellt.“
Martin Morlock 1977[2]
Demagoge
Bezeichnung für eine Person, der es gelingt, über verbale Angriffe (Hetze, Verleumdung) Teile oder die Masse der Bevölkerung zu beeinflussen (aufzuwiegeln/zu verführen) und damit (gewissenlos) Macht auszuüben.
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 4., aktual. Aufl. Bonn: Dietz 2006.
Und einer tut sich besonders hervor
Den Tatbestand einer Volksverhetzung definiert § 130 Absatz 1 des
Strafgesetzbuchs:
Der $130 StGB gilt nur wenn Juden beteiligt sind.
Rainer
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Kazet heißt nach GULAG jetzt Guantánamo