den Männern gehts dreckig, für Frauen siehts güngstig aus, deshalb dringend was tun:
12640 Personen waren im Januar arbeitslos gemeldet. Davon sind 42,5 Prozent Frauen, 57,5 Prozent Männer. Momentan steige eher die Zahl der arbeitslos werdenden Männer.
Dazu gaben die Gleichstellungsbeauftragte der Kreisverwaltung Steinfurt, Anni Lütke-Brinkhaus, Sabine Böcker-Münning, Jana Behlert, Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt der Agentur für Arbeit Rheine, sowie Katrin Pieper von Steinfurt Arbeitsförderung Kommunal (STARK) Zielgruppe Frauen Auskunft.
„Der Arbeitsmarkt sieht für Frauen momentan gar nicht so ungünstig aus“, berichtete Jana Behlert.
Verstehe, den Männern gehts dreckig, für Frauen siehts güngstig aus,
deshalb muss auch dringend was getan werden:
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Infoveranstaltung für Frauen
„Es ist eine gute Veranstaltung, wenn Sie viele Fragen stellen“, begrüßte Sabine Böcker-Münning, Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Ibbenbüren, am Dienstag mehr als 70 Frauen im Ratssaal. Dort ging es um den beruflichen Wiedereinstieg von Frauen.
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Folgende AnsprechpartnerInnen in der Region bieten Ihnen ebenfalls eine Beratung zum Wiedereinstieg in den Beruf an :
Gleichstellungsbeauftragte Emsdetten
Erika Leuteritz
02572 922261
leuteritz@emsdetten.de
Erika Leuteritz
Gleichstellungsbeauftragte Ibbenbüren
Sabine Böcker-Münning
05451 931217
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Sabine.Boecker-Muenning@ibbenbueren.de
Sabine Böcker-Münning
Gleichstellungsbeauftragte Lengerich
Andrea Balsmeier
05481 33400
a.balsmeier@lengerich.de
Andrea Balsmeier
Gleichstellungsbeauftragte Rheine
Monika Hoelzel
05971 939268
monika.hoelzel@rheine.de
Gleichstellungsbeauftragte Steinfurt
Angelika Löckemann
02552 925331
loeckemann@Stadt-Steinfurt.de
Angelika Löckemann
Gleichstellungsbeauftragte Kreis Steinfurt
Anni Lütke Brinkhaus
02551 692116
RUF AAAAAAAAAAAAAAAAAAAANNN!
generell noch besser:
Sehr geehrte/r Frau/Herr Bürgermeister/in,
ich möchte Sie höflich darauf aufmerksam machen, dass laut Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 18. September 2008 - 2 AZR 560/07
die Kündigung der Gleichstellungsbeauftragten zugunsten einer ehrenamtlich Tätigen Person rechtens ist.
Bitte überprüfen Sie doch einmal diese Einsparmöglichkeiten.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
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Liebe Grüße
Oliver
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