Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Ehemann niedergestochen - Frau bekommt Bewährung

Hesse, Wednesday, 29.11.2006, 11:53 (vor 6948 Tagen)

?Szenen einer Ehe?
Gericht: Betrunkene Weiterstädterin sticht am Neujahrsmorgen ihren Ehemann nieder WEITERSTADT.
Zu zwei Jahren Freiheitsstrafe ist eine 39 Jahre alte Weiterstädterin gestern wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Darmstädter Landgericht verurteilt worden. Die Frau hatte betrunken nach Streitereien mit ihrem Ehemann am frühen Neujahrsmorgen 2006 mit einem Küchenmesser auf ihn eingestochen. Die Strafe wurde für drei Jahre auf Bewährung ausgesetzt. Zudem muss die Verurteilte 100 Arbeitsstunden ableisten. Damit kam das Schwurgericht dem einhelligen Antrag von Staatsanwaltschaft und Verteidiger nach. Dabei hatte die Anklage zunächst auf versuchten Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung gelautet.


...

Quelle:
http://www.echo-online.de/suedhessen/template_detail.php3?id=413376


Was hätte wohl der Mann zu erwarten gehabt, wenn er die Frau niedergestochen hätte?

Ehemann niedergestochen - Frau bekommt Bewährung

Provokat, Wednesday, 29.11.2006, 14:48 (vor 6948 Tagen) @ Hesse

?Szenen einer Ehe?

Frechheit! Hat den keiner bedacht, wie sich die Frau dabei fühlen muss. So ein Ausrutscher und gleich eine Bewährungsstrafe? Also bitte? Das bißchen niederstechen...
100 Stunden, in Worten: EINHUNDERT Stunden Arbeit, bei der sie vielleicht auch noch schwitzen muss UND kritisiert wird.

Wie können die Richter nur so herzlos sein! Sicher alles Männer!

Gericht: Betrunkene Weiterstädterin sticht am Neujahrsmorgen ihren Ehemann
nieder WEITERSTADT.
Zu zwei Jahren Freiheitsstrafe ist eine 39 Jahre alte Weiterstädterin
gestern wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Darmstädter
Landgericht verurteilt worden. Die Frau hatte betrunken nach Streitereien
mit ihrem Ehemann am frühen Neujahrsmorgen 2006 mit einem Küchenmesser auf
ihn eingestochen. Die Strafe wurde für drei Jahre auf Bewährung ausgesetzt.
Zudem muss die Verurteilte 100 Arbeitsstunden ableisten. Damit kam das
Schwurgericht dem einhelligen Antrag von Staatsanwaltschaft und
Verteidiger nach. Dabei hatte die Anklage zunächst auf versuchten
Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung gelautet.


...

Quelle:
http://www.echo-online.de/suedhessen/template_detail.php3?id=413376


Was hätte wohl der Mann zu erwarten gehabt, wenn er die Frau
niedergestochen hätte?

Kein Wunder, für den Richter ist sie das Opfer

Nurmalebenso, Wednesday, 29.11.2006, 22:29 (vor 6947 Tagen) @ Hesse

"Der über längere Zeit arbeitslose Schlosser ?wollte von ihr ausgehalten werden?, führte der Gutachter aus.

Schon zu Beginn der Hauptverhandlung gab der Vorsitzende Richter der Angeklagten den Rat zur Trennung mit auf den Weg und wiederholte diesen mit dem Urteil: Er sei kein Eheberater, doch die Angeklagte solle ?mal einen Schritt nach vorne machen, auch in ihrem eigenen Interesse?."

Man stelle sich mal vor, einer arbeitsscheuen (Haus-)Frau würde vorgeworfen, sich nur aushalten lassen zu wollen - und dem gewalttätigen Mann geraten, mit einer Trennung "in seinem eigenen Interesse einen Schritt nach vorne zu machen".

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