Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Zum BVerfG-Urteil "Hartz IV-Gesetz" nicht verfassungsgemäß

Christine ⌂, Tuesday, 09.02.2010, 16:07 (vor 5805 Tagen)

Der Beitrag enthält Verlinkungen u.a. zur Pressemitteilung und zum Urteil vom BVerfG.
Ziemlich schnell reagiert hat auch das Frauenministerium, aber die Krönung schiesst wie immer der Deutsche Juristinnen Bund ab.

[..]"Weitere Korrekturen sind dringend erforderlich, auch um die bestehenden Benachteiligungen von Frauen zu beenden.", kommentiert die Präsidentin des Juristinnenbundes Jutta Wagner in Berlin die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den Regelsätzen im SGB II.

http://femokratieblog.wgvdl.com/hartz-iv-gesetz-nicht-verfassungsgemaess/02-2010/

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Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohlangepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein

Zum BVerfG-Urteil "Hartz IV-Gesetz" nicht verfassungsgemäß

Puffbesucher, Tuesday, 09.02.2010, 16:16 (vor 5805 Tagen) @ Christine

[..]"Weitere Korrekturen sind dringend erforderlich, auch um die
bestehenden Benachteiligungen von Frauen zu beenden.", kommentiert die
Präsidentin des Juristinnenbundes Jutta Wagner in Berlin die Entscheidung
des Bundesverfassungsgerichts zu den Regelsätzen im SGB II.

Die kriegen dann 50 Euro mehr, weil die ja mit dem Geld gerechter umgehen können als Männer. Siehe Haiti.

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