Für Väter: Das Ende des Prozesses
Ende des Hexenprozesses
Da Sie mit der Hilfe Gottes und des gnädigen Gerichts nach einem gütlich abgelegten und umfassenden Geständnis Ihre zauberischen Untaten bereuen, und auch auf die Gefahr durch Ihre teuflischen Kumpanen detailliert hingewiesen haben, konnten Sie die Macht des Satans über sich besiegen und werden nun für Ihre schrecklichen Verbrechen Wiedergutmachung leisten. Das weitere Verfahren ist unkompliziert, denn eine langwierige Gerichtsverhandlung gibt es nicht mehr, und die Öffentlichkeit ist bis zur Urteilsvollstreckung vom Verfahren ausgeschlossen. Sie werden bald noch einmal vor Gericht geführt, wo man die "Sentenz" verlesen wird, also das Urteil. Es lautet auf Tod durch das Feuer, denn Zauberei ist bekanntlich ein Majestätsverbrechen. Wollen Sie dazu noch etwas Amtliches aus der CC Carolina hören? Nein? Müssen Sie aber:
(Art.109) "Wer den Leuten durch Zauberei Schaden oder Nachteil zugefügt hat, den soll man strafen vom Leben zum Tod und man soll solche Strafe mit dem Feuer tun."
Da Sie Reue und Bußfertigkeit gezeigt haben, können Sie begnadigt werden und erhalten den "Gnadenzettel". Den bekommen Sie auf Antrag vom Vorsitzenden des Gerichts. Gnadenhalber werden Sie kurz vor der Verbrennung schnell erwürgt oder geköpft. Dann spüren Sie das Feuer nicht mehr so. Kommen Sie ja nicht auf die Idee, Ihre Geständnisse zu widerrufen, um die von Ihnen als Zauberer Entlarvten vor der Justiz bewahren! Die sitzen vielmehr schon im strengen Verhör und gestehen - genau so, wie Sie. So lautet also Ihr Urteil wie bei vielen Ihrer Vorgänger nach unserem Standardtext, in den nur immer neue Namen eingesetzt werden:
"In Übereinstimmung mit Kaiser Karls V. und des Heiligen Römischen Reiches Ordnung wird durch das Kurf. Hochgericht endlich zu Recht erkannt, daß vor diesem Gericht gegenwärtiger Beschuldigter deshalb verurteilt wird, weil er Gott dem Allmächtigen und Maria seiner hochwürdigsten Mutter und allen Heiligen abgesagt und dem Teufel zugeschworen hat. Und er hat allerhand teuflische Zauberwerke zum Verderben von Frucht, Wein, Acker und gegen die Gewächse der Erde begangen. Derohalben er mit dem Feuer vom Leben zum Tod gestraft werden soll, wie er hiermit verwiesen und verurteilt wird, seine Seele in die Gnade und Barmherzigkeit des allmächtigen Gottes befehlend."
Blicken wir aus dem Turmfenster auf den Galgenberg, wo Ihre Vorgänger gerade den Prozeßabschluß feiern. Da sie ebenfalls den Gnadenzettel erhalten haben, werden sie vom Nachrichter mit dem dunklen Bart rechts in der Hütte mit einem Seil erwürgt. Besonders Ihr Kollege rechts am Pfahl scheint dafür recht dankbar.
Vor der versammelten Bürgerschaft wurde eben noch die "Letter" verlesen mit dem Bericht der Untaten dieser Delinquenten und ihrer Geständnisse. Damit das Volk vor dem bösen Blick der überführten Zauberer bewahrt wird, werden Strohhütten errichtet, in denen sie verbrannt werden.
Sie sehen, daß das Gericht sein Wort hält: Jetzt bekommen die, welche geständig waren, nicht nur das himmlische Paradies, sondern auch das versprochene neue Haus aus Stroh. Wegen ihres nahen Lebensendes haben die Verurteilten natürlich nicht mehr so viel von dem versprochenen freien Lebensunterhalt, aber das läßt sich jetzt auch nicht mehr ändern.
Ihre eigene Verbrennung wird Ihnen entgegen den Richtlinien der CCC bei uns berechnet in der Höhe eines durchschnittlichen Jahreseinkommens. Gutes Brandholz ist teuer und der "Nachrichter", also der Henker, will auch Geld für seine Arbeit haben. Nachdem durch die vielen teuren Zauberprozesse ganze Amtsbezirke pleite gegangen sind, hat unser Kurfürst beschlossen, daß die Prozeßkosten gedeckt werden durch das Vermögen der Verurteilten oder ihrer Verwandten. Die gesamten Prozeßkosten betragen den Kaufpreis eines Hauses. Natürlich nur, wenn Sie keine Schwierigkeiten gemacht haben, welche die Haft und das Verfahren hinausgezögert haben. Sonst kostet das noch mehr.
Falls bei diesen Preisen von Ihrem Vermögen noch etwas übrigbleiben sollte, wird das ebenfalls eingezogen für den von Ihnen angerichteten Zauberschaden. Unser Kurfürst hat auf solche Einnahmen für sich grundsätzlich verzichtet und sie für karitative Zwecke bestimmt. Die Verteilung übernimmt der Kommissar, zugleich Finanzbeamter des Hofes für die Prozeßkostenabrechnung. Falls noch Geld übrig ist, muß er dies zum Beispiel Klöstern anbieten. Diese eingebildeten Herrschaften murmeln dann aber immer sowas von "Blutgeld" oder ähnlichen Frechheiten und lehnen die Zuwendung ab. Bei diesem hochnäsigen Pack sollte man auch bald mal aufräumen, mindestens die Hälfte davon sind offenbar Zauberer.
Unser freundlicher Kommissar verteilt also dann solches Geld unter jenen Schöffen und Schreibern im Gericht, die wissen worauf es ankommt, und die keine langen Umstände machen. Den Rest behält er selbst für sein Engagement und seine vielen Mühen.
Aber das braucht Sie nicht mehr zu belasten, Sie werden das alles ja recht bald von einer höheren Warte aus betrachten können.
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