Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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an Nick

carlos, Friday, 24.11.2006, 15:17 (vor 6953 Tagen)

Nick,
zwar bestünde für mich weder Veranlassung noch Notwendigkeit zu meinem Vorschlag... aber sei's drum: Ich biete Dir an, unsere Zwistigkeiten per sofort einzustellen. Bedingungslos. Dies aber nur und wirklich nur dann, wenn auch Du das hier an Ort und Stelle entsprechend erklärst, und zwar ebenso bedingungslos. Romane sind dazu keine vonnöten.

carlos

an Nick

Chato, Friday, 24.11.2006, 17:51 (vor 6952 Tagen) @ carlos

Soso, du "bietest an". Ach du liebe Güte! Ja was denn? Und warum eigentlich?

Bedingungslos. Dies aber nur und wirklich nur dann, wenn...

Du bietest also Bedingungslosigkeit an unter der ultimativen Bedingung, daß... und tust dies, obwohl du weder Veranlassung noch Notwendigkeit dafür erkennst? Ja, warum machst du es denn dann eigentlich? Dann laß es doch.

Du verkennst völlig das Problem und die menschlichen Dimensionen. Das Problem besteht vom Ursprung her nicht darin, daß wir beide irgend einen "persönlichen Zwist" miteinander hätten - wie sollten wir auch, schließlich kennen wir uns nicht und an deiner Person bin ich völlig desinteressiert - sondern das Problem liegt darin, daß du dir wiederholt angemaßt hast, mir das Recht auf freie Rede zu bestreiten, und zwar auf eine Art und Weise, daß eine rülpsende Sau in ihrem Koben dagegen als hochkultiviertes Wesen zu gelten hätte. Evident ist der Grund für dein jetziges "Angebot", daß dir die verheerenden Dimensionen deines Auftretens inklusive der unausweichlichen Konsequenzen für deine persönliche Reputation inzwischen von jemandem klargemacht worden ist, der ein wenig gescheiter ist als du und die Sache in Ruhe von außen betrachtet.

Zur Sache: Über mein Recht auf freie Rede verhandele ich nicht! Das gilt a priori und vor jeder Erlaubnis, muß mir also nicht erst "angeboten" werden, sei es nun mit oder ohne "bedingungslose Bedingungen". Die einzige bedingungslose Bedingung lautet, ohne daß ich sie eigens stellen müßte, daß du mir in Zukunft mein Recht nicht mehr streitig zu machen suchst. Hältst du dich ab nun daran, dann entfällt von allein jeder Grund für einen Zwist. Hältst du dich nicht daran, dann gibt es keinen denkbaren Weg, einen Streit darum zu vermeiden, unabhängig davon, ob ich an diesem Ort hier unterliege oder nicht. Du hast also die Wahl, nicht ich.

Mehr ist zwischen uns beiden in der Tat nicht mehr zu sagen.

Chato

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