Anklage gegen die Richter des OLG Naumburg - Fall Görgülü
Kommentar
Ein heftiger Schuss vor den Bug ?
Anklage gegen Richter des OLG Naumburg erhoben:
Wegen Rechtsbeugung und Willkür im Görgülü-Verfahren
Es ist unbestritten eine Sensation: zum ersten Mal in der Geschichte der Bundesrepublik Deutsch-land wird gegen drei Richter eines Oberlandesgerichtes, einem sogenannten Kollegialorgan, An-klage wegen Rechtsbeugung und Willkür erhoben.
Und damit wurde ebenfalls ein deutliches Signal gesetzt: auch Richter dürfen nicht ständig die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes penetrant und bewusst ignorieren. Das kann einmal passieren, was in der Regel die höchsten Richter unseres Landes korrigieren. Diese Vor-gaben sind dann bindend. Aber mehrfach falsche Rechtsanwendung durch die drei Naumburger OLG-Richter im mittlerweile skandalösen Görgülü-Verfahren ? das hat die Richter in den roten Ro-ben in Karlsruhe sehr erzürnt. Nicht umsonst maßregelten sie die Naumburger Richterkollegen so deutlich und warfen ihnen offen Willkür vor. Danach flatterte eine anonyme Anzeige auf den Tisch der Staatsanwaltschaft, Vereine, bundesdeutsche Rechtsanwälte und Privatpersonen schlossen sich der Anzeige an oder stellten selber eine.
Die nun von der Staatsanwaltschaft erhobene Anklage ist einmalig, denn Rechtsbeugung bedeu-tet, willkürliche und vor allem vorsätzliche Rechtsanwendung. Pikant dabei: ausgerechnet Richtern wird vorgeworfen, Rechtsbeugung zu begehen. Das dürfte das letzte Mal in der düstersten Zeit deutscher Geschichte passiert sein. Die Staatsanwaltschaft wird es nicht einfach haben, denn Vor-sätzlichkeit nachzuweisen erweist sich in der Praxis als schwierig.
Die Richter des 14. Senates des Oberlandesgerichts Naumburg werden sich hinter ihr Beratungs-geheimnis versteckt haben. Denn Richter müssen über ihre Verfahren beraten und diese Bera-tungsergebnisse sind geheim. Umso überraschender ist daher die Anklageerhebung der Staats-anwaltschaft. Die darf nämlich nur erhoben werden, wenn es einen hinreichenden Tatverdacht gibt. Nach dem monatelangen Ermittlungsverfahren scheint dies der Staatsanwaltschaft gelungen zu sein. Nun muß innerhalb einer Woche entschieden werden, ob die Anklage zugelassen wird. Dies bleibt abzuwarten. Wird das Verfahren eröffnet, dann ist es öffentlich. Peinlicher geht es nicht mehr. Sitzen doch dann die Richter, die so unbarmherzig gegen den türkischen Vater Görgülü ge-urteilt haben, selber vor Gericht. Sollte es dann zu einer Verurteilung kommen, drohen den Juris-ten Haftstrafen zwischen einem und fünf Jahren.
Es ist ein deutliches Signal an Deutschlands Richter: auch sie haben nicht immer Narrenfreiheit. Und ein Signal Richtung Europa: in Deutschland ist man bereit, Peinlichkeiten auszuräumen und Verantwortliche zur Rechenschaft zu ziehen. Dieses Strafverfahren ? vorausgesetzt, es wird eröff-net ? wird ein weiterer Präzedenzfall darstellen: nämlich um zu klären, ob das Beratungsgeheimnis der Richter dazu benutzt werden kann, Rechtsbeugung zu vertuschen. Denn sollte das Beratungs-geheimnis tatsächlich unantastbar sein, hätten Richter Narrenfreiheit. Niemals könnte ein Richter wegen Rechtsbeugung und Willkür belangt werden. Auch nicht, wenn es ihnen das Bundesverfas-sungsgericht ins Stammbuch geschrieben hat.
Dass der Fall Görgülü, in dem ein türkischer Vater seit sieben Jahren um seinen Sohn kämpft, den die Mutter ohne seine Zustimmung zur Adoption freigegeben hat und der seitdem bei Pflegeeltern wohnt, schon lange als Schand- und Skandalfall in der deutschen Rechtsgeschichte gilt, dürfte un-bestritten sein. Mehr als 30 Gerichtsverfahren musste Kazim Görgülü über sich ergehen lassen, gegen den Vertreter der Pflegeeltern, dem Hamburger Rechtsanwalt Peter Hoffmann wird wegen Untreue und Kinderhandel ermittelt und die vom Gericht eingesetzte Sachverständige Kerstin von Gehlen ist aktuell wegen offensichtlicher Begutachtungsfehler im Fall des toten Benjamin aus Schlagenthin in die Negativ-Schlagzeilen geraten. Wäre noch zu erwähnen, dass dem verantwort-lichen Jugendamt samt Landrat die Kompetenz in diesem Fall entzogen worden ist und seit zwei Jahren die Kommunalaufsicht übernommen hat. Hat es etwas gebracht?
Nein. Noch immer kämpft Görgülü darum, seinen Sohn sehen zu dürfen. Zwar hat man auch dem 14. Senat des OLG die Kompetenz entzogen, der 8. Senat lässt sich aber mit einer endgültigen Entscheidung viel Zeit. Wir denken ja nichts Böses mehr in diesem Fall. Oder?
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Kommentar: Dies ist ein großer Erfolg im Kampf gegen dieses Unrecht. Diesen Erfolg dürfen sich auch alle auf die Fahnen schreiben, die aktiv mitgekämpft haben - im Kleinen wie im Großen.
In diesem Zusammenhang darf ich auch nochmal auf meine Aktion "Briefe an die Pflegeeltern" erinnern unter www.umgangsentzug.de
Die Briefe, so wurde mir versichert, werden auch aufmerksam im Ministerium gelesen und haben bereits Eindruck hinterlassen. Es ist damit zu rechnen, dass die Anklage gegen die Richter auch genug Stauf aufwirbeln wird, um den ganzen Fall Görgülü noch mehr in die Presse zu bringen. Dies könnte einen ähnlichen Effekt haben, wie die Diskussion um das Verbot von Vaterschaftstests.
Nochmal meinen Dank an alle, die dies rechtzeitig erkannt haben und an dieser oder einer anderen Protestaktion bereits mitgewirkt haben. Sie dürfen heute nachmittag ein wenig feiern und sich wohlverdient auf die Schultern klopfen.
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Odin statt Jesus!
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Odin,
24.11.2006, 13:53
- Anklage gegen die Richter des OLG Naumburg - Fall Görgülü - Odin, 24.11.2006, 20:46