Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Anwaltsempfehlung Berlin

Andre @, Berlin, Friday, 29.01.2010, 13:45 (vor 5816 Tagen)

Liebe Gemeinde,

ich bin dabei, mich von meiner Frau zu trennen und möchte das Aufenthaltsbestimmungsrecht für mein Kind beantragen.
Da die KM spielsüchtig ist (z.Zt. ca. 25.000 EUR Schulden) sehe ich das Kindeswohl gefährdet.
Wer könnte mir einen wirklich guten RA (besser noch: RAin) in Berlin empfehlen?

Danke vorab,
André

Anwaltsempfehlung Berlin

Wolfgang A. Gogolin ⌂, Hamburg, Friday, 29.01.2010, 13:52 (vor 5816 Tagen) @ Andre

... möchte das Aufenthaltsbestimmungsrecht für mein Kind ...

Träumer!
Das Kind gehört zur Mutter, weiß doch jeder! Bestimmt wurde die Frau in die Spielsucht getrieben, weil der Mann nicht täglich mit Blumen und Komplimenten kam und überhaupt so ein Langweiler war, dem sie ihre besten Jahre geschenkt hat.

Natürlich ist eine spielsüchtige Mutter allemal kindeswohliger als ein hergelaufener Vater.

Also, gehe selbstkritisch in Dich und prüfe, was Du tun kannst, damit sie Dir verzeiht und Deine Unterhaltszahlungen ohne Murren entgegennimmt und einer Umgangsregelung (alle 6 Wochen, wenns passt) zustimmt.

Viele Grüße
Wolfgang

Anwaltsempfehlung Berlin

blendlampe, Friday, 29.01.2010, 15:04 (vor 5815 Tagen) @ Andre

Wer könnte mir einen wirklich guten RA (besser noch: RAin) in Berlin
empfehlen?

http://www.schultefrohlinde.de/

Anwaltsempfehlung Berlin

Timothy, Friday, 29.01.2010, 15:06 (vor 5815 Tagen) @ Andre

ich bin dabei, mich von meiner Frau zu trennen und möchte das
Aufenthaltsbestimmungsrecht für mein Kind beantragen.
Da die KM spielsüchtig ist (z.Zt. ca. 25.000 EUR Schulden) sehe ich das
Kindeswohl gefährdet.
Wer könnte mir einen wirklich guten RA (besser noch: RAin) in Berlin
empfehlen?


Lebt ihr noch zusammen mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt?

Anwaltsempfehlung Berlin

Andre @, Berlin, Friday, 29.01.2010, 15:51 (vor 5815 Tagen) @ Timothy

Lebt ihr noch zusammen mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt?

ja.

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Movemen, Friday, 29.01.2010, 15:57 (vor 5815 Tagen) @ blendlampe

Wer könnte mir einen wirklich guten RA (besser noch: RAin) in Berlin
empfehlen?


http://www.schultefrohlinde.de/

Guter Link - der Mann nimmt das GG noch ernst.

Anwaltsempfehlung Berlin

Timothy, Friday, 29.01.2010, 16:35 (vor 5815 Tagen) @ Andre

Lebt ihr noch zusammen mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt?


ja.

Gut, ich kann die Situation und deine Frau natürlich nicht einschätzen, aber lass sofern es nicht heimlich passiert auf gar keinem Fall zu das sie das Kind im Falle einer räumlichen Trennung einfach mitnimmt, auch nicht wenn es nur vorübergehend oder nur für ein paar Tage sein soll bzw die Kinder bei ihr bleiben falls du ausziehst. Sie kann ihre Meinung dann jederzeit ändern, vor allem wenn jemand süchtig ist und Geld (Unterhalt) für seine Sucht braucht, kann er unberechenbar werden.

Beeil dich mit dem Anwalt und dem Aufenthaltsbestimmungsrecht, leider gilt vielfach wer zuerst kommt malt zuerst. Und wenn erstmal ein Verfahren im Gange ist, dann kann es lange dauern. Mach Kopien von Beweisen für ihre Spielsucht, das können sein Konto/Kreditkartenauszüge von Abbuchungen der Wett/Glücksspielanbieter sofern sie im Internet spielt, Behandlungsbefunde sofern sie in Therapie ist/war oder aber schriftliche Aussagen von Leuten die sie kennen.

Und zu guter letzt:

Hier findest du bestimmt noch mehr Informationen über Anwälte und was du tun solltest

http://www.papa.com/paPPa-Forum/

Anwaltsempfehlung Berlin

Wolfgang A. Gogolin ⌂, Hamburg, Friday, 29.01.2010, 16:54 (vor 5815 Tagen) @ Timothy

Beeil dich mit dem Anwalt und dem Aufenthaltsbestimmungsrecht ...

Als Mann sollte man sich in diesen Dingen vom Rechtsweg nicht allzu viel versprechen.

Viele Grüße
Wolfgang

Anwaltsempfehlung Berlin

Timothy, Friday, 29.01.2010, 17:19 (vor 5815 Tagen) @ Wolfgang A. Gogolin

Beeil dich mit dem Anwalt und dem Aufenthaltsbestimmungsrecht ...


Als Mann sollte man sich in diesen Dingen vom Rechtsweg nicht allzu viel
versprechen.

Das ist aber der Weg wie es laufen muss. Anders geht es nun einmal nicht.
Wenn er eine akute Spielsucht tatsächlich durch Belege und/oder Aussagen zumindest glaubaft machen kann, stehen die Chancen nicht schlecht das er das vorläufige Aufenthaltsbestimmungsrecht erhält.

Und den Fehler den sehr viele Väter (so mein Eindruck von dem was ich bisher gelesen habe) machen ist das sie die Mütter mit den Kindern einfach gehen lassen oder aber selber die Eheliche Wohnung verlassen, und erst dann anfangen um die Kinder zu kämpfen. Aber wenn dieser Punkt ersteinmal erreicht ist, also dass die Kinder schon dauerhaft allein bei der Mutter sind, wird es natürlich immer (selbst bei voller Gleichberechtigung des Mannes in diesen Angelegenheiten) schwer die Kinder da wieder herauszubekommen. Das Prinzip "Never change a running system" kommt dann zur Anwendung, und ob das System läuft kann ein Gericht von aussen immer nur schwer beurteilen, gerade bei kleinen Kindern.

Anwaltsempfehlung Berlin

Movemen, Friday, 29.01.2010, 18:02 (vor 5815 Tagen) @ Wolfgang A. Gogolin

Beeil dich mit dem Anwalt und dem Aufenthaltsbestimmungsrecht ...


Als Mann sollte man sich in diesen Dingen vom Rechtsweg nicht allzu viel
versprechen.

Viele Grüße
Wolfgang

Immer noch besser als Nichtstun oder nichts zu versuchen. Wenn die Tusse sich trennt, erzählt sie es weiter und dann werden ihre Freundinnen mit Sicherheit genau wissen, was sie muss, damit er die Kinder nicht bekommt und wie man am Besten sein Geld rauszockt. Oder ihr Anwalt erzählt es ihr. Also sollte Andre schneller sein (können).

Lesebefehl

Mirko, Friday, 29.01.2010, 19:21 (vor 5815 Tagen) @ Andre

für dich Lesepflicht:

http://www.trennungsfaq.de/

--
Wer gegen Monster kämpft, muss achtgeben, nicht selbst zum Monster zu werden - Nietzsche

Lesebefehl

Andre @, Berlin, Saturday, 30.01.2010, 00:10 (vor 5815 Tagen) @ Mirko

für dich Lesepflicht:

http://www.trennungsfaq.de/

Danke für den Tip, die Seiten hab ich durchgeackert. Viel gelernt jedoch bezüglich meiner Anwaltssuche nicht wirklich weiter gekommen.
Ein Jackpot erschiene für mich, wenn es jemanden gäbe, der einen Vater in ähnlicher Lage wie der meinen zum Aufenthaltsbestimmungsrecht verholfen hat.

Lesebefehl

Findichauch, Saturday, 30.01.2010, 00:57 (vor 5815 Tagen) @ Andre

Ein Jackpot erschiene für mich, wenn es jemanden gäbe, der einen Vater in
ähnlicher Lage wie der meinen zum Aufenthaltsbestimmungsrecht verholfen
hat.


Wie alt ist denn dein Kind? So, dass es auch gehört wird?

Mein Arbeitskollege hat das Sorgerecht für seine beiden Jungs bekommen, die zum Zeitpunkt der Trennung aber schon so 12 bis 14 Jahre waren.

Viel Glück!

Lesebefehl

Andre @, Berlin, Saturday, 30.01.2010, 02:14 (vor 5815 Tagen) @ Findichauch

Wie alt ist denn dein Kind? So, dass es auch gehört wird?

Der Kleine ist zwei Jahre alt.

Danke!

Lesebefehl

Mirko, Saturday, 30.01.2010, 02:29 (vor 5815 Tagen) @ Andre

Das hier ist kein reines Väter-Forum, deshalb bist Du hier prinzipiell an der falschen Adresse.

Zur Trennungsfaq gehört auch ein Forum, vielleicht registrierst Du dich dort, und stellst dann dort deine Frage.

Weiterhin kann ich dir den VafK, den "Väteraufbruch für Kinder" empfehlen; auch wenn so mancher hier meint, die wären zu pudelig:

www.vafk.de

Meine Prognose: Deine Chancen stehen schlecht. Bevor einer Mutter das Aufenthaltsbestimmungsrecht aberkannt wird, muss sie - anders als der Vater - sich schon massiv was geleistet haben, Spielsucht fällt meiner Vermutung nach nicht darunter.

--
Wer gegen Monster kämpft, muss achtgeben, nicht selbst zum Monster zu werden - Nietzsche

Nachtrag - Anwalt

Mirko, Saturday, 30.01.2010, 02:36 (vor 5815 Tagen) @ Mirko

Das mit dem richtigen Anwalt könnte sehr, sehr schwierig werden. Niemand kämpft gern auf der Seite von Verlierern, und Väter sind in unserem System die Verlierer.

Mit größter Wahrscheinlichkeit wird ein Anwalt dir nur so schonend wie möglich beibringen, wie es um deine Situation bestellt ist - nämlich sehr schlecht.

Unzählige Väter verloren schon ihren Glauben an unserem Rechtsstaat, als sie erlebten, wie rechtlos sie sind und wie mit ihnen umgesprungen wurde.

--
Wer gegen Monster kämpft, muss achtgeben, nicht selbst zum Monster zu werden - Nietzsche

Lesebefehl

Narrowitsch, Berlin, Saturday, 30.01.2010, 06:24 (vor 5815 Tagen) @ Andre

http://www.trennungsfaq.de/


Danke für den Tip, die Seiten hab ich durchgeackert. Viel gelernt jedoch
bezüglich meiner Anwaltssuche nicht wirklich weiter gekommen.
Ein Jackpot erschiene für mich, wenn es jemanden gäbe, der einen Vater in
ähnlicher Lage wie der meinen zum Aufenthaltsbestimmungsrecht verholfen
hat.

Nimm aber um Himmelswillen nicht alles an! Vorsicht bei Therapien! Vorsicht vor zuviel Nachgiebigkeit gegenüber der Mutter. Einige Väter tun alles für ihr Kind, bis hin zur Selbstverleugnung- auch das schimmert bei faq durch. Das nützt nicht immer, im Gegenteil. Viele Frauen sehen das als Einladung für die Zeit nach der Scheidung. Von der Bastion Scheidungsurteil, in dem Deine schmerzhaften Zugeständnisse unverrückbar in Erz gegossen stehen, testen sie die Grenzen für weitere (finanzielle) Gebietsgewinne.

Ich weiß nicht, wo Du ansässig bist. Ich habe mit diesem Vereingute Erfahrungen gemacht. Lies selber. Freilich setzt das die Mitwirkung Deiner Exe voraus.

Mirkos Pessimismus in Frage Spielsucht teile ich so nicht. Mittlerweile gibt es auch Gerichte, die solche Dinge in ihr Urteil einbeziehen, die Rechtsvertetung deiner Frau kann sich also nicht sicher sein. Ich würde hier den Hebel zu einvernehmlichen Einigungen via VHTS versuchen. Die Wahrscheinlichkeit dort auch Tipps für nen vernünftigen Anwalt zu bekommen, ist garantiert höher, als hier.

Mir hat der Gedanke damals geholfen: Ich bin ein Mann, ich beuge mich nicht der Willkür. Ich mache Kompromisse, aber auch die haben Grenzen. Meine Würde ist unantastbar.


Kopf hoch! (per mail erreichbar)


Narrowitsch

--
Extemplo simul pares esse coeperint, superiores erunt-

Den Augenblick, sowie sie anfangen, euch gleich zu sein, werden sie eure Herren sein.

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Timothy, Saturday, 30.01.2010, 12:46 (vor 5815 Tagen) @ Mirko

Meine Prognose: Deine Chancen stehen schlecht. Bevor einer Mutter das
Aufenthaltsbestimmungsrecht aberkannt wird, muss sie - anders als der Vater
- sich schon massiv was geleistet haben, Spielsucht fällt meiner Vermutung
nach nicht darunter.

Also wenn Spielsucht nicht zu den Gründen zählt, in denen der Mutter das Aufenthaltsbestimmungsrecht entzogen bekommt, dann weiß ich es auch nicht. Wer spielsüchtig ist, und zwar so gravierend das bereits merehre tausend Euro Schulden da sind, bei dem ist meiner Meinung nach eine Gefährdung des Wohles des Kindes mit hoher Wahrscheinlichkeit vorhanden. Der verzockt doch wenn es akut ist die komplette Kohle und für das Kind ist dann kein Geld mehr da.

Nur man muss es natürlich beweisen können. Akute Spielsucht kann auch dazu führen das die Mutter auch das Sorgerecht entzogen bekommt.

@Andre

Wieviel verdient deine Frau monatlich (netto) und wieviel verspielt sie davon bezogen auf den Durchschnitt des letzten halben Jahres?

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