Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Frage <> Antwort (a neverending story)

tommy (eig. reg. wgvdl.com-user), TakkaTukkaLand, Wednesday, 27.01.2010, 14:15 (vor 5818 Tagen)

Frage:

„Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe mir soeben Ihren Internetauftritt bezüglich des "Gender Mainstreaming" angesehen.
(http://www.gender-mainstreaming.net/)

Dazu fällt mir ganz kurz folgende Frage auf, die Ihnen sicher nicht zu ersten Mal gestellt wurde. Wie passt die allgemeine (jedoch den männlichen Deutschen vorbehaltene) Wehrpflicht in das Konzept des Gender Mainstreaming? Gleiche Frage bezieht sich auf den Zivildienst, den ich leisten durfte.
Gibt es vergleichbare (mir jedoch unbekannte) Zwangsdienste für Frauen?
Ist dieser ausschließlich männlche Zwangsdienst eine Art gerechter Ausgleich für die allg. schwierigere Lebensrealität der Frauen?
Da Gender Mainstreaming sich der Gleichstellung/Gleichberechtigung verschrieben hat, jedoch nicht der Gleichbepflichtigung (WehrPFLICHT) gelten gängige GM-Konzepte in diesem Fall nicht?
Alle nicht GM - Erklärungsversuche, diesen Eingriff in die Persönlichkeits- / Freiheitsrechte junger Männer zu rechtfertigen sind mir bekannt (Bundeswehr soll ein Querschnitt der Bevölkerung sein, Bürger in Uniform, etc. pp.). Die Frage der "Wehrgerechtigkeit" (wer wann und weswegen eingezogen wird) sei unberührt.
Wie ist die Wehrpflicht (ein nur einem Geschlecht vorbehaltener gesetzlicher Zwangsdienst) mit dem Gender Mainstreaming und "Gleichstellung" vereinbar?
Gerne möchte ich meinem Sohn bei Zeiten plausibel erklären können, war er und ich "dienen" mußten/müssen, während Frauen dies DÜRFEN.
Mit der Bitte um Rückantwort.
Mit freundlichem Gruß, ****** *******“

Antwort des Frauenministeriums:

„Sehr geehrter Herr *******,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Die Wehrpflicht wird durch den Wehrdienst oder im Falle der Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer durch den Zivildienst erfüllt. Wehrpflichtig sind jedoch nach Art. 12 a Grundgesetz nur Männer. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 26. Juni 2006 - Az 6 B 9/06 bestätigt:

Dass Frauen - anders als Männer - in Friedenszeiten nicht zu einem Pflichtdienst herangezogen werden, beruht auf der Entscheidung des Verfassungsgebers in Art. 12a GG."

Vor diesem Hintergrund ist die in Art. 12a Abs. 1 und 2 GG verankerte Beschränkung der Wehrpflicht bzw. der Ersatzdienstpflicht (Zivildienst) nur auf Männer nicht zu beanstanden. Dies hat auch das Bundesverfassungsgericht in mehreren Entscheidungen bestätigt. Gleiches gilt für den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (Urteil des EuGH vom 11. März 2003 - Az C-186/01). Zu einer Verfassungsänderung besteht keine Absicht.

Sofern Sie die Thematik und die Hintergründe vertiefen möchten, stelle ich Ihnen anheim, dies in eigener Lektüre und Recherche vorzunehmen.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Oskar ***********
_______________________________________________
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Service-Team

e-mail: info@bmfsfjservice.bund.de „


Habe ich so undeutlich gefragt, oder warum wird mir ausweichend geantwortet?

Frage <> Antwort (a neverending story)

Garfield, Wednesday, 27.01.2010, 14:44 (vor 5818 Tagen) @ tommy (eig. reg. wgvdl.com-user)

Hallo Tommy!

...beruht auf der Entscheidung des Verfassungsgebers in Art. 12a GG

Verfassungsgeber? Seit wann hat die Bundesrepublik Deutschland denn eine Verfassung?

Freundliche Grüße
von Garfield

Hengst, Gaul, Klepper, Wallach oder Hottehü.

Movemen, Wednesday, 27.01.2010, 14:56 (vor 5818 Tagen) @ Garfield

Hallo Tommy!

...beruht auf der Entscheidung des Verfassungsgebers in Art. 12a
GG

Verfassungsgeber? Seit wann hat die Bundesrepublik Deutschland denn eine
Verfassung?

Freundliche Grüße
von Garfield

Das braucht es nicht. Verfassung und GG werden inzwischen synonym benutzt. Und wenn der Lissabon-Vertrag erst richtig greift, ist mit kleinen Einschränkungen und Korrekturen durch das (sic) BVerfG müßig darüber zu nörgeln, ob es nun Verfassungsgericht, Verfassungsschutz oder Grundgesetzgericht und Grundgesetzschutz heißen muß.

Wesentlicher erscheint, dass Gender Mainstreaming und auch eine väterfeindliche Rechtssprechung bald aus Brüssel/Straßburg kommen. Die linken Kräfte in den Volksparteien sind schon ordentlich am Baggern, dass da ihre Leute dort eine gewichtige Stimme bekommen. Wer derzeit oder demnächst in Sachen Menschenrechte Väterrechte mitmeint, wenn er klagt, wird sich noch wundern.

Frag nicht mit den Vorstadtkindern, sing nicht ihre Lieder.

Movemen, Wednesday, 27.01.2010, 14:46 (vor 5818 Tagen) @ tommy (eig. reg. wgvdl.com-user)

Habe ich so undeutlich gefragt, oder warum wird mir ausweichend
geantwortet?

Nein, man hat Dir nur durch die Blume mitgeteilt, dass deren Haltung grundgesetzkonform ist. Mehrfach durch die Verfassungsrichter abgenickt. Damit hast Du die Arschkarte, weil die sich fest auf dem Boden des Grundgesetzes bewegen und Du gefälligst Nachhilfeunterricht in dieser Angelegenheit in Anspruch nehmen sollst. So bequem können die Dich auf den Topf setzen. ;-)

Frage <> Antwort (a neverending story)

Timothy, Wednesday, 27.01.2010, 14:47 (vor 5818 Tagen) @ tommy (eig. reg. wgvdl.com-user)

Wen wunderts?


Bedanke dirch kurz für die Antwort und frage nett/naiv nocheinmal nach wie sich die einseitige Wehrpflicht mit dem Gendermainstreamingkonzept vereinbaren lässt. Vielleicht entschuldigst du dich auch noch kurz das du dich bei deinem ersten Anschreiben scheinbar missverständlich ausgedrückt hast? ;-)

Weise zusätzlich zu den von dir im Text genannten Einschränkungen (am besten diese nochmal kurz wiederholen sonst weicht er darauf aus) darauf hin das du mit der Gesetzeslage vertraut bist, ebenso die Urteile kennst welche sich aus der gesetzeslage ergeben und es dir es nur um die Situation Gendermainstreaming/einseitge Wehrpflicht geht. Frage ihn warum hier Frauen/Männer nicht einander gleichgestellt werden.

Und dann halt uns auf dem laufenden aber wahrscheinlich antwortet er dann nicht mehr...

[i]Art 12 Grundgesetz

Flohgast @, Wednesday, 27.01.2010, 15:28 (vor 5818 Tagen) @ Timothy

(1) Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.
(2) Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht.
(3) Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.[/i]

Ich kann keinerlei geschlechtliche Einschränkung oder Bevorzugung im Art 12 Grundgesetz erkennen.

Gruß
Flohgast

[i]Art 12 Grundgesetz

tommy (eig. reg. wgvdl.com-user), TakkaTukkaLand, Wednesday, 27.01.2010, 15:39 (vor 5818 Tagen) @ Flohgast

Ich kann keinerlei geschlechtliche Einschränkung oder Bevorzugung im Art
12 Grundgesetz erkennen.

Du hast leider das kleine "a" vergessen:

"Artikel 12a(1) Männer können vom vollendeten achtzehnten Lebensjahr an zum Dienst in den Streitkräften, im Bundesgrenzschutz oder in einem Zivilschutzverband verpflichtet werden."

Hier gehts zur grundgesetzlich verankerten Männer- (Jungen-) Diskriminierung!

[i]Art 12 Grundgesetz

Timothy, Wednesday, 27.01.2010, 15:41 (vor 5818 Tagen) @ Flohgast

Ich kann keinerlei geschlechtliche Einschränkung oder Bevorzugung im Art
12 Grundgesetz erkennen.


Deswegen hat er ja auch nur von Art 12 a gesprochen der dem Art 12 widerspricht.

[i]Art 12 Grundgesetz

Movemen, Wednesday, 27.01.2010, 17:05 (vor 5818 Tagen) @ Timothy

Ich kann keinerlei geschlechtliche Einschränkung oder Bevorzugung im Art
12 Grundgesetz erkennen.

Deswegen hat er ja auch nur von Art 12 a gesprochen der dem Art 12
widerspricht.

Und hier würde Gender Mainstreaming greifen. Die oktroyierte Männlichkeit wird abgeschafft und schon ist man Mumu. Problem gelöst. ;-)

Frage <> Antwort (a neverending story)

Goofos @, Wednesday, 27.01.2010, 17:25 (vor 5818 Tagen) @ tommy (eig. reg. wgvdl.com-user)

Was für ein Idiot, kann nicht mal die einfachste Frage richtig beantworten. Und solche Leute machen Gender Mainstreaming. Kein Wunder kommt dabei nur Schrott raus.

Frage <> Antwort (a neverending story)

ragnar, Wednesday, 27.01.2010, 18:09 (vor 5817 Tagen) @ tommy (eig. reg. wgvdl.com-user)

Auf d i e s e Frage wird niemals eine Antwort kommen, weil die Gefragten selbstverständlich selbst genau wissen, was das für eine Sauerei ist! Aber zugeben wollen und dürfen sie es nicht, da der status quo für alle außer die betroffenen Männer irrelevant bzw. vorteilhaft ist! Gleichberechtigung par excellence!

Antwort (a neverending story)

Eugen, Wednesday, 27.01.2010, 18:53 (vor 5817 Tagen) @ tommy (eig. reg. wgvdl.com-user)
bearbeitet von Eugen, Wednesday, 27.01.2010, 19:00

Frage:

Da Gender Mainstreaming sich der Gleichstellung/Gleichberechtigung
verschrieben hat, jedoch nicht der Gleichbepflichtigung (WehrPFLICHT)
gelten gängige GM-Konzepte in diesem Fall nicht?


Wenn man es dem Gegner so leicht macht, dann muss man sich wundern, wenn er es sich auch leicht macht. Wo hast du denn das gelesen, dass Gender Mainstreaming sich der Gleichstellung/Gleichberechtigung verschrieben hat?

Das einzige was man sicher sagen kann, ist, dass buchstäblich jeder und jede in GM das hineindichtet und herausholt, war er oder sie will.

Die Gegner bezeichnen es als eine politische Geschlechtsumwandlung, als Mittel zur Familienzerstörung o.ä.

Und unser über alles geliebtes Wahrheitsministerium BMFSFJ treibt es noch doller. Dazu ein Abschnitt aus einem lesenswerten Artikel:

Die Verbrämung des GM zur Gleichstellungspolitik
„Im internationalen Raum hat sich für einen solchen alle Handlungsfelder umfassenden vorausschau-enden Ansatz der Gleichstellungspolitik der Begriff des Gender Mainstreaming etabliert. Wir überset-zen ihn mit Gleichstellungspolitik als Querschnittsaufgabe.“

Oder eine Mitteilung von 2006 ebenda:
„Eine Neuausrichtung der Gender- Mainstreaming-Konzeption soll Gleichstellungspolitik als prä-ventiv ausgerichtetes Vorgehen attraktiver ausgestalten und so zu einer wirklichen Erfolgsstrategie machen.“

für Frauen und Män-ner.“ „Sowohl im internationalen Recht als auch im nationalen Verfassungsrecht und in Bundesgeset-zen in Deutschland ist aktive Gleichstellungspolitik verankert, die im Sinne des Gender Mainstrea-ming interpretiert wird.“

Da wird erstaunlich viel neu ausgerichtet, interpretiert, übersetzt. Hat der Bundestag je über die „Gen-der-Mainstreaming-Konzeption“ abgestimmt oder gar über deren „Neuausrichtung, Interpretation o-der Übersetzung“ im Sinne einer Gleichstellungspolitik? Müßige Frage ...

Quelle: http://www.freiheit.org/webcom/show_article_bb.php/_c-618/_nr-10380/i.html -- "Schöne neue durchgegenderte Welt - Anspruch und Realität der Gender Mainstreaming Ideologie" in dem Buch "Der Staat als Super Super Nanny"

D.h. auf gut deutsch: Das BMFSFJ kann viel erzählen. Und tut es auch. Es kann sich sogar widersprechen. Das spielt alles keine Rolle. Es will mit GM keinesfalls eine Gleichberechtigung erreichen, sondern Fraueninteressen durchsetzen. Es könnte sich genau so auf die Eingeweideschau berufen.
Aber das gilt nicht für das Männerministeium. Nicht etwa weil es keines gibt, sondern weil noch lange nicht für Männer erlaubt ist, was sich Frauen erlauben.

Egal wie man es ansieht, unter Berufung auf GM wird man die Wehrpflicht für Männer bestimmt nicht kippen. Nicht einmal unter Berufung auf den Gleichberechtigungsgrundsatz. Das ist versucht worden. Aber da haben sie einfach einen Teufel aus dem Kasten hüpfen lassen, der streckt die Zunge raus und sagt: Lex specialis! Joker! Ätsch!!

Unter Anwendung bestehender Gesetze geht das überhaupt nicht. Man muss die Gesetze ändern. Dazu braucht man Mehrheiten. Dann geht das.

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