Mal eine Frage zum Thema Unterhalt
Timothy, Tuesday, 26.01.2010, 02:09 (vor 5819 Tagen)
Diese Frage beschäftigt mich seit gestern, konnte aber bei google auf die schnelle keine Antwort finden und habe jetzt keine Lust mich durch Gerichtsurteile zu wühlen, vielleicht kennt ja jemand hier die Antwort.
Nehmen wir an ein verheiratetes Paar (beide Arbeitslos) und sagen wir 2 Kinder trennen sich. Die Kinder bekommt die Frau zugesprochen.
Ist das Gesetz mittlerweile so pervers nun den Mann in die (fiktive soll heissen die Schulden fangen an sich zu türmen für ihn) Unterhaltspflicht für die 2 Kinder zu nehmen obwohl er bereits zu Ehezeiten arbeitslos war, und das obwohl er tatsächlich keine Arbeit findet?
Kurze Antwort zum Thema Unterhalt
Mus Lim
, Tuesday, 26.01.2010, 02:30 (vor 5819 Tagen) @ Timothy
Ist das Gesetz mittlerweile so pervers nun den Mann in die (fiktive soll
heissen die Schulden fangen an sich zu türmen für ihn) Unterhaltspflicht
für die 2 Kinder zu nehmen obwohl er bereits zu Ehezeiten arbeitslos war,
und das obwohl er tatsächlich keine Arbeit findet?
Wo nichts ist, ist nichts zu holen.
Das verstehen auch Richter.
Unsicher ist allerdings, ob alle Richter das verstehen,
bzw. ob die Exe das hinnimmt und Druck macht.
Sicher ist in dieser Zeit nur,
dass für Männer nichts sicher ist.
Schon gar nicht im Familienrecht.
Deutsches Familienrecht heißt für Männer:
Vom Familienoberhaupt zum Zahlesel.
--
Mach mit! http://wikimannia.org
Im Aufbau: http://en.wikimannia.org
Mal eine Frage zum Thema Unterhalt
Sachse, Tuesday, 26.01.2010, 03:53 (vor 5819 Tagen) @ Timothy
Der Unterhalt richtet sich nach dem Einkommen des Unterhaltspflichtigen,
Liegt dieser Unterhalb des Selbstbehaltes ist keine Zahlung möglich.
Wird durch Unterhaltszahlung der Selbstbehalt unterschritten, wird eine "Mangelfallberechnung" vorgenommen, vereinfacht wird der verteilbare Betrag auf die Unterhaltsberechtigten verteilt.
Probleme treten auf, wenn es der Gegenseite gelingt den Richter zu überzeugen, dass vorsätzlich kein größeres Einkommen erzielt wird. Sollte man vermeiden, da sonst ein "fiktives Einkommen " angenommen werden kann.
Also sollte Mann einen Vollzeitjob haben, der schlecht bezahlt wird.
Arbeitslose müssen erhöhte Anstrengungen bei der Arbeitssuche nachweisen.
Also viele Bewerbungen an viele Firmen. (Böse Leute fügen hier an: die niemanden brauchen), Listen über telefonische und persönliche Vorsprachen etc.
Harz4 Bezieher wie Arbeitslose.
Wenn sich das einkommen bei festgelegter Summe verringert das Unterhaltsurteil abändern lassen, eine Vereinbarung mit Ex über geringere Zahlung erzeugt nur einen Schuldenberg.
Bei vorhandenem höherem Vermögen kann das Gericht auch anders Entscheiden, also alle Arbeitslosen den Rembrand überm Kamin verstecken 
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Findichauch, Tuesday, 26.01.2010, 22:54 (vor 5818 Tagen) @ Sachse
Also sollte Mann einen Vollzeitjob haben, der schlecht bezahlt wird.
und sich bloß nicht aktiv um einen besser bezahlten Vollzeitjob bemühen.
Arbeitslose müssen erhöhte Anstrengungen bei der Arbeitssuche nachweisen.
Also viele Bewerbungen an viele Firmen. (Böse Leute fügen hier an: die
niemanden brauchen), Listen über telefonische und persönliche Vorsprachen
etc.
eben am besten ziemlich viel Wind machen, um nichts zu erreichen.
Bei vorhandenem höherem Vermögen kann das Gericht auch anders Entscheiden,
also alle Arbeitslosen den Rembrand überm Kamin verstecken
also ja kein Vermögen behalten, lieber vorher verprassen
So kann Mann verhindern, dass Mann Unterhalt zahlen muss.
Sind ja nur die eigenen Kinder, die dann von Vater Staat durchgefüttert und knapp gehalten werden.
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Sachse, Wednesday, 27.01.2010, 02:19 (vor 5818 Tagen) @ Findichauch
NEIN, darum geht es nicht.
Es geht darum, dass Mann derzeit Unterhalt zahlt, dass in vielen Fällen dem Lebensstandard der Mutter zukommt und nicht dem Kind.
Der Vater solle aber zumindest Mitentscheiden, was mit dem Geld fürs Kind passiert, kann sich so gegen Umgangsverhinderung etwas zur Wehr setzen etc, Geht gar nichts, kann er immer noch ein Sparbuch fürs Kind anlegen.
Es verhindert, dass Mann von der Mutter vorm Kind schlecht gemacht und verhetzt wird, denn Mann zahlt nicht als Pflichzahler sondern beteiligt sich als freiwilliger, moralisch verpflichteter Zahler viel mehr am aufwachsen des Kindes. >Dann ist Sie auch angehalten, Anschaffungen fürs Kind mit ihm abzusprechen. Und dies sind nicht ihre neuen Schuhe!
Die "Väter"(die nur Erzeuger sind), um die geht es nicht. Aber die haben viel bessere Tricks drauf.
Sind ja nur die eigenen Kinder, die dann von Vater Staat durchgefüttert und knapp gehalten werden. Mütter müssen auch lernen, fass nicht nur der Vater fürs finanzielle verantwortlich ist
Was Kinder am wenigsten brauchen, ist ein entsorgter Zahlvater! Von der Kindesmutter dazu degradiert! Weg vom eingetriebenen Zwangsunterhalt und hin zum Unterhalt als Vater, nicht anonym vom Konto sondern vom VATER
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Findichauch, Thursday, 28.01.2010, 00:05 (vor 5817 Tagen) @ Sachse
Du hast ja sooooo recht!
Es geht darum, dass Mann derzeit Unterhalt zahlt, dass in vielen Fällen
dem Lebensstandard der Mutter zukommt und nicht dem Kind.
Genau, denn es ist schon eine Frechheit, dass die Mutter ebenfalls in der Wohnung wohnt, die von dem üppigen Unterhaltsgeld bezahlt wird (Immer dran denken, schön den schlechtbezahlten Minijob behalten und den Rembrandt verstecken!)
Der Vater solle aber zumindest Mitentscheiden, was mit dem Geld fürs Kind
passiert, kann sich so gegen Umgangsverhinderung etwas zur Wehr setzen etc,
Geht gar nichts, kann er immer noch ein Sparbuch fürs Kind anlegen.
Das ist mal eine richtig gute Idee. Das Kind wird sich sicher freuen, wenn Papi es auf das Sparbuch vertröstet, wenn es gerne auch mal modische H+M Klamotten und nicht nur die aus der Kleiderkammer hätte.
Es verhindert, dass Mann von der Mutter vorm Kind schlecht gemacht und
verhetzt wird, denn Mann zahlt nicht als Pflichzahler sondern beteiligt
sich als freiwilliger, moralisch verpflichteter Zahler viel mehr am
aufwachsen des Kindes. >Dann ist Sie auch angehalten, Anschaffungen fürs
Kind mit ihm abzusprechen. Und dies sind nicht ihre neuen Schuhe!
Das finde ich auch! Es wird das Verhältnis der Eltern sicher ungemein entspannen, wenn er sie sanft daran hindert, all den Unterhalt für Lippenstifte auszugeben.
Die "Väter"(die nur Erzeuger sind), um die geht es nicht. Aber die haben
viel bessere Tricks drauf.
Ja, Minijob und Rembrandt verstecken
)
Was Kinder am wenigsten brauchen, ist ein entsorgter Zahlvater! Von der
Kindesmutter dazu degradiert!
Richtig! Kinder brauchen statt Müttern, die gegen Väter hetzen endlich Väter, die ihren Kindern sachlich erklären, das Mütter immer egoistisch sind und Unterhalt der Kinder verjuxen sind und warum sie gerade mal auf die schlanke Linie achten sollen, da kein Geld für Kühlschrankfüllung da ist (Vater füttert das Sparbuch, Mutter kauft Schuhe vom Unterhalt).
Weg vom eingetriebenen Zwangsunterhalt und
hin zum Unterhalt als Vater, nicht anonym vom Konto sondern vom
VATER
Auch richtig!
Das Dreijährigehat endlich mal was vernünftiges zum Spielen im Kaufmannsladen und der Dreizehnjährige weiß sicher auch was besseres mit der vom Vater überreichten Kohle anzufangen, als Miete zu zahlen und Essen zu kaufen - naja, DIE dreizehnjährige kauft wahrscheinlich auch Schuhe und Lippenstifte, aber immerhin für sich.
Mal eine Frage zum Thema Unterhalt
Rainer
, Tuesday, 26.01.2010, 05:09 (vor 5819 Tagen) @ Timothy
Ist das Gesetz mittlerweile so pervers nun den Mann in die (fiktive soll
heissen die Schulden fangen an sich zu türmen für ihn) Unterhaltspflicht
für die 2 Kinder zu nehmen obwohl er bereits zu Ehezeiten arbeitslos war,
und das obwohl er tatsächlich keine Arbeit findet?
Es gibt eine Entscheidung eines Obergerichtes (BGH? BVerfG?) das Unterhalt nur vom tatsächlichen Geldzufluss zu leisten ist. Das ist auch richtig so, denn im umgekehrten Falle gilt auch der tatsächliche Geldzufluss und nicht das was auf dem Papier verdient wird, zum Beispiel bei Selbständigen (Abschreibungen). Damit wurde einer Anrechnung von fiktivem Einkommen eine klare Absage erteilt. Irgendwo habe ich das Urteil sicher abgelegt, aber wo? Ich finde es nicht mehr. Wenn ich noch richtig weiß hat der Betroffene sich noch nicht mal besonders um Arbeit bemüht.
In der Realität wird das Recht gebrochen und trotzdem fiktives Einkommen angerechnet. Wer sich nicht wehrt, hat verloren.
Grundsatz für die Unterhaltsberechnung: Es zählt der tatsächliche Geldzufluss und nicht was auf dem Lohnzettel steht.
Rainer
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![[image]](Info/Img/feminismus-gegen-frau-kl-1.png)
Kazet heißt nach GULAG jetzt Guantánamo
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Timothy, Tuesday, 26.01.2010, 14:10 (vor 5819 Tagen) @ Timothy
Vielen Dank für eure aufschlussreichen Antworten.