ein weiter Artikel zu dem Fall
Cottbus (dpa/bb) - Ein 57-jähriger Mann muss für die Tötung seiner
Geliebten beim Sex für neun Jahre ins Gefängnis. Das Landgericht Cottbus
sprach ihn am Freitag schuldig, die 53-jährige, verheirate Frau bei einem
Streit während des Beischlafes im vergangenen März in Doberlug-Kirchhain
(Elbe-Elster) umgebracht zu haben. Die Staatsanwaltschaft hatte wegen
Totschlags neuneinhalb Jahre gefordert. Sie war in der Hauptverhandlung vom
ursprünglichen Vorwurf des Mordes abgerückt. Dagegen plädierte die
Verteidigung auf Freispruch, da die Frau ohne Gewalteinwirkung gestorben
sei. Der Beschuldigte bestreitet, sie getötet zu haben
Auf diesem Parkplatz am Badesee Hennersdorf wurde die tote Finsterwalderin gefunden.
War es Scham, die Veysel K. in diesem Moment empfand? Sah er ein, dass er einen Fehler gemacht hat? Wollte er die Tat vertuschen? Frank Schollbach konnte diese Fragen auch nach 18 Verhandlungstagen nicht beantworten. Fest stehe, dass sich Veysel K. daraufhin auf sein auf dem Bauch liegendes Opfer warf. Er drückte das Gesicht der Schwerverletzten auf eine Decke, um sie ruhig zu stellen. Schollbach: „Der Angeklagte hat den Tod seines Opfers in Kauf genommen.“
Eingewickelt in eine Decke trug der Täter die tote Frau danach die Wohnhaus-Treppe hinunter, legte sie in ihr Auto und fuhr mit ihr auf einen Parkplatz zwischen Doberlug-Kirchhain und Finsterwalde. Von dort ging er zu Fuß nach Hause. Schwester und Tochter der Getöteten fanden sie einen Tag später. Am nächsten Morgen nahm die Polizei Veysel K. fest.
Bis zuletzt hatte der Angeklagte abgestritten, seine Geliebte getötet zu haben. Vielmehr soll schon der normale Geschlechtsverkehr für die unter Bluthochdruck leidende Frau tödlich gewesen sein. Für die klaffende Wunde im Genitalbereich bot Veysel K. dem Gericht zum Prozess-Auftakt eine Erklärung an, die Schollbach am Freitag als „lebensfremde Schutzbehauptung“ bezeichnete. Angeblich habe Veysel K. die Tote in der Badewanne noch gereinigt und ihr dabei mit einem Duschschlauch aus Versehen die Verletzung beigebracht, so der Angeklagte. Laut dem rechtsmedizinischen Gutachten fanden sich auf dem Duschschlauch jedoch keine DNA-Spuren der Getöteten.
Zwei Verteidiger ließen in den Verhandlungen nichts unversucht, ihren Mandanten zu entlasten. In ihren Beweisanträgen stellten sie die Kompetenz der Sachverständigen infrage und forderten weitere Gutachten, die zum Beispiel den Einfluss von Medikamenten gegen Bluthochdruck berücksichtigen sollten. „Wir gehen gegen das Urteil in Revision“, kündigte Rechtsanwalt Jens Mader an.
gesamter Thread:
- Frau beim Sex gestorben. War es Totschlag? -
Robin Hood,
25.01.2010, 18:11
- ein weiter Artikel zu dem Fall - Robin Hood, 25.01.2010, 18:20
- Frau beim Sex gestorben Es war Liebe - Sachse, 25.01.2010, 22:56
- Was lernen wir daraus? Es ist besser für Männer keinen Sex mit Frauen zu haben! - Mus Lim, 26.01.2010, 01:14
- Ne, das war der Todesstoss! - ajki, 27.01.2010, 00:15