Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Lebenslang für Mord ohne Beweis

Robin Hood, Monday, 25.01.2010, 17:58 (vor 5819 Tagen)

Sechs Stunden lang hat die Schwurgerichtskammer des Ulmer Landgerichts gestern beraten, dann war sie zu einem Urteil gekommen und mithin zu einer faustdicken Überraschung. Statt der angeklagten Körperverletzung mit Todesfolge erkannte das Gericht auf Mord aus Habgier.

Im Sommer 2007 waren bei Gerlenhofen die Knochen einer Frauenleiche gefunden worden. Schnell war der Ehemann in Verdacht geraten, der von einem Streit berichtete, bei dem die Frau unglücklich gestürzt sei. Aus Panik habe er sie vergraben - auch weil er als Kriegsflüchtling die Ausweisung fürchtete. Das Gericht glaubte ihm nicht, und erkannte in dem reinen Indizienprozess auf Mord. "Es sind viele Puzzleteile, die für diese Annahme sprechen", sagte der Richter.

Zuvor hatten sich der Ankläger und der Verteidiger ein packendes Rededuell geliefert, in dem Oberstaatsanwalt Christof Lehr frei zugab, dass er zwar nicht wisse, wie Frau getötet wurde, dafür aber warum. Hintergrund ist eine Scheinehe, die der Mann nach seiner Ausweisung mit der deutschen Frau eingegangen ist. Er habe dafür rund 10 000 Euro bezahlt, sich aber auch erpressbar gemacht.

Eine Zwangssituation, die die Frau offenbar auszunutzen wusste. Sie reichte die Scheidung ein, forderte monatlichen Unterhalt und wollte obendrein die Mietwohnung ihres Mannes zugesprochen bekommen. Um dies zu verhindern, habe er die Frau getötet. "Für ihn stand die ganze Lebensplanung auf dem Spiel", sagte Lehr, der dadurch die Mordmerkmale Habgier erfüllt sah und obendrein den Versuch, die Straftat der Scheinehe zu verschleiern. Alle anderen denkbaren Möglichkeiten, wie die Frau ums Leben gekommen sein könnte, habe der Rechtsmediziner ausgeschlossen.

Die Geschichte des Angeklagten jedenfalls, dessen ist sich der Oberstaatsanwalt sicher, sei frei erfunden. Als er eine lebenslange Haftstrafe forderte, brach der Angeklagte zusammen. Kreideweiß kauerte auf seinem Stuhl und bekam eine minutenlange Erholungszeit.

Verteidiger Wolfgang Fischer bewertete den Fall ganz anders. Auch er habe keine Beweise, sagte er zu, mahnte aber das Gericht, im Zweifel für den Angeklagten zu entscheiden. Alle von der Anklagebehörde aufgelisteten Indizien, seien frei interpretierbar. Fischer stellte die Glaubwürdigkeit der Frau in Frage, die sich die Scheinehe habe gut bezahlen lassen und "sehr geschickt und raffiniert" ihre finanziellen Interessen verfolgt habe.

...

http://www.swp.de/ulm/lokales/ulm_neu_ulm/art4329,327358

Lebenslang für Mord ohne Beweis

Movemen, Monday, 25.01.2010, 19:04 (vor 5819 Tagen) @ Robin Hood

Sechs Stunden lang hat die Schwurgerichtskammer des Ulmer Landgerichts
gestern beraten, dann war sie zu einem Urteil gekommen und mithin zu einer

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http://www.swp.de/ulm/lokales/ulm_neu_ulm/art4329,327358

Indizienprozeß, der in die nächste Runde geht. Wahrscheinlich ist, dass der Staatsanwalt mit seiner Einschätzung richtig liegt. Da sind zwei Auswüchse krimineller Energie aufeinander getroffen. Die geldgeile Scheidungshippe auf den Totschläger mit Scheinehen-Hintergrund. Pack verträgt sich, Pack erschlägt sich.

Lebenslang für Mord ohne Beweis

Timothy, Monday, 25.01.2010, 23:34 (vor 5819 Tagen) @ Robin Hood

Eine Zwangssituation, die die Frau offenbar auszunutzen wusste. Sie
reichte die Scheidung ein, forderte monatlichen Unterhalt und wollte
obendrein die Mietwohnung ihres Mannes zugesprochen bekommen. Um dies zu
verhindern, habe er die Frau getötet. "Für ihn stand die ganze
Lebensplanung auf dem Spiel
", sagte Lehr, der dadurch die Mordmerkmale
Habgier erfüllt sah und obendrein den Versuch, die Straftat der Scheinehe
zu verschleiern. Alle anderen denkbaren Möglichkeiten, wie die Frau ums
Leben gekommen sein könnte, habe der Rechtsmediziner ausgeschlossen.


Das Problem ist meiner Meinung nicht das er wegen Mord verurteilt wurde, die Indizien sind schon erdrückend meiner Ansicht, sondern das die Fett markierten Stellen bei weiblichen Angeklagten meistens zur Schuldminderung führen so dass wegen Totschlag verurteilt wird da sie in "für sie ausweglos erscheinenden Situationen einfach überfordert waren". Überforderung ist ja die Phrase überhaupt um die Schuld der Frau zu mindern. Gutachter helfen dabei kräftig mit.

Wobei man nicht vergessen sollte das es auch Skandalurteile im (auch für männliche Angeklagte) positiven Sinne gibt, natürlich längst nicht so häufig. Hervorpreschen tun hier (so mein Eindruck) öfter Berliner Gerichte. Ein Angeklagter der seine Ex Frau mit 30 ! Messerstichen tötete, wurde wegen "Totschlag im Affekt" verurteilt. Wenn ich sowas lese weiß ich auch nicht was die Richter geritten hat, spätestens ab dem 3-4 Stich ist es nicht mehr Affekt... Eine Frau wurde hier brutalst abgeschlachtet, und der Angeklagte bekam 7 1/2 Jahre, d.h. in spätestens in 6 Jahren also mit 50 ist er frei, während sie nicht älter als 24 Jahre werden durfte.

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