Kostenübernahme der "Beschneidung"
Hallo
4 ME 336/02
OVG Lüneburg
Beschluss vom 23.07.2002
Leitsatz
Ein hilfebedürftiges Kind muslimischen Glaubens hat Anspruch darauf, dass ihm der Sozialhilfeträger eine einmalige Leistung aus besonderem Anlass durch Übernahme der Kosten für die Beschneidung durch einen Arzt gewährt.
Rainer
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