Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Kindesunterhalt vs. Sozialhilferegelsatz

Mus Lim ⌂, Sunday, 17.01.2010, 06:35 (vor 5828 Tagen)

Ich habe mal ein wenig herumgerechnet.

Im Vergleich zum Vorjahr ist der Kindesunterhalt absolut um 13% gestiegen.

Im Vergleich zum Jahr 1992 hingegen ist der Kindesunterhalt absolut um rund 110% gestiegen für die 1. Einkommensstufe und um rund 64% für die höchste Einkommensstufe.

Viel interessanter sind die Verschiebungen relativ in Bezug zum Einkommen:

1. Einkommensstufe
Für Kinder von 0-5 Jahre ist der Anteil von 14,2% (1992) auf 26,4% (2010) gestiegen.
Für Kinder von 11-17 Jahre ist der Anteil von 20,4% (1992) auf 35,5% (2010) gestiegen.

Letzte Einkommensstufe
Für Kinder von 0-5 Jahre ist der Anteil von 8,2% (1992) auf 10,4% (2010) gestiegen.
Für Kinder von 11-17 Jahre ist der Anteil von 11,7% (1992) auf 13,9% (2010) gestiegen.

Der Vergleich des Kindesunterhalt zum Sozialhilferegelsatz ergibt:


             0 - 5           6 - 11         12 - 17 
 1./Letzte Stufe 1./Letzte Stufe 1./Letzte Stufe
2009 133,4% 213,7% 131,1% 210,0% 134,3% 215,1%
2010 147,2% 235,8% 144,8% 232,0% 148,3% 237,5%


In der Tabelle angegeben ist das, was ein Vater im Vergleich zum Staat für ein Kind zahlen muss.
(Die Altersgrenzen der Düsseldorfer Tabelle stimmen allerdings nicht exakt mit den Altersgrenzen der Sozialhilfesätze überein, die dort von 6-13 Jahre geht.)

Väter in der untersten Einkommenstufe müssen also rund 50% mehr zahlen als der Staat.)

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