Ergebnisse heimlicher Vaterschaftstests müssen...
gerichtsverwertbar sein.
Frankfurt / Wiesbaden, 16. November 2006 "Vätern muss
gestattet sein, Zweifel an ihrer Vaterschaft auch ohne
Zustimmung aller Beteiligten überprüfen zu lassen und die
Ergebnisse einer solchen Analyse vor Gericht zu verwerten."
Das fordert die Kooperationsgemeinschaft der freien
Sachverständigen für Abstammungsgutachten in Deutschland -
VALID e.V.- mit Blick auf die nächste Woche beginnende
Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht. Von
Dienstag, 21. November, an befasst sich das höchste deutsche
Gericht mit der Frage, inwieweit das Ergebnis eines heimlichen
Vaterschaftstests vor Gericht verwertbar ist.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte Anfang 2005 die Verwertbarkeit
"heimlicher Vaterschaftstest verneint, weil deren Durchführung
unrechtmäßig sei. Die Kooperationsgemeinschaft der freien
Sachverständigen für Abstammungsgutachten VALID e.V. schließt sich
dieser Auffassung nicht an. "Ein Mann muss die Möglichkeit haben, Klarheit
über seine Abkömmlinge zu erlangen - notfalls auch ohne Zustimmung der
Mutter", so Vorstandsmitglied Dr. Kirsten Thelen.
Bislang ist es so, dass eine Mutter einem privaten Vaterschaftstest nicht
zustimmen muss. Gleichzeitig beträgt die gesetzliche Frist, um eine
Anfechtungsklage einzureichen, nur zwei Jahre - gerechnet ab dem
Zeitpunkt, zu welchem dem vermeintlichen Vater Zweifel an seiner
biologischen Vaterschaft gekommen sind. Diese muss er vor Gericht
wiederum stichhaltig begründen. Die größte Schwierigkeit, um überhaupt
Klage einreichen zu können, ist, zu beweisen, dass die Zweifel des
vermeintlichen Vaters begründet sind. Oft ist für ihn der private
Vaterschaftstest die einzige Möglichkeit, seine Zweifel zu belegen.
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