Aberkennung der Gemeinnützigkeit?
http://europenews.dk/de/node/28956
...handelte es sich um Männer, hätten sie sicher nicht "TäterInnen"
geschrieben...
Wenn ich sowas lese (Auszug aus obigem Link):
"Nicht aber etwa eine vermeintliche Lücke im Strafrecht lässt die TäterInnen nun straffrei ausgehen, sondern der bewusste Verzicht auf eine Anzeige:
Alle deutschen MitwisserInnen, wie z.B. der Verein TERRE DES FEMMES e.V. sowie die Journalistin Kerstin K. und die Ärztin Marie C. hatten genaue Kenntnis über die Strafbarkeit der Genitalverstümmelung.
Sie entschieden sich trotzdem bewusst dafür, weder die begangenen Taten anzuzeigen noch die Behörden zum Schutz der jüngsten Mädchen einzuschalten."
..dann frage ich in die Runde, wie ein solcher Verein, wenn die Vorwürfe stimmen, seine Gemeinnützigkeit noch behalten darf, und wer dafür zuständig ist. Ich denke das ist ein Skandal der bei Verifizierung nicht folgenlos bleiben darf!
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gesamter Thread:
- terre des fermmes vereitelt Strafverfolgung von Frauen? -
Dampflok,
14.01.2010, 14:47
- terre des fermmes vereitelt Strafverfolgung von Frauen? - Rainer, 14.01.2010, 14:55
- Aberkennung der Gemeinnützigkeit? - Dampflok, 14.01.2010, 15:02
- terre des fermmes vereitelt Strafverfolgung von Frauen? - Mirko, 14.01.2010, 15:07
- terre des fermmes vereitelt Strafverfolgung von Frauen? -
satyr,
14.01.2010, 16:07
- terre des fermmes vereitelt Strafverfolgung von Frauen? - egal, 14.01.2010, 22:39