Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Staatliche Gewalt

Rainer ⌂, Wednesday, 13.01.2010, 00:32 (vor 5832 Tagen) @ Timothy

Ist das denn wahr oder wurde dem Mann da ein Bär von irgendeiner Stelle
aufgebunden? Würde die Polizei in der Schweiz tatsächlich ausrücken um das
Kind der Mutterkrake zu entreissen?

In der Schweiz weiß ich nicht, aber in der BRD wäre der Gerichtsvollzieher dafür zuständig, wenn ein Titel auf Umgang besteht. Zur Durchsetzung der staatlichen Gewalt kann der Gerichtsvollzieher nötigenfalls die Polizei anfordern.

Rainer

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Kazet heißt nach GULAG jetzt Guantánamo


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