Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Kinofilm - Film «Der entsorgte Vater» erneut vor Gericht

Wolfgang A. Gogolin ⌂, Hamburg, Tuesday, 12.01.2010, 11:45 (vor 5832 Tagen) @ RA

Es wird geplant, das Familienrecht folgendermassen zu vereinfachen:

§ 1 (1)Das Kind ist das leibeigene Eigentum der kindesbesitzenden Muttersau
(2)Der Erzeuger ist ein beliebig austauschbares soziales Konstrukt.

§ 2 Kindeswohl ist nur dann Kindeswohl, wenn die kindesbesitzende
Muttersau einen Vorteil davon hat.

Wo soll der Unterschied zum Ist-Zustand sein?

Viele Grüße
Wolfgang


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