Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Bund soll Frauenhäuser finanzieren

Andreas082, Monday, 11.01.2010, 18:11 (vor 5833 Tagen) @ Mirko

Da verlinke ich doch gerne mal auf einen Text, der einen schönen Einblick
in die Frauenhausszene gibt:

Interview mit
einer ehemaligen Frauenhausmitarbeiterin

Aus deinem Interview:
Ansonsten mußten wir schon ab und zu mal in den Außeneinsatz, noch mal rein in die Wohnungen, weil die Frauen noch nicht alles mitgenommen hatten, und die Sachen abholen. War dann der Mann da, wurde der meist abgedrängt. Einen haben wir ins Klo eingeschlossen. Die Polizei hat ihn dann anschließend wieder befreit. Da waren wir schon ganz fit.

Verzeihung gibt es hier einen Juristen der mir mal folgendes erklären könnte.
Soweit ich das verstehe begingen diese Damen da Hausfriedensbruch und und Freiheitsberaubung, ich dachte sowas darf nur die Polizei und das im Falle des Eindringens in die Wohnung nur mit richterlichen Beschluss oder in einer Notwehrsituation? Dürfen diese Damen denn das straffrei? Ich meine, wenn die Exfrau das unter Polizeischutz tut, gut ist Gesetz, oder wenigstens die Exfrau in Begleitung der anderen Frauen (wobei nach meinem wissen die trotzdem nicht das Recht haben den Mann ein oder auszusperren) aber Miarbeiter eines Frauenhauses sind doch in diesem Moment nur Einbrecher und die dürfen doch nach altem deutschen Gewohnheitsrecht gewaltsam durch die Tür, die Fenster oder in besonders lästigen Fällen durch die Wände wieder nach draußen befördert werden?


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