Mus Lim hat aus meiner Sicht einen diskussionswürdigen Text mit dem Titel "Scharia ins deutsche Grundgesetz aufnehmen?" zur Änderung des Familienrechts eingestellt. Ob daraus ein Manifest werden könnte, wie im weiteren Verlauf des Threads angemerkt, steht wie alles im Familienrecht in den Sternen.
Da bei längeren Threads die unteren Beiträge seltener angeklickt werden, stelle ich diesen Text als neuen Thread nochmals ein.
Gruß - Christine
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1. Es gibt nur drei Monate Trennungsunterhalt (mit Sonderregelung für Schwangere, dann gilt Trennungsunterhalt bis drei Monate nach der Entbindung).
2. Danach soll die Frau sich selbst versorgen (eigenes Vermögen, eigene Arbeit).
3. Ist die Frau nicht in der Lage, sich selbst zu unterhalten, dann springt ihre Familie ein.
3.a) Ihre Eltern
3.b) Ihre Brüder und Schwestern, Onkel und Tanten, Neffen und Basen
4. Wenn die Frau nicht in der Lage ist, finanziell für das Kind aufzukommen (entweder selbst oder via Familie), dann kommt das Kind ohne wenn und aber zum Vater.
5. Der Staat greift nur ein, wenn weder die Familie der Mutter noch die Familie des Vaters in der Lage sind das/die Kind(er) zu versorgen.
6. Für grobes Fehlverhalten des Familienversorgers (Vati lässt das Muttchen, dass sich 30 Jahre für die Familie "aufgeopfert" hat, für eine Jüngere sitzen) werden Härtefallregelungen eingeführt. Dazu wird ein Familienrat bestehend aus zwei Vertretern der Familie des Mannes und zwei Vertretern der Frau einberufen. Die müssen dem Scheidungsrichter einen Lösungsvorschlag unterbreiten. Bei schwierigen Familienkonstellationen stellt der Staat für solche Fälle professionelle Familienmediatoren zur Verfügung.
Der schöne Nebeneffekt:
1. Die Versorgung der Frau wäre ebenfalls sichergestellt.
2. Die Scheidungsrate würde abruppt sinken, wenn die scheidungswillige Frau gezwungen wäre, sich selbst versorgen oder ihrer Familie auf der Tasche zu liegen.
3. Es würde das Verursacherprinzip wieder eingeführt. Schließlich haben die Eltern der Frau sie so erzogen, dass sie mit Männer nicht klar kommt, also sollen die auch für den Schaden aufkommen.
4. Muslim muss niemand dabei werden.
))
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Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohlangepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein
Manifest zum Steuerrecht
Flohgast
, Sunday, 10.01.2010, 15:54 (vor 5825 Tagen) @ Christine
Analog zum Vorschlag zum Familienrecht schlage ich folgendes neues Steuerrecht vor:
1) Erfassung der Steuern:
Das gesammte Aufkommen von Steuern und sonstige Abgaben werden Geschlechtsabhängig (männnlich/weiblich) erfaßt.
Für die Fälle, wo es zu aufwendig wäre die Geschlechtsgruppierung zu erfassen (z.B. an der Supermarktkasse) wird eine geschlechtsneutrale Gruppe gebildet.
2) Verwendung der Steuern:
Die Finanzierung von Staatlichen/Kommunalen Ausgaben, die einem bestimmten Geschlecht nutzt, erfolgt aus der Kasse der jeweiligen Nutzer.
Die Fälle,wo beide Geschlechter eine Staatlich /Komunale Ausgabe nutzen, ist aus der geschlechtsneutralen Kasse zu finanzieren.
3)
Ein Finanzausgleich zwischen den Geschlechterkassen (männlich/weiblich) ist nicht zulässig.
Gruß
Flohgast
lächerlich
Wolfgang A. Gogolin
, Hamburg, Sunday, 10.01.2010, 20:50 (vor 5825 Tagen) @ Christine
Wovon sollen denn Frauen leben, die keinen Kerl abgekriegt haben oder geschieden sind? Sollen die vielleicht selber arbeiten? Und wohin mit den vielen Frauenförderorganen? In die Produktion?
Die Gesetze zum Familienrecht sind doch extra dazu geschaffen, Frauen ohne Gegenleistung zu versorgen und nicht dazu, Kindern oder Männern irgendeine Gerechtigkeit oder ein sinnvolles Familienleben zu schaffen.
Und nicht zu vergessen - Frauen wollen zwar Gleichberechtigung. Aber bitte keine Gleichberechtigung mit arbeitenden Männern, sondern mit schönen Frauen, die nach oben geheiratet haben und sich tagsüber anmutig zu langweilen verstehen.
Viele Grüße
Wolfgang
Die Lobby der Helferindustrie
Mus Lim
, Monday, 11.01.2010, 02:47 (vor 5824 Tagen) @ Wolfgang A. Gogolin
Sollen die vielleicht selber arbeiten? Und wohin mit den
vielen Frauenförderorganen?
So sieht das aus, der Lobbyismus der Helferindustrie wird meinen Reformvorschlag zu vereiteln wissen. Würde ja an Scheidung und Familienzerstörung nichts mehr zu verdienen sein.
Schade! *grins*
--
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"Scharia" im Familienrecht: Vorschläge zur Familienrechtsreform
Mus Lim
, Monday, 11.01.2010, 02:39 (vor 5824 Tagen) @ Christine
Der Beitrag wurde von mir schnell runtergeschrieben auf die provokative Frage von YogaMann, ob die Alternative darin bestünde, die "Scharia ins deutsche Grundgesetz mit aufnehmen?"
Natürlich brauchen wir für eine Familienrechtsreform keine Scharia, man muss das Reizwort "Scharia" überhaupt nicht ins Spiel bringen, auch wenn meine Vorschläge durchaus Regelungen aus der Scharia angelehnt sind.
Da von ChrisTine neu eingestellt, überarbeite ich meinen Beitrag nochmals leicht:
Vorschläge zur Familienrechtsreform
1. Es gibt nur drei Monate Trennungsunterhalt (mit Sonderregelung für Schwangere, dann gilt Trennungsunterhalt bis drei Monate nach der Entbindung).
2. Danach soll die Frau sich selbst versorgen (eigenes Vermögen, eigene Arbeit).
3. Ist die Frau nicht in der Lage, sich selbst zu unterhalten, dann springt ihre Familie ein.
3.a) Ihre Eltern
3.b) Ihre Brüder und Schwestern, Onkel und Tanten, Neffen und Basen
4. Wenn die Frau nicht in der Lage ist, finanziell für das Kind aufzukommen (entweder selbst oder via Familie), dann kommt das Kind ohne wenn und aber zum Vater.
5. Der Staat greift nur ein, wenn weder die Familie der Mutter noch die Familie des Vaters in der Lage sind das/die Kind(er) zu versorgen.
6. Für grobes Fehlverhalten des Familienversorgers (Vati lässt das Muttchen, dass sich 30 Jahre für die Familie "aufgeopfert" hat, für eine Jüngere sitzen) werden Härtefallregelungen eingeführt. Dazu wird ein Familienrat bestehend aus zwei Vertretern der Familie des Mannes und zwei Vertretern der Frau einberufen. Die müssen dem Scheidungsrichter einen Lösungsvorschlag unterbreiten. Bei schwierigen Familienkonstellationen stellt der Staat für solche Fälle professionelle Familienmediatoren zur Verfügung.
Die schönen Nebeneffekte:
1. Die Versorgung der Frau wäre ebenfalls sichergestellt.
2. Die Eigenverantwortung der Frau würde gestärkt. Der Emanzipation und dem Selbstwertgefühl der Frau würde es auch gut tun.
3. Die Scheidungsrate würde abrupt sinken. Wenn die scheidungswillige Frau gezwungen wäre, sich selbst versorgen oder ihrer Familie auf der Tasche zu liegen, dann werden viele Frauen ihren Scheidungswunsch reiflich überlegen.
4. Es würde das Verursacherprinzip wieder eingeführt. Schließlich haben die Eltern der Frau sie so erzogen, dass sie mit Männer nicht klar kommt, also sollen die auch für den Schaden aufkommen.
5. Muslim muss wegen diesem Reformvorschlag niemand werden.
))
--
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"Scharia" im Familienrecht: Vorschläge zur Familienrechtsreform
Robert
, München, Monday, 11.01.2010, 20:57 (vor 5824 Tagen) @ Mus Lim
Das könnte man dann noch schön geschlechtsneutral formulieren ;)
2. Danach soll die Frau sich selbst versorgen (eigenes Vermögen, eigene
Arbeit).
2. Danach soll sich jeder der ehemaligen Partner wieder (wie vor der Ehe) selbst versorgen.
3. Ist die Frau nicht in der Lage, sich selbst zu unterhalten, dann
springt ihre Familie ein.
3.a) Ihre Eltern
3.b) Ihre Brüder und Schwestern, Onkel und Tanten, Neffen und Basen
3. Ist einer der ehemaligen Ehepartner nicht in der Lage, sich selbst zu unterhalten, dann springt dessen Familie ein.
4. Wenn die Frau nicht in der Lage ist, finanziell für das Kind
aufzukommen (entweder selbst oder via Familie), dann kommt das Kind ohne
wenn und aber zum Vater.
4. Kinder kommen zum wirtschaftlich leistungsfähigeren Partner.
5. und 6. sind ok so 
Mit Sonderregelungen wg. "Zugewinn" usw. kann man wohl noch viel kaputt machen. Da müsste wohl auch noch eine gerechte Regelung überlegt werden ...
(PS: in diversen (islamischen) Gesellschaften gibt/gab es wohl die "Mitgift", die im Scheidungsfall der Frau ausgezahlt/zurückgezahlt werden muss, und von der die Frau dann lebt)
Robert
Ich bin eben nicht durchgegendert und widersetze mich pol.kor. Sprachregelungen
Mus Lim
, Monday, 11.01.2010, 22:40 (vor 5824 Tagen) @ Robert
Das könnte man dann noch schön geschlechtsneutral formulieren ;)
Ich bin eben nicht durchgegendert und widersetze mich politisch korrekter Sprachregelungen!!!
Ich lebe halt nicht integriert in einer Parallelgesellschaft der Selbstdenker, die Sprache selbstbewusst nach eigenem Gusto verwendet.
(PS: in diversen (islamischen) Gesellschaften gibt/gab es wohl die
"Mitgift", die im Scheidungsfall der Frau ausgezahlt/zurückgezahlt werden
muss, und von der die Frau dann lebt)
Wollen Sie denn eine islamische Gesellschaft in Deutschland einführen?!??
Ich denke, das stand gar nicht zur Debatte. 8-)
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Ich bin eben nicht durchgegendert und widersetze mich pol.kor. Sprachregelungen
Robert
, München, Monday, 11.01.2010, 23:34 (vor 5823 Tagen) @ Mus Lim
(PS: in diversen (islamischen) Gesellschaften gibt/gab es wohl die
"Mitgift", die im Scheidungsfall der Frau ausgezahlt/zurückgezahlt
werden
muss, und von der die Frau dann lebt)
Wollen Sie denn eine islamische Gesellschaft in Deutschland einführen?!??
Wo steht das? Das war ein Beispiel dafür, wie in "traditionellen" Gesellschaften, in denen es eine Scheidung gab (in christlichen Gesellschaften gab es m.W. keine Scheidung, ausser der "italienischen"), versucht wurde, die nacheheliche Versorgung der Frau zu garantieren.
Robert
MItgift, Unterhaltsregelungen per Ehevertrag
Mus Lim
, Tuesday, 12.01.2010, 01:38 (vor 5823 Tagen) @ Robert
Wo steht das?
In Klammern: (islamischen)
Das war ein Beispiel dafür, wie in "traditionellen"
Gesellschaften, in denen es eine Scheidung gab (in christlichen
Gesellschaften gab es m.W. keine Scheidung, ausser der "italienischen"),
versucht wurde, die nacheheliche Versorgung der Frau zu garantieren.
Also ich hatte nicht verstanden, worauf Sie hinaus wollten.
Unter Mitgift verstehe ich auch etwas anders.
Nämlich eine Komplettausstattung für den zu gründenden Haushalt:
Töpfe, Pfannen, Tischdecken, Bettzeug, Haushaltsgeräte, etc.
Bei einer Scheidung könnte die Frau ihren Hausrat zwar wieder mitnehmen, aber das ist wohl weniger geeignet, davon Miete zu zahlen oder sich zu ernähren.
Nach dem, was Sie jetzt geschrieben haben, hätten Sie "individuelle Unterhaltsregelungen per Ehevertrag" schreiben sollen, anstatt mit verwirrenden Begriffen in Klammern gesetzt die Leser auf die falsche Fährte zu setzen.
--
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MItgift, Unterhaltsregelungen per Ehevertrag
Robert
, München, Tuesday, 12.01.2010, 13:46 (vor 5823 Tagen) @ Mus Lim
Wo steht das?
In Klammern: (islamischen)
Das war ein Beispiel dafür, wie in "traditionellen"
Hier stünde doch wohl besser "das hätte ein Hinweis darauf sein sollen, wie in "traditionellen" Gesellschaften ..." :-/
Gesellschaften, in denen es eine Scheidung gab (in christlichen
Gesellschaften gab es m.W. keine Scheidung, ausser der
"italienischen"),
versucht wurde, die nacheheliche Versorgung der Frau zu garantieren.
Also ich hatte nicht verstanden, worauf Sie hinaus wollten.Unter Mitgift verstehe ich auch etwas anders.
Klar. Ich kenne mich da ja nicht aus, sondern hab da nur ne viertelte Halbbildung ...
Eigentlich müsste erst mal deutlich klargestellt werden, was eine Ehe überhaupt sein soll, bevor man damit anfängt, die finanziellen Folgen der Auflösung dieser Ehe zu regulieren ...
Ich glaub, fast überall (ausser heutzutage bei uns in den "westlichen Gesellschaften") wurde die Ehe mehr oder weniger als 2-Personen-Gesellschaft zur Zeugung und Aufzucht von Kindern betrachtet, wobei (möglichst viele) Kinder prinzipiell als was Gutes und Erstrebenswertes betrachtet wurden. Und fast überall war es im Wesentlichen so geregelt, daß die unmittelbare Versorgung zumindest der Kleinkinder die Frau erledigt, wohingegen die Männer für das entsprechende "Ambiente" zu sorgen haben (Nahrung, Gerätschaften ...), eine Aufteilung der Rollen nach Geschlecht. Und nur in solchen Gesellschaften muss überhaupt an eine Regelung gedacht werden, wie die Frau weiter versorgt wird, wenn der Mann weg ist (z.B. durch Scheidung oder dessen Tod).
Oder?
Robert
Morgengabe etc.
Donna Amaretta, Tuesday, 12.01.2010, 02:30 (vor 5823 Tagen) @ Robert
Wo steht das? Das war ein Beispiel dafür, wie in "traditionellen"
Gesellschaften, in denen es eine Scheidung gab (in christlichen
Gesellschaften gab es m.W. keine Scheidung, ausser der "italienischen"),
versucht wurde, die nacheheliche Versorgung der Frau zu garantieren.Robert
Als Mitgift wird,besser wurden alle beweglichen Güter bezeichnet, die die Braut mit in die Ehe brachte. Das wäre der Hausrat für die Küche, Bettwäsche und Kleidung (eventuell Schmuck).
Kurz eingeschoben: das Wort Aussteuer-Qualität kenne ich noch. Die Materialien waren hochwertig, die Stoffe handgewebt (wenn nicht, durable Ware käuflich erworben, sollte ja lebenslang halten)und bestickt. Diese Sachen sind Eigentum der Braut. Meine einstige Cousine in Süditalien bestickte
Paradebettlaken für die Aussteuer, das war Mitte 80er Jahre, und die Uroma saß jeden Abend an der Straße unter der Laterne (Straßenlaterne nutzen spart eigene Stromkosten) mit anderen Omas,
die Stuhlrücken zur Straße gedreht (nicht mit Fremden in Augenkontakt treten) und stickten und nähten.
Dann fiel mir noch die Worte "Morgengabe", Brautgabe" ein.
Ich hab mal kurz danach gesucht.
Das Wittum (lateinisch vidualitium), Widum oder Witthum bezeichnete im Mittelalter eine von Seiten des Mannes zu Gunsten des Unterhaltes seiner Ehefrau getroffene Fürsorge für den Fall, dass sie einmal Witwe werden sollte. Das Wittum war häufig gesetzlich festgeschrieben.
Ursprünglich bestand das Wittum nur aus Fahrnis (bewegliches Gut). Später wurde es zur Immobilie, die durch eine Urkunde übereignet wurde. Das Wittum wurde mehr und mehr der Morgengabe ähnlich, ja trat an ihre Stelle, bis schließlich Wittum und Morgengabe nicht mehr klar zu trennen waren. Das Wittum wurde die Versorgung der Witwen, da es lebenslänglich in ihrem Besitz blieb.
Hier ist von der Versorgung der Witwe die Rede, nicht von der Versorgung einer Geschiedenen:
in christlichen
Gesellschaften gab es m.W. keine Scheidung
Es hieß ja "bis das der Tod euch scheidet".Drum wurde da vermutlich ab und an der pöhse Gatte
oder die unliebsame Gattin dahingemeuchelt
Morgengabe: historische Bedeutung
In aller Regel war die Morgengabe bei der Heirat ein Geschenk des Mannes an die Frau, konnte aber auch ein Geschenk der (verwitweten) Frau an den (zweiten) Mann oder eine gegenseitige Gabe bezeichnen. Die Morgengabe konnte am Morgen nach der Hochzeit überreicht werden, es konnte sich aber auch um eine Zuwendung handeln, die bei der Eheschließung vorgenommen wurde oder zu diesem Zeitpunkt nur versprochen wurde für den Fall des Vorversterbens des Zuwendenden. Als Zuwendung eines Ehemannes an seine Frau zu deren freier Verfügung konnte die Morgengabe insofern eine Sonderstellung einnehmen, als sie bei Vorversterben des Mannes nicht zum Nachlaß gehörte, sondern wesentlicher Bestandteil der Witwenversorgung wurde.
Islamischer Rechtskreis
In islamischen Rechtsordnungen ist eine Art von Morgengabe - häufig Brautgabe, mahr oder sadaq genannt - auch heute noch von großer Bedeutung. Sie ist nur schwer mit Instituten des deutschen Rechts vergleichbar, da sie verschiedenen Funktionen dient. Wird, wie häufig, ein Großteil der Morgengabe erst mit Scheidung der Ehe zur Zahlung an die Ehefrau fällig, dient sie der Absicherung der Frau nach der Scheidung und beschränkt bei entsprechender Höhe indirekt die Möglichkeit des Ehemannes, einseitig die Scheidung auszusprechen.
Und das noch: http://www.palm-bonn.de/morgengabe.htm
Die Morgengabe beschäftigt immer mal wieder deutsche Gerichte (Vgl. etwa OLG Stuttgart - 7 UF 233/07). Wenn die Ehe zwischen Muslimen scheitert, wird oft auch um Zahlung der Brautgabe "mahr" erörtert, die mitunter nicht ganz zutreffend als Morgengabe bezeichnet wird.
Die Morgengabe beschäftigt also, obwohl hierzulande durch den vielzitierten nachehelichen Unterhalt ersetzt, zumindest in solchen Fällen wieder deutsche Gerichte 
Es muß auf jeden Fall so gewesen sein, das diese "Gaben" der Absicherung in Notfällen dienen sollten. Das kann dann eh nur für ausreichend bemittelte Menschen Geltung gehabt haben.
Ganz arme Leute durften vor Urzeiten meines Wissens nicht mal heiraten und eine Familie gründen,
wenn sie nicht nachweisen konnten, ob bzw. wie sie die ernähren können.
Auf jeden Fall hat es schon in grauer Vorzeit Regeln und Gesetze zur Versorgung der Verbliebenen gegeben.
LG Donna Amaretta
mahr
Mus Lim
, Tuesday, 12.01.2010, 03:26 (vor 5823 Tagen) @ Donna Amaretta
Islamischer Rechtskreis
Die Morgengabe beschäftigt immer mal wieder deutsche Gerichte (Vgl. etwa
OLG Stuttgart - 7 UF 233/07). Wenn die Ehe zwischen Muslimen scheitert,
wird oft auch um Zahlung der Brautgabe "mahr" erörtert.
Wenn wir nun schon mal dabei sind ...
Unter Muslimen wird ein Ehevertrag geschlossen, darin wird u.a. die mahr festgelegt. Das ist ein Zivilvertrag, der deshalb auch vor Gericht eingeklagt werden kann, d.h. nach einer Scheidung kann die Frau mit dem Ehevertrag zum Gericht gehen und die Auszahlung der vereinbarten mahr einklagen.
Worauf es mir ankommt:
Es gibt einen Ehevertrag, der von den Eheleuten ausgehandelt wird (bzw. von ihren Familien). Das bedeutet
1. Nicht vom Staat fremdbestimmt.
2. Die Vereinbarung kann nicht vom Staat nachträglich und willkürlich geändert werden.
3. Es bietet Rechtssicherheit, der Mann weiß, warum er sich eingelassen hat, ganz im Gegensatz zum deutschen Unterhaltsrecht, welchen Gesetzesunsinn der Staat im Laufe seiner Ehe so beschließt und wie sich die Rechtssprechung entwickelt.
Die Morgengabe beschäftigt also, obwohl hierzulande durch den
vielzitierten nachehelichen Unterhalt ersetzt, zumindest in solchen Fällen
wieder deutsche Gerichte
Zivilverträge sind nunmal einklagbar, ob nun Christ, Jude, Moslem oder Ungläubiger. ,-)
Ganz arme Leute durften vor Urzeiten meines Wissens nicht mal heiraten und
eine Familie gründen,
wenn sie nicht nachweisen konnten, ob bzw. wie sie die ernähren können.
Ich habe irgendwo mal gelesen, dass im europäischen Mittelalter rund 2/3 aller Kinder unehelich waren, eben aus dem Grund, dass viele Menschen nicht "heiratsfähig" waren und dann eben so Kinder kriegten.
In islamischen Ländern kann es aber nicht so gewesen sein, weil Heirat dort als eine Art religiöser Pflicht angesehen wurde. Selbst Sklaven musste die Möglichkeit der Heirat offen stehen.
Details aus der Historie kenne ich aber nicht.
--
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Morgengabe etc.
Robert
, München, Tuesday, 12.01.2010, 13:58 (vor 5823 Tagen) @ Donna Amaretta
in christlichen
Gesellschaften gab es m.W. keine Scheidung
Es hieß ja "bis das der Tod euch scheidet".Drum wurde da vermutlich ab und
an der pöhse Gatte oder die unliebsame Gattin dahingemeuchelt![]()
Das ist die sogenannte "Scheidung auf Italienisch".
Danke für die Klarstellung der verschiedenen Begriffe. Mir fällt da noch sowas wie "Brautpreis" ein.
Apropos: Gepudle bei Wikipedia (wie üblich). Im Artikel über die "Mitgift" steht, daß das gesellschaftlich schlechte Auswirkungen haben kann, weil deswegen Töchter als Armutsrisiko betrachtet werden und darum häufiger abgetrieben werden. Im Artikel zum "Brautpreis" steht nichts dergleichen ...
Robert
"Scharia" im Familienrecht: Vorschläge zur Familienrechtsreform
Holger, Monday, 11.01.2010, 21:47 (vor 5824 Tagen) @ Mus Lim
5. Muslim muss wegen diesem Reformvorschlag niemand werden.))
Bei Gott nicht. Interessant wäre für mich einzig und allein Deine Vorstellung von Kombatibilität mit rechtsethischen Gesichtspunkten. Du müßtest gemerkt haben, das sowas von fundamentaler Bedeutung ist.
rechtsethische Gesichtspunkte
Mus Lim
, Monday, 11.01.2010, 22:42 (vor 5824 Tagen) @ Holger
Interessant wäre für mich einzig und allein Deine
Vorstellung von Kombatibilität mit rechtsethischen Gesichtspunkten. Du
müßtest gemerkt haben, das sowas von fundamentaler Bedeutung ist.
An welche rechtsethischen Punkte dachten Sie da genau?
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Familienrecht: So machen sie Euch fertig!
Mus Lim
, Monday, 11.01.2010, 03:11 (vor 5824 Tagen) @ Christine
Ich habe gerade im TrennungsFAQ-Forum gelesen, wie die letzten Restbestände von Familien und Männer vom Unterhaltsrecht hinweg gefegt werden.
Sie setzen zum Endspurt an.
O-Ton "p":
"Fazit: Es quillt aus allen Ecken heraus, wie extrem der Druck ist, nach den allerletzten Cents zu greifen, die irgendwo noch zu holen sein könnten, um Regeln so weit zu verbiegen wie es nur irgend geht damit noch etwas extra abzupressen ist. [...] Der Krebs "Unterhaltsrecht" wächst schnell und metastasiert noch schneller, seine Strategie bei versagenden Organen des Wirts ist der Befall anderer Organe."
Veränderungen in den neuen Unterhaltsleitlinien 2010
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Manifest zum Familienrecht
Gast_t, Monday, 11.01.2010, 13:25 (vor 5824 Tagen) @ Christine
Mus Lim hat aus meiner Sicht einen diskussionswürdigen Text mit dem Titel
"Scharia ins
deutsche Grundgesetz aufnehmen?" zur Änderung des Familienrechts
eingestellt. Ob daraus ein Manifest werden könnte, wie im weiteren Verlauf
des Threads angemerkt, steht wie alles im Familienrecht in den Sternen.
Diese Vorschläge haben mich angespornt auch einen Text zu erarbeiten. Ich finde die Männerbewegung sollte auch einen Vorschlag machen zum Abbau der öffentlichen Schulden. Ich schlage daher folgendes vor:
1) Keiner darf mehr Steuern hinterziehen
2) Alle Lehrerinnen arbeiten künftig kostenlos und lassen sich von ihren Ehemännern versorgen. Ledige Lehrerinnen müssen heiraten. Scheidungen gibts nicht, sind abgeschafft
3) Frau Merkel verdient künftig 23% weniger
4) Herr Merkel muss Frau Merkel versorgen
5) Sollte jemand gegen Punkt 1 verstoßen, muß er das doppelte der hinterzogenen Steuer freiwillig ins nächste Rathaus bringen
6) Jeder, der ins Ausland in Urlaub fährt, muß vorher denselben Betrag im Inland in der nächsten Kneipe ausgeben.
7) Büchereien werden geschlossen. Die Mütter sind verpflichtet, ihren Kindern jeden Tag ein Buch vorzulesen. Selbstverständlich ist Mutter werden Pflicht
Ich denke, daß damit die Staatsverschuldung in 5-6 Jahren auf Null zurückgegangen wird. Oder will mir da jemand widersprechen???
In der Hoffnung auf ebenso geistreiche Vorschläge zum Thema: Terrorismus, intergalaktische Raumreisen, Energiekrise und Klimakatastrophe....