Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Ehevertrag wegen Sozialhilfe unwirksam

Rosi, Saturday, 09.01.2010, 23:20 (vor 5835 Tagen)
bearbeitet von Rosi, Saturday, 09.01.2010, 23:32

Na das ist doch mal eine positive Meldung:

Bundesgerichtshof

Karlsruhe (dpa). Wird ein geschiedener Ehemann durch einen Ehevertrag und die hohen Unterhaltszahlungen in die Sozialhilfe getrieben, so ist der Vertrag sittenwidrig. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Ein Ehegatte muss trotz einer Vereinbarung finanziell in der Lage sein, seine eigene Existenz zu sichern, ohne in die Sozialhilfe abzurutschen, entschieden die Karlsruher Juristen in einem gestern bekanntgewordenen Urteil. Es ist das erste Mal, dass sie einen Ehevertrag für ungültig erklären, weil der zahlungspflichtige Mann überfordert ist. Betroffen waren bislang nur finanziell benachteiligte Frauen. (Urteil vom 5. November 2008 – XII ZR 157/06)
Im konkreten Fall hatte eine Frau zwei Jahre nach der Hochzeit auf einen Ehevertrag gedrungen. Darin wurde festgelegt, dass ihr Ehemann im Scheidungsfall eine monatliche Leibrente von mehr als 1300 Mark (650 Euro) zahlen muss. Schon bei der Vertragsunterzeichung sei aber offenkundig gewesen, dass die Lastenverteilung im Fall einer Scheidung einseitig und ungerechtfertigt sei, kritisierte der BGH. Die vereinbarte Leibrente habe von Beginn an die Leistungsfähigkeit des zahlungspflichtigen Ehemannes überschritten.
Außerdem sei absehbar gewesen, dass er bei Zahlung der Leibrente zum Sozialhilfeempfänger werde. Damit sei ein Vertrag zulasten Dritter geschlossen worden, betonten die Bundesrichter. Denn zum Zeitpunkt der Trennung nach fünf Jahren Ehe hatte der Mann laut BGH ein so geringes Nettoeinkommen, dass er nach Abzug der vereinbarten Leibrente selbst auf Sozialhilfe angewiesen war. Die Ehefrau dagegen konnte zusammen mit ihrer Halbtagstätigkeit als Buchhalterin über Monatseinnahmen von 1530 Euro zurückgreifen.
Die bekannten Grundsätze für die Gültigkeit von Eheverträgen gelten nicht nur für den unterhaltfordernden Ehegatten, sondern auch für den zahlungspflichtigen früheren Partner. „Auch auf dessen Seite kann eine erhebliche Unterlegenheitsposition vorliegen, die zu einer offensichtlich einseitigen Aufbürdung vertraglicher Lasten führt“, erklärte der BGH. Mit seiner Klage auf Sittenwidrigkeit hatte der geschiedene Ehemann sowohl vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe als auch vor dem BGH Erfolg.
http://epaper.lvz-online.de/cgi-bin/eZeitung/ezeitung/index.html?a-e_global-sz_Portal=CIT&a-e_global-sz_Arg= S.2 re. anklicken

Ehevertrag wegen Sozialhilfe unwirksam

Wolfgang A. Gogolin ⌂, Hamburg, Saturday, 09.01.2010, 23:32 (vor 5835 Tagen) @ Rosi

... Die Ehefrau dagegen konnte zusammen mit ihrer
Halbtagstätigkeit als Buchhalterin über Monatseinnahmen von 1530 Euro
zurückgreifen.

Davon soll sie leben können? Das ist unmenschlich, geradezu patriarchalisch unterdrückend.

Viele Grüße
Wolfgang

Ein Abgrund voll Eiseskälte

adler, Kurpfalz, Sunday, 10.01.2010, 00:04 (vor 5835 Tagen) @ Rosi


Bundesgerichtshof
Außerdem sei absehbar gewesen, dass er bei Zahlung der Leibrente zum
Sozialhilfeempfänger werde. Damit sei ein Vertrag zulasten Dritter
geschlossen worden, betonten die Bundesrichter.

Das macht die Sache schon mal klarer. Es geht nicht um Gerechtigkeit für ein Mängelwesen, das wäre vom BGH ja auch wirklich noch immer nicht zu erwarten. Es nur leider so, daß in diesem Fall der Staat herangezogen werden würde. Im Normalfalle muß da nämlich das Mängelwesen für haften. Nur diesmal war es eben nix, mit dem As im Ärmel.

Denn zum Zeitpunkt der
Trennung nach fünf Jahren Ehe hatte der Mann laut BGH ein so geringes
Nettoeinkommen, dass er nach Abzug der vereinbarten Leibrente selbst auf
Sozialhilfe angewiesen war. Die Ehefrau dagegen konnte zusammen mit ihrer
Halbtagstätigkeit als Buchhalterin über Monatseinnahmen von 1530 Euro
zurückgreifen.

Wie verdorben muß frau eigentlich sein die, wenn sie mit einer Halbtagstätigkeit 1.530 Euro für sich alleine zur Verfügung hat und dann trotzdem von dem Menschen, den sie geheiratet und Treue in guten wie in schlechten Zeiten versprochen hatte, von dem Wenigen, das offenbar er zur Verfügung hat, dennoch auch was haben zu wollen?

Da wünsche ich mir das Mittelalter zurück. Diese Tusse gehört auf dem Marktplatz ausgestellt.

Und wieso muß sie eigentlich nicht ihm etwas abgeben, da sie ja offenbar über wesentlich mehr Einkommen verfügt?

Mit
seiner Klage auf Sittenwidrigkeit hatte der geschiedene Ehemann sowohl vor
dem Oberlandesgericht Karlsruhe als auch vor dem BGH Erfolg.

Und immer noch wollte sie es nicht glauben. Was hier zum Vorschein kommt ist eine unglaubliche kriminelle Energie, die einen Menschen vernichten will und ein Abgrund voll Eiseskälte.

Gruß
adler

--
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Ehevertrag wegen Sozialhilfe unwirksam

Rosi, Sunday, 10.01.2010, 00:08 (vor 5835 Tagen) @ Wolfgang A. Gogolin

... Die Ehefrau dagegen konnte zusammen mit ihrer
Halbtagstätigkeit als Buchhalterin über Monatseinnahmen von 1530 Euro
zurückgreifen.

Es ist das erste Mal, dass sie einen Ehevertrag für ungültig erklären, weil der zahlungspflichtige Mann überfordert ist. Betroffen waren bislang nur finanziell benachteiligte Frauen. (Urteil vom 5. November 2008 – XII ZR 157/06)[/b]

Was ist nur hier los?

Grüße Rosi

Ehevertrag wegen Sozialhilfe unwirksam

satyr, Essen, Sunday, 10.01.2010, 00:18 (vor 5835 Tagen) @ Rosi

Gabs Kinder? Ich frag mich, wie es bei normalem Unterhalt, ohne Ehevertrag aussieht.

Ehevertrag wegen Sozialhilfe unwirksam

Sachse, Sunday, 10.01.2010, 00:30 (vor 5835 Tagen) @ Rosi

Was ist nur hier los? Los ist hier manchmal(sehr oft) schwarzer Humor.

Die Sache selbst ist ein absolut richtiger Schritt in die richtige Richtung!

Ein Abgrund voll Eiseskälte

Wolfgang A. Gogolin ⌂, Hamburg, Sunday, 10.01.2010, 00:46 (vor 5835 Tagen) @ adler

... ein Abgrund voll Eiseskälte.


Neinnein, das ist ganz normale, weibliche emotionale Intelligenz!

Viele Grüße
Wolfgang

Ein Abgrund voll Eiseskälte

Rosi, Monday, 11.01.2010, 11:54 (vor 5833 Tagen) @ adler

Danke Adler, ich habe mich sehr gefreut wie Du die Wahrheit in Worte fassen konntest.
FG Rosi

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