Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Feminismus und Frauenschutz im Österreichischen Strafgesetzbuch

Timothy, Thursday, 07.01.2010, 16:42 (vor 5837 Tagen)

Ich muss sagen, ich bin gerade zutiefst erschüttert welch ekelhafte Auswüchse der Feminismus im Österreichsichen Strafgesetzbuch ausgebildet hat.

Ein Vergleich der Strafmasse von Delikten die überwiegend Frauen betreffen, und Delikten die überwiegend Männer betreffen, ist frappierend:

Köerpeverletzung mit schweren Dauerfolgen

Wenn die Tat für eine lange Zeit oder für immer

# den Verlust oder eine schwere Schädigung der Sprache, des Sehvermögens, des Gehörs oder der Fortpflanzungsfähigkeit, oder
# eine erhebliche Verstümmelung oder eine auffallende Verunstaltung, oder
# ein schweres Leiden, Siechtum oder die Berufsunfähigkeit des Geschädigten zur Folge

ist eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu verhängen. § 85 Stgb


Körperverletzung mit tödlichem Ausgang

Wenn die Tat den Tod des Geschädigten zur Folge hat, ist eine Freiheitsstrafe von ein bis zehn Jahren zu verhängen. §86 Stgb


Vergewaltigung

Der Tatbestand erfasst die Nötigung zum Beischlaf oder einer dem Beischlaf gleichzusetzenden geschlechtlichen Handlung, wenn die Nötigung mit Gewalt, durch Entziehung der persönlichen Freiheit oder durch Drohung mit der gegenwärtigen Gefahr für Leib oder Leben vorgenommen wird. Die Strafdrohung für das Strafdelikt ist mindestens sechs Monate und maximal zehn Jahre. §201 Stgb

Sollte die Straftat eine schwere Körperverletzung, eine Schwangerschaft oder für die vergewaltigte Person längere Zeit hindurch einen qualvollen Zustand zur Folge haben, erhöht sich der Strafrahmen auf fünf bis zu fünfzehn Jahren.

Hat die Vergewaltigung den Tod des Opfers zur Folge, ist der Täter mit einer Freiheitsstrafe von zehn bis zu zwanzig Jahren oder mit lebenslanger Freiheitsstrafe zu bestrafen.

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Super Sache, schlägt jemand einen Mann mit einem Baseballschläger derart zusammen das er nie mehr arbeiten kann, oder nie mehr sehen kann (oder auch beides zusammen) gibt es fünf Jahre Haft maximal, Vergewaltigt er eine Frau gibt es gleichberechtigt maximal 10 Jahre, stirbt der Mann vom Täter unbeabsichtigt gibt es ebenfalls 10 Jahre. Eine "standard" Vergewaltigung kann also genauso schlimm sein wie eine "standard" Körperverletzung mit Todesfolge. DAUMEN HOCH!

Stirbt jedoch die Frau durch die Vergewaltigung, oder wird schwanger, oder aber in einen wie auch in einen nicht näher definierten dauerhaften qualvollen Zustand versetzt (ich dachte die Folgen wären immer qualvoll, warum bestraft man sonst überhaupt so hart???) DANN gibt es auf einmal maximal fünfzehn Jahre Haft (zur erinnerung, wird der Mann durch die Köerperverletzung in ein "schweres Siechtum" versetzt, gibt es nur maximal fünf). Die schwangere Vergewaltigte die dadurch dauerhaft leidet zählt also mehr als der Tote Mann (eigentlich logisch, der kann ja gar nicht mehr leiden so wie die arme Frau).

Und stirbt die Frau aufgrund der Vergewaltigung, so ist mit maximal 20 Jahren bis lebenslänglich, MINDESTENS jedoch mit 10 Jahren zu ahnden, während der Tod des Mannes (wir erinnern uns) mit MAXIMAL 10 Jahren und mindestens nur einem Jahr geahndet wird.

Sorry aber ich muss jetzt aufhören zu schreiben, kann gerade nicht mehr, das Östereichische Stgb wiedert mich gerade zutiefst an. Was sind das für Männer (und Frauen) die diese Gesetz beschlossen haben?


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