Arzt muss für Kind einer Patientin Unterhalt zahlen
Lucius I. Brutus, Wednesday, 15.11.2006, 03:01 (vor 6963 Tagen)
Ein Paar aus Südbaden wollte kein Kind. Weil der Gynäkologe der Frau jedoch ein Verhütungspräparat falsch eingesetzt hat, muss er laut einem Urteil des Bundesgerichtshofes für das ungewollte Kind Unterhalt zahlen. Und zwar bis zu dessen 18. Lebensjahr.
Arzt muss für Kind Unterhalt zahlen
Unter Fundstück der Woche
Weiter so - die Ärzte haben hier bald die Faxen dicke ..(nT)
Swen, Wednesday, 15.11.2006, 15:24 (vor 6962 Tagen) @ Lucius I. Brutus
Ein Paar aus Südbaden wollte kein Kind. Weil der Gynäkologe der Frau jedoch
ein Verhütungspräparat falsch eingesetzt hat, muss er laut einem Urteil des
Bundesgerichtshofes für das ungewollte Kind Unterhalt zahlen. Und zwar bis
zu dessen 18. Lebensjahr.Arzt
muss für Kind Unterhalt zahlenUnter Fundstück der Woche
Arzt muss für Kind einer Patientin Unterhalt zahlen
H.-Norbert
, Nordhessen und an (auf) der Ostsee, Wednesday, 15.11.2006, 19:54 (vor 6962 Tagen) @ Lucius I. Brutus
Zitat:"Die Bundesrichter betonten, bei der Arzthaftung gelte wie in jedem anderen Bereich der Vertragshaftung, "dass der durch eine schuldhafte Vertragsverletzung verursachte Schaden zu ersetzen ist". Der 6. Zivilsenat des BGH verwies auf seine bisherige Rechtsprechung zur "fehlgeschlagenen Familienplanung" in ähnlichen Fällen, die das Bundesverfassungsgericht gebilligt habe. Die Beziehung zwischen Eltern und Kind spreche nicht dagegen, in solchen Fällen die Belastung mit einer Unterhaltsverpflichtung als Vermögensschaden anzusehen."
Folglich begründet die Geburt eines Kindes einen Vermögensschaden, der wiederum einen Schadenersatz begründet.
Es lebe unser Staat Absurdistan!
Ungewollte Elternschaft ist ein Schaden
Beelzebub, Wednesday, 15.11.2006, 22:19 (vor 6962 Tagen) @ H.-Norbert
Folglich begründet die Geburt eines Kindes einen Vermögensschaden, der
wiederum einen Schadenersatz begründet.
Bingo! Selbstverständlich ist eine erzwungene Elternschaft ein Schaden. Darüber herrschte - in anderem Zusammenhang - auch in diesem Forum Einigkeit. Guck mal hier.
Darüberhinaus finde ich es ausgesprochen begrüßenswert, dass endlich mal ein Arzt für seine Pfuscherei in angemessener Weise zur Verantwortung gezogen wurde. Ungezählte seiner Kollegen sind trotz gröbster Kunstfehler ungeschoren weggekommen.
@ Swen
Warum sollten unsere Halbgötter in Weiß hier die Faxen dicke haben? In den USA z.B., wo schon ein verstauchter Fuß Schadenersatzansprüche in Millionenhöhe nach sich ziehen kann, wäre ein solcher Kunstfehler garantiert um einiges teurer gekommen.
Greets
Beelzebub
--
"Ihre Meinung ist widerlich. Aber ich werde, wenn es sein muß, bis zum letzten Atemzug dafür kämpfen, dass Sie sie frei und offen sagen dürfen." (Voltaire)
Ich denke, also bin ich kein Christ. (K. Deschner)
Ketzer! :-)
Nihilator
, Bayern, Thursday, 16.11.2006, 01:08 (vor 6962 Tagen) @ Beelzebub
bearbeitet von Nihilator, Thursday, 16.11.2006, 01:16
Hallo Beelzebub!
Folglich begründet die Geburt eines Kindes einen Vermögensschaden, der
wiederum einen Schadenersatz begründet.
Bingo! Selbstverständlich ist eine erzwungene Elternschaft ein Schaden.
Darüber herrschte - in anderem Zusammenhang - auch in diesem Forum
Einigkeit. Guck mal
hier.
Grundsätzlich habe ich Probleme mit der Sichtweise, ein Kind als Schadensfall zu betrachten. Ziemlich pervers, allerdings durchaus aussagekräftig zum moralischen Standard dieser Gesellschaft.
Ich meine mich zu erinnern, daß noch vor wenigen Jahren unsere Justiz das ganz genauso sah (Du weißt das sicher besser): ein Kind darf nie als Schadensfall angesehen werden, war damals der Tenor. Lange her.
Und richtig, erzwungene Elternschaft begründet einen Schadensersatzanspruch. Aber wer hat diese Frau und diesen Mann gezwungen? Keiner.
Zur Klarheit: dieses Verhütungsmittel ist ein Plastikstäbchen von 4cm Länge und 3mm Durchmesser, das direkt unter die Haut geschoben wird. Es löst sich nicht auf, sondern gibt nur langsam dosiert die enthaltenen Hormone an den Körper ab. Nach Verbrauch muß es wieder entfernt werden.
Man kann es also jederzeit ertasten. Ungefähr so wie auf dem Bild sieht die Sache wohl aus:
![[image]](http://www.implanon.de/implanon/images/i_Implanon.jpg)
Und jetzt will mir jemand erzählen, diese Frau habe niemals nach diesem Implantat getastet? Sie konnte nicht feststellen, daß es nicht mehr vorhanden war (es kann den Körper ja nur durch die Haut verlassen haben!)? Sie konnte nicht bemerken, daß es wirkungslos geworden war (schließlich gehen mit diesem Mittel massive Veränderungen am weiblichen Zyklus einher, bei vielen Frauen wird die Blutung ganz eingestellt)? Kommt mir, ehrlich gesagt, sehr verdächtig vor. Es wundert mich auch, daß es beim Arzt keine Nachuntersuchung zur Verträglichkeit gegeben haben soll und dabei der Verlust nicht festgestellt werden konnte.
Viele Frauen scheinen gravierende Nebenwirkungen mit diesem Mittel festzustellen (Akne, Schmierblutungen, Libidoverlust, Gewichtszu- oder -abnahme). Zwischen hervorragender Verträglichkeit ("Super, DAS Mittel der Wahl, unvergeßbar, und 3 Jahre keine Mens") und "Absolut unbrauchbar, gesundheitlich eine Katastrofe" scheint es wenig zu geben. Wie bei der Pille ja auch (vielleicht sind da die gravierenden Fälle weniger, mag sein).
Wenn es schwere Nebenwirkungen gab in diesem Fall, wäre es für mich gut erklärlich, sich das Teil selbst zu entfernen. Ich würde das tun.
Wurde untersucht, ob sich die Frau den Stick womöglich selbst entfernt hat?
Sorry, aber für mich sieht dieser Fall mächtig nach Abzocke aus. Papa hat kein Geld, Mama wünscht sich ein lebendiges Spielzeug ohne Papa (nur einen Erzeuger braucht sie) und bei Ärzten ist was zu holen.
Darüberhinaus finde ich es ausgesprochen begrüßenswert, dass endlich mal
ein Arzt für seine Pfuscherei in angemessener Weise zur Verantwortung
gezogen wurde. Ungezählte seiner Kollegen sind trotz gröbster Kunstfehler
ungeschoren weggekommen.
Da hast Du schon recht. Ärztepfusch kostet in D mehr Menschenleben als der Straßenverkehr, so 10-15.000 sind das wohl pro Jahr. Das sind nur die Toten, dauerhaft Geschädigte sind gar nicht dabei! Zynisch könnte man sagen, die männliche Neigung, selten zum Arzt zu gehen, ist pure Selbsterhaltung. *fg*
Allerdings ist es etwas unfair, das allein den Ärzten anzulasten.
Nur, was ist hier passiert? Hier wurde kein Leben vernichtet und auch keines geschädigt. Das Kind ist gesund. Es ist primär nicht durch Handeln oder Versäumnisse des Arztes entstanden, sondern durch den Akt des Poppens der Eltern. Ein Vorgang, der auch mit den besten Verhütungsmitteln immer zur Entstehung eines Kindes führen kann!
Wenn der Arzt tatsächlich gepfuscht hat, halte ich eine Entschädigung für angemessen. Nicht angemessen ist es jedoch, den Versorgungsanspruch des Kindes als Schaden zu betrachten und einzufordern!
Angenommmen, ich lasse mich für eine Tropenreise gegen Malaria impfen. Leider versagt das Mittel, ich bekomme trotzdem Malaria und sterbe daran und falle in meinem Existenzweck als Mann (also Versorgung von Frauenundkindern) aus. Wer ist verantwortlich? Der Arzt? Der Entwickler des Medikaments? Oder primär ich, da ich in ein solches Land gereist bin? Wer ist schadensersatzpflichtig? Muß der Doktor meine Frauen und Kindern nun lebenslang versorgen?
Warum sollten unsere Halbgötter in Weiß hier die Faxen dicke haben? In den
USA z.B., wo schon ein verstauchter Fuß Schadenersatzansprüche in
Millionenhöhe nach sich ziehen kann, wäre ein solcher Kunstfehler
garantiert um einiges teurer gekommen.
Sie haben die Faxen dicke, weil sie hier so schlecht bezahlt werden wie kaum sonst irgendwo in der zivilisierten Welt. Dazu kommt die teilweise menschenunwürdige Ausbeutung von Medizinern im Krankenhausbetrieb (wie gut bist Du eigentlich nach 60h ohne Schlaf mit dem Skalpell? DARÜBER wird selten geredet, wenn es um Ärztepfusch geht).
Unser Gesundheitssystem fördert Abzocker, indem es versucht, Markt gleichzeitig zu etablieren und auszuschließen. Profiteure davon sind Apotheker, Pharmaindustrie und betrügerische Ärzte und Kassenfunktionäre. Leidtragende sind ehrliche Ärzte, Patienten und Versicherte (ein Beispiel: laut Volker Pispers gibt es allein in Köln mehr Kernspintomografen als in ganz Frankreich. Es wird nicht gemacht, was Gesundheit fördert, sondern, was Geld bringt).
Ich würde dafür plädieren, es mit mehr statt weniger Markt zu versuchen.
In England tut man das Gegenteil mit dem NHS, der noch aus dem Zweiten Weltkrieg stammt. Ein totales staatliches System also. Ist es leistungsfähig? Nein, es ist geradezu berüchtigt für seine Ineffizienz.
In den USA bestimmt der Markt auch das Gesundheitswesen. Das bringt naturgemäß auch Schlimmes mit sich, aber: auf längere Sicht funktioniert es besser. Ich denke nicht, daß es diskutabel ist, daß die USA eines der besten und effektivsten Gesundheitssysteme der Welt haben, oder? Herz-OP - ich fliege in die Staaten usw.
Gruß,
nihi
--
CETERUM CENSEO FEMINISMUM ESSE DELENDUM.
MÖSE=BÖSE
Fast ein Jahr lang suchte sie Hilfe bei Psychiatern, dann wandte sie sich Allah zu.
![[image]](http://www.femdisk.com/content/images/RTEmagicC_Flyer_V5_tn.jpg.jpg)
Was nicht passt wird passend gemacht (^_^)
Beelzebub, Friday, 17.11.2006, 03:04 (vor 6961 Tagen) @ Nihilator
Tach Nihi
Grundsätzlich habe ich Probleme mit der Sichtweise, ein Kind als
Schadensfall zu betrachten. Ziemlich pervers, allerdings durchaus
aussagekräftig zum moralischen Standard dieser Gesellschaft.
Ich meine mich zu erinnern, daß noch vor wenigen Jahren unsere Justiz das
ganz genauso sah (Du weißt das sicher besser): ein Kind darf nie als
Schadensfall angesehen werden, war damals der Tenor. Lange her.
Das Kind ist auch heute nicht der Schaden. Dieser besteht vielmehr in dem für das Kind zu entrichtenden Unterhalt - den, nebenbei bemerkt, auch du in deiner Sig als "Risiko" betrachtest - sowie in der zerstörten Lebensplanung. Die Frau hatte ausgesagt, überhaupt keine Kinder zu wollen, und ganz bestimmt nicht mit diesem Mann. Ob's glaubwürdig war, kann ich selbst nicht beurteilen, ich war nicht dabei. Das Gericht jedenfalls hat ihr geglaubt.
Und richtig, erzwungene Elternschaft begründet einen
Schadensersatzanspruch. Aber wer hat diese Frau und diesen Mann gezwungen?
Keiner.
Als die Frau ihre Schwangerschaft bemerke, war sie bereits in der 16. Woche. Selbst wenn sie hätte abtreiben wollen, wäre es dafür zu spät gewesen.
Und jetzt will mir jemand erzählen, diese Frau habe niemals nach diesem
Implantat getastet? Sie konnte nicht feststellen, daß es nicht mehr
vorhanden war (es kann den Körper ja nur durch die Haut verlassen haben!)?
Sie konnte nicht bemerken, daß es wirkungslos geworden war (schließlich
gehen mit diesem Mittel massive Veränderungen am weiblichen Zyklus einher,
bei vielen Frauen wird die Blutung ganz eingestellt)? Kommt mir, ehrlich
gesagt, sehr verdächtig vor. Es wundert mich auch, daß es beim Arzt keine
Nachuntersuchung zur Verträglichkeit gegeben haben soll und dabei der
Verlust nicht festgestellt werden konnte.Viele Frauen scheinen gravierende Nebenwirkungen mit diesem Mittel
festzustellen (Akne, Schmierblutungen, Libidoverlust, Gewichtszu- oder
-abnahme). Zwischen hervorragender Verträglichkeit ("Super, DAS Mittel der
Wahl, unvergeßbar, und 3 Jahre keine Mens") und "Absolut unbrauchbar,
gesundheitlich eine Katastrofe" scheint es wenig zu geben. Wie bei der
Pille ja auch (vielleicht sind da die gravierenden Fälle weniger, mag
sein).
Wenn es schwere Nebenwirkungen gab in diesem Fall, wäre es für mich gut
erklärlich, sich das Teil selbst zu entfernen. Ich würde das tun.
Wurde untersucht, ob sich die Frau den Stick womöglich selbst entfernt
hat?Sorry, aber für mich sieht dieser Fall mächtig nach Abzocke aus. Papa hat
kein Geld, Mama wünscht sich ein lebendiges Spielzeug ohne Papa (nur einen
Erzeuger braucht sie) und bei Ärzten ist was zu holen.
Weißt du Nihi, ich teile zwar deine Ansichten in so vielen Punkten nicht, aber ich halte dich nicht für dumm. Warum also begehst du immer wieder den dümmsten Fehler, den man bei der Beurteilung eines Sachverhalts begehen kann? Du bastelst ihn dir zurecht nach dem Motto "was nicht passend ist, wird passend gemacht." Diese Sachverhaltsquetsche, wie man in Juristenkreisen sagt (der Sachverhalt wird der Lösung angepasst statt umgekehrt), führt in Klausuren an der Uni zu null Punkten und in der Praxis zu Prozessniederlagen bzw. Urteilsaufhebungen.
Vielleicht können wir uns auf den Sachverhalt einigen, den das Gericht seiner Entscheidung zugrunde gelegt hat. Und der sieht so aus:
Es steht nach der vom Senat durchgeführten Beweisaufnahme fest, dass dem Beklagten beim Einsetzen des Präparates ein Behandlungsfehler unterlaufen ist.
Zu dieser Frage hat der Senat Beweisbeschluss erlassen und Prof. Dr. G. zum Sachverständigen bestimmt (II 81). Erstattet wurde das Gutachten jedoch von Prof. Dr. Z. Diesen - auf dem fraglichen Gebiet besonders sachkundigen (GA 3) - Fachmann hat der Senat - entsprechend seinem vorherigen schriftlichen Hinweis - in der mündlichen Verhandlung zum Sachverständigen bestellt, so dass das schriftliche Gutachten als gerichtliches Sachverständigengutachten verwertbar ist (BGH NJW 85, 1399; Zöller-Greger, ZPO, 25. Aufl. 2005, § 404, Rn. 1 a).
Das Gutachten ist überzeugend und nachvollziehbar. Danach kommt als einziger Grund dafür, dass sich das Präparat nicht im Körper der Klägerin befand, ein nicht ordnungsgemäßes Vorgehen des Beklagten in Frage, mit der Folge, dass das wirkstoffhaltige Stäbchen entweder vor der Einlage aus der Einführungskanüle heraus geglitten ist oder aber, dass die Einführungskanüle zwar unter die Haut gebracht wurde, beim Zurückziehen aber das implanonhaltige Stäbchen wieder mit entfernt wurde (GA 3 unten, 4 oben). Ein ungewollter Verlust des Stäbchens ist, wenn es ordnungsgemäß eingebracht wurde, nicht denkbar (GA 5). Diese Aussage des Sachverständigen entspricht auch den Angaben des Herstellers, der das Risiko einer Expulsion mit 0 % angibt (I 37), nur dann, wenn es nicht richtig eingelegt wurde, kann es ausgestoßen werden (Fachinformation, I 43, Mitte, oben).
Dieses Ergebnis entspricht im Übrigen den Erkenntnissen der Gutachterkommission.
Gegen die Aussagen des Gutachtens hat der Beklagte keinerlei Einwände erhoben.
Nur auf Nachfrage des Senats blieb er bei seiner erstinstanzlichen Behauptung, er habe nach dem Einlegen das Stäbchen ertastet. Dies hat der Beklagte in der mündlichen Verhandlung wiederholt, die Klägerin hat bestätigt, dass der Beklagte noch einmal an ihrem Oberarm gefühlt habe. Was er dabei ertastet habe, könne sie nicht sagen. Auf die vom Beklagten gegenbeweislich benannte Sprechstundenhilfe als Zeugin wurde daraufhin verzichtet. Damit steht nur fest, dass der Beklagte getastet, nicht aber, dass er das Präparat auch positiv ertastet hat. Selbst wenn dies aber der Fall gewesen sein sollte, bleibt immer noch die nach dem Sachverständigen einzig denkbare andere Ursache des Verlustes nach nicht ordnungsgemäßem Einbringen des Präparates, was dem Beklagten ebenfalls vorzuwerfen wäre. Nach den Herstellerangaben und den Sachverständigenaussagen muss der Arzt mit der besonderen Technik des Einsetzens vertraut sein, der Hersteller bietet spezielle Trainingsveranstaltungen an, an denen der Beklagte nach seinen Angaben in der mündlichen Verhandlung (nicht protokolliert) nicht teilgenommen hat. Nur anlässlich einer Tagung hat er sich - ohne praktische Einweisung - über das Präparat informiert. Eine Fehlimplantation in der geschilderten Form bleibt vor diesem Hintergrund nach Überzeugung des Senats die einzig denkbare Ursache des fehlgeschlagenen Vorganges.
Die erstinstanzliche Behauptung des Beklagten, die Klägerin könne das Präparat ja willentlich oder versehentlich selbst entfernt haben (I 105), hat der Beklagte nicht aufrechterhalten.
Der Beklagte wiederholt in der Berufungsinstanz nicht mehr seine Behauptung, eine andere Patientin habe das Stäbchen beim Badevorgang verloren (I 29, I 111). Diese Behauptung könnte das eindeutige Sachverständigengutachten aber ohnehin nicht in Frage stellen, denn es kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Beklagte auch dieses Präparat nicht ordnungsgemäß eingeführt hat.
Der Behandlungsfehler des Beklagten ist als kausal für die Schwangerschaft anzusehen, wie auch vom Beklagten nicht in Frage gestellt wird. Bei ordnungsgemäßer Einlage gewährt das Präparat eine volle kontrazeptive Sicherheit (GA 3), die Versagerrate wird vom Arbeitskreis Lakon (Langzeitkontrazeption) mit 0 angegeben (II 137). Es kann deshalb kein vernünftiger Zweifel daran bestehen, dass bei ordnungsgemäßem Einlegen des Präparats eine Schwangerschaft nicht eingetreten wäre.
(...)
Dahinstehen kann auch, ob der Beklagte die Klägerin auf eine bestehende Unsicherheit des vorliegenden Präparates hingewiesen hat.
Dies folgt schon daraus, dass eine derartige Unsicherheit des Präparates weder bzgl. der kontrazeptiven Wirkung noch bzgl. einer Expulsion vorliegt.
(Auszug aus der Entscheidung der letzten Tatsacheninstanz, dem OLG Karlsruhe, Az. 13 U 134/04)
Nur, was ist hier passiert? Hier wurde kein Leben vernichtet und auch
keines geschädigt. Das Kind ist gesund. Es ist primär nicht durch
Handeln oder Versäumnisse des Arztes entstanden, sondern durch den Akt des
Poppens der Eltern. Ein Vorgang, der auch mit den besten Verhütungsmitteln
immer zur Entstehung eines Kindes führen kann!
Im entschieden Fall nicht. Hätte der Arzt das Stäbchen fachgerecht eingesetzt, dann wäre die Frau garantiert nicht schwanger geworden.
Übrigens, dass kein Leben vernichtet oder geschädigt wurde, heißt bezüglich Schadenersatz nichts. Sach- und Vermögensschäden sind auch ersatzpflichtig. Oder soll etwa ein Einbrecher, der ein Fenster einschlägt und das Haus dann ausräumt nicht schadenersatzpflichtig sein, weil er den Bewohnern kein Haar gekrümmt hat?
Wenn der Arzt tatsächlich gepfuscht hat, halte ich eine Entschädigung für
angemessen.
Nach dem o.g. Sachverhalt hat er gepfuscht, indem er es unternommen hat, das Stäbchen einzusetzen, obwohl er diesen Eingriff nur thoeretisch kannte und es unterlassen hat, sich die erforderliche praktische Fertigkeit anzutrainieren.
Nicht angemessen ist es jedoch, den Versorgungsanspruch des
Kindes als Schaden zu betrachten und einzufordern!
Ja was denn sonst?
Angenommmen, ich lasse mich für eine Tropenreise gegen Malaria impfen.
Leider versagt das Mittel, ich bekomme trotzdem Malaria und sterbe daran
und falle in meinem Existenzweck als Mann (also Versorgung von
Frauenundkindern) aus. Wer ist verantwortlich? Der Arzt? Der Entwickler
des Medikaments? Oder primär ich, da ich in ein solches Land gereist bin?
Wer ist schadensersatzpflichtig? Muß der Doktor meine Frauen und Kindern
nun lebenslang versorgen?
Unser Fall auf deinen übertragen sähe so aus: du gehst zum Arzt und verlangst eine Malariaimpfung (mal unterstellt es gäbe so was und böte 100%igen Schutz). Der Arzt sagt "wird gemacht" und spritzt dir unachtsamerweise einen Impfstoff gegen Grippe.
Dann wäre er für deine Malaria und deren Folgen in vollem Umfang schadenersatzpflichtig.
Sie haben die Faxen dicke, weil sie hier so schlecht bezahlt werden wie
kaum sonst irgendwo in der zivilisierten Welt. Dazu kommt die teilweise
menschenunwürdige Ausbeutung von Medizinern im Krankenhausbetrieb (wie gut
bist Du eigentlich nach 60h ohne Schlaf mit dem Skalpell? DARÜBER wird
selten geredet, wenn es um Ärztepfusch geht).
Da hast du nicht ganz unrecht, aber ich habe so meine Zweifel, dass es viele Länder gibt, wo das besser ist.
Ich würde dafür plädieren, es mit mehr statt weniger Markt zu versuchen.
In England tut man das Gegenteil mit dem NHS, der noch aus dem Zweiten
Weltkrieg stammt. Ein totales staatliches System also. Ist es
leistungsfähig? Nein, es ist geradezu berüchtigt für seine Ineffizienz.
In den USA bestimmt der Markt auch das Gesundheitswesen. Das bringt
naturgemäß auch Schlimmes mit sich, aber: auf längere Sicht funktioniert
es besser. Ich denke nicht, daß es diskutabel ist, daß die USA eines der
besten und effektivsten Gesundheitssysteme der Welt haben, oder? Herz-OP -
ich fliege in die Staaten usw.
Nicht unbedingt. Das effektivste und bestorganisierte Gesundheitswesen, das ich als Patient kennengelernt habe, ist das in Singapur. Und das ist, ähnlich wie hier, größtenteils staatlich.
Und was das Gesundheitswesen der USA betrifft, so ist das ganz bestimmt vorzüglich - für die wenigen, die sich's leisten können. Aber was wird aus den vielen, die es sich nicht leisten können?
Gesundheit als Ware? Lieber nicht!
Greets
Beelzebub
--
"Ihre Meinung ist widerlich. Aber ich werde, wenn es sein muß, bis zum letzten Atemzug dafür kämpfen, dass Sie sie frei und offen sagen dürfen." (Voltaire)
Ich denke, also bin ich kein Christ. (K. Deschner)
Was nicht passt wird passend gemacht (^_^)
Maesi
, Sunday, 19.11.2006, 12:33 (vor 6958 Tagen) @ Beelzebub
Hallo Nihilator und Beelzebub
Grundsätzlich habe ich Probleme mit der Sichtweise, ein Kind als
Schadensfall zu betrachten. Ziemlich pervers, allerdings durchaus
aussagekräftig zum moralischen Standard dieser Gesellschaft.
Ich meine mich zu erinnern, daß noch vor wenigen Jahren unsere Justiz
das
ganz genauso sah (Du weißt das sicher besser): ein Kind darf nie als
Schadensfall angesehen werden, war damals der Tenor. Lange her.
Das Kind ist auch heute nicht der Schaden. Dieser besteht vielmehr in dem
für das Kind zu entrichtenden Unterhalt - den, nebenbei bemerkt, auch du
in deiner Sig als "Risiko" betrachtest - sowie in der zerstörten
Lebensplanung. Die Frau hatte ausgesagt, überhaupt keine Kinder zu
wollen, und ganz bestimmt nicht mit diesem Mann. Ob's glaubwürdig war,
kann ich selbst nicht beurteilen, ich war nicht dabei. Das Gericht
jedenfalls hat ihr geglaubt.
@Nihilator: Du hast Dich aufs Glatteis fuehren lassen. Natuerlich stellen die Versorgungskosten fuer das Kind im weiteren Sinne einen 'Schaden' dar; und nur darum geht's in dieser Klage. Interessanterweise lassen die Richter aber dieselbe Argumentation nicht gelten, wenn ein Mann von einer Frau ueber den Tisch gezogen wird, indem sie sich ohne sein Wissen von ihm schwaengern liess. Der Kindsvater hat unabhaengig davon, ob er das Kind wollte oder nicht, immer Unterhalt zu zahlen; von irgendwelchen Schadenersatzanspruechen des unfreiwilligen Kindsvaters gegenueber einer womoeglich sogar arglistig handelnden Kindsmutter kann keine Rede sein. Man(n) erinnere sich etwa an den Fall 'Becker'.
@Beelzebub: Deine Argumentation (und auch die des Richters) ist zwar eindrucksvoll, basiert IMHO jedoch auf einer voellig untauglichen Grundlage. Die Grundlage der Klage war ja, dass sie das Kind gar nicht gewollt habe. Wie man in einem solchen Fall das Kind trotzdem bei der Mutter belassen und das womoeglich auch noch als im Sinne des Kindeswohls bezeichnen kann, ist mir schleierhaft. Richtig waere in diesem Fall gewesen, der unfreiwilligen Mama das Kind (das sie ja nach eigenem Bekunden gar nicht will) wegzunehmen und zu Pflegeeltern zu verbringen, wo es bis zu einer allfaelligen Adoption verbleibt.
Weit wahrscheinlicher ist jedoch, dass die schlaue Frau Mama waehrend der Schwangerschaft oder nach der Niederkunft kurzerhand ihre Meinung geaendert hat - Meinungsaenderungen kommen bei Frauen bekanntlich alle Naselang vor. In diesem Fall aber haette der Richter den Meinungsumschwung beruecksichtigen muessen. Die Basis, auf der sie ihre Klage aufbaute, waere mit dieser Meinungsaenderung naemlich hinfaellig gewesen. Da es ihre eigene Entscheidung war, das Kind zu behalten, haette sie eben auch die volle Verantwortung dafuer uebernehmen muessen. Gemaess dem heutigem Unterhaltsrecht haette dann der wohl ebenso unfreiwillige Papa daran glauben muessen; bekanntlich haben Zahlsklaven gemaess diesen verkoksten Gesetzen zu spuren, wenn die Mama, ohne dessen Meinung auch nur zur Kenntnis zu nehmen, alleine entscheidet. Es koennte allerdings sein, dass der Arzt aus unterhaltstechnischer Sicht, die pekuniaer wesentlich lohnendere Variante fuer die Kindsmutter darstellte - sozusagen ein kapitaler Bock, der erlegt wird. Unabhaengig davon haette die unfreiwillige Mutter jedenfalls eine gangbare Alternative gehabt: die Freigabe des Kindes zur Adoption. Dem Arzt haetten somit lediglich die aus der Schwangerschaft entstehenden Kosten sowie die mit der Adoption zusammenhaengenden Kosten (sofern ihr ueberhaupt welche entstanden waeren) als Schadenersatz aufgebrummt werden koennen; allenfalls vielleicht noch garniert mit einem Schmerzensgeld fuer die Unannehmlichkeiten der Schwangerschaft. Den wesentlich hoeheren Kostenanteil fuer das Aufziehen eines Kindes, welcher ueblicherweise einem Barunterhaltspflichtigen aufgebuerdet wird, hat sie durch ihren Meinungsaenderung selber eingebrockt. Sie selber hat also den ihr entstandenen 'Schaden' erst in eine astronomische Hoehe getrieben. Ein solches Urteil haette allerdings nicht bloss logisches Denkvermoegen sondern auch eine gewisse Originalitaet beim Richter erfordert, das Verlassen von eingefahrenen Denkschemata. Solche Eigenschaften sind jedoch bei deutschen Richtern leider nicht gerade weit verbreitet.
Gruss
Maesi
"Was wäre wenn" ist keine Diskussionsgrundlage
Beelzebub, Monday, 20.11.2006, 23:35 (vor 6957 Tagen) @ Maesi
@Nihilator: Du hast Dich aufs Glatteis fuehren lassen. Natuerlich stellen
die Versorgungskosten fuer das Kind im weiteren Sinne einen 'Schaden' dar;
und nur darum geht's in dieser Klage. Interessanterweise lassen die Richter
aber dieselbe Argumentation nicht gelten, wenn ein Mann von einer Frau
ueber den Tisch gezogen wird, indem sie sich ohne sein Wissen von ihm
schwaengern liess. Der Kindsvater hat unabhaengig davon, ob er das Kind
wollte oder nicht, immer Unterhalt zu zahlen; von irgendwelchen
Schadenersatzanspruechen des unfreiwilligen Kindsvaters gegenueber einer
womoeglich sogar arglistig handelnden Kindsmutter kann keine Rede sein.
Ganz so ist es nicht. Eine Frau, die einen Mann dergestalt über den Tisch zieht, dass sie ihm wahrheitswidrig vorsäuselt, sie nähme die Pille, sei sterilisiert, habe eine Spirale drin oder dergleichen macht sich im Falle einer untergejubelten Vaterschaft schadenersatzpflichtig - theoretisch. Das nahezu unauflösliche Dilemma, in dem die Männer in solchen Fällen stecken, ist die Beweislastverteilung. Wer Schadenersatz haben will, muss grundsätzlich beweisen, dass eine schadenersatzpflichtige Handlung vorliegt - im vorliegenden Fall die Lüge der Frau Mama. Da die Zusicherung, die Pille zu nehmen, für gewöhnlich nicht schriftlich abgegeben wird und bei Abgabe dieser Zusicherung in der Regel auch keine Zeugen dabei sind, scheitern die unfreiwilligen Väter nicht daran, dass die Gerichte solche Ansprüche verneinen, sondern daran, dass sie die Anspruchsvoraussetzungen nicht beweisen können.
Die einzige Möglichkeit, derartige Schäden zu vermeiden: das beachten, was in Nihis Sig steht - und danach handeln.
Man(n) erinnere sich etwa an den Fall 'Becker'.
Na, was der Blödian verzapft hat (Sperma im Mund heimlich aufgehoben und sich dann selbst damit geschwängert) halte ich für ähnlich glaubwürdig, wie die urbane Legende mit dem schwarzen Baby*.
@Beelzebub: Deine Argumentation (und auch die des Richters) ist zwar
eindrucksvoll, basiert IMHO jedoch auf einer voellig untauglichen
Grundlage. Die Grundlage der Klage war ja, dass sie das Kind gar nicht
gewollt habe. Wie man in einem solchen Fall das Kind trotzdem bei der
Mutter belassen und das womoeglich auch noch als im Sinne des Kindeswohls
bezeichnen kann, ist mir schleierhaft. Richtig waere in diesem Fall
gewesen, der unfreiwilligen Mama das Kind (das sie ja nach eigenem
Bekunden gar nicht will) wegzunehmen und zu Pflegeeltern zu verbringen, wo
es bis zu einer allfaelligen Adoption verbleibt.Weit wahrscheinlicher ist jedoch, dass die schlaue Frau Mama waehrend der
Schwangerschaft oder nach der Niederkunft kurzerhand ihre Meinung
geaendert hat - Meinungsaenderungen kommen bei Frauen bekanntlich alle
Naselang vor. In diesem Fall aber haette der Richter den Meinungsumschwung
beruecksichtigen muessen. Die Basis, auf der sie ihre Klage aufbaute, waere
mit dieser Meinungsaenderung naemlich hinfaellig gewesen.
Ist sie nicht. Genau mit dem Aspekt hat sich das Gericht nämlich auch beschäftigt. Und ist dabei zu dem Schluss gekommen, dass es dahinstehen könne, ob die Frau tatsächlich entschlossen gewesen sei, niemals Kinder haben zu wollen. Maßgeblich war, dass sie jedenfalls zu diesem Zeitpunkt und mit diesem Mann keines wollte. (Von diesem Sachverhalt ist das Gericht ausgegangen, Vermutungen, dass es möglicherweise anders war, sind keine vernünftige Diskussionsgrundlage)
Schon die solchermaßen "durchkreuzte Lebensplanung" stellt nach Ansicht des Gerichts eine Anspruchsgrundlage für Schadenersatz dar.
Gemaess dem heutigem Unterhaltsrecht haette dann der wohl ebenso
unfreiwillige Papa daran glauben muessen; bekanntlich haben Zahlsklaven
gemaess diesen verkoksten Gesetzen zu spuren, wenn die Mama, ohne dessen
Meinung auch nur zur Kenntnis zu nehmen, alleine entscheidet.
Nicht, wenn er es beweisen kann - siehe oben. Übrigens betritt das Gericht in einer ausgesprochen begrüßenswerten Weise auch juristisches Neuland.
Normalerweise hat im Falle einer mangelhaften Vertragserfüllung nur ein Vertragspartner Schadenersatzansprüche gegen den anderen. Im vorliegenden Fall wäre das die Mutter als Vertragspartnerin des Arztes. Das Gericht hat in seiner Entscheidung ausdrücklich auch den nichtehelichen Vater in den Schutzbereich des Vertrages mit einbezogen und damit die Rechte nichtehelicher unfreiwilliger Väter also gestärkt. Ist doch erfreulich, oder?
Es koennte allerdings sein, dass
der Arzt aus unterhaltstechnischer Sicht, die pekuniaer wesentlich
lohnendere Variante fuer die Kindsmutter darstellte - sozusagen ein
kapitaler Bock, der erlegt wird.
Grundlage von Gerichtsurteilen ist nicht, was gewesen sein könnte, sondern was nach Überzeugung des Gerichts gewesen ist.
Schon deswegen erübrigt sich hier jede Diskussion zum Thema "was wäre wenn"
Gruezi ins Land der glücklichen lila Kühe
Beelzebub
* falls jemand die Legende nicht kennt: eine mit einem Weißen verheiratete weiße Frau bekommt ein Kind mit dunkler Hautfarbe - offensichtlich ist der Vater ein Schwarzer. Der Mann beschuldigt seine Frau, ihn mit einem Schwarzen betrogen zu haben. Hat sie aber nicht. Es stellt sich stattdessen heraus, dass er der Schuldige war - er hatte, kurz bevor er seine Frau schwängerte, mit einer Prostitiuerten gevögelt, die wiederum kurz vor ihm einen schwarzen Kunden hatte.
Wie gesagt, eine urbane Legende.
--
"Ihre Meinung ist widerlich. Aber ich werde, wenn es sein muß, bis zum letzten Atemzug dafür kämpfen, dass Sie sie frei und offen sagen dürfen." (Voltaire)
Ich denke, also bin ich kein Christ. (K. Deschner)
Arzt muss für Kind einer Patientin Unterhalt zahlen
Conny, NRW, Wednesday, 15.11.2006, 20:13 (vor 6962 Tagen) @ Lucius I. Brutus
Ein Paar aus Südbaden wollte kein Kind. Weil der Gynäkologe der Frau jedoch
ein Verhütungspräparat falsch eingesetzt hat, muss er laut einem Urteil des
Bundesgerichtshofes für das ungewollte Kind Unterhalt zahlen. Und zwar bis
zu dessen 18. Lebensjahr.Arzt
muss für Kind Unterhalt zahlenUnter Fundstück der Woche
Na hoffentlich ist der Arzt in Wirklichkeit eine Ärztin. Noch dazu sind die ja vor solchen "Kunstfehlern" versichert. Das Kind hat nun jedenfalls pro Monat mehr Geld zur Verfügung wie ein Hartz IV geschädigter.
Freundliche Grüße
Conny