Ist es nicht toll...
...wie genau das gute alte Mutterland die biologische Vaterschaft prüfen lässt, wenn es darum geht für die schwangere Freundin ausländischen Ursprungs eine Aufenthaltsgenehmigung zu bekommen?
"Beantragt eine ausländische Frau, die schwanger oder bereits Mutter ist, unter der Begründung, mit dem deutschen Vater ihres Kindes zusammen leben zu wollen, in der Bundesrepublik eine Aufenthaltsgenehmigung, so kann sie diese nur erhalten, wenn sie und der Vater einer Überprüfung der biologischen Vaterschaft zustimmen."
http://www.vaterschaftstest-web.de/recht_anfechtung.html
Dieser Staat verrät sich doch selbst...Wenn es dem Staat schaden könnte muss geprüft werden ob der Mann der Vater ist. Wenn es dem Staat nützt kann der Mann einfach so die Vaterschaft anerkennen auf Basis des Vertrauens auf die Erzählungen der Frau, und hat dann alle Pflichten.
Ist es nicht toll...
"Beantragt eine ausländische Frau, die schwanger oder bereits Mutter ist,
unter der Begründung, mit dem deutschen Vater ihres Kindes zusammen leben
zu wollen, in der Bundesrepublik eine Aufenthaltsgenehmigung, so kann sie
diese nur erhalten, wenn sie und der Vater einer Überprüfung der
biologischen Vaterschaft zustimmen."
Man kann das auch anders herum sehen: Deutsche Männer sollten nur ausländischen Frauen besteigen, das sie bei ihnen zum Recht der Abstammung ihres bis dahin sozialen Kindes kommen. Das gleiche sollte eigentlich bei jeder Geburt gemacht werden.
Ist es nicht toll...
Dieser Staat verrät sich doch selbst...Wenn es dem Staat schaden könnte
muss geprüft werden ob der Mann der Vater ist. Wenn es dem Staat nützt kann
der Mann einfach so die Vaterschaft anerkennen auf Basis des Vertrauens auf
die Erzählungen der Frau, und hat dann alle Pflichten.
Es ist die pure Heuchelei. Der Staat bricht die eigenen Gesetzen besonders gern, wenn es zu Lasten von Männern geht. Und bei zuwanderungswilligen Ausländerinnen ist die informationelle Selbstbestimmung des Kindes sofortamente geringer gewichtet, als in der Alltäglichkeit deutscher Bürger, die dummerweise Mann sind.
Kuckucksvater für AE
...wie genau das gute alte Mutterland die biologische Vaterschaft prüfen
lässt, wenn es darum geht für die schwangere Freundin ausländischen
Ursprungs eine Aufenthaltsgenehmigung zu bekommen?"Beantragt eine ausländische Frau, die schwanger oder bereits Mutter ist,
unter der Begründung, mit dem deutschen Vater ihres Kindes zusammen leben
zu wollen, in der Bundesrepublik eine Aufenthaltsgenehmigung, so kann sie
diese nur erhalten, wenn sie und der Vater einer Überprüfung der
biologischen Vaterschaft zustimmen."
Des weiteren heisst es in dem von dir verlinkten Text:
"Wird durch den Test die biologische Vaterschaft des deutschen Vaters erwiesen,
so erhält die Mutter eine befristete Aufenthaltsgenehmigung.
Im umgekehrten Falle, nämlich dem der deutschen Mutter, kann genauso verfahren werden."
Also müsste eine schwangere Deutsche, die ihren ausländischen Freund herholen will,
sich und ihn ebenfalls testen lassen?
Ist das neu? Ich habe einen Artikel von 2005 eingesetzt, da schien es noch nicht so klar
geregelt/vorgeschrieben zu sein.
Möglichweise wurde das neu geregelt, um dem im Artikel beschriebenen Mißbrauch
des Aufenthaltsrechtes einen Riegel vorzuschieben.
http://www.vaterschaftstest-web.de/recht_anfechtung.htmlDieser Staat verrät sich doch selbst...Wenn es dem Staat schaden könnte
muss geprüft werden ob der Mann der Vater ist. Wenn es dem Staat nützt kann
der Mann einfach so die Vaterschaft anerkennen auf Basis des Vertrauens auf
die Erzählungen der Frau, und hat dann alle Pflichten.
Ja...Man kriegt einfach so einen Brief geschickt..."Kommen sie zur urkundlichen Anerkennung vorbei.
Die Beurkundung ist gebührenfrei."
Tolllll ! Applaus! Man marschiert da einfach so rein und es wird nicht mal eine Überprüfung angeordnet,
ob die Muddi da die Wahrheit sagt. Die könnte schließlich irgendwen angeben, aba : iss ejal- Hauptsache Unterschrift, und : Gebührenfrei !
DAS Papierchen gibbs glatt umsonst. Großzügige Menschen da, ich fall gleich um...
((
Kuckucksväter
Ein paar tausend Euro, eine Unterschrift – und schon hat ein Kind einen deutschen Erzeuger.
Und die Mutter ist vor Abschiebung sicher
19.11.2005 0:00 Uhr
(...)
Dieser Deutsche ist ihre letzte Chance. Und die ist teuer. 3000 Euro verlangt ein feiner deutscher Herr, von dem Dejan gehört hat. Der andere hier, der gar nicht feine, nach Bier und Abstieg riechende deutsche Herr, kriegt 1500 davon. Hat Dejan auch gehört von den Männern, die immer
an der Imbissbude stehen, an der Sonnenallee. Sonnenallee? Da ist genauso viel Sonne wie Heimat
in Bosnien.
Teresa, Dejan und ihre Kinder gibt es so nicht. Sie sind, aus Personenschutzgründen, zusammengebaut aus Geschichten von Kriegsflüchtlingen vom Balkan, die kurz vor der Abschiebung stehen. Für die Geschichte, um die es hier geht, könnten sie ebenso gut aus Ghana, Nigeria, Kamerun oder Vietnam stammen. Auch wenn ihre Fluchten unterschiedliche Gründe haben – und nicht alle davon sind humanitär –, etwas haben sie gemeinsam: Ihr Aufenthalt in Deutschland ist illegal oder wird es bald sein. Und sie verhelfen einer Gesetzesreform, die mit Zuwanderung eigentlich nichts zu tun hat, zu unerwünschten Nebenwirkungen.
Stutzig werden zuerst Mitarbeiter von Standes- und Jugendämtern und von Meldestellen der Ausländerbehörde. Zu letzteren kommen ab 1999 plötzlich häufig hochschwangere ausländische Frauen und auffallend derangierte deutsche Männer. „Die Frauen haben Papiere ohne Visum, oder sie haben alle Asylantragsverfahren hinter sich und sollen abgeschoben werden“, sagt Andrea Kretschmer, Polizeikommissarin für das Arbeitsgebiet Ausländer (AGA) der Direktion 5.
„Aber sie haben eine Vaterschaftsanerkennung eines deutschen Mannes dabei und sagen:
,Das ist der Vater meines Kindes, zu dem möchte ich ziehen.‘“
AGA-Mitarbeiter bearbeiten alles, was irgendwie mit Ausländern zu tun hat. Sie bauen und halten Kontakt zu den Vereinen der verschiedenen Ethnien in den Kiezen, sie kommen, wenn Abschnittsbeamte Probleme mit Pässen haben, und bilden Kollegen in Ausländerrecht aus. Das AGA-Spektrum reicht vom Vorbereiten von Abschiebungen bis zur ganz praktischen Hilfe. „Wir kennen ja eben nicht nur kriminelle Ausländer, wir kennen auch ,die guten‘. Und die rufen uns an: ,Könnt ihr mir mal helfen, ich möchte eine Veranstaltung anmelden – wie macht man das?‘“
Etwa zur selben Zeit werden Beamte der Geburtenabteilung mancher Standesämter aufmerksam.
Dort oder im Jugendamt werden Kinder angemeldet. Sind sie ehelich geboren, sind Mutter und Vater kein Thema. Sind sie das nicht, weiß man zwar immer, wer die Mutter ist. Aber wer der Vater ist, muss erklärt werden. Bis 1998 lag eine nicht-verheiratete Mutter praktisch mit „Vater Staat“ im Bett: Das Jugendamt trat automatisch zunächst an die Stelle des Erzeugers. Eine de facto Entmündigung von Frauen ähnlich der Zwangsberatung bei Schwangerschaftsabbruch. Erst die Änderung der Paragrafen 1592 bis 1594 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB, Vaterschaftsrecht) zum 1. Juli 1998 gesteht endlich Frauen die Richtlinienkompetenz in Sachen Erzeuger zu. Seitdem gilt: Vater eines Kindes ist der Mann, den die Mutter nennt und der es anerkennt.
Bei Susanne Baumgart im Standesamt Neukölln gehen bald darauf ungewohnte Anrufe ein.
„Meistens haben die Mütter ja die Termine gemacht, um das Neugeborene anzumelden“,
erzählt sie, „aber wenn dann doch mal ein Mann angerufen hat, dann wusste der weder,
wann das Kind geboren ist, noch wie es heißt. Also, der Vorname ging vielleicht noch,
aber beim Familiennamen hieß es: ,Äh, meine Freundin ist Ausländerin, den kann ich jetzt grad
nicht buchstabieren.‘“ Und wenn dann beide vor ihr sitzen, gleichen sich die Bilder.
„Die Väter sind meistens Deutsche, meistens ohne Beruf und meistens alkoholisiert“,
beschreibt die Standesbeamtin, die seit vierzehn Jahren den Neuköllner Nachwuchs registriert.
„Und die Mütter haben meistens schon drei, vier Kinder, alle von einem anderen Mann,
die Verfahren für eine Aufenthaltsgenehmigung sind alle negativ beschieden worden,
und plötzlich bei diesem Kind taucht ein deutscher Vater auf.“
Was steckt dahinter? Das umstrittene deutsche ius sanguinis, das Blutrecht, nach dem Deutscher ist, wer deutsches Blut hat. Das Kind eines deutschen Vaters ist deutsch, mit allen Versorgungsansprüchen. Dazu gehört auch der Schutz der Familie drumherum. Die Mutter dieses Kindes hat damit ebenso einen „legalen Aufenthaltstitel“ wie seine Geschwister und Halbgeschwister. Sie dürfen, wenn sie noch nicht in Deutschland leben, auch nachgeholt werden. Und sie alle haben Anspruch auf Unterhalt, Kindergeld und andere Sozialleistungen. Deshalb wirken die plötzlich vaterfreudigen deutschen Männer alle so sozial deklassiert – sie werden extra so ausgewählt: Sie müssen selbst Sozialhilfeempfänger sein, sonst wären sie unterhaltspflichtig für Mutter und Kind.
Bei ihnen darf nichts zu holen sein, und am allerwenigsten zu holen ist bei Alkohol- und Drogenabhängigen, die aber jede Handvoll Euros brauchen können. Es gibt in Berlin mindestens einen Mann, der diesen Deal schon neunmal gemacht hat, wie er im Sommer 2005 im TV
stolz erklärt hat.
Was für ein mieses Geschäft...
Zurück zu Teresa. Sie wird mit ihrem Günter oder Klaus oder Holger in den nächsten Tagen
zu jenem feinen Herrn gehen. Der ist Notar. Der hockt nicht in ihrem Kiez mit seiner
„besonderen Kriminalitätsbelastung“, seinen „Parallelgesellschaften“ und „sozialen Brennpunkten“.
Der residiert irgendwo im feinen Charlottenburg oder Zehlendorf. Und der darf auch Vaterschaften beurkunden. Vor allem aber stellt er keine Fragen wie neuerdings die Leute auf den Ämtern.
Da geht man hin und fertig. Man muss nur Geld beschaffen. „Es gibt da ein, zwei, drei Notare in Berlin“, hat Innensenator Körting im selben TV-Magazin erklärt, „die das Geschäft machen,
und wir wissen, dass dafür auch Geld gezahlt wird.“ Viel Geld. Aber nachweisbar ist es bisher nicht. Niemand aus dem Dreieck Mutter-Scheinvater-Notar hat ein Interesse daran, alle profitieren davon. Ob die Mutter es sich zusammenleiht, ob sie eine Zeit lang nichts an die Verwandten in der alten Heimat überweisen und das Haus erstmal nicht weiter wiederaufgebaut werden kann,
oder ob es aus kriminellen Aktivitäten stammt und sowohl den Notar als auch den
angeblichen Vater zu Geldwaschmaschinen macht –
wer will das wissen?
Die Strafverfolgungsbehörden, zum Beispiel. Denen allerdings sind die Hände gebunden.
„Wir vermuten hier ähnliche Strukturen wie bei den Scheinehevermittlungen“, sagt Heike Rudat. „Kleinere Bandenstrukturen, gut vernetzt, und wie bei allen Schleusungsphänomenen haben die Schlüsselpositionen Leute, die solche rechtlichen Schlupflöcher finden und nutzen.“
Und die ihre kriminelle Energie auch in andere Geschäfte stecken. Die Kriminaldirektorin
leitet das LKA 22 (Schleusungskriminalität).
Hier gehen seit 1999 immer wieder Verdachtsanzeigen von Ämtern ein, aber ermitteln darf die
Kripo ebenso wenig wie die AGAs in den örtlichen Direktionen.
Der Versuch, gegen den stolzen Berliner Vater mit den neun Kindern von verschiedenen Frauen, der sich um keines der Kinder kümmert, ein Strafverfahren einzuleiten, scheiterte schon bei der Staatsanwaltschaft. „Die Mutter kann jede männliche Person als Vater angeben, ohne Nachweis
der biologischen Vaterschaft und ohne, dass er eine soziale Beziehung zum Kind hat.“
Zahlen gibt es trotzdem und nicht nur aus Berlin. Die Innenministerkonferenz hat bundesweit nachforschen lassen und festgestellt: Von April 2003 bis April 2004 bekamen etwa 2300 unverheiratete ausländische Frauen, die einen deutschen Vater für ihr Kind angegeben hatten,
eine Aufenthaltsgenehmigung, 73 Prozent waren zu dem Zeitpunkt ausreisepflichtig.
„Und die niedersächsische Landesregierung hat 2005 eine Erhebung über die Kosten machen lassen“, sagt Heike Rudat, „und dabei kamen etwa zehn Millionen bundesweit pro Jahr an Sozialleistungen heraus, wenn man eine Quote von nur 50 Prozent Ausreisepflichtigen annimmt.“ Allein in Berlin hat die Ausländerbehörde seit 2000 etwa 700 Verdachtsfälle bemerkt, die Preise für eine erklärte Vaterschaft sollen zwischen 1500 und 5000 Euro liegen.
Aber wie soll man das Problem lösen? Durch die Pflicht zum DNA-Test für alle ausländischen Unverheirateten? „Auf keinen Fall“, sagt Susanne Baumgart, „es gibt auch viele glückliche gemischte Beziehungen.“ Die würde man alle diskriminieren. Und wieso soll der bloß biologische Erzeuger der einzige rechtlich anerkannte sein? Das würde die Gesetzesreform zurückdrehen. Zuungunsten von Frauen und Männern. „Wenn wir die Entscheidungsfreiheit der Mütter nicht wieder einschränken wollen“, sagt Heike Rudat, „bleibt nur die Möglichkeit, den familienrechtlichen Aspekt vom ausländerrechtlichen zu trennen.“ Mit anderen Worten: Aus der Anerkennung der Vaterschaft folgt nicht mehr automatisch das Aufenthaltsrecht für Kind und Kernfamilie. Das allerdings wäre ein Frontalangriff auf das ius sanguinis, das noch keine Zuwanderungsreform bisher komplett gekippt hat. Und damit ein politisches Thema.
Wenn doch aber alle außer dem Steuerzahler davon profitieren, kann man da nicht großzügig und humanitär sein, als reiches Land? Ist es nicht moralischer, gerade im Interesse der Kinder, dass sie hier aufwachsen, zur Schule gehen und es mal besser haben als ihre Eltern? Nach Andrea Kretschmers Beobachtungen ist das leider nur eine schöne Illusion. „Kinder orientieren sich an dem, was sie vorgelebt bekommen. Sie sehen: Mama arbeitet nicht, Papa arbeitet nicht. Niemand kann richtig Deutsch. Niemand schickt sie abends ins Bett und tagsüber in die Schule.“ Kein Ausweg aus dem Ghetto von Armut und Unbildung. Im Gegenteil, die Mauern werden dicker und höher.
„Die Kinder werden auch getäuscht über ihre Identität. Das finde ich moralisch nicht besonders gut, was man den Kindern antut und auch den Vätern.“
Nicht jeder leibliche ausländische Vater nimmt tatenlos hin, dass sein Kind jemand anderem gehört und er selbst abgeschoben wird. Und noch einen Nachteil haben Kinder von Kuckucksvätern. Wenn Dejan eines Tages etwas zu vererben hat, ein Stück Haus, Land, etwas Geld – das Kind, das Teresa demnächst zur Welt bringt, kriegt davon nichts.
Kuckucksvater für AE
Also ich war es nicht! :)))
Kuckucksvater für AE
Also ich war es nicht! :)))

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