Gleichstellungsbeauftragte bei Behörden
wisch-und-weg, Saturday, 02.01.2010, 15:01 (vor 5842 Tagen)
Dies warf mir Oliver vor:
Wie könnt ihr Femanzen von GLEICH-Stellungsbeauftragten reden, wenn Männer gesetzlich für dieses Amt weder das aktive oder passive Wahlrecht haben.
Spontan wollte ich antworten, dass auch ich noch nie in meinem Leben aufgefordert wurde, eine Gleichstellungsbeauftragte zu wählen.
Das liegt natürlich daran, dass es diese Einrichtung ja nur im eng begrenzten Behördenfeld gibt. In der freien Wirtschaft - wo ich wie die allermeisten Arbeitnehmer tätig bin - gibt es höchstens Regelungen, die eine Benachteiligung aufgrund des Geschlechtes oder sonstiger Merkmale verbieten. Davon profitieren natürlich auch Männer - auch wenn ihr mir diese Aussage sicher genauso wieder um die Ohren hauen möchtet, wie das vorhandene Recht der Männer, Elternzeit in Anspruch zu nehmen. . 
Ich habe dann eine wenig in den Gesetzestexten gegoogelt und dabei gefunden, dass bei einer Behörde in der Tat nur die Frauen wahlberechtigt sind.
Ganz deutlich und klar:
Das ist nicht richtig. Da ist Olivers Vorwurf berechtigt. Es sollten grundsätzlich Männer und Frauen das aktive und passive Wahlrecht haben.
Gleichstellungsbeauftragte bei Behörden
Pilatus, Saturday, 02.01.2010, 15:12 (vor 5842 Tagen) @ wisch-und-weg
In der freien Wirtschaft wird es auch nicht mehr lange dauern, schätze ich mal, bis uach dort Regelungen kommen, die eine Benachteiligung aufgrund des Geschlechtes erlauben.
Das ist doch nur ein kleines Symptom. Generell muss der Staatsfeminismus und vor allem der ihn antreibende Zeitgeist weichen.
Gleichstellungsbeauftragte bei Behörden
Wisch-und-weg, Saturday, 02.01.2010, 17:51 (vor 5842 Tagen) @ Pilatus
In der freien Wirtschaft wird es auch nicht mehr lange dauern, schätze ich
mal, bis uach dort Regelungen kommen, die eine Benachteiligung aufgrund des
Geschlechtes erlauben.
...vermutest du mal, oder? Wie war das noch mal mit den Gefühlen?
)
Was ich aber nicht verstehe: und das ist eine ernsthafte Frage:
Wer hat diese Gesetzestexte durchgewunken? Im Bundestag sitzen nun mal mehr Männer als Frauen, wo kommen also die Mehrheiten her?
Warum hat nirgends ein Politiker oder ein Verfassungsrechtler Einspruch erhoben? Schon merkwürdig in einem klagefreudiden Land wie dem unseren.
Warum hat keine Männerechtsorganisation eine Klage eingereicht? Jammert ihr lieber in Foren?
)
Gleichstellungsbeauftragte bei Behörden
Pilatus, Saturday, 02.01.2010, 18:54 (vor 5842 Tagen) @ Wisch-und-weg
...vermutest du mal, oder? Wie war das noch mal mit den Gefühlen?
Meine Vermutung entnehme ich der fortlaufenden Entwicklung, die einfach in diese Richtung zeigt. Hat mehr mit Ratio als mit Gefühlen zu tun.
Wer hat diese Gesetzestexte durchgewunken? Im Bundestag sitzen nun mal
mehr Männer als Frauen, wo kommen also die Mehrheiten her?
Männer. Nie habe ich behauptet, dass Männer nicht männerfeindlich sein können. Das ist eine Vermutung von dir.
Warum hat nirgends ein Politiker oder ein Verfassungsrechtler Einspruch
erhoben? Schon merkwürdig in einem klagefreudiden Land wie dem unseren.
Weil es in den herrschenden Zeitgeist passt.
Warum hat keine Männerechtsorganisation eine Klage eingereicht? Jammert
ihr lieber in Foren?
Weiss nicht. Jedenfalls glaube ich, dass terrormumus heute überall sind.

Gleichstellungsbeauftragte bei Behörden
Oliver, Saturday, 02.01.2010, 15:35 (vor 5842 Tagen) @ wisch-und-weg
Das liegt natürlich daran, dass es diese Einrichtung ja nur im eng
begrenzten Behördenfeld gibt.
So eng ist dieser Kreis leider nicht.
Selbst bei der Bundeswehr tummeln sich ca. 1000 Gleichstellungsbeauftragtinnen.
Sämtliche Stadtverwaltungen, Finanzämter, Universitäten, sämtliche Schulen, ja sogar GRUNDSCHULEN, wo zT 100 Prozent Frauenquote herrscht ja sogar in allen Kindergärten, wo ebenfalls oft 100 Prozent Frauenregimente herrschen.
Gesamtzahl konnte ich nicht finden, schätze aber auf mehrere Hunderttausend....... alle undemokratisch ""gewählt!""
--
Liebe Grüße
Oliver
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Gleichstellungsbeauftragte bei Universitäten (Beispiel Bochum)
Mus Lim
, Saturday, 02.01.2010, 16:22 (vor 5842 Tagen) @ wisch-und-weg
Wahlordnung
für die Wahlen zu den Organen und Gremien der Hochschule Bochum
in der Fassung der Änderungsordung vom 2. Oktober 2009
§ 34
Wahl der Gleichstellungsbeauftragten und ihrer Stellvertretung
(3) Das aktive Wahlrecht für die Gleichstellungsbeauftragte und deren Stellvertretung haben - mit Ausnahme der Präsidentin und der Vizepräsidentin für den Bereich Wirtschafts- und Personalverwaltung - alle weiblichen Mitglieder der Hochschule. Wählbar sind (passives Wahlrecht) - mit Ausnahme der Präsidentin und der Vizepräsidentin für den Bereich Wirtschafts- und Personalverwaltung - nur die Hochschullehrerinnen und akademischen Mitarbeiterinnen sowie die weiteren Mitarbeiterinnen der Hochschule, wenn diese ein Hochschulstudium abgeschlossen haben.
--
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Gleichstellungsbeauftragte bei Universitäten (Beispiel Bielefeld)
Mus Lim
, Saturday, 02.01.2010, 16:31 (vor 5842 Tagen) @ Mus Lim
Erste Bekanntmachung der Wahlen der dem Senat zur Wahl vorzuschlagenden Gleichstellungsbeauftragten und ihrer Stellvertreterinnen
Bielefeld, 2. Oktober 2000
6. Wahlberechtigung
Das aktive und passive Wahlrecht haben alle Frauen, die am Stichtag 23. Oktober 2000 Mitglieder der Universität Bielefeld sind
--
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Gleichstellungsbeauftragte bei Universitäten (Beispiel Bielefeld)
Sachse, Saturday, 02.01.2010, 17:17 (vor 5842 Tagen) @ Mus Lim
"Mit dem Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes vom 27.10.1994 wurde ein neuer Satz 2 in Art. 3 II GG eingefügt: "Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin." "
Nun gut, bei dieser Wahl wird folglich gegen das Grundgesetz verstoßen, Männer werden durch Ausschluss behindert.
Wenn dies so bleiben soll, und das will FrauIn ja so, müsste jeder Frauenbeauftragten ein Männerbeauftragter gleichberechtigt zur Seite gestellt werden ! Oder der Bruch des Grundgesetzes weiter zugelassen werden
Gleichstellungsbeauftragte bei Forschungseinrichtungen (Beispiel UFZ Leipzig-Halle GmbH)
Mus Lim
, Saturday, 02.01.2010, 16:27 (vor 5842 Tagen) @ wisch-und-weg
Wahlordnung
für die Wahl der Gleichstellungsbeauftragten im UFZ-Umweltforschungszentrum Leipzig-Halle GmbH (UFZ)
Präambel
Zur Umsetzung der Grundzüge des Bundesgleichstellungsgesetzes hat das UFZ die Vereinbarung zur Förderung der Chancengleichheit im UFZ - im Folgenden Vereinbarung Chancengleichheit genannt - abgeschlossen. Zur Verwirklichung der Chancengleichheit von Frauen und Männern wird im UFZ eine Gleichstellungsbeauftragte gewählt und von der Geschäftsführung bestellt.
Hierzu erlässt die Geschäftsführung gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 3 S. 2 der Vereinbarung Chancengleichheit diese Wahlordnung.
[Mus Lim: Zur Wahrung der Chancengleichheit wird eine Wahlordnung erlassen, die Männer diskriminierend ausschließt von der Gleichstellung. *prust*]
§ 2
Wahlberechtigung
(1) Wahlberechtigt (aktives Wahlrecht) sind alle weiblichen Beschäftigten des UFZ.
§ 3
Wählbarkeit
(1) Wählbar für das Amt der Gleichstellungsbeauftragten sowie ihrer Stellvertreterin (passives Wahlrecht) sind alle volljährigen weiblichen Beschäftigten des UFZ.
--
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Gleichstellungsbeauftragte bei Forschungseinrichtungen (Beispiel UFZ Leipzig-Halle GmbH)
Wisch-und-weg, Saturday, 02.01.2010, 18:07 (vor 5842 Tagen) @ Mus Lim
Das ist aber nett von dir Mus Lim, dass du deinen Geschlechtsgenossen Einzelheiten herausgegoogelt hast.
Hattest du Befürchtungen, sie würden den Satz:
"Ich habe dann ein wenig in den Gesetzestexten gegoogelt und dabei gefunden, dass bei einer Behörde in der Tat nur die Frauen wahlberechtigt sind."
nicht recht verstehen?
Aber wahrscheinlich ist dir "Behörde" zu kurz gegriffen.
(Prima! - auf sie! - Lüge!!!! Sie hat "Forschung" nicht erwähnt!!
) )
Natürlich will ich dir gerne beipflichten, bei Unis gilt das anscheinend auch. Vielleicht findet noch jemand einen Geltungsbereich, den ich nicht explizit erwähnt habe. Ich muss mich halt langsam dran gewöhnen, dass Beiträge stets alle Aspekt eines Themas, alle Geltungsbereiche eines Gesetzes und Ausführungen zu allen anderen Gesetzen (eure Copy+Paste-Katalog) gleich mit enthalten sollten.
)
Gespannt bin ich allerdings eher, ob jemand etwas konkretes zu den Gefühlen hinsichtlich der freien Wirtschaft sagen kann.
Gleichstellungsbeauftragte bei Forschungseinrichtungen (Beispiel UFZ Leipzig-Halle GmbH)
Oliver, Saturday, 02.01.2010, 19:28 (vor 5842 Tagen) @ Wisch-und-weg
bearbeitet von Oliver, Saturday, 02.01.2010, 19:34
Gespannt bin ich allerdings eher, ob jemand etwas konkretes zu den
Gefühlen hinsichtlich der freien Wirtschaft sagen kann.
Ich will ja deine Gefühle nicht verletzen, aber auch da ist die Krake Feminismus eingezogen.
Das war Mercedes-Chef Zetsche, der hier bei den Feministinnen sogar dafür gefeiert wird, weil er die Frauenquote dadurch erhöhen will, dass er vorwiegend Männer entlässt.
http://www.aviva-berlin.de/aviva/content_Women%20+%20Work.php?id=7802
Bei Daimler-Chrysler hat mich am vergangenen Freitag die Nachricht erfreut und überrascht, wonach Herr Zetsche bei den anstehenden Entlassungen anmahnt, aufgrund der guten Erfahrungen, die er bei Chrysler in den USA mit Diversity-Programmen sammeln konnte, Frauen bevorzugt nicht zu entlassen."
Hauptsache Frauenförderung.
Und natürlich gibt es auch in der freien Wirtschaft keine Feministinnen-Quoten-Forderungen für all die gefährlichen Jobs, auch hier nur Fixierung auf die DAX-Unternehmens-LenkerINNEN, mit Hinweisen auf gläserne Decken etc.
Die Todes-Berufe überlässt man großzügig den Männern. Sie bezahlen mit 94 Prozent Männer-Berufs-Unfalls-Toten. Auch hier wirst du nicht eine Gleichstellungsbeauftragte hören, die diese Geschlechter-Ungleichheit auch nur ANSPRICHT, geschweige denn zu deren Abbau etwas unternimmt. Gläserne Kellertüren werden nicht gesehen!
"Killed-At-Work-Day" am 23. Januar 2010, er fällt diese Jahr auf einen Samstag. Genau heute in drei Wochen, ab da haben Männer Feierabend für dieses Jahr, und überließen theoretisch dann ein mal die Gefahr den DAMEN!
Hypothetisch.
http://manndat.de/fileadmin/Dokumente/Pressemitteilung_Killed-at-Work-Day.pdf
--
Liebe Grüße
Oliver
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Gleichstellungsbeauftragte bei Forschungseinrichtungen (Beispiel UFZ Leipzig-Halle GmbH)
Oliver, Saturday, 02.01.2010, 19:45 (vor 5842 Tagen) @ Wisch-und-weg
Gespannt bin ich allerdings eher, ob jemand etwas konkretes zu den
Gefühlen hinsichtlich der freien Wirtschaft sagen kann.
Das von vielen als vorbildlich gepriesene Norwegen führte eine 40-Prozent-Frauen-Quote für börsennotierte Unternehmen ein.
Norwegen kann sich den Staatsfeminismus auch besser leisten als wir.
Sie haben Rohstoffe, Öl und Gas, was uns dann teuer verkauft wird.
Natürlich werden all die Frauenbeauftragten von der freien Wirtschaft erwirtschaftet. Gesetzlich lasten so riesige Belastungen auf jedem Mann.
Gesetzliche Zwangs-Transfer-Zahlungen ca. 200000000000 Euro pro Jahr (200 Mrd.€) vom Mann zur Frau:
http://wgvdl.com/info/frauenfoerderung/transferleistungen-von-maennern-zu-frauen.htm
Da hätten die Gleichstellungs-Beauftragtinnen viel abzuschaffen.
Und Frauen hätten mehr anzuschaffen.

--
Liebe Grüße
Oliver
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Gleichstellung in der Privatwirtschaft
Eugen, Saturday, 02.01.2010, 20:23 (vor 5842 Tagen) @ Wisch-und-weg
ZEWA Wischundweg schrieb:
Gespannt bin ich allerdings eher, ob jemand etwas konkretes zu den
Gefühlen hinsichtlich der freien Wirtschaft sagen kann.
Dein Flehen soll erhört werden:
"Das Bundesgleichstellungsgesetz von 2001, sowie die auf Länder- und kommunaler Ebene schon länger existierenden Gesetze sind im Grunde lediglich „hausinterne“ Anweisungen, die Politik und Administration bislang nur in ihrem Einflussbereich als Arbeitgeber durchsetzen konnten. Jedoch soll die „Gleichstellungspolitik“ offensichtlich ohne parlamentarische Kontrolle, nach und nach, quasi auf dem Umweg über die Anwendung in der Administration, in die restliche Gesellschaft hineingetragen werden. Diese Intention ist ausdrücklich bereits im Gleichstellungsdurchsetzungsgesetz – DGleiG von 2001 festgeschrieben:
„Zu § 3 – Geltungsbereich: Das Gesetz gilt nach Absatz 1 nicht nur – wie das Frauenfördergesetz – für die öffentlich-rechtliche unmittelbare und mittelbare Bundesverwaltung, die in bundeseigener Verwaltung geführten öffentlichen Unternehmen und die Bundesgerichte. Vielmehr wird durch die Einbeziehung der Bundesverwaltung in Privatrechtsform eine Gesetzeslücke geschlossen. Absatz 2 soll die entsprechende Anwendung der Vorschriften dieses Gesetzes gewährleisten, wenn ein zuvor in bundeseigener Verwaltung geführtes Unternehmen in die Rechtsform eines privaten Unternehmens überführt wird. Diese Regelung ist notwendig, solange es noch kein Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern in der Privatwirtschaft gibt.“"
Quelle: "Schöne neue durchgegenderte Welt - Anspruch und Realität der Gender Mainstreaming Ideologie" in dem Sammelband "Der Staat als Super Super Nanny".
Das Buch ist bei der Friedrich Naumann Stiftung erschienen und kann dort kostenlos bestellt oder als Dokument herunter geladen werden. Hier der Link:
http://www.freiheit.org/webcom/show_article_bb.php/_c-618/_nr-10380/i.html
Landesverordnung über die Wahl der Gleichstellungsbeauftragten
Mus Lim
, Saturday, 02.01.2010, 16:37 (vor 5842 Tagen) @ wisch-und-weg
Landesverordnung über die Wahl der Gleichstellungsbeauftragten und ihrer Stellvertreterin
(Wahlordnung zum Gleichstellungsgesetz)
Vom 13. Oktober 1994
Fundstelle: GVOBl. M-V 1994, S. 955
Ausgabe im Zusammenhang
§ 4
Wählerinnen- und Gleichstellungsbeauftragtenverzeichnis
(1) Der Wahlvorstand erstellt ein Verzeichnis der wahlberechtigten weiblichen Beschäftigten (Wählerinnenverzeichnis).
§ 7
Wahlvorschläge, Einrichtungsfrist und Inhalt
(1) Zur Wahl der Gleichstellungsbeauftragten können die wahlberechtigten weiblichen Beschäftigten und die in der Dienststelle vertretenen Gewerkschaften Wahlvorschläge machen. ...
(2) ...
(3) Jeder Wahlvorschlag, mit dem jeweils eine Bewerberin als Gleichstellungsbeauftragte vorgeschlagen werden kann, muß von mindestens drei Wahlberechtigten unterzeichnet sein. ...
--
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Der praktische Gleichstellungsbeauftragte
Rainer
, Saturday, 02.01.2010, 16:52 (vor 5842 Tagen) @ wisch-und-weg
Die Gleichstellung ist dann erreicht wenn alle Studentinnen genau so viel Wissen wie die Professorinnen. Da sich dies nur in eine Richtung realisieren lässt, bleibt nur die Methode "Pol Pot" [*] aus Kambodscha übrig. Die Methode "Stalin" war nicht konsequent genug.
* Pol Pot war der wohl perfekteste Gleichstellungsbeauftragte. Der redete nicht nur, sondern setzte die Gleichstellung auch in die Tat um.
Mit dem Fall Phnom Penhs begann eines der blutigsten Kapitel in der Geschichte der Menschheit. Die Roten Khmer begannen, die radikalen Ideen des "Bruders Nummer 1" vom kommunistisch-primitivistischen Bauernstaat konsequent umzusetzen und zwangen die Bevölkerung unter Androhung der Todesstrafe, die Hauptstadt binnen 48 Stunden zu verlassen. Sie sollten auf dem Lande als Bauern und Landarbeiter eingesetzt werden. Intellektuelle (auch Brillenträger wurden dafür gehalten) galten als überflüssig und unerwünscht. In den folgenden 4 Jahren wurden mindestens 1,5 bis 2 Millionen Kambodschaner, vor allem der gebildete Teil der Bevölkerung und Regimekritiker, durch die Roten Khmer ermordet. So überlebten diese Episode der kambodschanischen Geschichte landesweit gerade einmal 50 Ärzte und 5000 von vormals 20.000 Lehrern.
Rainer
--
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Kazet heißt nach GULAG jetzt Guantánamo
Gleichstellung nach Pol Pot
Mus Lim
, Saturday, 02.01.2010, 16:55 (vor 5842 Tagen) @ Rainer
Die Gleichstellung ist dann erreicht wenn alle Studentinnen genau so viel
Wissen wie die Professorinnen.
Rainer hat mal wieder den Durchblickerblick! 8-)
--
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Gleichstellung
Oliver, Saturday, 02.01.2010, 17:09 (vor 5842 Tagen) @ Mus Lim
Frauenbeauftragte - Karl Auers Blog
24. März 2009 ... Und des hod oane vo die oidn Kolleginnen sehr empört, sie moant, des is ja Diskriminierung, des waar ja ein Foi für die Frauenbeauftragte! ...
![[image]](http://blog.br-online.de/karl-auer/uploads/roadhorade.jpg)
ZUM REIN-HÖREN:
http://gffstream-9.vo.llnwd.net/e1/imperia/md/audio/podcast/karl-auers-telefonstreiche/2009-03/frauenbeauftragte.mp3
--
Liebe Grüße
Oliver
![[image]](http://img6.imagebanana.com/img/g0fnv3vg/warnhinweiskleiner.jpg)
Drew Barrymore Die Frauenbeauftragte
Oliver, Saturday, 02.01.2010, 17:24 (vor 5842 Tagen) @ Oliver
Als Produzentin ist Barrymore auf der Suche nach Geschichten, "die Fähigkeiten von jungen Frauen in den Vordergrund stellen"
http://www.fr-online.de/in_und_ausland/panorama/2178821_Drew-Barrymore-Die-Frauenbeauftragte.html
![[image]](http://www.fr-online.de/_em_daten/_multicom/2010/01/01/100101_mag_barry_rtr.jpg)
DAS ist ja mal echt ne ganz ganz neue Geschäftsidee!
Frauen helfen Frauen, die Frauen darstellen, weil Frauen ja sooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooo arg benachteiligt sind. Durch jahrelanges Frauen-Gedöhns wird jede Frau zur Frauenbeauftragten.
Ich kann diese Frauenlastigkeit von fast allen TV-Sendungen nicht mehr hören, durch die Luft fliegenden Kommissarinnen, nur noch ModeratorINNEN von Anne Will (kann aber nicht)...........
--
Liebe Grüße
Oliver
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Gleichstellung
Mus Lim
, Sunday, 03.01.2010, 00:31 (vor 5842 Tagen) @ Oliver
Karl Auer: Bin ich jetzt bei der Frauenbeauftragten?
Frauenbeauftragten: Bei der Gleichstellungsbeauftragten!
Frauenbeauftragte: ... Kümmert sich um die Rechte der Frauen!
---
Mit der Verschleierung des Frauenlobbyismus sind die doch zu blöd.
Es kommt doch raus!
--
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Gleichstellung
Oliver, Sunday, 03.01.2010, 10:19 (vor 5841 Tagen) @ Mus Lim
Karl Auer: Bin ich jetzt bei der Frauenbeauftragten?
Frauenbeauftragten: Bei der Gleichstellungsbeauftragten!
Frauenbeauftragte: ... Kümmert sich um die Rechte der Frauen!
Das ist genau die Verlogenheit des feministischen Gender-Systems:
....hach, was sind wir so heilig, wir wollen Ungerechtigkeiten bekämpfen,
dabei werden NUR die Privillegien der Frauen vergrößert und massiv Männerrechte eingeschränkt.
Sexismus 3.0
--
Liebe Grüße
Oliver
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Gleichstellungsbeauftragte bei der Bundeswehr (Pudelalarm!)
Mus Lim
, Saturday, 02.01.2010, 16:53 (vor 5842 Tagen) @ wisch-und-weg
bearbeitet von Mus Lim, Saturday, 02.01.2010, 16:57
Zeitschrift für innere Führung
Weichen gestellt
Über Erfahrungen nach drei Jahren Praxis des Gesetzes spricht der für Fragen der Gleichstellung zuständige Referent im Führungsstab der Streitkräfte I, Referat „Innere und soziale Lage“, in Bonn mit der militärischen Gleichstellungsbeauftragten (GleiBmil) des Bundesministeriums der Verteidigung. Seit mehr als drei Jahren haben wir das Soldatinnen- und Soldatengleichstellungsgesetz (SGleiG). Mit dem Gesetz wurden erstmals umfassende gesetzliche Gleichstellungsregelungen für Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr geschaffen.
Haben Sie als militärische Gleichstellungsbeauftragte den Eindruck, dass das Gesetz die richtigen Weichen gestellt hat?
Auf jeden Fall. Das Wichtigste ist doch, dass damit die Gleichstellung von Soldatinnen im Hinblick auf den Zugang zur Beschäftigung und auf den beruflichen Aufstieg erreicht und geschlechtsbezogene Benachteiligungen vermieden werden sollen. Zudem sind alle Dienststellen der Streitkräfte verpflichtet, zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Dienst Rahmenbedingungen für familiengerechte Arbeitszeiten zu entwickeln und anzubieten. Erstmalig wird die gesetzliche Möglichkeit geschaffen, die Betreuung eines Kindes unter 18 Jahren oder der Pflege eines pflegebedürftigen Angehörigen in Teilzeitbeschäftigung auszuüben. Wichtig ist nun, am Ball zu bleiben und gesellschaftliche und bundeswehrorientierte Entwicklungen zu beobachten und diese für die Optimierung vorhandener Möglichkeiten zu nutzen.
Das Gesetz definiert auch Ihre Aufgaben als GleiBmil.
In den zentralen personalbearbeitenden Stellen und ab Divisionsebene werden militärische Gleichstellungsbeauftragte gewählt. Sie wirken bei allen personellen, organisatorischen und sozialen Maßnahmen ihrer Dienststelle mit, die der Durchsetzung dieses Gesetzes, der Gleichstellung von Soldatinnen und Soldaten, der Vereinbarkeit von Familie und Dienst sowie dem Schutz vor sexueller Belästigung und Diskriminierung dienen. Dieser Dreiklang ist sehr umfangreich, denn Mitwirkung heißt Beteiligung von Anfang an. Anfangs wussten viele Vorgesetzte gar nicht, wann und wobei sie die GleiBmil zu beteiligen haben. In der Zwischenzeit hat sich das eingespielt. Aber auch viele Gleichstellungsbeauftragte mussten lernen, Prioritäten zu setzen um dort mitwirken zu können, wo sie ihre eigenen Schwerpunkte sehen.
In den Dienststellen der Regiments- und Brigadeebene wird darüber hinaus eine Gleichstellungsvertrauensfrau als unmittelbare Ansprechpartnerin für die Soldatinnen und Soldaten sowie für die zuständige militärische Gleichstellungsbeauftragte bestellt. Die Gleichstellungsvertrauensfrau hat sich in der Vergangenheit als nicht zu unterschätzendes Element zur Bewertung von Stimmung und Lage in der Truppe bewährt.
Neben diesen Aufgabenzuweisungen legt das Gesetz auch eine Quote fest. Bis zur Erreichung eines Anteils von 50 Prozent im Sanitätsdienst und 15 Prozent in den sonstigen Laufbahnen gelten Frauen als unterrepräsentiert. Sofern ihr Anteil unter der Quote liegt, werden Frauen vorrangig eingestellt, wenn sie die gleiche Qualifikation wie ein männlicher Bewerber oder Soldat aufweisen und keine Gründe gegeben sind, die ausnahmsweise die Bevorzugung des Mannes gebieten. Es gilt der Grundsatz, Einplanungen/ Einstellungen von Frauen und Männern bei nachgewiesener Eignung und vorhandenem Bedarf in dem von den Bewerbern und Bewerberinnen gewünschten Verwendungsbereich zu realisieren.
Stichwort Verwendungsbereiche: Erfahrungsgemäß sind für Frauen vor allem die Bereiche Sanität, Logistik und Stabsdienst interessant. Aber auch als Pilotinnen oder Panzerführerinnen haben sie sich durchsetzen können. Eine positive Entwicklung, wie ich finde.
Aber wie überall ist der Bedarf in den häufig gewünschten Verwendungsbereichen begrenzt. Da jedoch für Einplanungen und Einstellungen die Eignung und die Verwendungswünsche mit dem Bedarf in Deckung zu bringen sind, konkurrieren Frauen um die begrenzten Dienstpostenangebote in den von ihnen bevorzugten Verwendungsbereichen untereinander. In der Folge konnten trotz Eignung nicht alle Frauen eingestellt werden. Einplanungen und Einstellungen über den Bedarf hinaus verbieten sich aus strukturellen und haushalterischen Gründen.
Glauben Sie denn, dass die Quote bei der Karriereentwicklung von Soldatinnen hilft?
Die Karriereentwicklung und der individuelle Verwendungsaufbau für Soldatinnen und Soldaten in den Streitkräften erfolgt zunächst unabhängig vom Geschlecht. Frauen werden aber bei gleicher Qualifikation nicht nur bevorzugt eingestellt, sondern auch gefördert oder befördert. Von daher muss die Frage, ob die Quote bei der Karriereentwicklung von Soldatinnen hilft, mit „ja“ beantwortet werden. Die Heranziehung des Stichauswahlkriteriums in Auswahlentscheidungen war in der Realität bislang eher selten erforderlich, obwohl sich seit der Öffnung aller Verwendungsbereiche im Jahr 2001 die Zahl der Soldatinnen mehr als verdreifacht hat. Derzeit sind 8,2 Prozent der rund 189.000 Zeit- und Berufssoldaten weiblich. In den Laufbahnen des Sanitätsdienstes der Bundeswehr liegt der Frauenanteil sogar bei 40 Prozent. Wenn auch die jüngsten Befragungen des Sozialwissenschaftlichen Instituts der Bundeswehr eindrucksvoll belegen, dass viele Männer sich durch die Quote benachteiligt fühlen, ist festzustellen, dass diese Ängste eher unbegründet sind. Man kann aber vorhersehen, dass die Bedeutung der Quote zunehmen wird, wenn Frauen vom Alter her vermehrt in Führungsverwendungen aufsteigen.
Wir haben also zurzeit nur so etwas wie eine „gefühlte Quote“. Aber bei der Beförderung zum Hauptfeldwebel und bei den Stabsoffizieren im Sanitätsdienst ist das Auswahlkriterium „Frau“ schon vereinzelt zum Tragen gekommen.
Mir wird des Öfteren zugetragen, dass bei Personalentscheidungen in der Truppe nicht bekannt sei, welche GleiBmil zuständig sei. Die eigene oder die der zentralen personalbearbeitenden Stelle?
Nach der Ausschlussregelung des § 17 Absatz 3 SGleiG ist an Personal- entscheidungen der zentralen personalbearbeitenden Stellen und an Personalentscheidungen des Bundesministeriums der Verteidigung nur die GleiBmil dieser Dienststellen zu beteiligen. Diese Regelung ist sinnvoll und erforderlich, da Personalentscheidungen nicht zuletzt im Interesse der Betroffenen zeitnah und mit einem vertretbaren Aufwand getroffen werden müssen. Dies schließt allerdings eine Einbeziehung der GleiBmil vor Ort durch eine informelle Mitwirkung nicht aus. Dies ist in der Vergangenheit geschehen. Die GleiBmil vor Ort wurden meistens in den Entscheidungsvorgang eingebunden.
Und wie bewerten Sie die mit großem Aufwand erstellten und alle zwei Jahre aktualisierten Gleichstellungspläne. Auf Ebene der zentralen personalbearbeitenden Stellen und auf Ebene des Bundesministeriums der Verteidigung zeigen sie ja Wirkung - aber auf Ebene der Divisionen?
Der Gleichstellungsplan ist ein Instrument der Personalplanung und Personalentwicklung. Hierfür definiert die Dienststelle Ziele und Maßnahmen. Bei der Aktualisierung ist alle zwei Jahre zu prüfen, ob diese Maßnahmen greifen. Ein solches Vorgehen halte ich für sinnvoll und zur Förderung von Frauen auch für gerechtfertigt. Ein damit verbundener administrativer Aufwand ist somit hinzunehmen. Ich weiß, dass die ersten Gleichstellungspläne sehr umfangreich waren. Die umfassende Erhebung von Daten kommt uns jetzt aber bei den Aktualisierungen zugute.
![[image]](http://www.if-zeitschrift.de/fileserving/PortalFiles/02DB131200000001/W27L5GTY358INFODE/image_small.jpg?yw_repository=youatweb)
Gibt es zwischen den militärischen Gleichstellungsbeauftragten und den Personalvertretungen oder anderen Gremien eine Zusammenarbeit?
Natürlich – eine sehr enge sogar. Die im SGleiG verankerten Aufgaben betreffen auch Vertrauenspersonen, Personalräte oder Schwerbehindertenvertretungen. Aber auch Institutionen wie Familienbetreuungszentren, Sozialdienst der Bundeswehr oder Militärgeistliche sind wichtige Partner.
Glauben Sie, dass sich das jetzige Wahlverfahren bewährt hat?
Was meinen Sie?
Vor dem Hintergrund der Praktikabilität und vereinzelter Ämterniederlegungen von GleiBmil scheint es wichtig, das Wahlrecht der Wahlverordnung zum Soldatenbeteiligungsgesetz (SBGWV) anzugleichen und nur noch einen Wahlgang durchzuführen. Die Soldatin mit den meisten Stimmen wäre dann zur GleiBmil und die mit der nächst niedrigen Stimmzahl zur Stellvertreterin gewählt. Dadurch würde sich auch der administrative Aufwand erheblich reduzieren. Das Wahlverfahren, wie in der Wahl zu den Vertrauenspersonen, ist in den militärischen Dienststellen vielfach erprobt und allen bekannt.
Vielleicht keine schlechte Idee. Aber ich dachte, Sie sprechen das Thema „Wahlrecht für Soldaten“ an. An der Wahl der militärischen Gleichstellungsbeauftragten nehmen nur Soldatinnen teil. Vor dem Hintergrund der Aufgaben „Vereinbarkeit von Familie und Dienst“ und „sexueller Belästigung“ würde ihre Akzeptanz vielleicht steigen, wenn sie auch von den Soldaten gewählt werden würde. Dagegen ist eine geschlechtsbezogene Festlegung des aktiven und passiven Wahlrechts nach wie vor geboten und sachlich notwendig. Im Regelfall werden nur Frauen die entsprechende innere Einstellung und Motivation für das Amt aufweisen und es schon deshalb sachgerechter als Männer ausüben. Nur sie können die Verhältnisse aus Sicht der Soldatinnen beurteilen.
Und wie sieht Ihr persönliches Fazit aus?
Die Erfahrungen nach drei Jahren Praxis sind überwiegend positiv. Nach der gelungenen Einführung des SGleiG in die Truppe funktioniert die Umsetzung zwischenzeitlich erstaunlich gut. Dennoch haben wir noch viele offene Baustellen, wie zum Beispiel Fragen der Vereinbarkeit von Familie und Dienst. Die Einführung von Pendlerappartements ist genauso dringend wie die Schaffung von Kinderbetreuungsplätzen. Auch die noch nicht geregelte Erstattung von Kinderbetreuungskosten liegt mir am Herzen. Es ist einfach ungerecht, dass nach dem Bundesgleichstellungsgesetz und den ergangenen Durchführungsbestimmungen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei Teilnahme an Fortbildungen die Kosten für die Betreuung von Kindern am Wohnort oder am Fortbildungsort erstattet werden können und Soldatinnen und Soldaten nicht. Daran müssen wir noch arbeiten.
Mus Lim: Kursiv und Unterstreichungen von mir.
Man muss schon angestrengt den Text lesen, bis man rausfindet, dass Gleichstellungsbeauftragte nur Frauen sein können.
Und dann sind Frauen benachteiligt, wenn sie weniger als 50% beim Sanitätsdienst und 15% in den sonstigen Laufbahnen besetzen. Also werden Frauen auch in der Bundeswehr genau da gefördert, wo es besonders warm und ungefährlich ist.
Und man sehe das Foto. Diese Mädels sehen nicht so aus, dass sie sich auf einen Fronteinsatz in Afghanistan freuen, sondern auf das nächste Schopping.
Soldatinnen- und Soldatengleichstellungsgesetz (SGleiG)
--
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Feminismus in der Gewerkschaft der Polizei
Mus Lim
, Saturday, 02.01.2010, 17:09 (vor 5842 Tagen) @ wisch-und-weg
Gewerkschaft der Polizei - Landesverband Sachsen-Anhalt
Dringlichkeitsantrag der Frauenförderplan wurde beschlossen und der Landesvorstand beauftragt, sich für die Ergänzung des Frauenfördergesetzes LSA einzusetzen.
...
Das die Frauen- und Gleichstellungsarbeit in Sachsen- Anhalt keine Lobby besitzt, sieht man oder hier Frau daran, dass seit Monaten die Stelle "Landesfrauenbeauftragte für Gleichstellung und Frauenpolitik" im Ministerium für Gesundheit und Soziales nicht besetzt wird.
...
Wer kann das besser als Frauen!?
...
Vortrag der Landesfrauenvorsitzenden Viola Wölfer zum Thema "Keine Polizei ohne starke Frauen". Sie machte die Forderungen auf:
* Gender Mainstreaming in der Polizei
* Bessere Förderungen für die Frauen im Polizeibereich
* Umsetzung der Dienstvereinbarung Beruf und Familie
* Personalentwicklungskonzept mit einer Frauenspezifik
* Wir wollen nicht besser behandelt werden als Männer - nur anders! [Mus Lim: Von wegen Gleichstellung
]
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Auch in Deutschland sind die Vergütungsunterschiede groß zwischen Männern und Frauen und die Schere ist in den letzten Jahren noch weiter auseinander gegangen. Der öffentliche Dienst macht da keine Ausnahme, bei gleichen Bildungsstand werden typische Männerberufe besser entlohnt. Trotz 100 Jahre Frauentag und 90 Jahr Wahlrecht gibt es noch viel zu tun und von Gleichstellung kann noch lange nicht die Rede sein.
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Mus Lim:
Diese feministische Pest hat sich in jeden Winkel der Republik ausgebreitet. Gibt es dagegen denn noch keine Impfung? Was macht die Pharmaindustrie?
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Feminismus in der Gewerkschaft der Polizei
Klausi, Saturday, 02.01.2010, 17:37 (vor 5842 Tagen) @ Mus Lim
Trotz 100 Jahre Frauentag und 90 Jahr Wahlrecht gibt es noch viel zu tun
und von Gleichstellung kann noch lange nicht die Rede sein.
Noch lange nicht.
Mus Lim:
Diese feministische Pest hat sich in jeden Winkel der Republik
ausgebreitet. Gibt es dagegen denn noch keine Impfung? Was macht die
Pharmaindustrie?
Gegen Schweinepest ist ein Kraut gewachsen, gegen soziale Pest ist kein Kraut gewachsen.
Klausi
Gleichstellungsbeauftragte bei Behörden
Goofos
, Saturday, 02.01.2010, 19:34 (vor 5842 Tagen) @ wisch-und-weg
Ganz deutlich und klar:
Das ist nicht richtig. Da ist Olivers Vorwurf berechtigt. Es sollten
grundsätzlich Männer und Frauen das aktive und passive Wahlrecht haben.
Das mag richtig sein, wenn die Gleichstellungsbeauftragte auch für Männer zuständig wäre. Ist sie aber nicht. Es geht ja schließlich darum Diskriminierungen, Benachteiligungen usw. von Frauen abzubauen. Ein Glück wenn damit auch Benachteiligungen von Männern in Verbindung stehen. Mehrheitlich werden in der Verbindung aber eher neue Benachteiligungen von Männern geschaffen um Benachteiligungen von Frauen abzuschaffen. Ein echter gesonderter Blick auf die Männer existiert bei denen nicht, schon gar nicht Männer vor Benachteiligungen zu schützen.
Nicht nur das Wahlrecht ist Humbug, sondern die Stelle der Gleichstellungsbeauftragten ansich ist Humbug. Das würde erst wieder einen Sinn ergeben wenn man der einen Gleichstellungsbeauftragten für Männer gegenüber stellen würde.