Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Neuzugang in der "Galerie der Schande"

Goofos @, Friday, 01.01.2010, 14:51 (vor 5843 Tagen)

Bild schreibt: 20 Jahre Knast für Sex-Lehrerin

Sie weinte, flehte verzweifelt um Gnade: Doch Richter Ronald Wilper blieb hart: Ashley Jo Beach (37) aus Meridian (US-Bundesstaat Idaho) muss 20 Jahre ins Gefängnis! Die Lehrerin hatte monatelang Sex mit einem 13-jährigen Schüler!

Sie sei eine "Schande für ihren Berufsstand", wetterte der Richter. Sie habe nur "um der Lust willen" gehandelt.

...

... kann nach vier Jahren auf Haftentlassung auf Bewährung hoffen.... Männer auch?

Leser, Friday, 01.01.2010, 14:56 (vor 5843 Tagen) @ Goofos

- kein Text -

Ihr Mann ist auch ein Sch...

Leser, Friday, 01.01.2010, 14:59 (vor 5843 Tagen) @ Leser

Vor ihrem Mann, einem Gefängniswärter, hatte Ashley Jo Beach ihre Affäre nicht lange verbergen können. Seine Rache: Er machte im Knast intime Fotos von weiblichen Insassen. Dafür wird sich auch er bald vor Gericht verantworten müssen...

Neuzugang in der "Galerie der Schande"

Ekki, Friday, 01.01.2010, 15:56 (vor 5843 Tagen) @ Goofos

Sie weinte, flehte verzweifelt um Gnade: Doch Richter Ronald Wilper
blieb hart: Ashley Jo Beach (37) aus Meridian (US-Bundesstaat Idaho) muss
20 Jahre ins Gefängnis! Die Lehrerin hatte monatelang Sex mit einem
13-jährigen Schüler!

Also genau so gelebt, wie ein Mensch leben sollte!

Hat da noch irgendjemand Zweifel, in welcher scheiß Welt wir leben?

Ein kompromißloses "NEIN" zur christlich-abendländischen Moral!

Angewidert (von der Justiz, nicht[/u] von der Lehrerin)

Ekki

--
Ich will ficken, ohne zu zeugen oder zu zahlen.
Lustschreie sind mir wichtiger als Babygeplärr.

Dann wird er länger als sie...

Dampflok, Friday, 01.01.2010, 16:00 (vor 5843 Tagen) @ Leser

Vor ihrem Mann, einem Gefängniswärter, hatte Ashley Jo Beach ihre Affäre
nicht lange verbergen können. Seine Rache: Er machte im Knast intime Fotos
von weiblichen Insassen. Dafür wird sich auch er bald vor Gericht
verantworten müssen...


..in den Knast wandern. Jede Wette.

Er hat schließlich arme unschuldige Opfer (gefangene Kriminelle) optisch mißbraucht, während sie ja nur einen Jungen "verführt" hatte, eine "Affaire" mit ein bißchen "Sex" hatte, wobei das dem Kind "doch sicher gefallen habe"...


.

Neuzugang in der "Galerie der Schande"

Vultejus, Friday, 01.01.2010, 16:18 (vor 5843 Tagen) @ Ekki

Angewidert (von der Justiz, nicht[/u] von der Lehrerin)

Ja, ich hätte in diesem Fall anders entschieden. In Wirklichkeit wurde der Junge nur in die Liebe eingeführt.

Neuzugang in der "Galerie der Schande"

Ekki, Friday, 01.01.2010, 16:23 (vor 5843 Tagen) @ Vultejus

Hallo Vultejus!

Angewidert (von der Justiz, nicht[/u] von der

Lehrerin)

Ja, ich hätte in diesem Fall anders entschieden. In Wirklichkeit wurde der
Junge nur in die Liebe eingeführt.

Eben! Und das ist in unserer "Kultur des Todes" (= christlich-abendländische Kultur) immer noch DAS Kapitalverbrechen.

Bei Mädchen muß man natürlich vorsichtiger sein - wg Schwangerschaft.

Aber hier hat eine erwachsene Frau, die wußte, was sie tat und die Verhütung in der Hand hatte, einen jungen Menschen glücklich gemacht[/u].

Gruß

Ekki

--
Ich will ficken, ohne zu zeugen oder zu zahlen.
Lustschreie sind mir wichtiger als Babygeplärr.

Neuzugang in der "Galerie der Schande"

Goofos @, Friday, 01.01.2010, 18:29 (vor 5843 Tagen) @ Ekki

Der Richter sah das wohl anders: "Sie habe nur "um der Lust willen" gehandelt."

Aber abgesehen davon, ist doch eigentlich die spannende Frage wie es aussähe wenn ein Mann ein 13 jähriges Mädchen "in die Liebe einführt"?. Genauso wie eine Frau ein Mädchen oder ein Mann einen Jungen "glücklich macht".

Der Unsinn liegt darin das unterschiedlich von der Schwere des Verbrechens zu bewerten. 20 Jahre für die Lehrerin klingt für mich erst mal nach einer gerechten Strafe wo kein Unterschied zwischen Verführerin und Verführer gemacht wurde. (Aber auch nur erst mal weil ich nix zum vergleichen habe.) Wiederum 20 Jahre hinter Schloss und Riegel dafür, dass es der Junge u.U. gar nicht so schlimm fand, ist natürlich schon happig. Aber würde man jetzt deswegen anfangen die Strafen zu mildern, würde es auch bedeuten müssen das gleiche für die Fälle wenn ein Mann ein Mädchen, eine Frau ein Mädchen und ein Mann einen Jungen verführt zu mildern. Oder sollte es etwa nur eine Milderung für Frauen die Jungs verführen geben?

Ein anderer Unsinn liegt meiner Meinung nach auch in den Gender-Studies. Denn völlig überzeugt von den Gender-Studies sollte man auch ganz einfach sagen, dass das überhaupt Quatsch ist. Die Straftat Verführung von Minderjährigen ist nur eine patriarchale Wertvorstellung/-erziehung.

Neuzugang in der "Galerie der Schande"

Pilatus, Friday, 01.01.2010, 18:59 (vor 5843 Tagen) @ Goofos

Oder sollte es etwa nur eine Milderung für Frauen die Jungs verführen geben?


Diese Milderung gibt es in D schon lange:

http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,331953,00.html

Neuzugang in der "Galerie der Schande"

Oliver, Friday, 01.01.2010, 19:05 (vor 5843 Tagen) @ Pilatus

Diese Milderung gibt es in D schon lange:

http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,331953,00.html

zwei Jahren auf Bewährung und 150 Stunden gemeinnützige Arbeit.

Dann wundern sich manche, dass prozentual viel weniger Frauen einsitzen?
ICH nicht mehr.

--

Liebe Grüße
Oliver


[image]

Neuzugang in der "Galerie der Schande"

Ekki, Friday, 01.01.2010, 19:15 (vor 5843 Tagen) @ Goofos

Hallo Goofos!

Der Richter sah das wohl anders: "Sie habe nur "um der Lust willen"
gehandelt."

Aber abgesehen davon, ist doch eigentlich die spannende Frage wie es
aussähe wenn ein Mann ein 13 jähriges Mädchen "in die Liebe einführt"?.
Genauso wie eine Frau ein Mädchen oder ein Mann einen Jungen "glücklich
macht".

Ich hatte ja schon gesagt, daß man bei einem Mädchen vorsichtiger sein müsse wg Schwangerschaft.

Bei aller Freizügigkeit:

Teenie-Mütter sind nicht das, was ich anstrebe.

Insofern wäre es qualitativ nicht dasselbe, wenn ein Mann ein 13-jähriges Mädchen "in die Liebe einführt" und sie dabei penetriert (das ist der wesentliche Unterschied)[/u].

Oder sollte es etwa nur eine
Milderung für Frauen die Jungs verführen geben?

Hierbei sollte es m.E. 3 Kriterien geben:

1.) Eine Altersgrenze für Mädchen - 16 Jahre für GV ist in Ordnung, für sexuelle Handlungen ohne Penetration kämen m.E. 14, allenfalls 12 Jahre in Betracht. Denn daß eines klar ist: Beim Gedanken an das Herumfummeln an nicht geschlechtsreifen Kindern, deren Sexualität noch nicht erwacht ist, wird auch mir übel.

2.) Absolute Freiwilligkeit auf beiden Seiten - bei Spuren von Gewalteinwirkung muß bestraft werden.[/u] Wer jetzt sagt, es habe ja erwiesenermaßen Fälle gegeben, in denen die Freiwilligkeit wahrheitswidrig bestritten oder gleich der ganze Sexualkontakt erfunden wurde, dem entgegne ich, daß solche Dinge überhaupt nur in einem gesellschaftlichen Klima geschehen, in dem Sexualität mit soviel (unnötigen) Tabus und Verklemmtheiten behaftet ist wie im christlichen und islamischen Kulturkreis. Wo es keine Tabus gibt (außer dem Schutz von Kindern und der Verhinderung unerwünschter Schwangerschaften), da könnte man sicher sein, daß eine Anschuldigung wegen sexueller Gewalt der Wahrheit entspräche - denn alles andere könnte ja unbesorgt genossen werden.

3.) Strafbarkeit des Geschlechtsverkehrs mit Mädchen unter 16 Jahren - ja, hier sollte ein Unterschied gemacht werden:[/u] Die bloße Gefahr einer unerwünschten Schwangerschaft - geschweige denn der Eintritt derselben - ist für Mädchen ungeheuer belastend und folgenreich. Wenn ich darüber nachdenken, könnte man die Altersgrenze sogar noch weiter anheben - denn auch für ein Mädchen im Alter von 16 Jahren wäre eine Schwangerschaft ein Schockerlebnis, selbst, wenn sie abtreiben sollte.
Vielleicht sollten Jungens nicht von Altersgenossinnen in die Liebe eingeführt werden, sondern von erwachsenen, erfahrenen Frauen.

Ein anderer Unsinn liegt meiner Meinung nach auch in den Gender-Studies.
Denn völlig überzeugt von den Gender-Studies sollte man auch ganz einfach
sagen, dass das überhaupt Quatsch ist. Die Straftat Verführung von
Minderjährigen ist nur eine patriarchale Wertvorstellung/-erziehung.

Das verstehe ich jetzt nicht. Plädierst Du für die völlige Aufhebung der Strafbarkeit der Verführung Minderjähriger?

Gruß

Ekki

--
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Lustschreie sind mir wichtiger als Babygeplärr.

Neuzugang in der "Galerie der Schande"

Krankenschwester, Friday, 01.01.2010, 19:42 (vor 5843 Tagen) @ Ekki

Bei aller Freizügigkeit:

Also entweder bin ich doof und kapiere nicht den evtl. Sarkasmus, der hier versteckt ist, oder wird hier die Schuld einer Frau (LEHRERIN), die einen Schutzbefohlenen missbraucht hat abgesprochen.

Das verstehe ich jetzt nicht.

Ich auch nicht...
Darf man denn solche Sachen überhaupt relativieren?
Ob Mädchen oder Junge- die Menschen, die die Kinder außerhalb Elternhauses betreuen, haben die Finger davon zu lassen. Basta.
Wenn so eine Situation mit einem 13-Jährigen als Normal betrachtet wird, wird dann das uch irgendwann mit Jungeren Kindern als Normal betrachtet.
Und dann landen wir dann wieder im Kindergarten:
Daniel Cohn-Bendit schreibt in “Der große Bazar”:

Mein Flirt mit den Kindern nahm bald erotische Züge an [...] Manchmal kam es vor, daß die kleinen Kinder mir die Hose aufgeknüpft haben, und angefangen haben, mich zu streicheln. Wenn die Kinder darauf bestanden, hab ich sie auch gestreichelt [...] Das Problem mit den Liberalen war: Sie erkannten die Sexualität der Kinder nur an, während ich versuchte sie zu entwickeln!

Hemmschwelle darf nicht senken. Sons ist sie irgendwann ganz weg.

--
[image]

Unmenschlichkeit - eine bemerkenswerte charakteristische Eigenschaft des Menschen.
(Ambrose Gwinnet Bierce)

Schon mal was von Vertuschungsmorden gehört?

Dampflok, Friday, 01.01.2010, 20:32 (vor 5843 Tagen) @ Krankenschwester

Hemmschwelle darf nicht senken. Sons ist sie irgendwann ganz weg.

bei allen versteckten Rufen nach "Schwanz ab" oder "lebenslange Sicherungsverwahrung ohne Beweise" möchte ich höflich draufhinweisen, daß eine Strafe auch in Relation zu anderen Taten gesehen werden muß.


Schon heute werden Männer für Sexualdelikte härter bestraft als Mörder. Damit wird nicht eine einzige "Nachahmertat" verhindert, weil all diese Taten unter einem hormonellen Einfluß passieren, den man bei Frauen umgehend als schuldmindernd anerkennt.

Schlimmer dabei sind die Vertuschungsmorde, die nur deshalb passieren, weil der Täter sich nach dem gewalttätigen Hormonabbau der extrem hohen und schweren Strafe bewußt wird und dann das Opfer ermordet in der Hoffnung, so würde er der lebenslangen Sicherungsverwahrung entgehen.

Bedenkt man noch, wie viele Männer aufgrund von Falschaussagen und "psychologischen Gutachten" jahrzehntelang im Gefängnis sitzen, während ihre Zellenkollegen, die real gemordet haben, schon wieder draußen und rehabilitiert sind, sollten sich gerade hier einige fragen, was der Schrei noch noch härteren Männerbestrafungen soll.

Den Eltern des achtjährigen Mädchens wäre es sicher lieber gewesen, der Täter hätte für die Vergewaltigung "nur" drei Jahre und/oder eine Therapie bekommen, als daß er aus Angst vor Sicherungsverwahrung ihr Kind nun ermordet hat.

Die Strafe, die der Mann nun gerechterweise bekommt, macht das Kind nämlich nicht wieder lebendig. Dieser Fall zeigt die Absurdität der Gewichtung mancher Straftaten in der westlichen Gesellschaft. Manchen ist "Rache" näher als Menschenverstand. Das gilt besonders für die irre Meute, die seit Wochen vor dem Haus eines Mannes randaliert, weil er seinen Bruder aufgenommen hat, der nach voller Verbüßung von 20 Jahren Haft für Vergewaltigung nun frei ist. Dem Mob ist das aber nicht genug. Man wähnt sich im Mittelalter!

Ingrid van Bergen jedenfalls, die ihren Mann mit einer Maschinenpistole "im Affekt" durchs Haus jagte, bekam ganze sieben Jahre, war nach fünf Jahren wieder draußen und ist heute wieder im Fernsehen.


.

Neuzugang in der "Galerie der Schande"

Goofos @, Friday, 01.01.2010, 20:34 (vor 5843 Tagen) @ Ekki

Im Grunde genommen machst du den Unterschied einmal weil Mädchen schwanger werden könnten und einmal weil ein männlicher Täter penetriert. Was dann bedeutet, dass die Straftat ungleich behandelt wird, je nachdem wer Verführer und Verführter ist. Wodurch die gleiche Straftat bei Jungs jedoch milder bewertet wird und männliche Verführer härter bewertet würden. Zumal noch eigentlich Punkt 4 wäre, dass wenn eine Frau ein Mädchen verführt im Prinzip nichts passiert ist. Die "Einführung in die lesbische Liebe" wäre also vollkommen in Ordnung.

Aus männerrechtlicher Perspektive muss ich sagen, dass das nicht ganz OK ist :>

Beim ersten Unterschied würde ich mal behaupten, dass die "Pflicht" zum Verhüten so oder so beim Verführer liegt, egal ob Mann oder Frau. Einen zweiten Unterschied sehe ich ehrlich gesagt nicht. Denn ich denke eine Frau "penetriert" in dem Sinne genauso. Da kann ich auch die Empörung, "Sie habe nur "um der Lust willen" gehandelt.", des Richters nicht ganz nachvollziehen und müsste eigentlich gleich fragen ob's anders dann OK gewesen wäre?

Das verstehe ich jetzt nicht. Plädierst Du für die völlige Aufhebung der
Strafbarkeit der Verführung Minderjähriger?

Nö, ich bin ja nicht von den Gender-Studies überzeugt.

Schon mal was von Vertuschungsmorden gehört?

Goofos @, Friday, 01.01.2010, 21:04 (vor 5843 Tagen) @ Dampflok

Ich glaube du vermischst hier Verführung mit Missbrauch. Im Falle der Lehrerin die ihren Schüler verführt sehe ich es eigentlich als einen Witz an die für 20 Jahre weg zu sperren. Eine angemessene Strafe steht aber im Konflikt mit dem wie eine Verführung durch ein Mann bewertet würde. Sprich Bachblütentherapiestrafe für Verführerinnen vs. sperrt diesen Verführer, diesen Mann, dieses Schwein für immer und ewig weg.

Warum man einen Missbrauch, vielleicht mit anschließendem Mord, milder bestrafen sollte, wüsste ich nicht. Bei dem Vorwurf eines Missbrauchs oder auch einer Vergewaltigung, sexueller Belästigung usw., ist wohl eher die Frage wie es denn mit den Beweisen und der Unschuldsvermutung aussieht? Wo es nur reicht, dass eine Frau irgendetwas behaupten muss und schon hockt ein Mann für Monate in Untersuchungshaft. Aber Mord und Missbrauch sollte wohl immer eine höhere Strafe ergeben als nur Mord.

Neuzugang in der "Galerie der Schande"

Vultejus, Friday, 01.01.2010, 21:08 (vor 5843 Tagen) @ Ekki

Richtig. Deshalb wäre ich dafür die Altersgrenze auf 12 Jahre abzusenken, sofern ein Junge betroffen ist. Bei Mädchen wären eher 18 Jahre angebracht.
Zumindest würde ich das so handhaben.

Schon mal was von Vertuschungsmorden gehört?

Dampflok, Friday, 01.01.2010, 23:08 (vor 5843 Tagen) @ Goofos

Ich glaube du vermischst hier Verführung mit Missbrauch.


Ich glaube Du vermischst hier die Begriffe bzw. Du fällst auf den Mediensprech rein. Für ein und dieselbe Tat darf es nur ein und dieselbe Strafe geben auch wenn die Geschlechter vertauscht sind, damit das klar ist. Auch wenn das leider vielen Richtern nicht klar ist, sollte wenigstens uns das klar sein.

Im Falle der
Lehrerin die ihren Schüler verführt sehe ich es eigentlich als einen Witz
an die für 20 Jahre weg zu sperren. Eine angemessene Strafe steht aber im
Konflikt mit dem wie eine Verführung durch ein Mann bewertet würde. Sprich
Bachblütentherapiestrafe für Verführerinnen vs. sperrt diesen Verführer,
diesen Mann, dieses Schwein für immer und ewig weg.

Da sind wir uns ja einig.

Warum man einen Missbrauch, vielleicht mit anschließendem Mord, milder
bestrafen sollte, wüsste ich nicht.

Von der Milderbestrafung eines Mordes habe ich nicht gesprochen. Aber vielleicht geht das in den einen oder anderen Schädel, daß viele Menschen ihre Angehörigen oder Kinder nur deshalb verloren haben, weil den Triebtätern erst nach der Sexualtat klar wurde, wie die Gesellschaft jetzt reagieren wird, nämlich härter als bei Mördern.

Bring doch mal eine einzige stichhaltige Begründung warum eine Vergewaltigung härter als ein Mord bestraft werden sollte.

Und erklär uns mal, warum dann ein Sexualtäter deine Frau oder Tochter dann noch leben lassen sollte wenn es für ihn, falls er erwischt wird, eh auf das Selbe rausläuft. Und frag Dich mal wie deine Frau oder Tochter in der Situation über diese Verhältnismäßigkeit denken würde, wenn nicht nur ihre momentane sexuelle Selbstbestimmung, sondern ihr Leben von der Willkür eines Irren abhängt.

Aber Mord und Missbrauch sollte
wohl immer eine höhere Strafe ergeben als nur Mord.

Du mußt Dich hier nicht rausreden oder umzudeuten versuchen: Es geht um sexuellen Mißbrauch ohne Mord. Warum soll der schlimmer als Mord bestraft werden, bzw. warum ist das heutige Rechtspraxis in diesem Lande?

Wie kommst du auf die absurde Idee daß eine Vergewaltigung schlimmer als ein Mord ist? Das Leben ist das höchste Gut des Menschen, nichts kann dem gleichkommen.


.

Schon mal was von Vertuschungsmorden gehört?

Brando, Friday, 01.01.2010, 23:58 (vor 5843 Tagen) @ Dampflok


Bring doch mal eine einzige stichhaltige Begründung warum eine
Vergewaltigung härter als ein Mord bestraft werden sollte.

Leicht zu beantworten: Ein Mörder, der einen Menschen aus persönlicher Rache, Eifersucht, Geldgier o.ä. umgebracht hat, läuft selten Gefahr, dies nach einer langjährigen Haft zu wiederholen. Ein Pädophiler wird es mit hoher Wahrscheinlichkeit wieder tun. Er wird seinem Trieb zwanghaft folgen. Es geht also um die Wahrscheinlichkeit eines Rückfalls (statistisch gesehen) und um den Schutz der Öffentlichkeit. Pädophilie ist unheilbar, man kann nur in einer Therapie lernen, dagegen anzukämpfen - mit meist zweifelhaftem Erfolg. Deshalb gehören solche Leute am besten lebenslang unter Verschluss.

Schon mal was von Vertuschungsmorden gehört?

Benni, Saturday, 02.01.2010, 00:38 (vor 5842 Tagen) @ Brando

Jetzt mischt der nächste Dödel gleich noch Pädophilie dazu. Die Frage war wohl eindeutig? Im Strafrecht geht es vor allem um Feststellung von Schuld und Sühne. Die Wiederholungsgefahr spielt zwar auch eine Rolle, diese darf jedoch die primäre Frage der Angemessenheit nicht überlagern. Vergewaltigung darf nicht höher als schwere Körperverletzung bestraft werden. Von Mord ganz zu schweigen. Ist auch eine Frage der Logik. Sonst wird der Täter eben im Zweifelsfall das Licht ausknipsen und das Opfer vergraben.

Neuzugang in der "Galerie der Schande"

Zickenbändiger, Saturday, 02.01.2010, 02:08 (vor 5842 Tagen) @ Goofos

Was ist ein Genderist? Das wußte offenbar schon vor 150 Jahren Heinrich Heine:

Ich ward ein Zwitter, ein Mittelding,
Das weder Fleisch noch Fisch ist,
Das von den Extremen unserer Zeit
Ein närrisches Gemisch ist.

Ich bin nicht schlecht, ich bin nicht gut,
Nicht dumm und nicht gescheute,
Und wenn ich gestern vorwärts ging,
So geh ich rückwärts heute

Ein aufgeklärter Obskurant,
Und weder Hengst noch Stute!
Ja, ich begeistre mich zugleich
Für Sophokles und die Knute.
....
Der Stute folgt am End' der Hengst,
Es folgen der Kuh die Kälber.

Schon mal was von Vertuschungsmorden gehört?

Dampflok, Saturday, 02.01.2010, 03:02 (vor 5842 Tagen) @ Benni

Vergewaltigung darf nicht höher als schwere Körperverletzung bestraft
werden. Von Mord ganz zu schweigen. Ist auch eine Frage der Logik. Sonst
wird der Täter eben im Zweifelsfall das Licht ausknipsen und das Opfer
vergraben.

Das ist denen doch egal: Die interessieren sich in Wahrheit nicht im geringsten für das Opfer. Die wollen doch nur über die geäußerte, vorgebliche Besorgnis ihre unterschwelligen Haßphantasien ausleben. Das war schon im Mittelalter so, wo irgendein Mensch für eine vermeintlich oder tatsächlich schlimme Tat so gestraft wurde, daß sich der Mob daran ergötzen konnte. Also im Grunde umso "besser" wenn ein weiteres Opfer stirbt (solange man nicht selber betroffen ist), dann kann umso lauter über den Täter gehetzt werden und dem Pöbel ist weniger langweilig.


Nach der Logik dieser Fanatiker, die Sexualtaten über alles andere stellen (an welchen Phobien oder Störungen mögen die wohl leiden...) , müßte es beispielsweise dem Polizisten Nivel ja blendend gehen: man erinnert sich, er wurde von Fußballhooligans so brutal geschlagen, daß er als lebenslanger Pflegefall seit Jahren nur noch lallen kann, nicht mehr alleine auf Toilette gehen kann...

- aber Hauptsache er wurde nicht vergewaltigt!

Deshalb sind diese Täter alle wieder frei, während ein Vergewaltiger heute damit rechnen muß, im Gefängnis sterben zu müssen, der Willkür der Psychologen ausgeliefert ohne rechtliche Grundlage. Genau das wurde kürzlich vom EU-Menschengerichtshof geurteilt, die deutsche Praxis ist menschenrechtswidrig.


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Neuzugang in der "Galerie der Schande"

Roslin, Saturday, 02.01.2010, 03:51 (vor 5842 Tagen) @ Pilatus
bearbeitet von Roslin, Saturday, 02.01.2010, 04:00

Diese Milderung gibt es in D schon lange:

Das ist das Problem, das mich auch empört.
Beschläft eine erwachsene Frau einen 13jährigen Jungen, dann ist es Vergewohltätigung, geradezu romanzentauglich in Roman und Film.
Beschläft ein erwachsener Mann eine 13jährige, dann ist es schärfstens zu ahndender sexueller Missbrauch.
De facto ist die "Unschuld" eines Mädchens viel schützenswerter als die eines Jungen.
Weil man hier Jungen zumuten kann, was man Mädchen nie zumuten würde.
Das ist ein durchgängiges Muster.

Seit mindestens 15 Jahren ist klar, dass unser Schulsystem Jungen diskriminiert.
Die Gesellschaft nimmt es hin, sind ja bloß Jungen, die im Zweifelsfall selbst schuld sind.
Warum, verdammt noch mal, verhalten sich diese renitenten kleinen Biester denn auch nicht so, wie es die durchfemanzte LehrerInnenschaft von ihnen erwartet?

Beschneidung von Mädchen ist in jedem Falle, auch im Falle der afrikanischen "Normalbeschneidung", die eben nicht eingreifender, schwerwiegender, verstümmelnder ist als die Normalbeschneidung eines Jungen - ich rede nicht von der AUSNAHME der großen pharaonischen Beschneidung, die bei uns für den Normalfall einer Mädchenbeschneidung ausgegeben wird, ich rede allerdings auch nicht von den Extremformen der Jungenbeschneidung, die es ebenfalls gibt, von denen keine Sau redet - eine Genitalverstümmelung, die strafrechtlich geahndet werden MUSS.
Gut so!
Aber warum darf man dann Jungen einfach so beschneiden?
Warum ist das keine Genitalverstümmelung?
Sondern ein altehrwürdiger Brauch, der mit Achselzucken, wenn nicht gar mit Zustimmung quittiert wird ("Der Schwanz ist doch viel schöner, viel appetitlicher, er kann doch später viel länger usw.)
Auch hier kann man Jungen ganz selbstverständlich Dinge zumuten, die man Mädchen nie und nimmer zumuten würde.

Und unserer durch und durch verlogenen "Gleichstellungspolitik" fällt auch diese Ungleichstellung nicht auf, selbst wenn man sie mit der Nase in ihren eigenen Dreck stößt.

Daneben sind 20 Jahre Haft für diese Lehrerin in der Tat ein Wahnsinn und selbst wenn sie "nur" 4 Jahre tatsächlich wird absitzen müssen, sind das 3 Jahre zuviel.
Aber da ein Mann wahrscheinlich 30 Jahre für das gleiche Delikt kassiert hätte und davon bestimmt 10 Jahre würde abbrummen müssen, hält sich mein Mitleid doch arg in Grenzen.

Zumal in einem Land, in dem Romane/Filme wie "Der Vorleser" zu Tränendrüsen (vor allem weibliche!) strapazierenden Verkaufsschlagern werden.
So schön ist die Geschichte von der armen Opfertäterin, die einen Jungen in die Liebe einweiht.
Man stelle sich das gleiche Thema mit vertauschten Rollen vor: SS-Mann vögelt 13jähriges Mädchen (ich weiß, der Junge im Roman ist 15, aber da Jungen bis zu 2 Jahre in der Entwicklung hinter Mädchen herhinken in dem Alter, kann man ruhig ein 13jähriges Mädchen zum Vergleich heranziehen).
Die epileptischen Anfälle der femanzischen Männerverdammungsliga kennten keine Grenzen ob soviel Verharmlosung von Männergewalt, FASCHISTISCHER Männergewalt an Madchen!
Das Buch würde sicher indiziert, an einen Film wäre nicht zu denken.

Neuzugang in der "Galerie der Schande"

Dolf, Saturday, 02.01.2010, 05:31 (vor 5842 Tagen) @ Goofos

Sie sei eine "Schande für ihren Berufsstand", wetterte der Richter. Sie
habe nur "um der Lust willen" gehandelt.

...[/i]

Also manchmal hört es für mich auf. Habt Ihr sie noch alle?
Hat mal jemand den Jungen gefragt? Also ich an seiner Stelle hätte damals mächtig mit "der Alten" angegeben und mich mehr als cool gefühlt.

20 Jahre Knast? Also bitte ...

Schon mal was von Vertuschungsmorden gehört?

Goofos @, Saturday, 02.01.2010, 08:40 (vor 5842 Tagen) @ Dampflok

Bring doch mal eine einzige stichhaltige Begründung warum eine
Vergewaltigung härter als ein Mord bestraft werden sollte.

Behaupte ich, dass Vergewaltigung härter als Mord bestraft werden sollte? Es ging um Verführung vs. Missbrauch. Missbrauch sollte meiner Meinung nach immernoch härter bestraft werden als eine Verführung.

Bei einem Missbrauch mit anschließendem Mord, hat man zwei Strafen. Einmal eine für den Missbrauch und eine für den Mord. Zählt man beides zusammen ergibt sich auf jeden Fall eine höhere Strafe als wenn die Tat nur aus Mord bestünde.

Wie kommst du auf die absurde Idee daß eine Vergewaltigung schlimmer als
ein Mord ist? Das Leben ist das höchste Gut des Menschen, nichts kann dem
gleichkommen.

Reden wir irgendwie aneinander vorbei? Ich behaupte nirgends, dass Missbrauch gleich bestraft werden soll wie Mord. Genauso behaupte ich auch nicht eine Vergewaltigung wäre schlimmer als ein Mord. Ich behaupte die Kombination Mord und Missbrauch ergibt eine höhere Strafe. In deinem Beispiel mit dem Irren würde das dann so aussehen, dass der zudem ein bischen blöd ist. Denkt er sich "mist, jetzt hocke ich 7 Jahre, da kann ich die auch gleich um die Ecke bringen!" würde das eben nicht aufgehen weil dann noch mal 10 Jahre für Mord drauf kommen, ergibt 17 Jahre.

USA-jede Staat hat eigene Gesetze

Krankenschwester, Saturday, 02.01.2010, 10:31 (vor 5842 Tagen) @ Goofos

Da wird z.B. in Texas für Vergewaltigung und Mord die Todesstrafe verhängt.

--
[image]

Unmenschlichkeit - eine bemerkenswerte charakteristische Eigenschaft des Menschen.
(Ambrose Gwinnet Bierce)

Schon mal was von Vertuschungsmorden gehört?

Dampflok, Saturday, 02.01.2010, 12:01 (vor 5842 Tagen) @ Goofos

Reden wir irgendwie aneinander vorbei?

Offenbar haben wir das, leider. Denn das meiste sehen wir wohl ähnlich.

Ich behaupte nirgends, dass
Missbrauch gleich bestraft werden soll wie Mord. Genauso behaupte ich auch
nicht eine Vergewaltigung wäre schlimmer als ein Mord.

Dann hatte ich das offenbar mißverstanden.

Ich behaupte die
Kombination Mord und Missbrauch ergibt eine höhere Strafe. In deinem
Beispiel mit dem Irren würde das dann so aussehen, dass der zudem ein
bischen blöd ist. Denkt er sich "mist, jetzt hocke ich 7 Jahre, da kann ich
die auch gleich um die Ecke bringen!" würde das eben nicht aufgehen weil
dann noch mal 10 Jahre für Mord drauf kommen, ergibt 17 Jahre.

Und eben das funktioniert in D nicht mehr: der Mann muß wegen der Sicherungsverwahrung mit Inhaftierung bis zum Tod rechnen - für Vergewaltigung. Die Höchststrafe für Mord ist dagegen "nur" lebenslänglich - 25 Jahre, bei guter Führung 15 Jahre.

Zusammen mit dieser absurden Überbewertung von - immer häufiger feministisch definierten - Sexualtaten, und immer neu erfundenen Sexualtatbeständen trägt der Frauenbonus vor Gericht (8 Monate Haft für eine Mutter die ihr Kind tötet) dann dazu bei, daß der Anteil an inhaftierten Männern in D bei 97% liegt.

Von den über 200 Häftlingen die nach DNA-Tests in den USA teils nach Jahrzehnten als unschuldig frei kamen, hatte die überwiegende Mehrheit wegen Sexualdelikten gessessen. Überflüssig, noch zu erwähnen daß das alles Männer waren.


.

Neuzugang in der "Galerie der Schande"

Dampflok, Saturday, 02.01.2010, 12:11 (vor 5842 Tagen) @ Dolf

Also manchmal hört es für mich auf. Habt Ihr sie noch alle?
Hat mal jemand den Jungen gefragt? Also ich an seiner Stelle hätte damals
mächtig mit "der Alten" angegeben und mich mehr als cool gefühlt.

20 Jahre Knast? Also bitte ...

Hast Du schon mal so weit gedacht, daß Du mit 13 Jahren noch gar nicht in der Lage warst dich gegen deine Lehrerin aufzulehnen - daß die Täterin also ihre MACHT gegen Dich ausgenutzt hat, was die Tat so verabscheuungswürdig macht?

Und reicht dein Verstand auch jenseits des Schwanzes so weit, daß das Aussehen der Täterin wohl kaum das Strafmaß beeinflussen darf? Wer schön ist, ist für dich automatisch unschuldig?

Oder verlangst Du von der Justiz, daß sie Vergewaltigung je nach der Attraktivität des Täters beurteilt? Der häßliche Mann bekommt Sicherungsverwahrung, die schöne Frau kommt frei und bekommt einen Vertrag mit Funk und Fernsehen?

Du weißt schon, warum Justitia eine Augenbinde trägt?


.

Unterhaltspflicht des Verführten

Norbert, Baden-Württemberg, Sunday, 03.01.2010, 11:20 (vor 5841 Tagen) @ Goofos

Beim ersten Unterschied würde ich mal behaupten, dass die "Pflicht" zum
Verhüten so oder so beim Verführer liegt, egal ob Mann oder Frau.

Richtig.
Es gab vor einiger Zeit doch den Fall, dass eine erwachsene Frau einen Minderjährigen "verführte".
Daraus entstand mangels Verhütung ein Kind.
Der Minderjährige wurde dann zu Unterhaltszahlungen verpflichtet.

Das Opfer noch einmal als Opfer.

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