10. Woche Umgangsboykott
Kazim und Celestina Görgülü 11.11.2006
Die 10. Woche Umgangsboykott durch die Pflegeeltern. Händchen haltend kamen die Pflegeeltern zum Treffpunkt und erklärten dem Vormund mit gesenktem Blick, dass Christofer heule und nicht zum Umgang wolle. Der Vormund verabschiedete sich sofort nach dieser Mitteilung und vermied somit jegliche Diskussion und Eskalation durch die Pflegeeltern. Händchen haltend und sichtlich erleichtert gingen die Pflegeeltern wieder zu ihrem Haus zurück.
Kazims Frage, ob Christofer während der Abwesenheit der Pflegeeltern sich heulend allein überlassen war, oder ob er vielleicht gar nicht zu Hause war, bleibt unbeantwortet. Kazim hat den Vormund gefragt, wie lange er sich den Missbrauch seines Kindes durch die Pflegeeltern noch mit ansehen muss? Wie lange die Pflegeeltern ihr Spiel auf Zeit noch fortsetzen dürfen? Der Anwalt der Pflegeeltern, Peter Hofmann aus Hamburg, hat in einer Verhandlungspause offen geäußert, dass er schon einmal einen Fall hatte, wo er bis zum 16. Lebensjahr des Kindes eine Verzögerung der gerichtlichen Verfahren erreicht hatte. Gegen diesen Anwalt ermittelt bekanntermaßen die Staatsanwaltschaft Hamburg, wegen bandenmäßigen Kinderhandel und Veruntreuung.
Nach Kazims Auffassung, verhindern die Richter des OLG Naumburg weiterhin nicht, dass die Pflegeeltern immer noch Kindeswohlgefährdung und den Missbrauch von Christofer betreiben können. Seit drei Wochen sollte bereits die Beschwerde des Jugendamtes und der Verfahrens-pflegerin gegen die Sorgerechtsentscheidung des AG Wittenberges, vom 19.03.2004 entschieden sein. Obwohl die Richter über die gewalttätigen Ausschreitungen des Pflegevaters gegenüber Christofer und dem Vormund am 27.10.2006 unterrichtet wurden, warten alle Beteiligten vergeblich auf ein Urteil und Einschreiten von Naumburg.
Die Behörden und fachlich verantwortlichen Stellen in Sachsen-Anhalt sind nicht in der Lage, dem Treiben der Pflegeeltern Einhalt zu gebieten. Angeblich müsse erst das Vormundschafts-gericht in Wittenberg über den Adoptionsantrag der Pflegeeltern entscheiden. Mit der fehlenden Zustimmung von Kazim zur Adoption und des zurückgezogenen Antrages des Vormundes Kazims fehlende Zustimmung zu ersetzen, hätte das Vormundschaftsgericht den Antrag der Pflegeeltern schon längst zurückweisen müssen. Aber auch hier scheint man erst auf den Beschluss vom OLG Naumburg zu warten?
Für Kazim bleibt weiterhin nur die Hoffnung, dass die Gewaltausbrüche der Pflegeeltern (besonders des Pflegevaters) nicht zum Tod seines Kindes führen. Auf diese Gefahr wurde bereits vor einem Jahr von der Umgangspflegerin hingewiesen. Auch diese war mehrfach den unkontrollierten Wutausbrüchen des Pflegevaters ausgesetzt.
Vor zwei Jahren am 28.12.2006, hat das Bundesverfassungsgericht die Durchsetzung eines regelmäßigen Umgangs zwischen Kazim und seinem Sohn angeordnet. Die Vertreter der Bundesregierung müssen seit zwei Jahren auf jeder Sitzung des Europäischen Minister-komitees Rechenschaft über die Beseitigung der Menschenrechtsverletzung an Kazim Görgülü berichten. Die Haltung des 14. Senates vom OLG Naumburg, dass die Beschlüsse des EGMR für die Bundesregierung aber nicht für die Behörden der einzelnen Länder verbindlich sind, scheint sich in Sachsen-Anhalt durchzusetzen. Wie sonst lässt es sich für den einfachen Bürger nachvollziehen, dass die Bundesregierung offensichtlich Sachsen-Anhalt nicht zur Abstellung der Menschenrechtsverletzung bewegen kann? Auch die Umsetzung der Beschlüsse unseres Bundesverfassungsgerichtes scheint in Sachsen-Anhalt nicht möglich oder gewollt zu sein.
Kazim jedenfalls wird weiter um sein einziges Kind kämpfen. Er weist nun schon seit sieben Jahren auf den Missbrauch und die Angst seines Kindes vor den Pflegeeltern hin.
---------------------------------------------
Aktion: Schreiben Sie einen Protestbrief an die Pflegeeltern von Christof:
Die per Mail eingegangenen Briefe werden ausgedruckt und an die Pflegeeltern geschickt.
--
Odin statt Jesus!
www.maskushop.de - Erster Webshop der politischen Männerbewegung