Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

233.682 Postings in 30.704 Threads

[Homepage] - [Archiv 1] - [Archiv 2] - [Forum]

EGMR: Deutschland diskriminiert Väter nicht ehelicher Kinder beim Sorgerecht

Moni ⌂, NRW, Thursday, 24.12.2009, 14:37 (vor 5851 Tagen)

EGMR: Deutschland diskriminiert Väter nicht ehelicher Kinder beim
Sorgerecht

In dem von Rechtsanwalt Georg Rixe geführten Verfahren
Zaunegger/Deutschland - Nr. 22028/04 hat der Europäische Gerichtshof für
Menschenrechte (EGMR/EuGHMR) durch seine Grundsatzentscheidung vom
03.12.2009 das Recht außerehelicher Kinder auf beide Eltern gestärkt und
die langjährige Diskriminierung von Vätern bei der elterlichen Sorge
verurteilt.

Der Gerichtshof entschied, dass Väter außerehelich geborener Kinder beim
Zugang zur gemeinsamen Sorge nicht gegenüber Vätern und Müttern
ehelicher Kinder benachteiligt werden dürfen. Die deutsche Regelung des
§ 1626a BGB, der die Begründung einer gemeinsamen Sorge ausschließlich
vom Willen der Mutter abhängig macht, ohne zumindest ein
Gerichtsverfahren zur Verfügung zu stellen, in dem das Kindeswohl
ausschlaggebend ist, verstößt gegen die Europäische
Menschenrechtskonvention.

Der betroffene Vater hatte das Kind gemeinsam mit der Mutter seit Geburt
betreut und die Vaterschaft sogleich anerkannt. Nach Trennung einigten
sich die Eltern auf ein umfangreiches Umgangsrecht. Die Mutter lehnte
aber eine gemeinsame Sorge ab.

Das Urteil wird nach drei Monaten rechtskräftig, wenn keine der Parteien
die Große Kammer des Gerichtshofs anruft. Dann ist Deutschland
verpflichtet, unverzüglich eine gesetzliche Neuregelung zu schaffen, die
die vom Gerichtshof beanstandete Diskriminierung beendet. Aus der
Befolgungspflicht des Art. 46 EMRK ergibt sich nach ständiger
Rechtsprechung des Gerichtshofs, dass der verurteilte Staat auch weitere
Verletzungen der Konvention in Parallelfällen verhindern muss.

Angesichts des auch vom BVerfG anerkannten Rechts aller Kinder auf
Pflege und Erziehung durch ihre Eltern sollte sich der Gesetzgeber aber
nicht auf die im politischen Raum bisher diskutierte Minnimalregelung
der gerichtlichen Ersetzung der Zustimmung der Mutter beschränken,
sondern sich am herrschenden Standard in Europa orientieren, nach dem
die gemeinsame Sorge für außerehelich geborene Kinder automatisch ab
Feststehen der Vaterschaft eintritt. Ansonsten wird Deutschland
weiterhin das Schlusslicht der europäischen Rechtsentwicklung bilden.

•Urteil des EGMR vom 3.12.2009 (in Englisch)

Urteil englisch


•Pressemitteilung des EGMR vom 3.12.2009 (in Deutsch)

Urteil deutsch

--
http://www.weltweite-tierschutz.org/

Sprachprobleme

Rainer ⌂, Thursday, 24.12.2009, 16:03 (vor 5851 Tagen) @ Moni

Ein Gericht in Frankreich behandelt einen deutschen Rechtsstreit und urteilt in englischer Sprache.

Das schafft nur die Bürokratie!

Rainer

--
[image]
Kazet heißt nach GULAG jetzt Guantánamo

Sprachprobleme

Maxx, Zürich, Thursday, 24.12.2009, 19:24 (vor 5851 Tagen) @ Rainer

Ein Gericht in Frankreich behandelt einen deutschen Rechtsstreit und
urteilt in englischer Sprache.

Das schafft nur die Bürokratie!

Englisch ist halt nun mal die Sprache von internationalen Einrichtungen und Organisationen. Stell dir die Bürokratie vor, die Sprache wäre isländisch oder serbo-kroatisch. Dann hättest nicht nur du Probleme :-))


Maxx

--
Two Beer or not two Beer (Django Edwards)

Sprachprobleme

Rainer ⌂, Friday, 25.12.2009, 12:04 (vor 5850 Tagen) @ Maxx

Englisch ist halt nun mal die Sprache von internationalen Einrichtungen
und Organisationen. Stell dir die Bürokratie vor, die Sprache wäre
isländisch oder serbo-kroatisch. Dann hättest nicht nur du Probleme :-))

Mit einem Urteil in ausländisch haben alle Probleme, egal in welcher Sprache. Wenn man das Urteil von 10 verschiedenen Leuten übersetzen lässt, hat man 10 unterschiedliche Versionen des Urteils.

Rainer

--
[image]
Kazet heißt nach GULAG jetzt Guantánamo

powered by my little forum