Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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(Voraussichtliche) Düsseldorfer Tabelle ab 2010

Christine ⌂, Thursday, 24.12.2009, 11:27 (vor 5851 Tagen)

Wie die meisten Väter geahnt haben, werden die Unterhaltssätze der Düsseldorfer Tabelle erhöht. Zwar heißt es noch "voraussichtlich", aber es muss ja Leute geben, welche die Mehrausgaben der Unterhaltsvorschuss- und Kindergeldkassen ausgleichen.

Mehr http://femokratieblog.wgvdl.com/duesseldorfer-tabelle-ab-januar-2010/12-2009/

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Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohlangepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein

Welcher demokratische und politischen Kontrolle unterliegt die Düsseldorfer Tabelle? (oT)

Mus Lim ⌂, Thursday, 24.12.2009, 14:44 (vor 5851 Tagen) @ Christine

- kein Text -

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Der gleichen Kontrolle wie jede richterliche Entscheidung (OT)

Wolfgang A. Gogolin ⌂, Hamburg, Thursday, 24.12.2009, 16:11 (vor 5851 Tagen) @ Mus Lim

- kein Text -

Der gleichen Kontrolle wie jede richterliche Entscheidung

Manhood, Thursday, 24.12.2009, 16:28 (vor 5851 Tagen) @ Wolfgang A. Gogolin

"Der gleichen Kontrolle wie jede richterliche Entscheidung"

Das kann ich abkürzen:

"Keiner"

Grüsse

Manhood

Der gleichen Kontrolle wie jede richterliche Entscheidung

Wolfgang A. Gogolin ⌂, Hamburg, Thursday, 24.12.2009, 17:14 (vor 5851 Tagen) @ Manhood

"Keiner"

Gibt es keine Rechtsmittel gegen diese richterlichen Entscheidungen? Wie sonst bei Beschlüssen und Urteilen auch?

Meines Wissens hat die 'Düsseldorfer Tabelle' auch keine Gesetzeskraft, sie ist nur eine Art Konkretisierung des § 1601 BGB (OLG-Richter in Zusammenarbeit mit dem Justizministerium) - ich lasse mich aber gern korrigieren.

Viele Grüße
Wolfgang

Der gleichen Kontrolle wie jede richterliche Entscheidung

Roslin, Thursday, 24.12.2009, 17:48 (vor 5851 Tagen) @ Wolfgang A. Gogolin
bearbeitet von Roslin, Thursday, 24.12.2009, 17:56

Wie sehen denn die Steigerungsraten in der Düsseldorfer Tabelle aus im Verhältnis zur Inflationsrate und zur Lohnentwicklung seit Beginn ihres Bestehens?
Ich nehme an, die Steigerungsraten in der Düsseldorfer Tabelle liegen weit über der Inflationsrate und noch viel weiter über der der Löhne.
Das Ergebnis wäre wachsende Väterausbeutung.
Angeblich sind unsere Kinder ohnehin die "teuersten" in ganz Europa.
Da kann die Alleinerziehende wohl jede Menge abzweigen, wenn z.B. in Frankreich oder den Niederlanden Kinder mit viel weniger Unterhalt auch groß zu ziehen sind.

Und zum guten Schluß:
Unterhaltszahlungen werden in der Einkommensstatistik als KONSUMAUSGABEN den Vätern gutgeschrieben, als sei dies ihnen zur Verfügung stehendes Einkommen.
So rechnet man Männer reich und Frauen arm.
Hauptsache, der Femizentrismus dieses Staates kann die Hilfsbedürftigkeit der Frauen und ihre Ausbeutung durch Männer "belegen" und die umgekehrte Realität weiter verschleiern.

Solange sich das nicht ändert, solange die Interessen von Männern/Vätern weiter mit Füßen getreten werden, hilft als private Vorsorge jedem Mann nur eines: Keine Kinder zeugen!
So bitter das sein mag.

Der gleichen Kontrolle wie jede richterliche Entscheidung

Manhood, Thursday, 24.12.2009, 19:25 (vor 5851 Tagen) @ Wolfgang A. Gogolin

Gibt es keine Rechtsmittel gegen diese richterlichen Entscheidungen? Wie
sonst bei Beschlüssen und Urteilen auch?

Gibt es immer, bis nach Strassburg. Aber dann ist finito! Und Strassburg urteilt poltisich korrekt!


Meines Wissens hat die 'Düsseldorfer Tabelle' auch keine Gesetzeskraft,
sie ist nur eine Art Konkretisierung des § 1601 BGB (OLG-Richter in
Zusammenarbeit mit dem Justizministerium) - ich lasse mich aber gern
korrigieren.

Da muss ich dir aus Schweizer Sicht antworten: Solche "Konkretisierungen" werden von den oberen Instanzen, sofern sie nicht krass unverhältnismässig oder gesetzwidrig sind (obere Instanzen haben nämlich nur noch dies zu prüfen), gestützt! Manchmal können sie sogar gesetzwidrig oder unverhältnismässig sein, und werden trotzdem durch die oberen Instanzen gestützt. Und beim Thema "Frau" ist dies schnell mal möglich und kommt immer wieder vor.

Ich gehe davon aus, dass meine Ausführungen plus/minus auch für die deutsche Rechtsordnung gelten!

Grüsse

Manhood

Du kannst kürzer, ich auch: "Würfelt!"

Mus Lim ⌂, Friday, 25.12.2009, 14:39 (vor 5850 Tagen) @ Manhood

"Der gleichen Kontrolle wie jede richterliche Entscheidung"

Das kann ich abkürzen:

"Keiner"

Würfeln ist genauso gut wie die deutsche Rechtsprechung.

Im Islam ist Würfeln leider verboten - Mus Lim

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