Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Krankenkassenstudie

Nihilator ⌂, Bayern, Friday, 10.11.2006, 00:44 (vor 6967 Tagen) @ Joseph S
bearbeitet von Nihilator, Friday, 10.11.2006, 00:48

Die Krankenkassen dürfen nicht, Männer nicht benachteiligen. Sonst müßten
Frauen entsprechend ihrem höheren Verbrauch (und das keineswegs nur wegen
Schwangerschaften) höhere Beiträge bezahlen.

Doch, dürfen sie. Vielmehr müssen sie sogar, das ist schließlich Gesetz:

§ 25 SGB V Gesundheitsuntersuchungen:
(2) Versicherte haben höchstens einmal jährlich Anspruch auf eine Untersuchung zur Früherkennung von Krebserkrankungen, Frauen frühestens vom Beginn des zwanzigsten Lebensjahres an, Männer frühestens vom Beginn des fünfundvierzigsten Lebensjahres an.

Konkret wirkt sich das bei der Hautkrebsvorsorgeuntersuchung aus. Frauen können schon mit 30 eine Gratis-Vorsorgeuntersuchung in Anspruch nehmen, Männer erst mit 45 und das obwohl mehr Männer in dieser Altersgruppe an Hautkrebs erkranken und von den Erkrankten mehr sterben.

Jeder darf Männer benachteiligen. Das ist politisch so gewollt und wird entsprechend gesetzlich verankert. Zur Not auch direkt in einem Gesetz, das eigentlich (angeblich) der Gleichbehandlung dienen soll, siehe ADG.


Gruß,
nihi

--
CETERUM CENSEO FEMINISMUM ESSE DELENDUM.

MÖSE=BÖSE

Fast ein Jahr lang suchte sie Hilfe bei Psychiatern, dann wandte sie sich Allah zu.


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