Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Namensrecht für Flickwerkfamilien

Mus Lim ⌂, Sunday, 20.12.2009, 04:46 (vor 5855 Tagen)

Problem:
1) Frau "Doppelname Bindestrich"
2) Dreifachnamen, Kettennamen
3) Häufiger Namenswechsel bei Frauen mit mehreren Lebensabschnittsehemännern.
4) Zwangsumbenennungsbestrebungen bei Stiefkindern in Flickwerkfamilien.


Lösungsvorschlag:

In Spanien und den meisten spanischsprachigen Ländern ist es üblich, dass Personen zwei Nachnamen haben: Der erste Nachname des Vaters gefolgt vom ersten Nachnamen der Mutter. Nach dem spanischen Namensrecht behält die Frau auch bei Heirat beide Nachnamen. (In einigen Ländern Lateinamerikas legt die verheiratete Frau den Nachnamen mütterlicherseits ab und hängt den Nachnamen ihres Gattens an ihren ersten Nachnamen unter Verwendung der Präposition "de".)

Der Vorteil der spanischen Regelung liegt auf der Hand. Die Frau behält lebenslang ihren Namen als Identifikationsmerkmal. Verwirrungen, die durch Annahme des Gattennamen bei Heirat und Wiederannahme des Mädchennamens bei Scheidung entstehen, werden entfallen. Auch werden Komplikationen durch Bindestrichnamen von Frau "Doppelname Bindestrich" vermieden.

Beispiel:
Gemeinsame Kinder von Josa Manuel Garcia Gomez und Maria Isabel Urbano Velazquez würden den Nachnamen Garcia Urbano tragen.
(In Lateinamerika würde die Ehefrau Urbano de Garcia heißen.)

Auch für Kinder ergeben sich nur Vorteile. Da Vater, Mutter und Kinder unterschiedliche Nachnamen haben, entfällt der soziale Druck bei Flickwerkfamilien, Kindern den Namen eines neuen Lebensabschnittsvaters zu verpassen. Es ginge gerechter zu, weil jeder seinen Geburtsnamen behalten würde und es brächte auch mehr Klarheit, wenn jeder seinen Vater und seine Mutter im Namen führt. Es würde natürlich sichtbar, wenn eine moderne Frau vier Kinder von vier Männern hat. Aber das Gute daran ist, dass das Recht des Kindes auf seinen Vater in seinem Namen dokumentiert wäre. Halbgeschwister wären bezüglich ihrer Väter gleichberechtigt. Zwangsumbenennungen zum Namen des letzten Lebensabschnittsvater entfallen.

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Namensrecht für Familien

Wladimir, Sunday, 20.12.2009, 05:30 (vor 5855 Tagen) @ Mus Lim
bearbeitet von Wladimir, Sunday, 20.12.2009, 05:43

Lösungsvorschlag:
1) Scheidungen/Trennungen werden rechtlich abgeschafft.
2) Doppelnamen werden rückwirkend abgeschafft.
3) Kinder tragen immer den Namen des Vaters (im Zweifel: Gentest!).
4) Trennen sich Eltern, so geschieht dies außerhalb jeglicher, rechtlicher Grundlagen.
5) Familie ist immer da, wo ein Vater mit seiner Frau und seinen Kindern ist.
6) Die Ehefrau trägt immer den Namen des Mannes.
7) Der Mann ist für seine Frau und seine Kinder verantwortlich.
8) Kinder werden immer dem Vater zugeordnet.

Anmerkung: Stiefkinder sind Kinder, deren einer Elternteil gestorben ist und deren anderer Elternteil einen neuen Partner hat.

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Namensrecht bei Witwen mit unehelichen Kindern

Joe, Sunday, 20.12.2009, 14:19 (vor 5855 Tagen) @ Mus Lim

Problem:
1) Frau "Doppelname Bindestrich"
2) Dreifachnamen, Kettennamen
3) Häufiger Namenswechsel bei Frauen mit mehreren
Lebensabschnittsehemännern.
4) Zwangsumbenennungsbestrebungen bei Stiefkindern in Flickwerkfamilien.

Sehr lustig ist das Namensrecht bei Witwen mit unehelichen Kindern, die nach dem Tod des Ehemanns gezeugt wurden: Dabei tragen die Kinder den Namen des verstorbenen Ehemanns der Mutter.

Namensrecht in gerechter, äh, ?

Narrowitsch, Berlin, Sunday, 20.12.2009, 15:08 (vor 5855 Tagen) @ Mus Lim

Gendergerechter Vorschlag zur Güte:

Jungen tragen nach der Geburt immer den Namen des Vaters, er vermachte ihnen das Y.

Mädchen bekommen den Namen der Mutter.

Bis zu 2 Jahre nach Erlangung der Volljährigkeit sei es jedem Menschen unbenommen, den Namen des jeweils gegengeschlechtlichen Elternteils anzunehmen.

Wäre doch echt geschlechtergerecht, nicht wahr?

Aber wollen wir wetten? Selbst bei dieser - nicht optimalen - Form des Namensrechts, welches sich konsequent an der Tatsache orientiert, dass Geschlecht als Teil menschlicher Identität funktioniert, welche der Vater dem Sohn und die Mutter der Tochter vererbt, ginge feministisches Geschrei durch alle Welt.

Ich erinnere mich noch des Gesabbels vom Zwang, selbst den eigenen Namen als Identitätsmerkmal auf dem Altar patriarchaler Familienverhältnisse opfern zu müssen.

Nie hörte ich von feministischen Forderungen nach gesetzlicher Regelung, die das lebenslange Tragen des eigenen Namen zwingend vorschreibt. Vor allem hörte ich nie von einer Forderung nach zwingender Rückbenamsung nach Ehescheidung. Wie sooft, kommt die Gesetzgeberin mit Kannbestimmung daher geschlichen, die die Entscheidung in die Händen der Frau legt. Ein Mann, der den guten Ruf seiner Familie und deren Namen seiner Exe nicht überlassen will- hat wie so oft keine Chance. Logisch. Von Lieschen Müller, die zu Lisa von und zu Schlitzenplitz aufstieg, kann man namentlich nichts fordern. Hat mit ihrer Identität zu tun, vermute ich mal.

Das wortreiche feministische Gequake lässt sich immer zu seiner einfachen Grundformel zurück verfolgen: Gleichstellung bedeutet, alles pariert nach weiblicher Willkür.

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Extemplo simul pares esse coeperint, superiores erunt-

Den Augenblick, sowie sie anfangen, euch gleich zu sein, werden sie eure Herren sein.

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