Landgericht sieht "Erziehungspflicht" für erwachsene Kinder
http://www.golem.de/0912/71968.html
Das Landgericht Düsseldorf hat einen Vater für online begangene Urheberrechtsverletzungen seiner volljährigen Tochter als Mitstörer in Haftung genommen. Das Gericht sieht den Vater in der Pflicht, "Sicherungs- und/oder Erziehungsmaßnahmen" zu ergreifen.
Klassisch, oder?
Landgericht sieht "Erziehungspflicht" für erwachsene Tochter
'...Das Gericht sah darüber hinaus eine Wiederholungsgefahr, da der Vater bis zum Tag der Verhandlung nichts unternommen hätte, um die Tochter von der weiteren Urheberrechtsverletzung abzuhalten. Angemessene Maßnahmen wären in den Augen des Gerichts beispielsweise "Sicherungs- und/oder Erziehungsmaßnahmen" gewesen ...'
Wir wollen doch genau sein, es geht um eine Tochter. Offenbar wollte das Gericht andeuten, dass Frauen nie erwachsen werden und daher auch nicht mündig sind. Ähnliches kennen wir ja von Strafverfahren oder aufgehobenen Eheverträgen.
Viele Grüße
Wolfgang
Landgericht sieht "Erziehungspflicht" für erwachsene Kinder
Das Landgericht Düsseldorf hat einen Vater für online begangene
Urheberrechtsverletzungen seiner volljährigen Tochter als Mitstörer in
Haftung genommen. Das Gericht sieht den Vater in der Pflicht, "Sicherungs-
und/oder Erziehungsmaßnahmen" zu ergreifen.Klassisch, oder?
Die Urteilsbegründung, er habe den Zugang zur Verfügung gestellt, ist ja noch nachvollziehbar. Wenn ich Dich rotzbesoffen mit meinem Auto fahren lasse, bin ich auch mit fällig.
Aber "Erziehungsmaßnahmen" gegen eine Volljährige? Willkommen zurück, in der juten alten Zeit! BGB um 1900. Mann ist verantwortlich.
Wird von Männern ja auch gegen mordende Mütter erwartet, auch wenn da noch nie so klar von "Sicherungs- oder Erziehungsmaßnahmen" die Rede war, aber am Strafmaß für einen eigentlich nicht Tatbeteiligten hat es sich gezeigt.
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CETERUM CENSEO FEMINISMUM ESSE DELENDUM.
MÖSE=BÖSE
Fast ein Jahr lang suchte sie Hilfe bei Psychiatern, dann wandte sie sich Allah zu.
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