Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

233.682 Postings in 30.704 Threads

[Homepage] - [Archiv 1] - [Archiv 2] - [Forum]

BGH fällt Grundsatzurteil zum Unterhaltsanspruch

Aldaran, Thursday, 17.12.2009, 23:24 (vor 5857 Tagen)

Karlsruhe: Für die Betreuung eines gemeinsamen unehelichen Kindes können Unterhaltsberechtigte vom früheren Partner mindestens 770 Euro monatlich verlangen. Dieses Existenzminimum hat der Bundesgerichtshof als Mindestbedarf für die Betreuung eines Kindes festgesetzt. In der Begründung heißt es, der Unterhalt müsse die notwendige persönliche Betreuung des Kindes ermöglichen, ohne dass der Unterhaltsberechtigte gezwungen ist, den Lebensunterhalt selbst zu bestreiten. Seit dem vergangenen Jahr gilt dieser Anspruch für mindestens drei Jahre nach Geburt des Kindes.
(Az: XII ZR 50/08 vom 16.12.09)

http://www.br-online.de/br/aktuell/newskompakt/index.jsp#174705742

BGH fällt Grundsatzurteil zum Unterhaltsanspruch

Movemen @, Thursday, 17.12.2009, 23:38 (vor 5857 Tagen) @ Aldaran

Völlig weltfremd. Was bekommt einer Hartzer monatlich? Beim nächsten Nürnberg unbedingt auch an die Richter denken.

BGH fällt Grundsatzurteil zum Unterhaltsanspruch

Nihilator ⌂, Bayern, Thursday, 17.12.2009, 23:53 (vor 5857 Tagen) @ Aldaran

Karlsruhe: Für die Betreuung eines gemeinsamen unehelichen Kindes können
Unterhaltsberechtigte vom früheren Partner mindestens 770 Euro
monatlich
verlangen.

Aber nur wenn ein Zahlsklave greifbar ist. Muß dagegen der Staat einspringen, verringert sich das Existenzminimum eine Kindes auf gar wundersame Weise sehr drastisch. Und der Zwang, den Lebensunterhalt selbst zu bestreiten, verändert sich ebenfalls außerordentlich.

Nichts offenbart die "Kindeswohl"-Verlogenheit dieser verschissenen Gynokratie so deutlich wie die unterschiedlichen Unterhaltssätze und Fristen vom Zahlvatersklaven und dem Vaterersatz Mutter Staat. Nichts beweist aber auch die Minderwertigkeit männlicher Menschen so klar. Denn es gibt kein Grundrecht, das ihnen nicht genommen werden kann, wenn es um Frauenversorgung geht. Zwangsarbeit, Recht auf faires Verfahren, Recht auf Familienleben usw. - alles nichts, für Männer. Menschenrechte gelten eben nur für Menschen. An den anerkannten Rechten zeigt sich, wer als Mensch bewertet wird; das war bei Stalin und Hitler nicht anders.

"Wozu brauchen wir noch Männer?" hieß eine Talkshow des SWR (mit Auftritt von Eugen von MANNdat). Egal, wie anmaßend und schwachsinnig die Annahme sein mag, Männer würden nicht mehr gebraucht, das mag man in Gendertürmen und Mediaredaktionen ja so sehen, was allerdings nur die Dummheit und Ignoranz der betreffenden Pauerwummen belegt. Denn ich kenne kein Weib, das mir mein Bad fliest, mir eine Duschwanne setzt oder mir den Abwasserkanal reinigt, und dieses großfressige menschenverachtende Dreckspack mit Sicherheit genausowenig. Der Frauenanteil liegt, abgesehen vom Grundrauschen, bei 0,0%. Dabei hat Handwerk immer noch goldenen Boden - und es gibt evtl. sogar 23% mehr Geld als für das Verfassen schwachsinniger, nicht nur nutzloser sondern massiv schädlicher Texte.

Die Frage der Talkshow hat, ungewollt wohl, auch etwas ganz anderes gezeigt: Männer müssen nützlich sein, um ein Existenzrecht zu besitzen, so wie Schweine, Rinder oder Hauskatzen auch (und sei es nur das Emotionale). Sie stehen folglich auf der anderen Seite, nicht auf der, die die Nützlichkeit definiert. Das heißt auch, sie haben keine Menschenrechte und -würde, und sie sind auch keine Menschen. Denn Menschen müssen Nützlichkeit ja eben nicht nachweisen. Außer in totalitären Systemen, klar.

Interessant wird es, wenn auch Kinder ohne leistungsfähigen Zahlvatersklaven einen gleichen Minimum-Anspruch haben sollten. Diskriminiert werden dürfen die doch wohl nicht?

--
CETERUM CENSEO FEMINISMUM ESSE DELENDUM.

MÖSE=BÖSE

Fast ein Jahr lang suchte sie Hilfe bei Psychiatern, dann wandte sie sich Allah zu.


[image]

Dauerhaft Freibier für alle und fliegende gebratene Hähnchen fehlen dazu noch ... ^ ^ (nT)

Swen, Friday, 18.12.2009, 00:03 (vor 5857 Tagen) @ Aldaran

Karlsruhe:

BGH fällt Grundsatzurteil zum Unterhaltsanspruch

Wolfgang A. Gogolin ⌂, Hamburg, Friday, 18.12.2009, 00:05 (vor 5857 Tagen) @ Aldaran

Karlsruhe: Für die Betreuung eines gemeinsamen unehelichen Kindes können
Unterhaltsberechtigte vom früheren Partner mindestens 770 Euro
monatlich
verlangen ...

Das wird die Damen aber gewaltig zu Eigenverantwortung und Karriere animieren.

Viele Grüße
Wolfgang

BGH fällt Grundsatzurteil zum Betreuungsunterhaltsanspruch

Aldaran, Friday, 18.12.2009, 00:09 (vor 5857 Tagen) @ Nihilator

Aber nur wenn ein Zahlsklave greifbar ist. Muß dagegen der Staat
einspringen, verringert sich das Existenzminimum eine Kindes auf gar
wundersame Weise sehr drastisch.

Die 770 Euro sind der Unterhalt für die Kindsmutter. Damit sie ungestört betreuen kann:

der Unterhalt müsse die notwendige persönliche Betreuung des Kindes
ermöglichen, ohne dass der Unterhaltsberechtigte gezwungen ist, den
Lebensunterhalt selbst zu bestreiten.

Der Kindesunterhalt geht nochmal extra nach Düsseldorfer Tabelle.

BGH fällt Grundsatzurteil zum Betreuungsunterhaltsanspruch

Nihilator ⌂, Bayern, Friday, 18.12.2009, 01:06 (vor 5857 Tagen) @ Aldaran

Die 770 Euro sind der Unterhalt für die Kindsmutter. Damit sie ungestört
betreuen kann:

Kläglich. Aber wir leben ja in bescheidenen Zeiten.

Ich lese immer von Müttern, denen die Decke auf den Kopp fällt ohne ihre Traumkarriere. Was für ein pöhser patriarchalischer Staat, der so etwas auch noch fördert! Alles für die Väter, die grinsen sich derweil eins und verwirklichen sich selbst.

Widerlich, frauenverachtend! Ich bin angeekelt.

Der Kindesunterhalt geht nochmal extra nach Düsseldorfer Tabelle.

Und ist weniger oder mehr als das, was Muddi so braucht? Nur interessehalber, weil doch Kinder soo dermaßen teuer sind. Ein Faß ohne Boden, wenn man den Alleinverziehenden so zuhört. Und Muddi braucht doch zumindest keine teuren Windeln? Meistens?

--
CETERUM CENSEO FEMINISMUM ESSE DELENDUM.

MÖSE=BÖSE

Fast ein Jahr lang suchte sie Hilfe bei Psychiatern, dann wandte sie sich Allah zu.


[image]

Frauen und Arbeit in "Eigenversuch"

Wladimir, Friday, 18.12.2009, 01:20 (vor 5857 Tagen) @ Nihilator
bearbeitet von Wladimir, Friday, 18.12.2009, 01:29

Denn ich kenne kein Weib, das mir mein Bad fliest, mir eine Duschwanne setzt oder mir den Abwasserkanal
reinigt, und dieses großfressige menschenverachtende Dreckspack mit Sicherheit genausowenig. Der
Frauenanteil liegt, abgesehen vom Grundrauschen, bei 0,0%. Dabei hat Handwerk immer noch goldenen
Boden - und es gibt evtl. sogar 23% mehr Geld als für das Verfassen schwachsinniger, nicht nur
nutzloser sondern massiv schädlicher Texte.

Dazu muss ich unbedingt eine Geschichte loswerden, die mir vor etwa 2 Jahren passiert ist. Wenn ich nicht Betroffener wäre, könnte ich mich vor Schadenfreude nicht einkriegen vor Lachen.

Die Aufgabenstellung war: Bauen von Kisten 10cm X 20cm X 30cm, Material OSB - Faserrichtung längs der Einzelelemente (Anmerkung: OSB: Oriented Strand Board, auf deutsch: Platte mit ausgerichteten Flachspänen. Sollte jeder Schreiner wissen und nur Schreiner kommen meines Wissens in den Zuschnitt).

Plattenzuschnitt sollte im Baumarkt geschehen, da keine KS vorhanden, und fern ab der Heimat. Einziger Baumarkt, der Zuschnitt machte war 30Km entfernt (Bahr-Baumarkt). Guter Dinge begab ich mich zur Abteilung Plattenzuschnitt und legte meine angefertigte DIN-gerechte Zeichnung, inklusive Stückliste vor. Die Stückliste übertrug ich vor Ort in den Arbeitsauftrag von Bahr. Ich erklährte die Zuschnittrichtungen, da die Flachspäne im sichtbaren Bereich in den Längsrichtungen liegen sollten.

Das Problem: Eine Frau war für den Zuschnitt eingeteilt und es gab damals noch nicht den Strang von Flint, "Kauft nicht mehr bei Frauen" ...

Was hättet ihr damals gemacht?
Wie war wohl das Ergebnis des Arbeitsauftrags?

--
[image]

powered by my little forum