Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Systematische Verurteilung Unschuldiger!

Manhood, Thursday, 17.12.2009, 18:18 (vor 5858 Tagen)

35 Jahre unschuldig in Haft. Eine Bildserie über 21 Fälle mit 20 Verurteilungen. Von den 20 unschuldig verurteilten wurden 16 wegen Vergewaltigung verurteilt. Das macht eine Quote von 80 % aller unschuldig Verurteilter. Verurteilungen wegen Vergewaltigungen machen in so gut wie allen Ländern weit unter 1 % aller Verurteilungen aus.

Nehmen wir einen hohen Wert für Verurteilungen für Vergewaltigungen von 1 % und rechnen mal eine Runde aufgrund der uns vorliegenden Zahlen:

Es gilt somit: 80 % aller unschuldig Verurteilter / 1 % aller Urteile: 80 : 1 = 80
Es gilt somit auch: 20 % aller unschuldig Verurteilter / 99 % aller Urteile: 20 : 99 = 0.202

Berechnung der Gefahr einer Falschverurteilung wegen Vergewaltigung im Gegensatz zu anderen Straftaten: 80 : 0.202 = 396

Fazit: Die Gefahr, unschuldig verurteilt zu werden, ist beim Vorwurf der Vergewaltigung ungefähr 400 Mal oder 40'000 % höher als bei anderen Straftaten! Bei einem Wert von 0.4 % von Vergewaltigungsfällen an den Straftaten betrüge dieser Wert 1'000 Mal oder 100’000 % mehr!

Was dies über die Fairness von Vergewaltigungsprozessen bzw. über die Unschuldsvermutung in Vergewaltigungsprozessen aussagt, darf sich jeder selber ausmalen:

http://www.20min.ch/news/kreuz_und_quer/story/Unschuldig-nach-35-Jahren-im-Gefaengnis-22733679

Grüsse

Manhood


PS: Kanada und Kalifornien sehen für Vergewaltigungsprozesse explizit vor, dass die Schuld für eine Verurteilung nicht erwiesen werden muss, die Aussage des angeblichen Opfers reicht:

http://www.ipt-forensics.com/journal/volume6/j6_2_4.htm

Systematische Verurteilung Unschuldiger!

Wolfgang A. Gogolin ⌂, Hamburg, Thursday, 17.12.2009, 18:35 (vor 5858 Tagen) @ Manhood
bearbeitet von Wolfgang A. Gogolin, Thursday, 17.12.2009, 18:41

PS: Kanada und Kalifornien sehen für Vergewaltigungsprozesse explizit vor,
dass die Schuld für eine Verurteilung nicht erwiesen werden muss, die
Aussage des angeblichen Opfers reicht ...

Das ist doch voll OK, Frauen lügen nicht. Und in diesen Dingen schon gar nicht.

Wenn eine Frau irgendwie fühlt oder aus sonstigen Erwägungen heraus meint, vergewaltigt worden zu sein, dann ist das eben Realität. Gerichte sollten da nicht groß herumfragen, womöglich noch nach Details, denn das könnte für eine Frau ziemlich belastend sein.
Ich hielte es für sinnvoll, bei behaupteter Vergewaltigung auf Gerichte ganz zu verzichten, das Wort der Frau sollte genügen für eine Ladung zum Haftantritt. Der Mann wird schon wissen, was er getan hat. Und wenn nicht, hat er's erst recht verdient!

Ich habe zu dem Thema mal eine launige Kurzgeschichte veröffentlicht, hier (Volltext):

Eine Frau mit Charakter

Viele Grüße
Wolfgang

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