Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Mörder haben es leichter

Rainer ⌂, Monday, 14.12.2009, 23:24 (vor 5856 Tagen) @ Holger

Ein Mörder ist nach Verbüßung seiner Strafe ein freier Mensch. Existieren keine Zivilrechtlichen Forderungen aus der Tat, genießt er dann eine Freiheit als hätte er nie ein Verbrechen begangen.

Anders Jemand der eine Ehe eingegangen ist und, ohne Schuld auf sich geladen zu haben, sich aus dieser lösen will. Er wird nie mehr den Status genießen den er inne hatte bevor er geheiratet hat. Er wird für den Rest seines Lebens unfrei und angekettet sein und sei es nur über den Versorgungsausgleich. Bei jeder Gesetzesänderung im Rentenrecht wird dieser neu berechnet, auch wenn die Scheidung schon 30 Jahre her ist. Die Unterhaltspflicht wirkt sogar über den Tod hinaus.

In früheren Zeiten waren Scheidungen möglich. Heute gibt es keine mehr.

Rainer

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