Männer werden in Österreich systematisch
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Tag der Menschenrechte: Männer werden in Österreich systematisch diskriminiert
Verfasst von oph am Do, 12/10/2009 - 17:51.[/size]
Anlässlich des Jubiläums der Erklärung der Allgemeinen Menschenrechte gibt es jährlich den Tag der Menschenrechte. In Österreich wird an diesem Tag üblicherweise von Asylwerbern und geschlagenen Frauen berichtet. Aber es gibt eine bei weitem umfassendere systematische Verletzung der Menschenrechte, die sich gegen die Hälfte der Österreichischen Bevölkerung wendet: In Österreich werden grob die Hälfte der Menschenrechte genau dann missachtet, wenn es sich um Männer handelt. Vor einer Woche wurde die menschenrechtswidrige Diskriminierung lediger Väter verurteilt. Aber diese offene gesetzliche Benachteiligung der Männer ist nur die Spitze des Eisbergs. Das sieht man, wenn man die Menschenrechte genau durchliest:
Artikel 1
Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen.
Die Kinder unverheirateter Eltern erhalten nur dann die Österreichische Staatsbürgerschaft, wenn die Mutter Österreicherin ist. Die Diskriminierung beginnt also schon bei der Geburt.
Artikel 2
Jeder hat Anspruch auf alle in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten, ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Anschauung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand.
Es gibt in Österreich zahlreiche Gesetze, die je nach Geschlecht unterschiedlich formuliert sind. Es gibt keine einzige Unterscheidung zum Nachteil der Frauen. Aber es gibt zahlreiche gesetzliche Benachteiligungen für Männer. Männer müssen zum Bundesheer, Männer können erst später in Pension gehen und es gibt Frauenquoten, aber keine Männerquoten. Ausserdem werden viele Gesetze oberflächlich betrachtet geschlechtsneutral formuliert, aber von Anfang an männerfeindlich umgesetzt. Das Familienrecht wird als reines Mütterrecht interpretiert und Väter werden als Staatsbürger zweiter Klasse behandelt. Die Gleichstellung sollte eigentlich alle Benachteiligungen beseitigen, aber die entsprechenden Stellen werden nur mit Frauen besetzt und wollen sich nicht für Männer einsezten. Und so weiter. Sogar die Österreichische Verfassung wurde geändert, um Männerdiskriminierung zu ermöglichen.
Artikel 3
Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.
Nur Männer werden gezwungen, ihr Leben beim Bundesheer aufs Spiel zu setzten. Männer werden in die gefährlichen Berufe gedrängt und erleiden 90% aller tödlichen Arbeitsunfälle.
Artikel 4
Niemand darf in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden; Sklaverei und Sklavenhandel in allen ihren Formen sind verboten.
Die einzige Form der Zwangsarbeit, die es in Österreich noch gibt, heisst "Anspannung". Dieses Instrument des Familienrechts wird verwendet, um Männer zu zwingen, mehr Geld zu verdienen. Bei der "Anspannung" wird dem Mann ein Einkommen vorgeschrieben. Wenn der Man dieses einkommen jicht erreichen kann, muss er trotzdem so viel Geld abliefern, als ob er das entsprechende Einkommen hätte. Die Väter werden so weit unter das Existenzminimum gepfändet. Oft müssen sie auch mehr zahlen, als sie selbst Einkommen haben. Dadurch wird ein Zwang zur Arbeit erzeugt. Nur bei Männern.
Artikel 5
Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.
Die Tatsache, dass viele Väter ihre Kinder entweder gar nicht oder nur sporadisch unter Aufsicht sehen können, wird allgemein als Folter beschrieben. Aufgrund diffuser Verdächtigungen, oft aber auch ganz ohne Grund, werden Väter jahrelang im Ungewissen über ihre Kinder gehalten und mit falschen Versprechungen stillgehalten. Wer einmal ein "Besuchscafe" erlebt hat, weiss, welche Art Folter das sein kann.
Artikel 6
Jeder hat das Recht, überall als rechtsfähig anerkannt zu werden.
Familienrichter "urteilen" über Väter, ohne sie gesehen zu haben, oder ohne ihnen eine chance zur Gegendarstellung zu geben. Väter werden in Österreich nicht als gleichberechtigte Verhandlungspartner akzeptiert.
Artikel 7
Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und haben ohne Unterschied Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz. Alle haben Anspruch auf gleichen Schutz gegen jede Diskriminierung, die gegen diese Erklärung verstößt, und gegen jede Aufhetzung zu einer derartigen Diskriminierung.
Wenn eine Frau in Österreich gewalttätig wird, hat der Mann grösste Probleme, seinen Schutz durch das Gesetz einzufordern. Die Österreichische Bundesregierung unternimmt nichts gegen die Diskriminieung der Männer, sie hetzt sogar selbst zur Diskrimierung auf. Mit Kampagnen wie "Verliebt, Verlobt, Verprügelt" werden Männer systematisch und einseitg als Täter, Frauen pauschal als Opfer dargestellt. Die Stellen, die sich angeblich dem Schutz vor Diskriminierung widmen, sind in Wirklichkeit reine Frauenlobbies.
![[image]](http://www.aoef.at/aktuell/verliebt.jpg)
Artikel 8
Jeder hat Anspruch auf einen wirksamen Rechtsbehelf bei den zuständigen innerstaatlichen Gerichten gegen Handlungen, durch die seine ihm nach der Verfassung oder nach dem Gesetz zustehenden Grundrechte verletzt werden.
Artikel 9
Niemand darf willkürlich festgenommen, in Haft gehalten oder des Landes verwiesen werden.
Das Instrument der "Wegweisung" wird mittlerweile systematisch als "Waffe" bei der Trennung von Paaren verwendet. Männer werden aufgrund von unbewiesenen Beschuldigungen aus ihren Wohnungen geworfen, Männer landen auch aufgund unbewiesener Anschuldigungen im Gefängnis.
Artikel 10
Jeder hat bei der Feststellung seiner Rechte und Pflichten sowie bei einer gegen ihn erhobenen strafrechtlichen Beschuldigung in voller Gleichheit Anspruch auf ein gerechtes und öffentliches Verfahren vor einem unabhängigen und unparteiischen Gericht.
Frauen erhalten für das gleiche Verfahren niedrigere Strafen, oft werden Frauen überhaupt nicht bestraft. Männer stehen mittlerweile unter Generalverdacht und werden in vielen Bereichen automatisch vorverurteilt. Bei angeblichem Kindermisbrauch oder angeblicher Vergewaltigung reicht meistens ein Verdacht gegen Männer, während Frauen selbsty dann straffrei davonkommen, wenn es reichlich Beweise gibt.
Artikel 11
Jeder, der einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, hat das Recht, als unschuldig zu gelten, solange seine Schuld nicht in einem öffentlichen Verfahren, in dem er alle für seine Verteidigung notwendigen Garantien gehabt hat, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist.
Ein Mann, dem sexueller Misbrauch vorgeworfen wird, muss sofort mit Sanktionen rechnen. Frauen werden bei Vergehen im Sexuelbereich generell als unschuldig betrachtet, auch wenn es gegenteilige Hinweise gibt.
Artikel 12
Niemand darf willkürlichen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, seine Wohnung und seinen Schriftverkehr oder Beeinträchtigungen seiner Ehre und seines Rufes ausgesetzt werden. Jeder hat Anspruch auf rechtlichen Schutz gegen solche Eingriffe oder Beeinträchtigungen.
Männer werden oft völlig grundlos aus ihren Familien entfernt. Gegen Personen, die eine grundlose Wegweisung veranlasst haben, gibt es keine Sanktionen. Nur bei Männern.
Artikel 13
Jeder hat das Recht, sich innerhalb eines Staates frei zu bewegen und seinen Aufenthaltsort frei zu wählen.
Artikel 14
Jeder hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen.
Das sind die einzigen Artikel, auf die in Österreich regelmässig Bezug genommen wird. Asylwerber sind übrigens mehrheitlich Männer.
Artikel 15
Jeder hat das Recht auf eine Staatsangehörigkeit.
Ein Kind eines Österreichischen Vaters hat dieses Recht nicht.
Artikel 16
Heiratsfähige Männer und Frauen haben ohne jede Beschränkung auf Grund der Rasse, der Staatsangehörigkeit oder der Religion das Recht, zu heiraten und eine Familie zu gründen. Sie haben bei der Eheschließung, während der Ehe und bei deren Auflösung gleiche Rechte.
Artikel 17
Jeder hat das Recht, sowohl allein als auch in Gemeinschaft mit anderen Eigentum innezuhaben.
Artikel 18
Jeder hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht schließt die Freiheit ein, seine Religion oder seine Weltanschauung zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder seine Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Kulthandlungen zu bekennen.
Artikel 19
Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.
Artikel 20
Alle Menschen haben das Recht, sich friedlich zu versammeln und zu Vereinigungen zusammenzuschließen.
Artikel 21
Jeder hat das Recht, an der Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten seines Landes unmittelbar oder durch frei gewählte Vertreter mitzuwirken.
Artikel 22
Jeder hat als Mitglied der Gesellschaft das Recht auf soziale Sicherheit und Anspruch darauf, durch innerstaatliche Maßnahmen und internationale Zusammenarbeit sowie unter Berücksichtigung der Organisation und der Mittel jedes Staates in den Genuß der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte zu gelangen, die für seine Würde und die freie Entwicklung seiner Persönlichkeit unentbehrlich sind.
Ausser, es geht um Männer, die "angespannt" werden.
Und so weiter...
Wie man sieht, werden die Menschenrechte in Österreich vor allem dann gebrochen, wenn es gegen Männer geht. Männer haben die Menschenrechte ausgerufen. Aber sie haben darauf vergessen, sie für sich selbst zu schützen. Das sollte sich umgehend ändern.
gesamter Thread:
- Männer werden in Österreich systematisch -
pappa_in_austria,
11.12.2009, 11:19
- Und das Beste: Die Masse der Männer ist so saudämlich, dass sie fröhlich mitmachen...LOL...(nT)
-
Swen,
11.12.2009, 12:44
- Und das Beste: Die Masse der Männer ist so saudämlich, dass sie fröhlich mitmachen...LOL...(nT)