Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Freisprüche nach Oralsex beim Flaschendrehe

pappa_in_austria, wien, Thursday, 10.12.2009, 15:19 (vor 5865 Tagen)

http://www.vienna.at/news/wien/artikel/freisprueche-nach-oralsex-beim-flaschendrehen/cn/news-20091209-02421802


09.12.2009

Im Wiener Straflandesgericht sind zwei 16- Jährige im letzten Moment einer mehrmonatigen Haftstrafe entgangen, deren Basis aus heutiger Sicht ein Fehlurteil gewesen wäre. Der Verdacht: Die Schüler hätten im Juni 2008 ein 17 Jahre altes Mädchen vergewaltigt.


Im zweiten Rechtsgang stellte Richterin Beate Matschnig am Montag allerdings klipp und klar fest: "Es gibt kein Gewaltelement in dieser Geschichte. Für die Burschen war nicht erkennbar, dass sie das nicht will."

Die Freisprüche sind bereits rechtskräftig. Der Staatsanwalt meldete umgehend Rechtsmittelverzicht an, nachdem er zuvor sein Unverständnis darüber angedeutet hatte, dass in diesem Fall überhaupt Anklage erhoben worden war.

Die Jugendlichen hatten am 8. Juni 2008 in einer Straßenbahn zwei ältere Mädchen kennengelernt, die sie spontan auf eine Party bei einem Freund einluden. Die Mädchen willigten ein. In der Wohnung in Wien- Favoriten wurde zunächst geplaudert und in Maßen Alkohol getrunken. Dann schlug ein Bursche vor, Flaschendrehen zu spielen.

Eines der Mädchen wollte nach einer Weile auf die "Hardcore- Variante" umsteigen, wie sie es nannte. Der- oder diejenige, auf den bzw. die die Flasche zeigte, musste mit einem anderen Mitspieler küssen bzw. "rummachen".

Das führte dazu, dass die 17- Jährige sich am Ende mit einem der damals 15- Jährigen in ein Schlafzimmer zurück zog, wo es zu Oralsex kam. "Das Spiel ist so gelaufen. Ihre Bedingung war, dass sie sich aussuchen kann, mit wem sie das macht. Ich hab' sie nicht dazu gezwungen. Ich weiß nicht, warum sie das gemacht hat", erklärte der Maturaschüler dazu nun dem Schöffensenat.

Im Anschluss traf es auch noch den kleineren Freund des Burschen, der damit gar keine Freude hatte. "Es war mein erstes Mal. Ich bin schüchtern. Ich war total nervös. Meine Hände haben gezittert", stotterte der blasse 16- Jährige auf der Anklagebank.

Dessen ungeachtet wurden die beiden Burschen Monate nach dem Abend angezeigt, nachdem die 17- Jährige einen Nervenzusammenbruch erlitten und ihrer Mutter die angebliche "Vergewaltigung" gebeichtet hatte. Es kam zu einer ersten Gerichtsverhandlung, die mit Schuldsprüchen wegen Vergewaltigung zu Ende ging: Je drei Monate sollten die unbescholtenen Jugendlichen ins Gefängnis, zusätzlich wurden Bewährungsstrafen von je einem Jahr verhängt.

Dagegen legten die Verteidiger Christine Wolf und Rudolf Mayer Nichtigkeitsbeschwerde und Strafberufung ein. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hob das Ersturteil wegen Feststellungsmängeln auf und ordnete eine Neudurchführung an, in der nun glatte Freisprüche erfolgten.

Die Darstellung der 17- Jährigen zu dem Geschehen blieb der Öffentlichkeit verborgen. Diese wurde während ihrer Aussage von der Verhandlung ausgeschlossen. Ihre damalige Begleiterin hatte zuvor deponiert, der Abend sei "lustig" gewesen und ihre Freundin wäre "nicht richtig vergewaltigt worden".

Freisprüche nach Oralsex beim Flaschendrehe

Narrowitsch, Berlin, Thursday, 10.12.2009, 15:36 (vor 5865 Tagen) @ pappa_in_austria

Im zweiten Rechtsgang stellte Richterin Beate Matschnig am Montag
allerdings klipp und klar fest: "Es gibt kein Gewaltelement in dieser
Geschichte. Für die Burschen war nicht erkennbar, dass sie das nicht
will."

Hört, hört!

Ich hab' sie nicht dazu gezwungen. Ich weiß nicht,
warum sie das gemacht hat", erklärte der Maturaschüler dazu nun dem
Schöffensenat.

Und das ist keine Schutzbehauptung? Von einem pubertierenden Kerl? Da staune ich aber. Es gibt wohl doch Wunder...


Im Anschluss traf es auch noch den kleineren Freund des Burschen, der
damit gar keine Freude hatte. "Es war mein erstes Mal. Ich bin schüchtern.
Ich war total nervös. Meine Hände haben gezittert", stotterte der blasse
16- Jährige auf der Anklagebank.

Gehörte der nicht auf die Zeugenbank?

Dessen ungeachtet wurden die beiden Burschen Monate nach dem Abend
angezeigt, nachdem die 17- Jährige einen Nervenzusammenbruch erlitten und
ihrer Mutter die angebliche "Vergewaltigung" gebeichtet hatte. Es kam zu
einer ersten Gerichtsverhandlung, die mit Schuldsprüchen wegen
Vergewaltigung zu Ende ging: Je drei Monate sollten die unbescholtenen
Jugendlichen ins Gefängnis, zusätzlich wurden Bewährungsstrafen von je
einem Jahr verhängt.

Jow, nun stimmt mein Weltbild wieder...

Die Darstellung der 17- Jährigen zu dem Geschehen blieb der Öffentlichkeit
verborgen. Diese wurde während ihrer Aussage von der Verhandlung
ausgeschlossen.

Dumm gelaufen. Auch für Mutti. Ach, wäre doch alles in der Türkei passiert. Da hätte das saubere Mutter-Tochterpaar wenigstens auf ein paar Monate U-Haft hoffen Dürfen. Da war doch was, gelle? Ein gewisser Marco...

Bleibt nur noch die Frage: die Kerls waren damals erscht fumpfzehn? Hat die 17-Jährige sich nicht des Mißbrauchs Minderjähriger schuldig gemacht? Zumal dem einen Bengel die Hände zitterten?

Erklärt das die Milde des Gerichts? Nur mal so gefragt, vielleicht hab ich da was falsch verstanden?

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Narrowitsch

--
Extemplo simul pares esse coeperint, superiores erunt-

Den Augenblick, sowie sie anfangen, euch gleich zu sein, werden sie eure Herren sein.

Freisprüche nach Oralsex beim Flaschendrehe

Garfield, Thursday, 10.12.2009, 16:02 (vor 5865 Tagen) @ Narrowitsch

Hallo Narrowitsch!

Bleibt nur noch die Frage: die Kerls waren damals erscht fumpfzehn? Hat die 17-Jährige sich nicht des Mißbrauchs Minderjähriger schuldig gemacht? Zumal dem einen Bengel die Hände zitterten?

Aber aber, wo denkst du denn hin?

Mißbrauch Minderjähriger wäre es nur im umgekehrten Fall gewesen, also wenn ein Mann ein junges, unschuldiges Mädchen rücksichtslos zu Unzucht und Sünde zwingt. Denn wie uns diverse Feministinnen immer wieder erklären, ist heterosexueller Verkehr ja grundsätzlich eine Vergewaltigung der Frau und somit für sie immer Zwang.

In diesem Fall war das jedoch eine zärtliche, liebevolle Einführung eines jüngeren Mannes in die schöne Welt der Sexualität, also eine große Ehre, die diesem jungen Mann zuteil wurde, zumal er noch nicht einmal dafür bezahlen mußte!

Wenn zwei das Gleiche tun, ist das eben noch lange nicht dasselbe.

Freundliche Grüße
von Garfield

Freisprüche nach Oralsex beim Flaschendrehe

Nihilator ⌂, Bayern, Thursday, 10.12.2009, 16:18 (vor 5865 Tagen) @ pappa_in_austria

Die Darstellung der 17- Jährigen zu dem Geschehen blieb der Öffentlichkeit
verborgen. Diese wurde während ihrer Aussage von der Verhandlung
ausgeschlossen. Ihre damalige Begleiterin hatte zuvor deponiert, der Abend
sei "lustig" gewesen und ihre Freundin wäre "nicht richtig vergewaltigt
worden".

Nicht richtig, aha. Nur so ein bißchen halt. Every sex is rape, das weiß man ja.

Wieviele arme Schweine mögen ohne Revision und ohne Aufsehen der Medien im Knast vermodern? Zum Kotzen, das verlogene psychotische Gesindel. Wir brauchten dazu Gesetze wie im Iran.

--
CETERUM CENSEO FEMINISMUM ESSE DELENDUM.

MÖSE=BÖSE

Fast ein Jahr lang suchte sie Hilfe bei Psychiatern, dann wandte sie sich Allah zu.


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Freisprüche nach Oralsex beim Flaschendrehe

Garfield, Thursday, 10.12.2009, 16:52 (vor 5865 Tagen) @ Nihilator

Hallo Nihi!

Wieviele arme Schweine mögen ohne Revision und ohne Aufsehen der Medien im
Knast vermodern?

Manche vermodern da sogar trotz wahrheitsgemäßer Berichte in den Medien. Mir fiel da gerade folgender Fall ein:

Ein kleines Mädchen behauptete, ihr Stiefvater hätte sich sexuell an ihr vergangen. Der Stiefvater stritt alles ab, und es gab außer den Aussagen des Mädchens keinerlei Indizien oder gar Beweise, die gegen ihn sprachen. Allerdings waren die Aussagen des Mädchens so detailliert, daß Gutachter und damit auch das Gericht davon ausgingen, daß sie wahr sind. Ein Mädchen in dem Alter könne keine so genauen sexuellen Kenntnisse haben, wenn sie sowas nicht wirklich erlebt hat, meinte man. Und verurteilte den Stiefvater zu einer mehrjährigen Haftstrafe.

Als er im Knast saß, meldete sich die Mutter des Mädchens plötzlich zu Wort und sagte aus, daß ihre Tochter ihr gestanden hatte, daß alles nur erfunden war. Sie hatte Streit mit dem Stiefvater gehabt, weil er ihr verboten hatte, mit Freundinnen auszugehen. Sie hatte später mit einer Tante darüber geredet. Diese Tante mochte den Stiefvater nicht und stiftete das Mädchen deshalb zu der Falschaussage an. Sie hat ihr auch genau gesagt, was sie Polizisten, Gutachtern und dem Gericht erzählen soll.

Die Mutter wollte nun eine Wiederaufnahme des Verfahrens erreichen, aber Richter und Gutachter weigerten sich. Niemand wollte zugeben, sich geirrt zu haben. Sie behaupteten, die Mutter hätte das Mädchen unter Druck gesetzt, damit sie nun lügt.

Es gab dann sogar eine Fernsehreportage darüber. Zu der Zeit weigerte sich das Gericht immer noch, das Verfahren neu aufzurollen. Leider weiß ich nicht, wie das dann weiter gegangen ist.

Weiß hier vielleicht jemand mehr darüber?

Freundliche Grüße
von Garfield

trotzdem Vergewaltigung

Mirko, Thursday, 10.12.2009, 16:43 (vor 5865 Tagen) @ pappa_in_austria

Im zweiten Rechtsgang stellte Richterin Beate Matschnig am Montag
allerdings klipp und klar fest: "Es gibt kein Gewaltelement in dieser
Geschichte. Für die Burschen war nicht erkennbar, dass sie das nicht
will."

Nach feministischer Logik dennoch Vergewaltigung. Erstens unter Alkoholeinfluss --> Vergewaltigung. Zweitens wurde das Konsens-Prinzip nicht angewendet, d.h. jede einzelne Handlung muss ausführlich angefragt werden und ist auch nur nach ausführlicher Antwort erlaubt: "Darf ich dich auf den Mund küssen?" - "Ja, du darfst mich auf den Mund küssen". Wohlgemerkt: Ein einfaches "Ja" reicht nicht, genauso wenig reicht: "Willst du mit mir schlafen?".

In einem College in den USA haben Femis diese Regelung verpflichtend für die Studenten umgesetzt.

--
Wer gegen Monster kämpft, muss achtgeben, nicht selbst zum Monster zu werden - Nietzsche

Fall in der Rechtsdatenbank

pappa_in_austria, wien, Thursday, 10.12.2009, 18:01 (vor 5865 Tagen) @ Mirko

Aus der Rechtsdatenbank

"Mit dem angefochtenen Urteil wurden die Angeklagten O***** S***** und H***** D***** des Verbrechens der Vergewaltigung nach § 201 Abs 1 StGB schuldig erkannt.

Danach haben sie am 8. Juni 2008 in Wien R***** M***** durch Entziehung der persönlichen Freiheit und durch Gewalt zur Vornahme bzw Duldung einer dem Beischlaf gleichzusetzenden geschlechtlichen Handlung, nämlich eines Oralverkehrs, genötigt, und zwar

I. H***** D*****, indem er das Zimmer versperrte und den Schlüssel abzog und die Genannte wiederholt mit den Worten „Du musst es tun" zur Durchführung des Oralverkehrs aufforderte, gegen ihren erklärten Willen sein eregiertes Glied in ihre Mundhöhle einführte, während er teilweise ihren Kopf festhielt und herunterdrückte und schließlich in ihre Mundhöhle ejakulierte;

II. O***** S*****, indem er im unmittelbaren Anschluss daran das Zimmer betrat, dieses wiederum von innen versperrte und den Schlüssel einsteckte, sowie R***** M***** mit den Worten „Du hast es bei dem gemacht und jetzt musst du es auch bei mir tun" aufforderte, auch an ihm den Oralverkehr durchzuführen, während er ihren Kopf festhielt und letztlich in ihren Mund ejakulierte.

Rechtliche Beurteilung

Dagegen richten sich die vom Angeklagten D***** auf Z 5, 5a und 9 lit a, von seinen Eltern auf Z 5 und 9 lit a (nominell auch Z 4) und vom Angeklagten S***** auf Z 3, 5, 5a und 9 lit a des § 281 Abs 1 StPO gestützten Nichtigkeitsbeschwerden. Den Mängelrügen (Z 5) des Angeklagten D***** und seiner Eltern kommt Berechtigung zu. Zutreffend erheben diese nämlich den Vorwurf der Unvollständigkeit (Z 5 zweiter Fall), weil das Erstgericht wesentliche Teile der Aussage des Tatopfers R***** M*****, die der Annahme der objektiven, aber auch der subjektiven Tatseite entgegenstehen, mit Stillschweigen übergangen hat. So blieben ihre Angaben unberücksichtigt, wonach sie dem Angeklagten D***** auf die Frage, ob sie mit ihm ohne Verwendung eines Kondoms schlafen wolle, dieses Ansinnen letztlich mit der Begründung verweigert habe, dass sie noch Jungfrau sei und eine Schwangerschaft befürchte, was von diesem auch akzeptiert worden sei (S 49, 51 in ON 8). Ebenfalls unbeachtet blieb ihre Aussage, dass sie sich zur Vornahme des nachfolgenden Oralverkehrs (auch mit O***** S*****) im Einklang mit ihrer damaligen Persönlichkeitsstruktur, ihr erteilten Anweisungen Folge zu leisten (S 99 in ON 8), deshalb entschieden habe, weil ihr der Angeklagte D***** (und in der Folge auch S*****; S 65 in ON 8) erklärt habe, sie müsse das jetzt tun, weil es die ihr gestellte Aufgabe (des Flaschendrehspiels) gewesen sei (S 51 in ON 8), worauf sie sich aufgesetzt und mehr oder weniger selbst zwischen die Beine D*****s gekniet habe (S 121, 123 in ON 8). Nicht erörtert haben die Tatrichter schließlich auch die gleichfalls beide Urteilsfakten betreffende Erklärung der Zeugin, sie sei am Rausgehen aus dem versperrten Raum nicht wirklich gehindert worden (S 99, 101 in ON 8).

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass das Schöffengericht bei entsprechender Berücksichtigung auch dieser Angaben des Tatopfers zu einer für die Angeklagten günstigeren Lösung der Fragen gelangt wäre, ob tatsächlich eine Freiheitsentziehung bzw Gewalthandlungen stattgefunden haben und ob ein allenfalls vorhandener Widerstand der R***** M***** aufgrund der vorliegenden Umstände für die Angeklagten als ernst gemeint erkannt wurde. Angesichts der aufgezeigten Unvollständigkeit, die - wie dargelegt - auch den Mitangeklagten S***** betrifft, der diese nicht geltend gemacht hat, ist eine Neudurchführung des Verfahrens unumgänglich. Ein Eingehen auf die weiteren Beschwerdepunkte und auf die Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten S***** kann daher unterbleiben.

In Stattgebung der Nichtigkeitsbeschwerden des Angeklagten H***** D***** und seiner Eltern sowie aus deren Anlass (§ 290 Abs 1 zweiter Satz zweiter Fall StPO) war das angefochtene Urteil daher aufzuheben und die Sache zur neuerlichen Verhandlung und Entscheidung an das Erstgericht zu verweisen.

Mit seiner Nichtigkeitsbeschwerde war der Angeklagte O***** S*****, mit ihren Berufungen waren beide Angeklagte sowie deren Eltern auf diese kassatorische Entscheidung zu verweisen."

Fall in der Rechtsdatenbank

adler, Kurpfalz, Thursday, 10.12.2009, 22:34 (vor 5865 Tagen) @ pappa_in_austria

Durchführung des Oralverkehrs aufforderte, gegen ihren erklärten Willen

sein eregiertes Glied in ihre Mundhöhle einführte,

Da würde mich nur noch interessieren, wie die Schlampe dem Hohen Gericht weismachen konnte, daß es ihr nicht möglich war, doch wenigstens Ein Einziges Mal in ihrem Leben die Klappe zu halten.

Gruß
adler

--
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"Benachteiligungen von Männern beseitigen ... das ist nicht unser politischer Wille" -Grüne, Ortsgruppe Goslar

Freisprüche nach Oralsex beim Flaschendrehe

Emms, Thursday, 10.12.2009, 19:30 (vor 5865 Tagen) @ pappa_in_austria

Dessen ungeachtet wurden die beiden Burschen Monate nach dem Abend
angezeigt, nachdem die 17- Jährige einen Nervenzusammenbruch erlitten und
ihrer Mutter die angebliche "Vergewaltigung" gebeichtet hatte. Es kam zu
einer ersten Gerichtsverhandlung, die mit Schuldsprüchen wegen
Vergewaltigung zu Ende ging: Je drei Monate sollten die unbescholtenen
Jugendlichen ins Gefängnis, zusätzlich wurden Bewährungsstrafen von je
einem Jahr verhängt.

Von wegen Nervenzusammenbruch. Die dämliche Kuh hat sich bei ihrer Mutter um Kopf und Kragen verplappert und anschließend den sterbenden Schwan gespielt...

Verantwortung? Nein, danke! Statt Impfstoffe für Schweinegrippe zu "erfinden", sollte nach einem Heilmittel gegen das Dämliche-Kuh-Syndrom geforscht werden. Auf den Strassen laufen (vorsichtig formuliert=)genügend davon herum.

Freisprüche nach Oralsex beim Flaschendrehe

Nihilator ⌂, Bayern, Thursday, 10.12.2009, 19:56 (vor 5865 Tagen) @ Emms

Verantwortung? Nein, danke! Statt Impfstoffe für Schweinegrippe zu
"erfinden", sollte nach einem Heilmittel gegen das Dämliche-Kuh-Syndrom
geforscht werden. Auf den Strassen laufen (vorsichtig formuliert=)genügend
davon herum.

Gibt's doch schon! Das Wundermittel heißt Testosteron.

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MÖSE=BÖSE

Fast ein Jahr lang suchte sie Hilfe bei Psychiatern, dann wandte sie sich Allah zu.


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Freisprüche nach Oralsex beim Flaschendrehe

adler, Kurpfalz, Thursday, 10.12.2009, 22:40 (vor 5865 Tagen) @ Emms

Verantwortung? Nein, danke! Statt Impfstoffe für Schweinegrippe zu
"erfinden", sollte nach einem Heilmittel gegen das Dämliche-Kuh-Syndrom
geforscht werden. Auf den Strassen laufen (vorsichtig formuliert=)genügend
davon herum.

Aussichtslos!

Gegen Genderwahn helfen nur, die gleichen Methoden, mit denen es damals gelang den Rinderwahn einzudämmen.

Gruß
adler

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