Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Vermeidung von Unterhaltsprostitution

Joe, Thursday, 10.12.2009, 13:30 (vor 5865 Tagen) @ Roslin
bearbeitet von Joe, Thursday, 10.12.2009, 13:40

Hilft nur eines: Scheidungsindustrie austrocknen, indem man nicht
heiratet, Kinderzeugung vermeidet, Zusammenziehen mit Frauen
(Gewaltschutzgesetz kann mühelos als Waffe gegen den Mann genutzt werden
und zwar de facto NUR von Frauen gegen Männer) meidet.

Das geht nicht weit genug. Auch ein Mann, der nicht mit einer Frau zusammengezogen ist, kann von dieser aus der eigenen Wohnung entfernt und unterhaltspflichtig gemacht werden (SGB II "eheähnliche" Bedarfsgemeinschaft).

Das Wissen um den Mann und ein (auch eingebildeter) vorübergehender Aufenthalt in seiner Behausung genügen völlig. Eine Falschanschuldigung der Vergewaltigung und die Sache kommt ins Rollen...

Dank Vorratsdatenspeicherung weiß der Staat bei inzwischen jedem, mit wem er in Telefon- oder E-Mail-Kontakt stand. Die letzten sechs Monate genügen. Das wird ihm bei der Suche nach potentiellen "eheähnlichen" Unterhaltspflichtigen sehr hilfreich sein.

Es gibt nur eine sichere Methode: Den persönlichen Kontakt zu jeglichen Menschen mit dem Merkmal "weiblich" im Ausweis unter allen Umständen vermeiden. Möglichst nicht mit ihnen reden, keine Informationen über die eigene Identität (Nachname, Wohnanschrift, Telefonnummern etc.) weitergeben, am besten dreist lügen, falsche Fährten legen. usw. Das Internet bietet genug Möglichkeiten der Kontaktaufnahme bei gleichzeitiger Verschleierung der persönlichen Daten.

Eigene finanzielle Verhältnisse möglichst verschleiern. Nicht mit Statussymbolen herumprotzen.

Und nicht vergessen. Immer Plan B für eine Flucht bereithalten.


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