Der Staat und (seine) Frauen
Der (NS-)Sozialstaat
Sozialtransfers für Kinder, die Pflicht zur Einrichtung von Betriebskindergärten und der Ausbau öffentlicher Kinderbetreuungseinrichtungen ? all dies klingt erstaunlich modern. So liest sich auch so manches Parteiprogramm. Oder, eigentlich: jedes Parteiprogramm.
Es ist von daher nicht verwunderlich, dass Cosima König (1988: 244) in ihrer Studie über die Stellung der Frau im NS-Recht feststellt, dass derartige ?Instrumente? auch noch heute vorhanden sind. Doch wenn sie dann fortsetzt, dass die heutige Politik trotzdem nicht mit der nationalsozialistischen vergleichbar sei, würde doch kaum derselbe propagandistische Aufwand betrieben, so irrt sie. Nicht nur, weil auch heute Propaganda im Namen des Staates ? und damit immer auch für eine ?staatliche Verwertung? von Menschen, Männern und Frauen gleichermaßen - betrieben wird, sondern vor allem auch, weil gilt, was der Propagandaforscher Thymian Bussemer in Anlehnung an vorliegende Forschungsergebnisse feststellt: ?[?] jeder Jurist, der ein NS-Gesetz ausarbeitete, [tat] mehr für die Verbreitung der NS-Ideologie, als eine ganze Truppe Propagandisten.? (Bussemer 2000: 29). Kurzum: Ausschlaggebend sind die Gesetze, nicht der Wirbel, der um sie gemacht wird.
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Barbarus hic ergo sum, quia non intellegor ulli.