Gerichtsfall einer unterhaltspflichtigen Domina
Ein ungewöhnlicher Fall:
"Die verheiratete Frau war als Domina in einem Salon tätig gewesen. 1992 und 1993 brachte sie zwei Kinder zur Welt. Bei der Scheidung von ihrem Mann 1995 wurde sie verpflichtet, monatlich 400 Franken Unterhalt für die gemeinsamen Kinder zu zahlen. Zwischen 1997 und 2007 kamen die Alimente von ihr nur verspätet oder überhaupt nicht."
Das Bezirksgericht Lenzburg verurteilte sie daraufhin zu einer Geldstrafe, weil es der Meinung war, die Frau hätte mit etwas gutem Willen mehr verdienen können. Diese Entscheidung wurde nun vom Bundesgericht gekippt.
"Laut den Richtern in Lausanne ist der Vorwurf, nicht genug Freier bedient zu haben, bereits mit Blick auf das Recht der persönlichen Freiheit und der sexuellen Selbstbestimmung heikel."
http://nachrichten.ch.msn.com/vermischtes/artikel.aspx?cp-documentid=151231858