Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Gerichtsfall einer unterhaltspflichtigen Domina

Gismatis, Basel, Wednesday, 09.12.2009, 01:22 (vor 5866 Tagen)

Ein ungewöhnlicher Fall:

"Die verheiratete Frau war als Domina in einem Salon tätig gewesen. 1992 und 1993 brachte sie zwei Kinder zur Welt. Bei der Scheidung von ihrem Mann 1995 wurde sie verpflichtet, monatlich 400 Franken Unterhalt für die gemeinsamen Kinder zu zahlen. Zwischen 1997 und 2007 kamen die Alimente von ihr nur verspätet oder überhaupt nicht."

Das Bezirksgericht Lenzburg verurteilte sie daraufhin zu einer Geldstrafe, weil es der Meinung war, die Frau hätte mit etwas gutem Willen mehr verdienen können. Diese Entscheidung wurde nun vom Bundesgericht gekippt.

"Laut den Richtern in Lausanne ist der Vorwurf, nicht genug Freier bedient zu haben, bereits mit Blick auf das Recht der persönlichen Freiheit und der sexuellen Selbstbestimmung heikel."

http://nachrichten.ch.msn.com/vermischtes/artikel.aspx?cp-documentid=151231858

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Gerichtsfall einer unterhaltspflichtigen Domina

der_quixote, Absurdistan, Wednesday, 09.12.2009, 01:37 (vor 5866 Tagen) @ Gismatis

Ein ungewöhnlicher Fall:

"Laut den Richtern in Lausanne ist der Vorwurf, nicht genug Freier
bedient zu haben, bereits mit Blick auf das Recht der persönlichen Freiheit
und der sexuellen Selbstbestimmung heikel."

http://nachrichten.ch.msn.com/vermischtes/artikel.aspx?cp-documentid=151231858

Vieleicht sollte Sie ja die Kinder betreuen ?!

Dann wäre zumindest sichergestellt, dass sie als Profi den Naturalunterhalt sicherstellen kann..

In Form von Schlägen.

Frank

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Man(n) sollte (s)eine Frau welche schweigt niemals unterbrechen...

Gerichtsfall einer unterhaltspflichtigen Domina

s, Wednesday, 09.12.2009, 17:22 (vor 5865 Tagen) @ der_quixote

Tscha, wer als Nutte oder Domina arbeitet muss sich gefallen lassen dass mehr Arbeitsleistung gefordert wird.
Keiner verpflichtet sie zu diesem Beruf

oder Gegenschluss:

Männer gebt als Tätigkeit Callboy an und zahlt keinen Unterhalt????

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